Assistenzhund darf in Supermarkt
Ein Assistenzhund darf überall mit hin. Auch in ein Lebensmittelgeschäft.
Laut Bundesgesetz.
Ein Artikel in unserer Tageszeitung hat mir gezeigt, das es leider nicht so ist.
Ein Mädchen will mit ihrem Assistenzhund in einen großen Globusmarkt zum einkaufen. Ohne diesen Hund, ist das Mädchen in akuter Lebensgefahr. Er zeigt schon Minuten vorher an, das ein Anfall droht. Dann kann die Mutter die das Mädchen begleitet, handeln.
Der Geschäftsführer verwehrt ihr das. Er wertet sein Hausrecht höher als das Bundesgesetz.
Er duldet keinen Hund in seinem Markt.
Das Mädchen mit Mutter und Hund verlassen diesen Markt.
Im Nahegelegenem Edekamarkt kann das Mädchen ohne Probleme einkaufen. Mit Hund.
Der Hund schnuppert nirgends, auch an der Wursttheke nicht. Hat nur Augen für das Mädchen.
Geht doch wenn man will.
Wie seht ihr das?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Ladenbesitzer müssen den Zutritt mit Assistenzhunde dulden.
Veröffentlicht von: @bergliebeWie seht ihr das?
Wie sollen wir das sehen?
Veröffentlicht von: @bergliebeEin Assistenzhund darf überall mit hin. Auch in ein Lebensmittelgeschäft.
Veröffentlicht von: @bergliebeLaut Bundesgesetz.
Dann hat derjenige Ladenbesitzer gegen das Gesetz gehandelt und dafür kann man ihn anzeigen, was die Hundebesitzerin hoffentlich gemacht hat.
Aber ich werde mich hier nicht mit anderen drüber kollektiv aufregen.
Ich versteh gerade den Sinn des Threads nicht.
Ich las den Artikel und war ein bisschen überrascht. Ich wundere mich
das jemand sein Hausrecht höher einschätzt als ein Gesetz.
Ich wundere mich das jemand so, in meinen Augen, hartherzig ist.
Sinn des Threats?
Ich wollte mich einfach austauschen, nicht aufregen.
Du musst ja nicht alles verstehen meine Liebe.
Ich bin nicht "Deine Liebe".
Gott sei´s gedankt.
*augenverdreh*
Och, Leute, nun kommt mal wieder auf den Teppich.
LG
komMODe
Veröffentlicht von: @bergliebeEin Assistenzhund darf überall mit hin. Auch in ein Lebensmittelgeschäft.
Laut Bundesgesetz.
Wenn es so ein Gesetz gibt, dann begrüße ich das. Ich weiß, dass Blindenhunde schon lange in einen Supermarkt dürfen.
Veröffentlicht von: @bergliebeDer Geschäftsführer verwehrt ihr das. Er wertet sein Hausrecht höher als das Bundesgesetz.
Es kann durchaus sein, dass der Gf Recht hat. Schließlich ist das Hausrecht ein Grundrecht.
Veröffentlicht von: @bergliebeDas Mädchen mit Mutter und Hund verlassen diesen Markt.
Die Mutter und Tochter waren bestimmt nicht darauf vorbereitet. Wären sie geblieben könnten sie, sofern der Gf Recht hat, die Straftat des Hausfriedensbruchs begehen.
Ich habe nur deinen Beitrag gelesen. Meines Erachtens hat das Gesetz einen Fehler. Das Gesetz erlaubt nur, dass unter bestimmten Voraussetzungen mit den Laden darf. Das es derjenige der das Hausrecht hat, es dulden muss steht da nicht. Natürlich darf in Ladenbesitzer entscheiden, ob er es z.B. duldet, ob jemand im Bikini in den Laden darf, oder nicht. OB jemand der von der Maskenpflicht befreit ist, den Laden betreten darf, oder nicht. Ob in einem Raum, indem viel Öffentlich Verkehr ist, die Schuhe anbehalten werden dürfen, oder nicht und ob er sich vorher die Füße waschen muss, usw.
Dagegen spricht, dass laut Grundgesetz Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen.
Veröffentlicht von: @bergliebeWie seht ihr das?
Das Ziel des Gesetz ist auf jeden Fall richtig. Ob es so, wie es geregelt ist, auch richtig ist, weiß ich nicht.
Veröffentlicht von: @bergliebeBundesministerium für Arbeit und Soziales:
Veröffentlicht von: @bergliebeLadenbesitzer müssen den Zutritt mit Assistenzhunde dulden.
Das ist nur eine Stellungnahme des Ministerium. Durch die Aussage ist es nicht klar.
Auch weiß ich nicht, was Assistenzhund bedeutet. Sind da nur Hunde, wie beim gemeint, die eine zertifizierte Ausbildung haben, gemeint?
Ich habe eine Bekannte, die hat eine Tochter mit Epilepsie. Sie haben einen Border Collie und der warnt tatsächlich, bevor die Tochter einen Anfall hat. Eine Ausbildung hat der Hund nicht. Der hat wohl, nur durch das Erleben der Situationen gelernt. Sind solche Hunde zugelassen?
Meine Meinung ist, das der Gf moralisch ganz unten bewegt. Vermutlich befürchtet der, dass Kunden aus Angst, oder Hygienevorstellungen verloren gehen.
Ich verlinke mal den entsprechenden Text:
Veröffentlicht von: @herbstroseIch verlinke mal den entsprechenden Text:
Danke für den Link, ich habe mich vorher mit dem Thema vorher nicht auseinandergesetzt.
In dem Text steht:
In Sonderfällen kann gemäß den geltenden Vorschriften Haustieren der Zugang dennoch gestattet werden.
Was heißt das denn aus der Perspektive des Hausherren. Vorher war im verboten Hunde zuzulassen. Jetzt kann er es erlauben. Er muss es aber nicht. Das steht noch nicht einmal, dass er es soll.
Das Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden ist aus Sicht des BMEL ein solcher Sonderfall, denn das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen ist hier ausschlaggebend.
Ich hatte geschrieben:
Veröffentlicht von: @orangsayaDagegen spricht, dass laut Grundgesetz Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen.
Klingt gut, muss aber nicht das heißen, was man sich deswegen erhofft. Es kann allerdings sein, dass der Gf nicht in der Behinderung das Problem sieht, sondern beim Hund.
Das dürfte jedoch unproblematisch sein und ist nicht zu erwarten, weil Führhunde besonders geschult und diszipliniert
Ich selber sehe es gelassener, weil mein Hund bewegt sich in der Küche frei. Wenn sich jemand im Kiosk eine Zeitung kauft, habe ich grundsätzlich keine Probleme, wenn er seinen Hund mitführt, auch wenn im Kiosk Lebensmittel sind und der Halter keine Behinderung hat. Bei uns im Ruhrgebiet heißt ein Kiosk Bude. Da holen sich die Kinder ne bunte Tüte vonner Bude. Das sind Lebensmittel, die offen sind. Hunde sind häufig dazwischen und der Ladenbesitzer hat teilweise offen einen kostenlosen Hundekuchen, für den Hund. Das ist die Realität bei mir in der Straße.
Aber zurück zur Schulung und Disziplinierung. Auch hier steht es zunächst dem Ladenbesitzer frei, zu entscheiden nach welchen Kriterien die Schulung sein soll, und wie das nachgewiesen werden muss.
Stehen die Regeln eigentlich im Gesetz, oder in einer Verordnung? Ich finde ja das Ansinnen der BMEL richtig, aber ob die Stellungnahme das Ziel erreicht, ist eine andere Frage. Notfalls gibt es Einzelfallentscheidungen, falls man es rechtlich prüfen lässt, denke ich.
In dem Fall war es ein ausgebildeter Hund.
Ein Reporter von der Tageszeitung, wollte über solche Hunde eine Reportage schreiben. Und er begleitete das Mädchen mit dem Hund, und seiner Mutter.
Ich finde es traurig, das der GF so gehandelt hat.
Veröffentlicht von: @bergliebeIch finde es traurig, das der GF so gehandelt hat.
Ich finde es richtig, dass es in der Region öffentlich gemacht wurde. Ein Gf sollte so handeln, dass das, was einem Geschäft schadet abwendet und dass, was seinem Geschäft fördert macht. Da ist jetzt ein Keil gesetzt.
Ich hatte einen Freund, dessen Vater war Tierarzt. Der hat einen Hund erschossen, weil er angeblich wildert.
Es gab eine Veröffentlichung in einer Zeitung, deren Sinn eigentlich nur Werbung ist. Daraufhin gab es eine Diskussion und weiter Berichte. Die Folge war, dass die Werbungszeitung nicht gleich weggeworfen wurde, sondern gelesen. ,-), aber auch, dass die Kleintierpraxis dramatisch zurück ging. Es blieben ihm nur die Landwirte, die sich mit dem Tierarzt zurückhielten. Ein Schwein war damals billiger, als die Tierarztkosten. Den Ruf wurde er bis zum Ende nicht mehr los und der wirtschaftliche Schaden war bleibend da. Zuvor war er in der Umgebung der Tierarzt Nummer eins.
Veröffentlicht von: @bergliebeDer Geschäftsführer verwehrt ihr das. Er wertet sein Hausrecht höher als das Bundesgesetz.
Hat er das so gesagt? Ich schätze, der Typ hat einfach nur den Hund gesehen und von solchen Gesetzen gar keine Kenntnis.
Doch, er hat das so gesagt.
Da war nämlich ein Reporter dabei, der eine Reportage, übe,r eben diese Assistenzhunde gemacht hat.
Er stellte sich dem Geschäftsführer vor.
Veröffentlicht von: @bergliebeDoch, er hat das so gesagt.
Ja, und?
Was sagen jetzt die Juristen dazu?
Ist das Hausrecht höher zu bewerten als das entsprechende Bundesgesetz?
Da muss man doch nur in die entsprechenden Bücher schauen... entweder es ist so oder halt nicht.
Veröffentlicht von: @lucan-7Was sagen jetzt die Juristen dazu?
Hängt davon ab, welche Seite die Juristen vertreten.
Veröffentlicht von: @lucan-7Ist das Hausrecht höher zu bewerten als das entsprechende Bundesgesetz?
Sofern es in einem Bundesgesetz so steht, dann ist es auch nicht ohne weiteres möglich. Das Hausrecht steht nicht nur im BGB, sondern explizit im Grundgesetz. Da muss man es gut durchdacht regeln und begründen können. Sonst kann das Gesetz leicht kippen.
Veröffentlicht von: @bergliebeDa war nämlich ein Reporter dabei...
Kannst Du das bitte einmal verlinken? Würde ich mir gern selbst anschauen.
Kann mir nicht vorstellen, daß es noch solche Unmenschen gibt, die einem Einbeinigen quasi die Krücken wegtreten. Das wäre ja unter aller Menschenwürde, auch wenn ein Gesetz ihm möglicherweise Recht gibt.
Veröffentlicht von: @plueschmorsKann mir nicht vorstellen, daß es noch solche Unmenschen gibt, die einem Einbeinigen quasi die Krücken wegtreten. Das wäre ja unter aller Menschenwürde, auch wenn ein Gesetz ihm möglicherweise Recht gibt.
Ich habe den Eindruck, dass es hier gar nicht um eine sachliche Diskussion geht (also eine rein juristische Frage, die schnell geklärt wäre), sondern nur darum, sich über den Mann so richtig aufzuregen...
Verlinken kann ich das leider nicht.
Der Artikel war am Samstag 08.01.22 in der Rheinpfalz.
Nachtrag vom 10.01.2022 1802
Die Bilderserie ist einsehbar.
Der Artikel selbst kostenpflichtig.
Veröffentlicht von: @plueschmorsHat er das so gesagt? Ich schätze, der Typ hat einfach nur den Hund gesehen und von solchen Gesetzen gar keine Kenntnis.
Wenn der Typ professionell ist, dann weiß er genau, was er tut. Auch wenn es dem Geschmack des anderen nicht entspricht. Er hat notfalls mit Auflagen das Veterinärsamt im Nacken.
Zu dem Thema fällt mir gerade ein, dass der Laden im Franchising betrieben wird. Hier könnte man vielleicht was machen, weil der Franchisegeber maßgeblich ist. Sogar, wo die Produkte im Laden stehen müssen, stehen dem Ladenbetreiber häufig nicht frei.
Ich kenne niemanden mit Assistenzhund, aber ich habe einige Leute mit Blindenführhund getroffen. Die hatten fast alle einen oder zwei vorgedruckte Zettelchen bei sich, auf denen die geltenden Paragraphen standen - für genau solche Fälle. Einer war Richter, der hatte seine Visitenkarte griffbereit und konnte den Paragraphen zitieren. 😀
Diesen Link finde ich sehr schön - da stehen z.B. auch die Ausnahmen.
Sowas (zu Zeiten des Smartphones einen gebookmarkten Link) dabeizuhaben, hielte ich für klug als Assistenz- oder Blindenhundeführer. Da spart man sich eine Menge Stress und kann auf einfache Art dafür sorgen, dass Menschen nicht dumm bleiben.
Ich finde die Geschichte etwas "fischig". Ein Reporter geht - in der Regel - nicht "einfach so" auf gut Glück mit einer Person mit Assistenzhund rum, oder? Hatte der Reporter was zu seiner Motivation geschrieben? Warum war er da? Ich vermute, dass es da vorher vielleicht schon einen Vorfall gegeben hatte? Und da hat sich dann vielleicht ein nicht sehr kluger und zusätzlich engstirniger Ladenbesitzer (denn ein kluger Ladenbesitzer hätte google angeschmissen, und wie ich nach 10 Sekunden gewusst, dass der Assistenzhund rein darf - und zwar gleich beim ersten dieser Vorfälle) vorführen lassen? Von einem offensichtlich sensationslüsternen Reporter, der Kind und Hund und Mutter für einen reißerischen Artikel ausgenutzt hat, um dem Ladenbesitzer an den Karren zu pinkeln. So liest sich dein Eingangsposting. Vielleicht gibt es zusätzliche Informationen, die das beleuchten?
Bericht stand am Samstag dem 08.01.22 in der Rheinpfalz.
Leider schon im Papiermüll.
Kann nicht mehr nachschauen, wer der Reporter war.
Der Name würde uns wohl auch wenig sagen, ist im Grunde unwichtig. Es ging mir mehr darum, ob der Reporter was zu seinen Beweggründen geschrieben hatte.
Wie denkst du denn über das Verhalten des Reporters und der Mutter?
Wie "klein" war denn das Kind? Hätte es selbst vielleicht drauf kommen können, dass es klug ist, zu wissen, was man darf und was nicht - und zu wissen, wo das steht, was man darf und was nicht?
Wie gesagt: Der Marktleiter handelt unmöglich. Dennoch: Es klingt, als wäre er im Grunde aufs Eis geführt worden.
Veröffentlicht von: @lubovDer Marktleiter handelt unmöglich.
Es wäre interessant zu wissen, was er für Gründe anführt.
Ich habe zwar im Einzelhandel eine Menge unsympathischer Leute getroffen... trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass seine Beweggründe lauteten: "HARR! HARR! Du darfst hier nicht rein... denn ich bin BÖSE!"
Der wird sich auch schon was dabei gedacht haben.
Veröffentlicht von: @lucan-7Der wird sich auch schon was dabei gedacht haben.
Ja, und es wäre tatsächlich schön, seine Gründe zu hören. Dass er, soweit ich weiß, trotzdem rechtswidrig gehandelt hat, hat ja hoffentlich Konsequenzen - rechtlicher Art. Und natürlich derart, dass er in Zukunft rechtskonform reagiert. Böse wäre, wenn jetzt durch sein Handeln - und durch das Anprangern in der Zeitung! - er und vor allem Mitarbeiter und Zulieferer unter dem Ausbleiben von Kunden leiden müssten.
Veröffentlicht von: @lubovein kluger Ladenbesitzer hätte google angeschmissen, und wie ich nach 10 Sekunden gewusst, dass der Assistenzhund rein darf
Seit mittlerweile etlichen Jahren darf auf das B im Schwerbehindertenausweis (B=die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen) im ÖPNV auch und/oder zusätzlich zur menschlichen Begleitperson auch ein Hund mitgeführt werden. Weder entweder oder, noch ein zertifizierter Assistenzhund. Problem: Viele Verkehrsbetriebe haben das noch immer nicht an ihre Fahrer und Kontrolleure weitergegeben und reagieren nicht auf entsprechende Hinweise.
Erst vor ca 2 Wochen hat eine Freundin wieder diskutieren müssen. Die Fahrkartenverkäuferin wollte den Gesetzestext nicht gezeigt bekommen und gab irgendwann genervt nach.
Jepp. Nervig. Gehört zweifelsfrei an die Vorgesetzten weitergegeben, mit der Aufforderung, regelmäßig zu schulen. Und wenn von übergeordneter Ebene das nicht getan wird, auch nach Gesprächen z.B. mit Behindertenbeauftragten nicht, dann kann das vielleicht auch ein Fall für die Öffentlichkeit sein.
Und ich will ja auch gar nicht bestreiten, dass es dumme oder uninformierte beratungsresistente Menschen gibt. Nur bei den wenigen Informationen, die ich habe, finde ich es schon auffällig, wenn ein Reporter da so zufällig draufstößt - und dann einen Artikel draus macht. Das mag Kalkül sein. Sowas verkauft sich natürlich gut und erregt aufrechte Empörung.
Volle Zustimmung.
Assistenzhunde sind besonders zertifiziert, versichert und gekennzeichnet.
Also habe ich keinen Einwand dagegen.
Veröffentlicht von: @johnnydversichert
Da bin ich mir nicht sicher, denn der Assistenzhund ist ein Nutztier. Hier haftet der Halter, im Gegensatz zum normalen Hundehalter, nur sehr beschränkt.
eben; er haftet und muss dafür eine Haftpflicht nachweisen.
Veröffentlicht von: @johnnydAssistenzhunde sind besonders zertifiziert, versichert und gekennzeichnet.
Nicht zwingend. Jedenfalls nicht in Deutschland.
§ 12e ff. BGG
Da findest du auch die hier einschlägige Regelung.
Ok, danke.
Das scheint mir dann aber noch recht frisch zu gelten.
ja, ist erst ein halbes Jahr alt; vllt. hatte der Supermarkt daher auch Probleme damit und sich auf sein Nein zurückgezogen.