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Nikotin in den Tapeten


Tineli
 Tineli
Themenstarter
Beiträge : 1380

Unsere Mieter haben im Bad (zum Glück nur da) geraucht. Jetzt sind sie ausgezogen und wir möchten gern das Bad wieder nikotinfrei bekommen. Die Fliesen lassen sich ja gut abwischen, aber die gehen nur bis ca. 1,80m, darüber ist Raufasertapete. Streichen allein reicht da vermutlich nicht. Hat da jemand Erfahrung, wie man das am besten macht?

Gruß, Tineli

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9 Antworten
HerrNilson
Beiträge : 216

Schreib doch mal Sacred an. Evtl hat sie einen Tipp. Wenn ich mich nicht irre, ist sie Malerin.

Zu den Fliesen: Ob reines Abwischen bei den Fugen auch reicht? 🤨

Viel Erfolg bei der Aktion!

LG
HN

herrnilson antworten


neubaugoere
Beiträge : 15262

Je nachdem, wie schlimm es war, kann der Geruch bis ins Gemäuer vordringen. Dagegen kann man unmittelbar nichts tun, aber Tapete zum einen unbedingt runter, es hilft kein Überstreichen oder Drübertapezieren. Und einen Isolierung draufstreichen, was das Durchdringen dann zur neuen Tapete quasi verhindert (sowohl Flecken als auch Geruch).

Isoliergrund

neubaugoere antworten
frosch80
Beiträge : 816

Hej Tineli,

gib mal das Wort "Nikotinsperre" bei Google ein, da findest du ziemlich schnell alles.

Alles ich würde die Tapete abmachen, dann die Wand mit Nikotinsperre streichen und dann... na, halt wie du es haben willst.

Liebe Grüße
Werner

frosch80 antworten


Gelöschtes Profil
Beiträge : 18002

Das Problem hatten wir bei uns im Haus auch schon. Und da es ein altes Haus mit Sandputzen ist, durch die der Zigarettengeruch in weitere Wohnungen vordringt, schließen wir neue Mietverträge nur noch mit Nichtrauchern ab. und die Wohnungen sind als "Nichtraucherwohnungen" deklariert.
Beim Renovieren haben wir recht gute Erfahrungen mit Nikotinsperre gemacht(gibt es von allen bekannten Herstellern), ebenfalls mit Farbe für Raucherzimmer (von STO).
Die Tapete solltet Ihr auf jeden Fall abziehen, denn die wird sonst (trotz neuer Farbe) noch lange "duften".

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4 Antworten
HerrNilson
(@herrnilson)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 216
Veröffentlicht von: @bepe0905

und die Wohnungen sind als "Nichtraucherwohnungen" deklariert.

Rauchen in der Wohnung gehört ja rechtlich gesehen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Kommt man in Eurem Fall als Vermieter rechtlich damit durch? Ich hoffe es sehr, wäre aber unsicher.

herrnilson antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 18002
Veröffentlicht von: @herrnilson
Veröffentlicht von: @herrnilson

und die Wohnungen sind als "Nichtraucherwohnungen" deklariert.

Rauchen in der Wohnung gehört ja rechtlich gesehen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Kommt man in Eurem Fall als Vermieter rechtlich damit durch? Ich hoffe es sehr, wäre aber unsicher.

Es ist klar, dass man einem Mieter nicht den Gebrauch der Wohnung einfach einschränken darf, z.B. durch ein Rauchverbot. Es muss also VOR Vertragsabschluss geregelt sein.

1. Bereits in der Anzeige ist die angebotene Wohnung ausdrücklich als "nur für Nichtraucher" ausgeschrieben und im Mietvertrag wird es so auch festgeschrieben.

2. die baulichen Besonderheiten (in unserem Fall alter Verputz, der Gerüche durchlässt) rechtfertigen die Einschränkung. Anderswo könnten es der Hinweis auf ein Reetdach oder Holzbauweise o.a. sein.

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Tineli
 Tineli
(@tineli)
Beigetreten : Vor 2026 Jahren

Beiträge : 1380

Ist für uns vorerst irrelevant. Der eine ist ja jetzt ausgezogen, das ist jetzt eh passiert. Und der nächste Mieter ist unser Sohn. Der taucht nicht, v das wissen wir.

Aber für die Zukunft werden wir drauf achten, nur noch Nichtraucher zu nehmen.

Daher für alle eure Tipps.

Gruß, Tineli

tineli antworten
HerrNilson
(@herrnilson)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 216

Danke! 😊 Es ist schön, dass das so handhabbar ist.

herrnilson antworten
Orangsaya
Beiträge : 2984

Das sage ich mal, obwohl mir klar ist, dass es rund um diese Frage einen Streit gibt.
Ich würde es vermeiden zu viel zu versiegeln, insbesondere wenn es ein feuchter Raum, wie das Badezimmer ist. Ich würde die alte Tapete rausschmeißen und neu streichen. Das wird auch im Regelfall reichen. Versiegeln, oder eine Sperre würde ich nur dann anbringen, wenn Pilze bekämpft wurden und das nur punktuell. Die Flecken arbeiten sich nämlich, ähnlich wie Stockflecken durch. Nikotin arbeitet sich auch durch. Wenn Du eine Wand nur überstreichst, dann arbeitet sich die gelblich braune Farbe wieder durch. Das sind aber normalerweise nur die Schichten, die in die Farbe und Tapete gehen. Der Putz selbst dürfte wohl wenig belastet werden. Falls du im Badezimmer verputzen musst, dann würde ich nie einen gipshaltigen Putz nehmen. Immer nur einen kalkhaltigen verwenden.

orangsaya antworten


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