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Ab wann ist die Ehe gültig/ungültig?

  

Hallo!

Könnt ihr mir sagen, ab wann man als verheiratet gilt und ab wann (im Falle von Unzucht) eine Scheidung gilt und man wieder heiraten darf?

Mein Besuch sagt, weil er und seine Frau katholisch geheiratet hatten ohne Kinderwunsch und die Ehe aus katholischer Sicht deshalb nicht gültig ist, ist die Ehe ungültig.
Stimmt das?

Und er sagt, dass wenn die Frau sich scheiden lässt und nicht der Mann und sie nicht mehr bei ihm wohnen will, sie dann ungläubig ist und der Mann wieder neu heiraten darf. Weil wenn sie gläubig wäre, hätte sie sich nicht scheiden lassen.

Darf man als Mann wieder heiraten, wenn die Frau sich scheiden lässt und falls ja unter welchen Umständen?

Weil die Interpretationen verwirren mich wieder so.

Ich frag mich auch, ob ich eigentlich aus der Sicht von Gott verheiratet bin, weil ich mal jemanden angerufen und gefragt hab, ob er mich heiraten will und er hat: "Ja.", gesagt. War ich dann offiziell verlobt und soll ihn heiraten oder darf ich dann überhaupt noch jemand anderen heiraten?

Also

1) Ab wann ist die Ehe gültig?
2) Darf die Frau oder der Mann neu heiraten, wenn der Ehepartner sich geschieden hat und unter welchen Umständen, oder ist er nur nicht mehr gebunden an die Ehe, darf aber nicht neu heiraten und muss ledig bleiben?
3) Und macht das einen Unterschied ob der Ehe Partner, der sich geschieden hat gläubig oder ungläubig ist?
4) Und kann der Ehe Partner überhaupt gläubig sein, wenn er sich scheiden lässt?

5) Und: Mein Besuch sagt, wenn beide Partner in einer Ehe einverstanden ist, weitere Affären zu haben, dass das dann keine Unzucht ist, weil die sich ja nicht betrügen.
Stimmt das?

6) Und wenn das nicht stimmt und passiert war, war die Ehe dann ungültig wegen Unzucht?
7) Oder waren dann beide ungläubig?

8) War ich offiziell verlobt und soll ihn heiraten oder war ich sogar mit der Verlobung schon verheiratet?

LG

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Antwort
3 Antworten

@pumuckl97 

Im Grunde beantwortest du die Frage doch schon selbst... denn wie du erwähnst gibt es ganz unterschiedliche Auffassungen davon, was genau eine "Ehe" ausmacht und wann diese gültig oder ungültig ist. Das ist eine Frage des persönlichen Glaubens und der Gesellschaft, in der man lebt.

Rechtlich ist das hierzulande eindeutig geklärt. Wenn dir das nicht genügt und du zusätzlich Glaubensvorstellungen ins Spiel bringst, dann entscheiden eben deine Glaubensvorstellungen darüber. Im Christentum wird das, wie du ja erwähnst, unterschiedlich streng gesehen.

Persönlich finde ich es wichtig, dass man sich selbst darüber klar ist, wie man eine "Ehe" sieht und ob man sich da mit einem Partner einig ist. Andere Leute sollten einem dann nicht mehr reinreden, das geht die dann schlicht nichts mehr an.

 

8) War ich offiziell verlobt und soll ihn heiraten oder war ich sogar mit der Verlobung schon verheiratet?

Eine Verlobung ist keine Heirat, sondern eine Verlobung...

5) Und: Mein Besuch sagt, wenn beide Partner in einer Ehe einverstanden ist, weitere Affären zu haben, dass das dann keine Unzucht ist, weil die sich ja nicht betrügen.
Stimmt das?

Persönlich würde ich sagen, das stimmt so... ich denke aber, dass das mit dem Christentum kaum zu vereinbaren ist und ich habe auch meine Zweifel, dass solche Ehen dauerhaft gut funktionieren - aber besser, offen zu sein als sich etwas vorzumachen.

Warum du das jetzt wissen willst frage ich jetzt aber nicht... 😉 

 

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@pumuckl97 

Ich hatte eine ausführliche Antwort geschrieben, und dann hat J.de gemeint, es müsse den Geist aufgeben. 😤

Ich mag nicht nochmals alles so detailliert schreiben, deshalb hier die Kurzform.

1) Ab wann ist die Ehe gültig?

Wen sie vor Zeugen geschlossen wurde.

2) Darf die Frau oder der Mann neu heiraten, wenn der Ehepartner sich geschieden hat und unter welchen Umständen, oder ist er nur nicht mehr gebunden an die Ehe, darf aber nicht neu heiraten und muss ledig bleiben?

Ich denke die Passagen in Mt 19 und bei Paulus lassen hier Spielraum, deshalb ja eine wieder heiraten ist möglich.

3) Und macht das einen Unterschied ob der Ehe Partner, der sich geschieden hat gläubig oder ungläubig ist?

Nein

4) Und kann der Ehe Partner überhaupt gläubig sein, wenn er sich scheiden lässt?

Ja

5) Und: Mein Besuch sagt, wenn beide Partner in einer Ehe einverstanden ist, weitere Affären zu haben, dass das dann keine Unzucht ist, weil die sich ja nicht betrügen.
Stimmt das?

Ich halte das für eine billige Ausrede sein eigenes sündiges Verhalten zu rechtfertigen.

6) Und wenn das nicht stimmt und passiert war, war die Ehe dann ungültig wegen Unzucht?

Eine Ehe wird nicht ungültig, nur weil einer von beiden untreu wurde.

7) Oder waren dann beide ungläubig?

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Glaube schützt nicht davor, komplett idiotisches sündhaftes Verhalten an den Tag zu legen.

8) War ich offiziell verlobt und soll ihn heiraten oder war ich sogar mit der Verlobung schon verheiratet?

Offiziell ist etwas erst, wenn es öffentlich ist. Eine Verlobung kann aufgelöst werden und eine Verlobung ist keine Heirat.

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@pumuckl97 

Geht es um die Zivilehe? Dann merkt man sehr genau, wann man verheiratet ist und wann nicht mehr. Das ist hinreichend offiziell.

Eine katholische Ehe ohne Kinderwunsch bleibt zunächst eine wirksame Ehe. Es entscheiden nicht die Eheleute, ob eine Ehe gültig oder nicht gültig geschlossen worden war. Dafür gibt es dann ein entsprechendes Verfahren, was man durchläuft. Generell entscheiden nicht die Eheleute, ob die Ehe gültig geschlossen war oder geschieden werden muss.

Eine Verlobung ist keine Heirat, wie schon betont wurde. Ein Verlobter kann nicht erzwingen, dass dann auch heiratet wird und es gibt auch keine Strafzahlung oder ähnliches, wenn man nicht heiratet.

 

 

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