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Landesbischof Meister: Mensch hat Recht auf Selbsttötung


Orleander
Themenstarter
Beiträge : 176

Wir laden ein zum Gespräch: https://www.jesus.de/landesbischof-meister-mensch-hat-recht-auf-selbsttoetung/

Antwort
5 Antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Dass ausgerechnet in der katholischen Kirche Stimmen zum Recht auf Selbsttötung laut werden... macht mich traurig.

Viele kennen jemanden, der jemanden kennt, wo man der Meinung sein kann, hätte das nicht bei diesem schweren Krankheitsverlauf eine Gnade sein können.

Da halt ich dagegen, ist die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet, ist sie nicht mehr zu zu bringen und hat die Tendenz immer weiter auf zu gehen. Wenn man sich Belgien anschaut, wo selbst schwerkranken Kindern Sterbehilfe gewährt wird und es bei einem älteren Menschen schon reicht, wenn er sich einsam und traurig fühlt, dann hat man eine Vorstellung wie weit das reichen kann. Wer weiß, was in in ein paar Jahren erlaubt sein wird.

Der Mensch nimmt alles in die Hand, vom Datum der Geburt bis zum Sterbedatum und wundert sich, dass ihn die vielen Entscheidungen doch stets mehr von Gott entfremden, weil er alles selbst in die Hand nimmt.

Die Menschen wollen es so, also soll es so kommen, in ein paar Jahren wird sich das auch in Deutschland etabliert haben.

Anonymous antworten
2 Antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 2217

Hallo Jadwin

Veröffentlicht von: @jadwin

Dass ausgerechnet in der katholischen Kirche Stimmen zum Recht auf Selbsttötung laut werden... macht mich traurig.

Wenn ich es richtig sehe, ist der Herr Meister evangelisch. 😊

Beste Grüße
Orleander

mrorleander antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @mrorleander

Wenn ich es richtig sehe, ist der Herr Meister evangelisch. 😊

Danke für die Korrektur. Dann ist mir auch schon alles klar.

Anonymous antworten


Gelöschtes Profil
Beiträge : 18002

Dieser Schlusssatz reicht mir nicht:

„Ja. Genau über diesen Punkt sollten Gesetzgeber und Ärztekammer sprechen.“

Es sollten Theologen, Psychologen, Krankenschwestern und Pfleger, Angehörige - mit all ihren ganzen Erfahrungen mitreden und mit beschließen dürfen.

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Orangsaya
Beiträge : 2984

Es gibt in Deutschland kein Grundrecht, dem, wie auch immer, einer Schranke gegenübersteht. Das Recht sich selber zu töten, oder sich töten zu lassen, wäre einer der rigorosten und ein endgültiger Schlussstrich. Danach ist der Mensch sozusagen weg. Die Persönlichkeit setzt sich nicht fort, die sterblichen Überreste sind kein Mensch mehr, sondern quasi nur noch ein Sache. (Auch wenn man glaubt, dass man nach dem Tod weiter lebt und die Perönlichkeit, die die sterblichen Überreste waren noch gewürdigt werden.)
Wie soll man als Mensch, dem Thema Selbstmord als gesellschaftlich und gesetzliche Norm begegnen? Darf man das Wort Selbstmord nehmen, oder muss man es Selbsttötung nennen, oder muss man eine mildere Bezeichnung dafür nehmen. Die Namensgebung ist schon ein Problem. Wohl auch, weil einige denken, durch Vorschriften, wie man etwas nennen darf, auch die innere Haltung lenkt. Es gibt unzählige Beispiele aus der Zeit der DDR, dass das nicht funktioniert und der Effekt eher das Gegenteil ist.

Vor jedem Suizid kommen die suizidalen Gedanken. Wie sollen wir damit umgehen, falls wir in unserem Umfeld mitbekommen. Oft werden sie nicht in Wort konkretisiert, sondern es gehen von der Person Signale aus, die darauf hinweisen.

Wie sieht es aus, wenn der Suizid an sich eine Krankheit ist. Als in den Niederlanden die Euthanasie eingeführt wurde, hieß es diese Reglung gelte nur, wenn jemand eine Krankheit hat, die zum Tode führt. Wenn jemand z.B. Krebs hat, usw. Depressive Menschen wären nicht davon betroffen. Für die gilt das Gesetz nicht. Doch einige Jahre später erzählte ein Arzt, dass er auch depressive Menschen töten würde. Begründet hat er es damit, der Leidensdruck depressiver Menschen sei so hoch, dass das Gesetz dies rechtfertigt. Er hat, was die Rechtslage betrifft Recht, den Menschen wurde aber bei der Einführung des Gesetz etwas anderes glauben gemacht. Wenn in Deutschland das Gesetz geändert wird, müssen wir wachsam sein. Das Wort im Jetzt zählt nicht im Nachhinein. Es zählt nicht bei einem Politiker und bei einem Bischof , der nur mitreden, aber nicht mitbestimmen kann, schon gar nicht.

Eine abschließende Antwort auf die Frage habe ich nicht. Früher war ein Selbstmord strafbar, heute ist es gesetzlich nicht verboten.

Ganz früher durfte man bei einer Selbsttötung nicht helfen. Heute darf man bedingt helfen. Siehe die Kontroverse um Hackethal. In Zukunft soll man helfen können. Allerdings soll man es nicht gewerbsmäßig tun. Diese Einschränkung die im Ideal gesagt wird, lässt mich aufhorchen. Schließlich kann die Palliativmedizin auch gewerbsmäßig betrieben werden. Wenn die Sterbehilfe ethisch so rein ist, wozu dann so eine Einschränkung? 🤨 Davon abgesehen davon, dass gemeinnützige Einrichtungen, denn Rechtsrahmen soweit ausschöpfen können, dass es quasi ein Gewerbe ist.

Auf der anderen Seite, gibt es Szenarien im Leben, worauf es einfach keine abschließenden Antworten gibt. Ist jemand krank und die Perspektive ist, dass er qualvoll stirbt, wer kann darüber urteilen, wenn er ab einer bestimmten Einschränkung die Lebensqualität derartig runter ist, dass er nicht mehr leben möchte. Wenn er in einer Situation ist, dass er diesen Entschluss nicht mehr selbst umsetzen kann.

Ich denke, urteilen dürfen wir über Menschen, die sich getötet haben nicht. Dürfen aber die Menschen, die sich töten wollen, von ihrem sozialen Umfeld grünes Licht einfordern? An erster Stelle sollte immer das Leben stehen. Wir haben auf dieser Welt nur eins.

orangsaya antworten


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