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Dürfen die das?

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Orangsaya
Themenstarter
Beiträge : 2984

Für die, bei denen es in den Medien nicht aufgefallen ist. Die Stadt Hamm ist stark vom Virus betroffen. Deswegen hat die Stadt Hamm folgende verbindliche Regel getroffen.

Für private Feiern mit geselligem Charakter (z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) muss ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen (solange der RKI-Inzidenzwert für Hamm über 50 liegt; bei einem RKI-Wert von 35 bis unter 50: 50 Teilnehmer) spätestens drei Tage vor der Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Hamm eingeholt werden. Achtung: Das gilt auch für Feiern in der eigenen Wohnung oder anderen privaten Räumen!

Als verpflichtender Bestandteil des Antrags müssen außerdem Listen über die voraussichtlichen Teilnehmer der Veranstaltung sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht werden.Dazu hat die Stadt Hamm ein Online-Formular entwickelt, über das der Genehmigungsantrag online gestellt werden kann. ....

Diese Regel betrifft nicht den öffentlichen Raum der für eine private Feier angemietet wurde, sondern den privaten Raum. Also das Wohnzimmer, dass im Fall einer Feier, auch vom Ordnungsamt ggf. kontrolliert wird. Das ist ein gravierender Einschnitt als Ausgangssperre, die wir hatten.
Der private Bereich ist besonders vor dem Staat geschützt. So Stark, dass einfache Gesetze unwirksam sein können. Denn Sinn, warum die Stadt das macht sehe ich ein. Mit meinem Herzen, sehe ich das auch ein. Trotzdem frage ich mich, ob so ein Eingriff ein zu tiefer Eingriff in das ist, was unseren freiheitlichen Staat ausmacht. Wohn-, Schlafzimmer und Küche sind ein geschützter Bereich. Private Zusammenkünfte sind Dinge, den Staat im Regelfall nichts angehen darf. Deswegen meine Frage, darf die Stadt Hamm das? Schließlich hat so ein Verbot, wenn es die Stadt darf, für die Betroffenen spätesten dann, wenn was schief geht, für die Betroffenen eine Rechtsfolge.

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44 Antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Man muss niemanden in die Wohnung lassen, von daher ist das auch nicht kontrollierbar. Also ich persönlich würde sowas ganz einfach ignorieren.

Anonymous antworten
1 Antwort
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @qdspieler

Man muss niemanden in die Wohnung lassen, von daher ist das auch nicht kontrollierbar.

Das sehe ich ganz genauso. Das Ordnungsamt hat keinen Zugang in private Räumlichkeiten und wenn, dann würde es nur mit einem Gericht gehen. In NRW kann das Ordnungsamt noch nicht mal verlangen, dass man seine Identität ausweist.

orangsaya antworten


stundenglas
Beiträge : 4769

Kontrolle in privaten Räumen?
Wo steht, dass das Ordungsamt in Privatwohnung Kontrollen durchführen darf?

stundenglas antworten
JohnnyD
Beiträge : 1419

Dürfen due das? Ja.

johnnyd antworten
2 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @johnnyd

Dürfen due das? Ja.

Bei epidemische Lage von landesweiter Tragweite fällt die Zuständigkeit immer auf das Land. Eine andere Reglung habe ich NRW nicht gefunden.

orangsaya antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1419

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite findet im Bund statt; das Parlament eröffnet damit der Exekutive (v.a. Gesundheitsministerium mit RKI) den Zugang zu deutlich erweiterten Kompetenzen. Einen Zusammenhang zu Hamm sehe ich hier nicht.

Verwaltung findet in der kleinstmöglichen Einheit statt, die diese Aufgabe sinnvoll erledigen kann (Subsidiaritätsprinzip); in unserem Fall ackert in aller Regel das Gesundheitsamt vor Or mit Ordnungsamt und ggf. Polizei.

johnnyd antworten


Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Die rechtliche Frage stellt sich vielleicht gar nicht mehr, wenn die Frage der Notwendigkeit anders beantwortet wird.

Prof. Streeck findet in diesem Zusammenhang vernünftige Worte:

Virologe Hendrik Streeck fordert ein Ende der Verbotspolitik in der Corona-Pandemie

Anonymous antworten
Lombard3
Beiträge : 4292

Zusammenkünfte / Verhältnismäßigkeit
Es ist eine gute Frage.

Ich denke, das Stichwort liegt in dem Wort "Zusammenkunft".

D.h. eine Gruppe findet sich zusammen (unabhängig einmal davon, wo).

Dieses Zusammenkommen stellt ein Risiko dar.

Um es abzumildern, sollen Listen geführt werden.

Somit ist eigentich das Zusammenkommen reglementiert - auch wenn nachher in privaten Räumen.

So könnte ich es verstehen.

Außerdem ist der Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu sehen.

Es gilt ja erst ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen.

Das mag für manche zwar schmerzlich sein - wenn sie eben viele Personen einladen wollen - allerdings steht dem gegenüber die mögliche Gefahr der Ausbreitung mit eventuellen Schulschließungen, Krankheits- oder sogar Todesfällen.

lombard3 antworten


Suzanne62
Beiträge : 7672

Was wäre die Alternative?
Inzwischen hat auch Wuppertal die 50er Marke gerissen - und ganz ähnliche Maßnahmen ergriffen.
Ich halte sie für zielführend, verhältnismäßig und absolut zumutbar.
Was wäre denn die Alternative? Es einfach laufen lassen?
Wohin das führt, konnte man doch in den USA und in Brasilien sehen. Seien wir doch froh, dass wir das bisher nur aus dem Fernsehen kennen.
Oder reflexhaft wieder Schulen und Kitas schließen - wie das noch bis zum Sommer die übliche Reaktion auf steigende Neuinfektionszahlen war?
Da finde ich es doch wesentlich angemessener, wenn sich Erwachsene beim Feiern ein wenig zurückhalten müssen.
Zumal die letzten Ausbrüche sowohl in Hamm als auch in Wuppertal auf ausufernde private Feiern zurückzuführen sind.

suzanne62 antworten
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