Reiserücktrittversicherung wegen Corona
Ihr Lieben! Wie so viele sind wir unsicher, ob wir im Sommer unseren Urlaub (innerhalb Deutschlands) antreten können.
V.a. im dem Falle, dass unser Bundesland ein Reiseverbot ausspricht.
Nun habe ich ein zwei Reiserücktrittsversicherungen genauer angesehen und genau dieser Fall ist nicht dabei.
Gibt es Versicherungen, die so etwas mit drin haben? (Wäre für sie natürlich bestimmt dieses Jahr ein Disaster)
Kennst sich jemand mit sowas aus?
Danke schonmal!
PS: Lieber Mod, wenn Du denkst,dass die Frage bei Recht und Finanzen besser aufgehoben ist - immer zu! 😊
Ich würde mal vermuten, dass in diesem Fall der Veranstalter den Reisepreis ohnehin zurückzahlen muss, dass so ein Fall also gar nicht zum Versicherungsfall werden kann.
Nein. Dieser Fall tritt nur ein, wenn am Zielort wegen Corona geschlossen ist.
Wenn am Zielort offen ist, aber hier ein Ausreisestopp verhängt wird, kann der Reiseveranstalter nichts dafür. Er würde ja seine Leistungen erbringen.
Jupp, genau.
Veröffentlicht von: @herbstroseWenn am Zielort offen ist, aber hier ein Ausreisestopp verhängt wird, kann der Reiseveranstalter nichts dafür. Er würde ja seine Leistungen erbringen.
Dazu müsste der Veranstalter auch im Fall eines Verbotes sein Angebot aufrecht erhalten, sie trotzdem hinzubringen, oder? Wenn also SIH sagt: "Ich pfeife auf das Verbot und zahle schlimmstensfalls Strafe - aber bing mich hin", ob der Veranstalter dann sagt "OK, mache ich" oder "sorry, ich kann nicht, ist verboten".
In der Praxis würde ich erwarten, dass der Veranstalter die Rückzahlung schon bei Buchung zusagt für den Fall, dass Corona einen Strich durch die Rechnung macht. Sonst bucht ja keiner zur Zeit. Was sagt denn der Anbieter?
Gesetzt den Fall, daß Hotel hat offen und du willst individuell (also mit deinem eigenen PKW oder Fahrrad oder Öffis) anreisen, was hat da der Veranstalter mit zu tun?
Veröffentlicht von: @herbstroseGesetzt den Fall, daß Hotel hat offen und du willst individuell (also mit deinem eigenen PKW oder Fahrrad oder Öffis) anreisen, was hat da der Veranstalter mit zu tun?
Dann ist das keine Reise, die von einem Veranstalter veranstaltet wird, sondern eine Hotelübernachtung. Ergo gibts auch keine Reiserücktrittsversicherung. Der erste Blick würde dann den Stornobedingungen des Hotels gelten und ggf. eine Rückfrage dort zu dieser speziellen Situation.
Du irrst. Es gibt sehr oft Reiseangebote mit Hotelübernachtung, täglichem Programm usw. aber mit individueller Anreise.
Hier ein Beispiel:
https://www.stiftungsfamilie.de/urlaub/programmreisen/2021/04/schlosser-der-region---zu-gast-bei-von-und-zu
OK, I see. Auch in dieser Konstellation würde ich mal den Anbieter anfragen, wie er zu so einem Fall steht. Ich würde erwarten, dass er für diesen Fall einer Stornierung zustimmt - sonst bucht bei ihm ja keiner, weil es für die Gäste zum Glücksspiel wird. Oder er verweigert das, dann werden die Leute halt nur sehr kurzfristig buchen. Aber eine Versicherung dürfte sich dafür kaum finden, so ein Risiko ist ja kaum kalkulierbar. Falls sich doch ein Versicherer findet, lasse ich mich gerne überraschen.
Aber eine Versicherung dürfte sich dafür kaum finden, so ein Risiko ist ja kaum kalkulierbar.
Das sehe ich auch so.
Veröffentlicht von: @sihIhr Lieben! Wie so viele sind wir unsicher, ob wir im Sommer unseren Urlaub (innerhalb Deutschlands) antreten können.
Ich würde sagen: Komm drauf an 😀
Ein Hotel oder ein Ferienpark (Landal und Konsorten) oder sowas wird, wenn es von oben diktiert wird, keine Schwierigkeiten machen - ein privater Ferienwohnungsvermieter vielleicht schon.
Wie gesagt, es kommt halt immer drauf an...
Wenn der Vermieter uns nicht beherbergen darf, steht er in der Schuld.
Wenn wor aber nicht dürfen, dann wir.
Vertrackt.
Das Fiese ist, dass jetzt Unmengen Versicherungen abgeschlossen werden und sowas dann nicht abgesichert ist.
Ich glaube nicht, dass derzeit eine Versicherung so etwas anbieten wird oder aber viele Ausreden finden wird, nicht zu zahlen.
Aber soweit ich weiß (Vorsicht gefährliches Halbwissen): Sofern ein Reiseverbot ausgesprochen wird, kann keine Leistung erbracht werden und somit muss das Geld erstattet werden. Es liegt also kein Versicherungsfall vor.
Zweites aber: Sucht euch lieber etwas, wo erst gar kein großer Schaden entstehen kann, z.B. Zahlung erst vor Ort und Storno-Möglichkeit bis ein Tag vor Anreise.
Was der Vermieter sagte
Tja, wir haben schon gebucht und im dem Falle, dass er uns nicht beherbergen darf, steht die Erstattung natürlich außer Frage.
Wenn wir aber nicht raus dürfen aus unserem Bundesland - dafür ist er ja nicht zuständig und wir sollen ne Rücktrittsversicherung abschließen.
Ok, wollte ich ja nun machen, aber grade dieser Fall des Reiseverbotes ist nicht abgedeckt. Habe bisher 2 Versicherungen daraufhin dügenau durchgelesen (ADAC und Merkur)
🙁
Ich möchte ja gerne drauf vertrauen, dass es Ende Juli nicht zu einem Verbot kommt, aber rs fällt mir schwer...
Wir haben noch gar nichts gebucht und buchen im Sommer kurzfristig, wenn was geht. Hat im letzten Jahr zwei mal gut geklappt.
Erkundige dich mal bei der DEHOGA. Letztes Jahr gab es einen Hinweis, wenn es plötzliche Reiseverbote gäbe, dann wäre keiner zahlungspflichtig und der Vertrag hinfällig, wenn ich mich recht erinnere.