"Die Entgiftung der Gesellschaft"
Ein interessanter Artikel von Dr. iur. Prantl, Ex-Richter, Ex-Staatsanwalt und Ex-Chefredakteur der SZ über u.a. den Artikel 18 des GG:
https://heribertprantl.de/prantls-blick/die-entgiftung-der-gesellschaft/
Tagesaktuell dazu ein DW-Podcast mit ihm:
Wobei bisher m.W. kein Verfahren zu Artikel 18 am Ende zu einer Verwirkung geführt hat.
@lhoovpee es geht darum via Artikel 18:
"Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."
Politikern/innen bestimmte Grundrechte vom Bundesverfassungsgericht (auf Zeit) aberkennen zu lassen und sie damit an der politischen Tätigkeit zu hindern, da diese diese Möglichkeit zu nutzen würden gegen die FDGO zu arbeiten. Ein Parteiverbot macht es den bisherigen Mitgliedern ja möglich sich neu zu sammeln, Artikel 18 verunmöglicht es, bei Umsetzung, den Personen sich politisch zu betätigen. Das sollte kurzgefasstz sein, was bspw. Dr. Prantl anspricht.
Wurde in DE in den Jahrzehnten des Bestehens zwar angedacht, es kam aber m.W. nie zu einer gerichtlichen Entscheidung.