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Blasphemieparagraph

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Johannes22
Themenstarter
Beiträge : 2973

Da ja in einem Parallelthread die Wogen hoch hergehen und einige die These aufstellen, dass Religionen sich sozusagen daran gewöhnen müssen beleidigt und verunglimpft zu werden möchte ich mal zur Disskussion stellen ob sich Frankreich da nicht mal zur Abwechslung Deutschland zum Vorbild zu nehmen.

Wir schützen nämlich religiöse Menschen vor Beleidigungen und Verunglimpfungen

Blasphemieparagraph

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpfung_von_Bekenntnissen,_Religionsgesellschaften_und_Weltanschauungsvereinigungen#Gesetzestext

Und ich finde das gut und richtig.

Antwort
62 Antworten
Orangsaya
Beiträge : 2984

Ich habe dazu eine Frage? Was ist bei dir der öffentliche Frieden?
Muss sich die Definition ändern, weil sich auf Jahre gesehen die Gesellschaft ändert.

orangsaya antworten


PeterPaletti
Beiträge : 1317

Der gehört abgeschafft.
Es ist überhaupt nicht einsichtig, warum ausgerechnet Religion geschützt werden sollte, andere Institutionen hingegen nicht.
Zum anderen finde ich den Blasphemieparagraphen auch deswegen gefährlich, weil er die Zensur fördern könnte.

peterpaletti antworten
10 Antworten
Johannes22
(@johannes22)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 2973
Veröffentlicht von: @peterpaletti

Es ist überhaupt nicht einsichtig, warum ausgerechnet Religion geschützt werden sollte,

Es geht nicht um Institutionen sondern um Gruppen. Frauen, Ausländer, sexuelle Orientierungen werden auch vor Verunglimpfungen geschützt.

johannes22 antworten
PeterPaletti
(@peterpaletti)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 1317

Es geht eindeutig nicht um Personen oder Gruppen, sondern um kirchliche oder religiöse Einrichtungen und deren weltanschauliches Bekenntnis. Das ist etwas ganz anderes.

Was die von dir genannten Gruppen angeht, da kann niemand etwas dafür dass er dazu gehört. Bei der Religion aber schon

peterpaletti antworten
Johannes22
(@johannes22)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 2973
Veröffentlicht von: @peterpaletti

Was die von dir genannten Gruppen angeht, da kann niemand etwas dafür dass er dazu gehört.

Du meinst also man dar z.B. Punker oder Hip Hopler oder Anhänger der SPD pauschal beschimpfen weil sie sich ja selbst entschieden haben dieser gruppe anzugehören?

johannes22 antworten
Jack-Black
(@jack-black)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 3629
Veröffentlicht von: @johannes22

Du meinst also man dar z.B. Punker oder Hip Hopler oder Anhänger der SPD pauschal beschimpfen weil sie sich ja selbst entschieden haben dieser gruppe anzugehören?

Solange die Beschimpfung allgemein gehalten ist und solange es sich nicht um Volksverhetzung geht (also die Beschimpfung geeignet ist, andere zu gewaltsamen Angriffen auf die Beschimpften anzustiften): ja.

Entsprechend durfte ein einstiger Bundeskanzler und heutiger Putinspeichellecker ja auch pauschal Lehrer als faules Gesocks bezeichnen und durften andere den auf Tucholsky zurückverfolgbaren Slogan "Soldaten sind Mörder!" weiterhin, höchstrichterlich bestätigt, benutzen.

In jüngster Zeit hatte ja z.B. Seehofer seine im Brustton höchter Empörung geleistetes Versprechen, gegen eine taz-Kolumnistin (die angeregt hatte, Polizisten auf der Mülldemponie arbeiten zu lassen, weil das der rechte Platz für sie sei) per Beleidigungs-Anzeige vorzugehen, nicht ohne Grund gebrochen: es war davon auszugehen, dass kein Gericht die Dame verurteilt hätte, selbst wenn anstelle Seehofers (der ja überhaupt nicht durch die Kolumne angesprochen war) ein Polizist hier wegen Beleidigung geklagt hätte: durch die Pauschalität der Formulierung wurde verhindert, dass sie justiziabel war. Die Kläger hätten nachweisen müssen, dass ihre Interessen durch den Artikel in einem Ausmaß verletzt worden seien, die das allgemeine gesellschaftliche Interesse am Recht auf freie Meinungsäußerung überwog.

jack-black antworten
Tamaro
 Tamaro
(@tamaro)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 1743
Veröffentlicht von: @peterpaletti

Was die von dir genannten Gruppen angeht, da kann niemand etwas dafür dass er dazu gehört. Bei der Religion aber schon

Viele Menschen wurden aber in eine bestimmte Kultur und Religion hineingeboren. Sie wurden in ihr sozialisert und es ist Teil ihrer Identität. Von daher finde ich es nicht Vergleichbar mit irgendeiner Vereinszugehörigkeit oder dergleichen, die man sich im Jugend- oder Erwachsenenalter ausgesucht hat.

Zudem finde ich es paradox, wenn z.B. ein Moslem, der Ausländer ist, als Ausländer zwar geschützt ist (in der Schweiz ist das durch die Anti-Rassismusstrafnorm gegeben), seine Religion aber nicht. Er hat sie ja scheinbar frei gewählt.

tamaro antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 18002

Finde ich auch. Denn die Bewertung, ab wann Blasphemie Blasphemie ist, ist dermaßen subjektiv, dass dafür eine sachliche Grundlage fehlt, an der man das messen könnte.

deleted_profile antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @banji

Finde ich auch. Denn die Bewertung, ab wann Blasphemie Blasphemie ist, ist dermaßen subjektiv, dass dafür eine sachliche Grundlage fehlt, an der man das messen könnte.

Die Rechtfertigung warum es überhaupt strafbar ist, ist auch gleichzeitig ein Schwachpunkt. Der öffentliche Friede wird gestört. Es geht also nicht um die religiöse Äußerung, sondern um den Schutz der Menschen. Doch wer legt fest, was das Maß für eine Störung ist? Für Gewichte und Längen, habe wir Urmaße, für die Frage, was der öffentliche Friede ist, haben wir kein festes Maß.

orangsaya antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @peterpaletti

Der gehört abgeschafft.
Es ist überhaupt nicht einsichtig, warum ausgerechnet Religion geschützt werden sollte, andere Institutionen hingegen nicht.
Zum anderen finde ich den Blasphemieparagraphen auch deswegen gefährlich, weil er die Zensur fördern könnte.

Vor dreißig Jahren, gab es eine Diskussion darum, als das Buch "Eunuchen für ein Himmelreich" eröffnet wurde.
Die Urteile zu diesem Paragraphen sind wohl sehr sparsam. Ich habe dunkel in Erinnerung, dass ein Mann aus dem Münsterland, oder wo, verurteilt wurde, weil er auf sein Klopapier Koran drucken ließ.

Es gibt schon Handlungen bei der eine Strafe als Sühne angemessen ist, würde man den Paragraphen verbieten, dann würde wohl ein Ersatz gefunden. Volksverhetzung wäre eine Möglichkeit. Auch hier handelt sich um eine Versuch, etwas was eine Grenze überschreitet mit eine Strafe zu versehen und auch hier gibt es Schwachpunkte, bei dem man den Paragraphen besser abschaffen sollte.

orangsaya antworten
PeterPaletti
(@peterpaletti)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 1317

Kein Wunder. Weil ja der Beweis geführt werden muss, dass durch diese Beleidigung oder Verunglimpfung der öffentliche Frieden gestört wird. Allerdings: Dann haben es Radikale in der Hand wegen irgendwelcher Lappalien auf die Straße zu gehen und den öffentlichen Frieden gestört zu sehen.
Ganz ungefährlich ist der §166 StGB also nicht.

peterpaletti antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @peterpaletti

Der gehört abgeschafft.

Ohne nachzuschauen, vermute ich, dass man hierfür das Grundgesetz ändern müsste. Ich kann mich da auch täuschen, aber der Paragraf könnte sich auf Artikel beruhen, die in der Verfassung der Weimarer Republik stehen und im Grundgesetz noch heute gültig sind.

orangsaya antworten
ALF.MELMAC
Beiträge : 2157

Kann man eine Nicht-Religion beleidigen? z.B. Agnostiker, Atheismus?

Kann man eine "Weltanschauung" beleidigen?

Wer entscheidet eigentlich, wer wann beleidigt ist?

Und wieviel man beleidigt ist, ein bischen oder vollkommen?

alf-melmac antworten
5 Antworten
Johannes22
(@johannes22)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 2973
Veröffentlicht von: @alf-melmac

Kann man eine Nicht-Religion beleidigen? z.B. Agnostiker, Atheismus?

Ja. Alle Atheisten haben keine Moral, etc. pp.

Veröffentlicht von: @alf-melmac

Kann man eine "Weltanschauung" beleidigen?

Klar kann man das. Sozialdemokraten sind vaterlandslose Gesellen.

Veröffentlicht von: @alf-melmac

Wer entscheidet eigentlich, wer wann beleidigt ist?

Du. Wenn dich jemand in der stadt als XXXsohn bezeichnet kannst du entscheiden ob du das für eine Beleidigung hälst oder nicht.

johannes22 antworten
Jack-Black
(@jack-black)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 3629
Veröffentlicht von: @johannes22

Ja. Alle Atheisten haben keine Moral, etc. pp.

Erstens ist das keine Beleidigung, das der Atheismus per se keinerlei ethische Komponente enthält. Zweitens wäre das, als Beleidigung verstanden, dann eine Beleidigung von Atheisten, nicht des Atheismus.

Veröffentlicht von: @johannes22

Klar kann man das. Sozialdemokraten sind vaterlandslose Gesellen.

Siehe oben: Sozialdemokraten sind Menschen, keine Ideologien. Übrigens ist das ein interessantes Beispiel. Die Sozialdemokraten wurden ja nicht so sehr um des Beleidigens willen als vaterlandslose Gesellen bezeichnet, der Adressaten waren historisch ja eher die Leute aus dem eigenen, nationalkonservativen Lager. Es handelte sich also weniger um eine Beleidigung als um eine falsche Tatsachenbehauptung (denn rein sachlich gibt es keinen Menschen ohne Vaterland, vielleicht mal von denenabgesehen, die auf Flößen zur Welt kamen, die in internationalen Gewässern unterwegs waren...). Die Botschaft in der Formulierung lautet ja: "Sozialdemokraten fühlen sich der Nation, in der sie zur Welt kamen, nicht im selben Maße verpflichtet wie wir!"
Da das sozialistische Konzept ein internationales ist, sollten Anhänger einer sozialistischen Ideologie mit dem Vorwurf, nicht im Sinne der politischen Gegner nationalistisch eingestellt zu sein, eigentlich gut leben können...

Veröffentlicht von: @johannes22

Du. Wenn dich jemand in der stadt als XXXsohn bezeichnet kannst du entscheiden ob du das für eine Beleidigung hälst oder nicht.

Tja, aber war nicht ein allgemeines Gesetz Thema dieses Threads?

jack-black antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Heute wäre es wohl eine Beleidigung. Zumal Sozialdemokratie teils anders definiert wird. Damals war die ein Argument gegen Linke, von denen sich einige selbst zur Vaterlandslosigkeit bekannt haben. Die Theorie eine Internationalismus gibt es mit verschiedenen Hintergründen heute noch.

orangsaya antworten
DerNeinsager
(@derneinsager)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 1449

Da das sozialistische Konzept ein internationales ist, sollten Anhänger einer sozialistischen Ideologie mit dem Vorwurf, nicht im Sinne der politischen Gegner nationalistisch eingestellt zu sein, eigentlich gut leben können..."" ".

Eigentlich schon. Grundsätzlich auch in Ordnung. Ich finde es nur kritisch wenn Politiker sich dem Internationalismus verpflichtet fühlen aber eigentlich eine Nation die meist im wesentlichen eine Volksgruppe vertritt, vertreten sollen 🙂

derneinsager antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0

Bei einem Christen bekommst Vergebung zugesprochen.

Ein Buddhist lächelt dich an.
Bei Hindus weiß ich nicht

Bei Moslems kann es schwieriger werden. Die einen si d so und der andere schlägt dich tot.

Wie es bei Indianer und Co aussieht??

M.

Anonymous antworten


Lamed
 Lamed
Beiträge : 1249
Veröffentlicht von: @johannes22

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Darf man dann noch Bibeln, Konan oder christliche „Lehren“ verteilen?
Religionen empfinden „fremde“ Lehren meist als Blasphemie zur eigenen Religion und verunglimpfen jene dann mit eigenen Schriften.

Darf man mich dann noch als "Antichrtist" beschimpfen?

lamed antworten
Lucan-7
Beiträge : 21566

Der Paragraph soll lediglich die Religonsfreiheit sicherstellen. Er ist nicht dazu gedacht, Religion generell vor Kritik zu schützen.

Und er ist auch nicht dazu gedacht, die Meinungsfreiheit, Redefreiheit oder die Freiheit der Kunst einzuschränken.

Völlig deplaziert ist der Paragraph, wenn die öffentliche Ordnung durch das aggressive Verhalten der Religionsgemeinschaft selbst gestört wird oder diese auf andere Weise versucht, die Freiheit Andersdenkender einzuschränken.

Ich denke auch, dass dieser Paragraph abgeschafft gehört. Gottheiten kann man nicht beleidigen, und wer bewusst und willentlich die öffentliche Ordnung stört kann auch mit anderen Begründungen bestraft werden.

lucan-7 antworten
6 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @lucan-7

Ich denke auch, dass dieser Paragraph abgeschafft gehört.

Das sehe ich, allerdings mit einem dicken weinenden Auge auch so. Ein Abschaffung würde allerdings letztlich nicht das Problem lösen. Es ist nicht so, dass Blasphemie die Religionsfreiheit schützen soll. Die Gegenwart hat sich in diese Richtung vielleicht entwickelt, aber dass Blasphemie verboten wurde, war bei uns auch eine Bestandsicherung einer Religion.
Es ist schwierig einen Ansatz zu finden, der Religionsfreiheit schützt. Wenn es auf den ersten Blick einfach erscheint. Das der Verein Lies verboten wurde, ist nachvollziehbar. Doch was haben sie gemacht, sie haben den Koran verteilt. Hier wurde man eingeladen, den Koran zu lesen, ganz ohne Zwang konnte man sich ein Bild machen. Der Verein selbst, bestand aus Falken, davon hat man am Bahnhof aber nichts gemerkt. Da war alles lieb und nett. Wie soll man einer Gruppe mit mehreren Gesichtern auf der einen Seite schützen, auf der anderen Seite verbieten können? Sie haben eigentlich nur den Koran verteilt. Dürfen sie jetzt den Koran nicht verteilen, weil es Extremisten sind?
Die Korane wurden vom Staat beschlagnahmt. Ich weiß nicht, wie der Wasserstand jetzt ist. Normalerweise wird in solchen Situationen es der Papierverwertung zugeführt. Doch hier war es zumindest anders. Der Staat hat eine Hemmung die Bücher in den Schreddere zu schicken.
Ein anderes Beispiel ist "Das Maria Syndrom".
http://www.maria-syndrom.de/
Ich weiß nicht, inwiefern es ein Thema in der Gegenwart ist. Doch in der Vergangenheit wurden Auftritte verboten, was auch mit Grundrechten in Konflikt steht.

Die Freiheit der Kunst wird angegriffen. Wir können nicht sagen, so eine Satire wie Charlie Hebdo muss es geben, weil es ist ein Teil unserer freien Welt und auf der anderen Seite das Maria Syndrom verbieten.

orangsaya antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @lucan-7

Ich denke auch, dass dieser Paragraph abgeschafft gehört. Gottheiten kann man nicht beleidigen, und wer bewusst und willentlich die öffentliche Ordnung stört kann auch mit anderen Begründungen bestraft werden.

Ist auch immer wieder im Gespräch den abzuschaffen und spielt eh kaum noch eine Rolle.

Anonymous antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 3832

Odin statt Jesus
§ hin oder her.

Wenn ich auf einem Auto Odin statt Jesus lese bewegt es mich.
Vielleicht ist es ein Gegentrend zu den Fischen die manche ja noch als einen Werbeaufkleber der Restaurantkette Nordsee halten.

Aktive Atheisten. Es gibt da ja auch eine Vereinigung wissen schon über das alte Erkennungszeichen Bescheid.

Die Giordo Bruno Stiftung ( glaube SPD-nah) stößt mir da auch immer wieder auf.

jigal antworten
lubov
 lubov
(@lubov)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 2684

Was hat das mit dem Paragraphen zu tun?
Aber nichts davon wird doch durch den Blasphemieparagraphen tangiert? Wo beleidigt denn "Odin statt Jesus" oder auch der Hai, der den ICHTHYS frisst, das Christentum? Und dann noch so sehr, dass die Störung der öffentlichen Ordnung droht? Auch ein Kopftuch (ich seh meine orthodoxe Oma vor mir, die das ganz selbstverständlich trug, und auch viele Frauen der jüdischen Gemeinde in Dortmund trugen Kopftuch) oder eine Burka - wo ist da die Beleidigung gegen das Christentum, die die Störung der öffentlichen Ordnung durch die Christen befürchten lassen muss?

Mir stößt auch vieles auf, keine Frage. Aber das hat doch mit dem Paragraphen nichts zu tun? Vielleicht mit dem Gebot des "Was du nicht willst, dass man dir tu..." oder so, aber ...?

lubov antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 3832

Stell dich nicht doof. So wie ein Moslem auf die Karrikaturen mit Mohammed reagiert, ist Odin statt Jesus doch nichts anderes, oder der Osterhase der heute show am Kreuz.

jigal antworten
lubov
 lubov
(@lubov)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 2684

Häh? Ich verstehe dich wirklich nicht. Wenn ich gerne Tee trinke und laufe an einem Plakat vorbei, auf dem "Kaffee statt Tee!" gefordert wird - in wie weit beleidigt das denn den Tee? In wie weit beleidigt das dann meine Vorliebe? Da findet halt jemand anderes etwas anderes gut als ich, oder bewirbt etwas anderes. Vielleicht findet er sogar blöd, was ich gut finde. Ja und? Darf er doch! Und ich bin gerne bereit, mit meiner Tasse Tee in der Hand, dafür auf die Straße zu gehen, dass er seinen Kaffee trinken und den auch als besser als Tee anpreisen darf. So lange er mir nicht in den Tee spuckt ist doch alles ok.

Das ist doch aber eine ganz andere Ebene, als derbe Karikaturen?

Disclaimer: Nein, auch derbe Karikaturen schlechtesten Geschmacks rechtfertigen keinerlei körperliche Gewalt, von Mord ganz zu schweigen...

lubov antworten


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