Eine ethische Frage
 
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Eine ethische Frage

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Johannes22
Themenstarter
Beiträge : 2973

Ich kam darauf als ich mich über irgendeinen unbekannten Vollhonk geärgert habe der eine Schnapsflasche im Sandkasten meines bevorzugtem Spielplatzes zerdeppert hat.
Was natürlich für Kleinkinder lebensgefährlich sein kann.

Dabei habe ich mir überlegt wie man das moralisch bewerten soll. Und zwar was die Schuld angeht.

Hat sich dieser Schwachkopf erst schuldig gemacht wenn ein Kind zu schaden kommt.
Oder macht man sich auch schuldig wenn man so etwas macht und (durch viel Glück) die Tat keinerlei Konsequenzen hat.

Antwort
26 Antworten
Jigal
 Jigal
Beiträge : 3777

Auf dem Spielplatzschilder steht bei uns etwas von Alkoholverbot.
Also ist schon die Flasche auf den Platz zu bringen ein Vergehen, der Honk somit schuldig.

jigal antworten
5 Antworten
Johannes22
(@johannes22)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 2973

Ja bei uns auch. Und zur Ehrenrettung der Dortmunder: Sogar in Gegenden mit einer hohen Quote von Süchtigen (hier der Nordmarkt) halten sich
99,99% an die Regel.

johannes22 antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 2607

Man kann auch eine Wasserflasche kaputtmachen.

Weil aber nur Alkohol verboten ist, wäre man dann nicht schuldig. 😊

tatokala antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 3777

Wer eine Wasserflasche kaputt macht ist so klar im Hirn die Scherben zu beseitigen.

jigal antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7122

So klar vielleicht schon. Aber vielleicht zu faul.

Wenn ich mir anschaue, was so alles in der Gegend liegt - das waren bestimmt nicht nur Besoffene oder sonstige Zugedröhnte.

alescha antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 2607

Alkohol trinken heißt auch noch lange nicht, das man deswegen besoffen ist. Es kommt ja auf die Menge an.

tatokala antworten


Groffin
Beiträge : 1873
Veröffentlicht von: @johannes22

Hat sich dieser Schwachkopf erst schuldig gemacht wenn ein Kind zu schaden kommt.
Oder macht man sich auch schuldig wenn man so etwas macht und (durch viel Glück) die Tat keinerlei Konsequenzen hat.

Da gibts sicher User hier, die rechtssicherer unterwegs sind als ich.
Spontan würde ich raten, dass zwei Themen unterschiedlich betrachtet werden müssen:
A: eine mögliche fahrlässige Körperverletzung
B: Sachbeschädigung des Spielplatzes

Gefühlt würde ich sagen, dass A erst relevant wird, wenn tatsächlich jemand zu Schaden gekommen ist. Ziemlich sicher kann hier aber von einer Gefährdung (ob mutwillig oder fahrlässig müsste geklärt werden) ausgegangen werden.
Und da die zerdepperten Flaschen zu A führen können (Gefährdung) und der Spielplatz somit nicht mehr seiner Bestimmung gemäß genutzt werden kann, ist B m.E. auch gegeben.
D.h. Straftatbestand der Sachbeschädigung inklusive Bußgeld und möglicher Kosten für die Instandsetzung sind drin. Evtl. noch zusätzliche Bußgelder für die Gefährdung von Kleinkindern.

Hilft das weiter?

groffin antworten
2 Antworten
Johannes22
(@johannes22)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 2973

Ja.

johannes22 antworten
Suzanne62
(@suzanne62)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 7672
Veröffentlicht von: @groffin

Gefühlt würde ich sagen, dass A erst relevant wird, wenn tatsächlich jemand zu Schaden gekommen ist. Ziemlich sicher kann hier aber von einer Gefährdung (ob mutwillig oder fahrlässig müsste geklärt werden) ausgegangen werden.

Bei Fahrlässigkeit ist eine Strafbarkeit nur gegeben, wenn der "Erfolg" - in diesem Fall also eine Verletzung - eingetreten ist.
Bei Vorsatz-Delikten ist schon der Versuch strafbar.
An dem vorliegenden Fall hätten Jura-Studenten wohl ihre Freude, weil sich wunderbar diskutieren lässt, ob hier "nur" grobe Fahrlässigkeit oder ein "Dolus eventualis" (= bedingter Vorsatz - ein "billigendes Inkaufnehmen") vorliegt.
Das kann schon einen erheblichen Unterschied für das Strafmaß ausmachen bzw. entscheidend dafür sein, ob eine Handlung überhaupt strafbar ist oder nicht.
Ein Bußgeld ist im vorliegenden Fall aber allemal fällig.

suzanne62 antworten
Pankratius
Beiträge : 1336

Inwiefern ist das eine ethische Frage?

pankratius antworten
2 Antworten
tristesse
(@tristesse)
Beigetreten : Vor 2026 Jahren

Beiträge : 19045

Berechtigte Frage.
Es ist eher eine juristische Frage.

tristesse antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 2607

Ich sehe es eher so, daß man nur auf der juristischen Ebene eindeutige Antworten geben kann.

tatokala antworten


Jack-Black
Beiträge : 3517
Veröffentlicht von: @johannes22

Dabei habe ich mir überlegt wie man das moralisch bewerten soll. Und zwar was die Schuld angeht.

Juristisch hat Dir Groffin ja schon erschöpfend geantwortet.
Ethisch schuldig ist in letzter Konsequenz - wenn man denn an seine Existenz glaubt - derjenige, der die alkoholische Gärung geschaffen (nicht: entdeckt...) hat.

jack-black antworten
3 Antworten
Johannes22
(@johannes22)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 2973
Veröffentlicht von: @jack-black

Juristisch hat Dir Groffin ja schon erschöpfend geantwortet.
Ethisch schuldig ist in letzter Konsequenz - wenn man denn an seine Existenz glaubt - derjenige, der die alkoholische Gärung geschaffen (nicht: entdeckt...) hat.

Alternativ auch der/die/das der/die/das die Glasgewinnung entdeckt hat.

johannes22 antworten
Jack-Black
(@jack-black)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 3517
Veröffentlicht von: @johannes22

Alternativ auch der/die/das der/die/das die Glasgewinnung entdeckt hat.

Das Entdecken eines beliebigen Gegenstandes oder Zusammenhangs ist keine moralische Handlung.

jack-black antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 17470

Und der, der die Flasche an Herrn Honk verkauft hat. Es sei denn, sie ist gestohlen - dann liegt die moralische Verantwortung ganz allein bei Herrn Honk.

deleted_profile antworten
Orangsaya
Beiträge : 2983

Es war vor längerer Zeit. Da klingelte es an meiner Tür. Zwei Damen standen an der Tür und sagten: "Guten Tag, wir kommen vom Jugendamt und wollen den Spielplatz in der Nachbarschaft neu gestalten. Haben sie Ideen, was man machen könnte." Meine Antwort war: "Ja, wenn sie der Nutzung des Spielplatze gerecht werden wollen, dann setzen sie Bierbänke und ein Bierzelt hin." Die beiden hatten nicht mit so einer Antwort gerechnet, merkten, dass ich mit der Nutzung nicht zufrieden war und sind schnell gegangen.
Das hat sich mittlerweile geändert und hier hat das Ordnungsamt seinen Beitrag geleistet. Vermutlich nicht wegen mir. Der Spielplatz gehört wieder den Kindern und die Mütter finden sich zu einer Gemeinschaft an dem Ort. Jemand hat die Tage auf einer Insel an der Straße einen Blühstreifen gepflanzt. Das finde ich auch für die Kinder gut. Erheblich seltener kommen abends Jugendliche und treffen sich zum Saufen. Der Besitzer der Bude neben dem Spielplatz, duldet nicht mehr, dass Alkohol der beim ihm gekauft wurde, neben dem Spielplatz getrunken wird.

Veröffentlicht von: @johannes22

Dabei habe ich mir überlegt wie man das moralisch bewerten soll. Und zwar was die Schuld angeht.

Moralisch eine Schuldbewertung zu geben, da tue ich mir schwer. Wenn ich den Vorgang auch nicht begrüße, so gehört es zur Entwicklung von Jugendlichen dazu. Die Meisten erkennen mit der Zeit, ganz ohne fremde Hilfe, dass ihr Handeln falsch ist. Dann gibt es Menschen, die lebensuntüchtig sind, auch in moralischen Fragen. Da hilft nur es konsequent zu unterbinden, weil eine Gefahr von ihnen ausgeht. In meiner Stadt ist es eine Tradition, dass man sich nach der Arbeit trifft und Bier trinkt. Früher mehr, als heute. Das war an der Bude neben dem Spielplatz auch so. Der Deckel vom Mülleimer diente als Theke und es wurde getrunken. Das ist neben einem Spielplatz nicht schön. Die Leute wissen, dass das heute nicht mehr geht. Solche Gemeinschaften gibt es heute noch, aber meistens trinkt man jetzt Kaffee, oder trifft sich so. Das empfinde ich als angenehmer.

Veröffentlicht von: @johannes22

Hat sich dieser Schwachkopf erst schuldig gemacht wenn ein Kind zu schaden kommt.
Oder macht man sich auch schuldig wenn man so etwas macht und (durch viel Glück) die Tat keinerlei Konsequenzen hat.

Ich stelle mir dir Frage, hat er sich überhaupt schuldig gemacht. Die Verletzung hat er ja nicht direkt zugeführt. Es ist wohl eher keine fahrlässige Körperverletzung, oder fahrlässige Tötung. Auch nicht moralisch in der moralischen Frage. Das sich Menschen moralisch für schuldig fühlen, weil meinen, ich hätte es vorhersehen müssen, ist so schon schlimm genug.

orangsaya antworten


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