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Kündigung (Arbeitnehmer): Formulierung der Empfangsbestätigung


Habakkuk
Themenstarter
Beiträge : 11

Ich werde in den nächsten Tagen meine Kündigung bei meinem aktuellen Arbeitnehmer einreichen. Um sicherzustellen, dass meine aktuelle Firma hier nicht zu tricksen versucht (eher unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie...), will ich mir die Kündigung entsprechend bestätigen lassen. Also doppelte Ausführung. Eine für mich, eine für die Firma. Passt diese Formulierung?

Bestätigung des Eingangs        

durch die Geschäftsführung

oder Personalabteilung

(Unterschrift)

Und ja, einen neuen Arbeitsvertrag für eine neue Firma habe ich schon. Ich muss ihn nur noch unterschreiben.

Antwort
5 Antworten
neubaugoere
Beiträge : 17029

@habakkuk 

Ich hatte damals unter meine Grußformel und Unterschrift versetzt drunter ein "Feld" gebastelt:

Empfangsbekenntnis:

______________________________
(Name oder Geschäftsführung)

In meinem Fall war ich in einer kleineren Baufirma, die ausländische Mitbürger geführt haben, aber eine Deutsche für Recht und Gesetz "vorstand" sozusagen. Da niemand anderer in der Firma tätig war, der es hätte entgegennehmen können, schrieb ich Geschäftsführung. Wir waren damals allein und setzten Unterschrift und Stempel drunter. Ich arbeitete ja im Büro/Sekretariat.

Ich hab leider nie in großen Firmen gearbeitet. Wie das in deinem Fall ist, wer da unterschreibt, weiß ich nicht. Vielleicht reicht "Personalabteilung" bzw. "Geschäftsführung". Wenn ihr schon in Insolvenz seit, kannst du beim Insolvenzverwalter nachfragen, der hat in der Regel auch einen "Personalsachbearbeiter" (Anwalt).

neubaugoere antworten


EInfach_Maik
Beiträge : 13

Bestätigung des Eingangs mit Firmenstempel reicht eigentlich. Wenn du zu 100% sicher sein willst, gibt es eigentlich in jedem Unternehmen entsprechende Dienstanweisungen, wer in welchem Maße empfangsberechtigt ist und unterschreiben darf.

Meist ist es die Personalabteilung. Selten ist eine Unterschrift der Geschäftsführung selbst notwendig, hängt aber natürlich von der Größe des Unternehmens ab. 

Du solltest dir aber keinen all zu großen Kopf darüber machen. Wenn da eine Firmenstempel und die Unterschrift der Personalabteilung drauf ist, bist du auf Nummer sicher. Letztlich geht es ja nur um den Nachweis, dass Kündigungsfristen von deiner Seite aus eingehalten wurden und die Kündigung rechtzeitig im Einflussbereich des Unternehmens angekommen ist. Da reicht theoretisch auch eine Wurfeinschreiben und die Bestätigung des Postboten, dass die Kündigung in den Briefkasten der Fa. geworfen wurde.

Letztendlich muss man einfach sehen, dass kein Unternehmen ein Interesse daran hat, einem Mitarbeiter gegen seinen Willen weiter zu beschäftigen. Die Motivation ist in solchen Fällen in der Regel gleich Null. Wenn es ganz blöd läuft hast du am Ende als Arbeitgeber direkt eine AU des Mitarbeiters im Briefkasten, wenn du versuchst ihm Steine in den Weg zu legen. Das tut sich kein Unternehmen an. Im Gegenteil. Selbst nach einer ausgesprochenen Kündigung hat man in der Regel ein Interesse daran, dass das Verhältnis trotzdem gut, bzw. professionell bleibt und der Mitarbeiter der gekündigt hat, seine Arbeit vernünftig übergibt, eventuell noch Arbeitsschritte für seinen Nachfolger dokumentiert oder diesen (falls die Zeit reicht) noch selbst einarbeitet.

Eine Kündigung auszusprechen ist für dich sicherlich eine großer Schritt, über den du sicherlich lange nachgedacht hat - je nachdem wir lange du bei deinem aktuellen Arbeitgeber bist. Für den Arbeitgeber aber, ist das meist Routine und gehört einfach zum Betrieb eines Unternehmens dazu und keine große, oder ungewöhnliche Sache.

Ich bin seit 2014 im Betriebsrat unseres Unternehmens und seit 2017 Vorsitzender. Habe also zig Schulungen zum Thema Arbeitsrecht besucht, Kontakt zu vielen anderen Betriebsräten und Unternehmen und eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eigentlich nie groß problematisch, solange die Kündigungsfristen eingehalten werden. Probleme gibt es eigentlich immer nur dann, wenn eine Mitarbeiter früher raus will. Dann braucht es einen Auflösungsvertrag und da ist man dann eben wirklich darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber das mitmacht. Aber auch dafür findet sich meist eine Lösung.

Eine Sache noch, die ich schon häufiger erlebt habe und wo ich regelmäßig drüber aufklären muss.

Ich gehe davon aus, dass du dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindest. Denn nur dort gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, bzw. die aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (falls vorhanden). Das wird leider oft übersehen. Bei befristeten Verträgen (üblicherweise 1 oder 2 Jahre) ist hingegen das Ende des Arbeitsvertrages bereits teil des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung ist dort gar nicht vorgesehen und es bedarf bei solchen Konstellationen immer eines Auflösungsvertrages.   

    

einfach_maik antworten
3 Antworten
Habakkuk
(@habakkuk)
Beigetreten : Vor 14 Jahren

Beiträge : 11

@einfach_maik 
Yep. Es ist ein großer Schritt. Meine (noch) aktuelle Firma hat aber Insolvenz angemeldet und ich gebe ihr leider keine realistische Chance. Und dennoch, einfach so nach so vielen Jahren (ich habe einen unbefristeten Vertrag) zu kündigen, fällt dennoch schwer. Zum Glück habe ich aber schon einen neuen Vertrag in der Tasche und kann nahtlos bei einer anderen Firma anfangen.

habakkuk antworten
EInfach_Maik
(@einfach_maik)
Beigetreten : Vor 1 Jahr

Beiträge : 13

@habakkuk Ok. Die Tatsache der Insolvenz macht die ganze Sache natürlich komplizierter. Hier kommt es darauf an, wie das Insolvenzverfahren läuft (Eigenverwaltung oder Insolvenzverwalter). In Eigenverwaltung ist die Kündigung weiterhin beim Arbeitgeber einzureichen - sonst - je nachdem wie weit das Verfahren fortgeschritten ist, beim Insolvenzverwalter.

Du solltest das also dringend mit deiner Personalabteilung abklären oder notfalls um auf Nummer Sicher zu gehen die Kündigung zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein an den Insolvenzverwalter schicken.

Generell gilt im Insolvenzverfahren auch eine andere Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, es sei denn dein bestehender Vertrag/Tarifvertrag sieht eine kürzere Kündigungsfrist vor. Du wirst also auf keinen Fall schlechter gestellt, wenn du kurzfristig raus willst und es dein Arbeitsvertrag zulässt.  

einfach_maik antworten
Habakkuk
(@habakkuk)
Beigetreten : Vor 14 Jahren

Beiträge : 11

@einfach_maik 

Danke für den Hinweis! Daran hatte ich zuerst nicht gedacht!

Und ja, Es gibt einen Insolvenzverwalter.
Mein alter Vertrag spricht übrigens explizit von einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15., bzw. zum Ende des Monats. Aber ja, dann werde ich mich am Montag an die Personalabteilung wenden und dann das Ganze auch noch einmal dem Insolvenzverwalter zukommen lassen.

habakkuk antworten
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