Dürfen die das?
Für die, bei denen es in den Medien nicht aufgefallen ist. Die Stadt Hamm ist stark vom Virus betroffen. Deswegen hat die Stadt Hamm folgende verbindliche Regel getroffen.
Für private Feiern mit geselligem Charakter (z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) muss ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen (solange der RKI-Inzidenzwert für Hamm über 50 liegt; bei einem RKI-Wert von 35 bis unter 50: 50 Teilnehmer) spätestens drei Tage vor der Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Hamm eingeholt werden. Achtung: Das gilt auch für Feiern in der eigenen Wohnung oder anderen privaten Räumen!
Als verpflichtender Bestandteil des Antrags müssen außerdem Listen über die voraussichtlichen Teilnehmer der Veranstaltung sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht werden.Dazu hat die Stadt Hamm ein Online-Formular entwickelt, über das der Genehmigungsantrag online gestellt werden kann. ....
Diese Regel betrifft nicht den öffentlichen Raum der für eine private Feier angemietet wurde, sondern den privaten Raum. Also das Wohnzimmer, dass im Fall einer Feier, auch vom Ordnungsamt ggf. kontrolliert wird. Das ist ein gravierender Einschnitt als Ausgangssperre, die wir hatten.
Der private Bereich ist besonders vor dem Staat geschützt. So Stark, dass einfache Gesetze unwirksam sein können. Denn Sinn, warum die Stadt das macht sehe ich ein. Mit meinem Herzen, sehe ich das auch ein. Trotzdem frage ich mich, ob so ein Eingriff ein zu tiefer Eingriff in das ist, was unseren freiheitlichen Staat ausmacht. Wohn-, Schlafzimmer und Küche sind ein geschützter Bereich. Private Zusammenkünfte sind Dinge, den Staat im Regelfall nichts angehen darf. Deswegen meine Frage, darf die Stadt Hamm das? Schließlich hat so ein Verbot, wenn es die Stadt darf, für die Betroffenen spätesten dann, wenn was schief geht, für die Betroffenen eine Rechtsfolge.
Ja, die dürfen das. Diese Regeln gelten bundesweit.
Veröffentlicht von: @herbstroseJa, die dürfen das. Diese Regeln gelten bundesweit.
Es ist schön, dass du immer alles besser weißt, auch dann, wenn die Regeln, die es in Hamm gibt, nicht bundesweit vorhanden sind.
Wär halt gut, Veröffentlichungen auch mal zu lesen.
Nachtrag vom 03.10.2020 1339
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
Wenn du eine Link mit langen Text nimmt, dieser Text aber nichts von dem, was Hamm gemacht hat, zu tun hat, dann wird es nur noch niveauloser.
Danke für die Blumen.
Es geht hier vorrangig um den Infektionsschutz. Da muss das private Vergnügen auch mal zurückgestellt werden. Ich weiß, dass es Leute gibt, die ausschließlich an sich denken und denen das Gemeinwohl echt schnuppe ist. Das ändert aber nichts daran, dass es mittlerweile bundesweit einheitliche Regelungen gibt, die klar festlegen, welche Maßnahmen in welcher Situation eingeleitet werden. Zuständig für die Festlegung der jeweiligen Maßnahmen ist allerdings nicht der Bund sondern die Behörden vor Ort.
Dass der Text lang ist, ist nicht mein Verdienst. Allerdings stehen die wichtigsten Dinge schon ziemlich am Anfang.
Weißt du, man könnte auch mal ein bisschen weiter denken. Wenn meine Tochter ihren Geburtstag mit ihren Freunden feiert und es zu Infektionen kommt, müssen mindesten 8 Schulklassen an 5 verschiedenen Schulen in Quarantäne, an der Schule meiner Tochter sogar die gesamte Jahrgangsstufe.
Würde sie ihren Geburtstag nicht nur mit ihren Freunden, sondern auch noch mit der gesamten Familie (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins, Nichten, Neffen) feiert und es kommt zu einem Ausbruch, dann sieht es zumindest für die Großeltern dramatisch aus, es müssen mehrere Schulklassen in Quarantäne, zusätzlich müsste ein Kindergarten schließen, der Betrieb in dem ich arbeite, zwei Berufsschulen und die Belegschaft eines Bahnhofes. Willst du das ernsthaft?
Wenn andere durch dein Verhalten in Mitleidenschaft gezogen werden, darf der Staat in Form der Polizei eingreifen. Notfalls in deinen privaten Räumen.
Veröffentlicht von: @herbstroseWenn andere durch dein Verhalten in Mitleidenschaft gezogen werden, darf der Staat in Form der Polizei eingreifen. Notfalls in deinen privaten Räumen.
Ich konnte in deinem Link nichts finden, das beispielsweise die polizeiliche Intervention auf einem Kindergeburtstages rechtfertigt. Bitte zitiere das genauer, sollte dem doch der Fall sein.
Es ging u.a. um die Beschränkung der Personenzahl bei bestimmten pandemischen Parametern. Außerdem ist selber lesen gerade wieder total angesagt.
Veröffentlicht von: @herbstroseAußerdem ist selber lesen gerade wieder total angesagt.
Danke für den netten Hinweis! 😊
Ist die Krone so rostig, dass du Angst haben musst, es würde ein Zacken rausbrechen, wenn du die relevante Passage einfach mal per C&P hier einfügen würdest? Würde dich deutlich weniger Arbeit und Lebenszeit kosten als dieses sinnlose Rumgezicke.
Die Teilnehmerzahl soll bei privaten Feiern auf maximal 25 Teilnehmern und bei Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn örtlich ein hohes Infektionsgeschehen im 7-Tages-Verlauf erreicht wird. Steigt das Infektionsgeschehen weiter, gelten noch geringere Teilnehmerzahlen.
Aha, ich darf mich erst vollnörgeln lassen und soll dann für andere auch noch die Arbeit machen? Zumal es bereits einen Hinweis von mir gibt.
Veröffentlicht von: @herbstroseAha, ich darf mich erst vollnörgeln lassen und soll dann für andere auch noch die Arbeit machen? Zumal es bereits einen Hinweis von mir gibt.
Der war aber sehr allgemein, geradezu nichtssagend.
Durch deine Nicht-Hinweise hast du anderen Arbeit gemacht.
Helmut
"Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig." - § 31 Polizeigesetz
Ich denke nicht, dass Gerichte den Infektionsschutz als Grund durchgehen lassen.
Also wenn mal will, kann man es ja drauf anlegen und ggf. Klagen. 😀
Veröffentlicht von: @lhoovpee"Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig." - § 31 Polizeigesetz
Das Grundproblem ist folgendes. Während das Vorgehen in betroffenen Gebieten, wie z.B. Gütersloh, Land und Kommune zusammen arbeiteten und aus einem Horn stießen, ist es hier nicht der Fall. Das Land hat durch seiner Vertreter genau in dieser Wochen erklärt so weit in den privaten Bereich nicht einzudringen. Die Stadt Hamm hat dies allerdings gemacht. Es ist auch eine hoheitliche Frage. Die Stadt hat die Rechtsauffassung, dass das Bundesseuchengesetz und eine Richtlinie ihr diese Handlungsmöglichkeit zubilligt. Ich denke, dass weder Hamm, noch die Landesregierung ein Interesse haben, sich deswegen zu streiten. Aber ein Widerspruch steht im Raum.
Veröffentlicht von: @lhoovpeeIch denke nicht, dass Gerichte den Infektionsschutz als Grund durchgehen lassen.
Also wenn mal will, kann man es ja drauf anlegen und ggf. Klagen. 😀
Da bin ich mir gar nicht mal so sicher. Es muss schon gut begründet sein. Corona ist ein Grund, aber, warum genau diese Anweisung verbindlich umgesetzt werden muss, dafür braucht man schon stichhaltige Gründe. Bislang gingen die Infektionsketten vom öffentlichen Raum aus. Wenn es privat war, dann wurde dies angemietet. Aber bislang nie ging es von den eigenen vier Wänden aus.
Es ist sogar durchaus möglich, dass die Bevölkerung in Hamm, die Entscheidungen der Stadt trägt, als ein Gericht. Das hängt ggf. natürlich auch vom Einzelfall ab.
Guten Tag zuerst!
Veröffentlicht von: @orangsayaBislang gingen die Infektionsketten vom öffentlichen Raum aus. Wenn es privat war, dann wurde dies angemietet. Aber bislang nie ging es von den eigenen vier Wänden aus.
So ist es wohl.
Aber ich halte dieses für einen glücklichen Zufall.
Es gibt eben wenig private Räumlichkeiten, die solche Größenordnungen zulassen. Da wird eben immer angemietet werden müssen.
Widersprüche, denke ich, stehen immer im Raum, wenn die unterschiedlichen exekutiven Kräfte (Verwaltungen) unterschiedlich anordnen.
Ich habe dafür Verständnis.
Und es ist mir so eigentlich auch lieber - immer mit dem Bezug zu Einzelentscheidungen.
Generelles, Verallgemeinerndes kann es da vielleicht nie geben.
Und "ums Prinzip" sollte es sowieso nie gehen.
Ich denke, es kann nur die Rechtsprechung helfen in solchen Fällen.
Ob man die (überlasteten) Gerichte aber damit behelligen sollte, ist eine weitere wichtige Frage.
Ich tät's nicht. Ich fügte mich - vielleicht grummelnd.
Veröffentlicht von: @vigilOb man die (überlasteten) Gerichte aber damit behelligen sollte, ist eine weitere wichtige Frage.
.Das hängt davon ab, wie schwer man sich in den eigenen Rechten eingeschränkt fühlt und zu welcher Einschätzung man nach einer Abwägung der zu schützenden Rechtsgüter kommt.
Grundsätzlich ist es mir lieber, wenn Menschen im Fall, dass sie mit den geltenden Anti-Corona-Regeln nicht einverstanden sind, einen rechtsstaatlichen Weg wählen anstatt Verschwörungstheorien durchs Netz zu raunen oder geltende Regeln offen zu missachten sowie andere zu deren Missachtung aufzustacheln.
Hätte ich mehr als 2 Daumen, ich höbe alle!
Du liest, ich lebe immer noch. Mehr schlecht als recht.
So richtig krasse Einschränkungen gibt es für die breite Bevölkerung ja auch nicht mehr. Anders als im März, als es in Bayern noch Bußgeldbescheide und mehr für das einsame Sitzen auf der Parkbank gab.
Ob es wiederkommt? Die Zahlen gehen ja in Richtung März.
Glaube ich nicht.
Überlastung der Gerichte
Veröffentlicht von: @vigilIch denke, es kann nur die Rechtsprechung helfen in solchen Fällen.
Ob man die (überlasteten) Gerichte aber damit behelligen sollte, ist eine weitere wichtige Frage.
Tja, es ist tatsächlich so, dass man nicht mit jeder angeblichen Einschränkung der Grundrechte zum Gericht laufen kann.
Es gibt die sogenannte "Erheblichkeitsschwelle".
Z.B. beim Thema: Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit.
Die Erheblichkeitsschwelle ist erforderlich, da es sonst zu einer Ausuferung der erhobenen Verfassungsbeschwerden käme.
Quelle: Juraforum.de
Daumen hoch!
Veröffentlicht von: @orangsayaBislang gingen die Infektionsketten vom öffentlichen Raum aus. Wenn es privat war, dann wurde dies angemietet. Aber bislang nie ging es von den eigenen vier Wänden aus.
Ach, das Virus weiß, ob ein Raum privat oder öffentlich ist und hält sich dran, sich im privaten Raum nicht zu verbreiten? Oder atmet man anders, wenn man in einem privaten Raum ist, so dass es dann nicht zu Aerosolen kommt?
Die wenigsten privaten Räume sind groß genug für so große Gruppen. Wenn wir feiern, dann haben wir vielleicht 12, wenn's hoch kommt, 15 Leute bei uns im Wohnzimmer. Sollte dabei ein Infizierter sein, der dann einige ansteckt, dann ist das vermutlich keinen direkten Bericht wert. Anders, wenn sich bei einer großen Hochzeitsfeier 50 Leute anstecken. Das dürfte eine Gruppengröße sein, die kaum jemand ins eigene Wohnzimmer bekommt. Somit ist klar, warum bisher keine privaten Feiern bekannt wurden, bei denen es zu vielen Infizierten kam.
Zu deiner ursprünglichen Frage, ob man überhaupt in die privaten Räume darf. Es geht um den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung, von daher denke ich, dass man bei einem konkreten Verdacht durchaus die private Wohnung kontrollieren darf. Konkreter Verdacht könnte heißen: Jemand hat gemeldet, dass dort eine große Party steigt. Es kommt zu einer Lärmentwicklung, die vermuten lässt, dass sich dort sehr viele Personen aufhalten. Man sieht entsprechend viele Personen durch die Fenster. Das könnten Anhaltspunkte sein, die eine Überprüfung sinnvoll erscheinen lassen.
Gruß, Tineli
[gestrichen - iV Orleander]
[gestrichen]
Die Stadt hat die Rechtsauffassung, dass das Bundesseuchengesetz und eine Richtlinie ihr diese Handlungsmöglichkeit zubilligt.
Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass die Stadt Hamm weiß, dass das Bundesseuchengesetz 2001 außer Kraft gesetzt wurde.
Ja, das war mein Fehler. Es heißt seitdem nicht mehr Bundseuchengesetz, sondern Infektionsschutzgesetz. Das ändert aber nichts an der Grundproblematik. Die Übergeordnete Behörde in so einem Fall, ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die übergeordnete Behörde. Laumann hat neben Laschet ausdrücklich erklärt, dass so weit in den private Bereich nicht vordringen. Hier ein Beispiel, was Laumann dazu sagte:
Wir sind der Meinung, dass der Staat, wenn irgend möglich, bei privaten Feiern in einer Wohnung oder in der Garage nichts zu suchen hat. Wir wollen nicht mit dem Ordnungsamt in die Wohnungen oder Häuser, weil wir die Privatsphäre achten.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article216678224/Corona-in-Deutschland-Staat-hat-bei-privaten-Feiern-nichts-zu-suchen.html
Das war, kurz bevor die Stadt Hamm den Alleingang machte.
Ich würde es auf eine Normenkontrollklage vor dem zuständigen Fachgericht ankommen lassen, wird hier doch sehr tief in verfassungsrechtlich verankerte Grundrechte eingegriffen, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 13 GG uvm. ergeben.
Aber es ist "Pandeeeemiiiiiiiiie".."Coooorooonaaaaaa",
mir deucht, da ist inzwischen alles denk- und rechtfertigungsfähig.
Veröffentlicht von: @scyllaIch würde es auf eine Normenkontrollklage vor dem zuständigen Fachgericht ankommen lassen
Kann man machen. Man kann aber auch - angesichts lokal zunehmender Infektionszahlen, zunehmender Unvernunft und räumlich klar eingegrenzter Maßnahmen - einfach mal den Ball flach halten und sich danach richten, bis sich sich Situation wieder entspannt hat. Man kann Dinge sicher hinterfragen, aber man muss nicht immer alles gleich bis zum Erdmittelpunkt bzw. Verfassungsgericht durchdeklinieren. Etwas anderes wäre es, wenn solche Maßnahmen bspw. grundlos und räumlich und zeitlich unbegrenzt verhängt würden.
Veröffentlicht von: @joe390Kann man machen. Man kann aber auch - angesichts lokal zunehmender Infektionszahlen, zunehmender Unvernunft und räumlich klar eingegrenzter Maßnahmen - einfach mal den Ball flach halten und sich danach richten, bis sich sich Situation wieder entspannt hat.
Was nützt es, wenn du den Ball flach hältst und gar nicht fragst in welche Richtung der Ball läuft. Hoheitlich hat das Land die Hoheit, darüber zu entscheiden und nicht die Stadt, oder der Stadtkreis. Das ist das einmalige an Hamm. Normalerweise wird ja gut zusammengearbeitet. Hier hat eine Stadt eigenständig, einseitig und gegen das, was die Landregierung sagte, eine Entscheidung getroffen.
Könnte auch ein Versuchs-Präzedenzfall werden: mal sehen ob Stadtrecht Landesrecht bricht. Oder ob es hingenommen wird.
Da ja in diesen ganzen Zusammenhängen eh jedes Land nach eigenem Gusto verfährt, warum sollten es die Städte und Kommunen dann nicht auch können ...
Ich bin gespannt wo das Ganze hinführt.
Veröffentlicht von: @banjiKönnte auch ein Versuchs-Präzedenzfall werden: mal sehen ob Stadtrecht Landesrecht bricht. Oder ob es hingenommen wird.
Genau da liegt die Frage, zu dürfen sie das.
Veröffentlicht von: @banjiDa ja in diesen ganzen Zusammenhängen eh jedes Land nach eigenem Gusto verfährt, warum sollten es die Städte und Kommunen dann nicht auch können ...
Zu den Ländern ist es etwas anders. Es gibt ein Bundesgesetz und es liegt klar in der Hoheit jeden Landes, oder Stadtstaats dieses umzusetzen. Der Bund hält sich auch an die Regel.
Veröffentlicht von: @banjiIch bin gespannt wo das Ganze hinführt.
Für Laschet kam dies zu Unzeit. Genau in der Woche, in der die Stadt dies macht, hat Laschet deutlich erklärt, dass er das nicht macht. NRW, hätte schließlich theoretisch die Möglichkeit, dies zu machen. Lachet ist allerdings einwandig an die Wand gedrückt, denn er kann sich einen offen Konflikt mit der Stadt Hamm nicht leisten, Er möchte Parteivorsitzender werden und träumt wohl von der Kanzlerschaft. Der Parteitag. an dem er gewählt werden will, steht vor der Tür und da untergräbt die Stadt Hamm ihm seine Autorität als Landesvater.
Veröffentlicht von: @joe390alles gleich bis zum Erdmittelpunkt bzw. Verfassungsgericht durchdeklinieren.
Keine Ahnung wie Du auf das schmale Brett "Verfassungsgericht" kommst ?Ich sprach von einer Normenkontrollklage, nicht von einer Verfassungsbeschwerde.
Du weisst was ein(e) Normenkontrollverfahren/klage ist ?
Da es hier um eine Verwaltungsakt geht, greift nämlich (IMO)*1 die Verwaltungsgerichtsordnung
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Normenkontrollverfahren
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit
Satz 2 legt fest
2. von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt.
Hamm liegt in NRW, also gilt das Justizgesetz NRW (JustG)
und da steht im § 109a
Normenkontrolle
Das Oberverwaltungsgericht ]entscheidet in den Verfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, auch soweit diese nicht in § 47 Absatz 1 Nummer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung genannt sind.
und Tante wike stellt dann noch fest
Die Antragstellung unterliegt einer Frist,[7] die Verfahren sind kostenpflichtig[8][9] und unterliegen dem „Anwaltszwang“.[10]
Das dürfte dann wohl reichen, um Gerichte vor einer übermässigen Inanspruchnahme für Normenkontrollverfahren in Anspruch zu nehmen.
Veröffentlicht von: @joe390zunehmender Unvernunft
Da möchte ich für mich aber schon ein paar bessere Gründe wissen als
*ein paar Pappnasen setzen ihre Maske nicht auf, also müssen wir "die Zügel anziehen"*2 um mich in meinen Grundrechten be-
bzw. einschränken zu lassen.
Und wenn auf einmal wieder so eine dubiose "Kollektivgesundheit" im Vordergrund steht
Dann frage ich mich
Die Grippewelle 2017/18 hat rund 25.000 Menschen das Leben gekostet , bei ca. 3,8 Mio Erkrankten / Grippesymptomindizierten Arztbesuchen
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106375/Grippewelle-war-toedlichste-in-30-Jahren
Das einzige was von der Bundesregierung kam war *wascht euch die Hände und niesst in die Ellenbeuge.* ohne die Wirtschaft in ihre grösste Krise seit 1945 zu treten und hundertausende Existenzen zu vernichten.
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Ab jetzt
Achtung (bitterböse) Satire
Es gibt Jahr für Jahr rund 190k Fälle von Ärztepfusch
Ca. 19k Menschen sterben , das sind 52 tote pro Tag.
Man stelle sich einmal vor, Claus Kleber verkündet Abend für Abend im Heute Journal
"Und wieder sind an diesem Tag 52 Menschen durch unfähige und ungeignete Ärzte ums Leben gekommen."
Da würde doch nach drei Wochen keiner mehr freiwillig zum Arzt gehen ..
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Satire zu Ende
https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/rund-19000-tote-durch-behandlungsfehler-a-27831
400K -600k Patienten erleiden Jahr für Jahr eine nosokomiale Infektion. 10-20k sterben daran.
27 unnötige Tote in Krankenhäuser Tag für Tag
79 Menschen die Tag für Tag sterben, obwohl sie es nicht müssten.
Zumindest an diesem Tag, in dieser Woche, in diesem Jahr.
Find ich schon erschreckend.
Wo bleiben den hier all die Besorgten, für die (möglicherweise) ein kräftiges "Hatschi" in der Tram oder im Bus schon das neue *Takbīr* ist?
Ist der Corona Virus, CoVi Deseas 19 ernstzunehmen?
Ja
Können daraus schwere Krankheitsverläufe entstehen
Ja... es bestreitet keiner... ich zumindest auch nicht
Aber im Kern ist covid 19 eine zu 80 Prozent mild verlaufende Erkältungskrankheit, für die man nicht unsere wirtschaftliche, gesellschaftliche, (verfassungs-)rechtliche Basis in Trümmer legen oder zumindes schädigen muss.
https://www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/symptome-krankheitsverlauf/
Nach Angaben der WHO nehmen rund 80 Prozent der Fälle einen milden Verlauf. Dennoch sei es gerade jetzt wichtig, das Virus energisch zu bekämpfen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle –zeigen mehr als 80 Prozent der Menschen, die sich mit dem Covid-19-Erreger angesteckt haben, nur milde Symptome, bestätigt auch Chinas Gesundheitsbehörde. Knapp 14 Prozent der Betroffenen entwickeln schwere Symptome wie Atemnot, nur knapp 5 Prozent lebensbedrohliche Auswirkungen wie Atemstillstand, septischen Schock oder Multiorganversagen.
Wenn wir / die Politiker, die Gesellschaft desweiteren wirklich um die "Kollektivgesundheit" derart besorgt sind gibt es wahrhaft schlimmere Kankheiten und Erkrankungs-/Todesursachen die wir bekämpfen könnten.
Nachtrag vom 05.10.2020 1907
*1
Dort wo ich mich auf Gesetzte und § beziehe stellt es eine reine Privatmeinung dar, die durchaus möglicherweise mängelbehaftet ist. Dann bitte ich aber um Belege füt die Mängelbehaftung Es keine rechtlich verbindliche Aussage
Nachtrag vom 05.10.2020 2012
*2
https://www.n-tv.de/politik/Merkel-fuerchtet-das-Corona-Desaster-article21978643.html
Unter Berufung auf Teilnehmer der gestrigen CDU-Präsidiumssitzung zitiert das Blatt Merkel: "Man muss die Zügel anziehen, um bei Corona nicht in ein Desaster reinzulaufen."
"Zügel anziehen" halte ich für eine, einer Demokratie nicht angemessene Bildsprache
Veröffentlicht von: @scyllaAber es ist "Pandeeeemiiiiiiiiie".."Coooorooonaaaaaa",
mir deucht, da ist inzwischen alles denk- und rechtfertigungsfähig.
Nein, durchaus nicht. Es hat in den vergangenen Monaten immer wieder Fälle gegeben, in denen Bürger gegen einzelne Anti-Corona-Maßnahmen vor Gericht gezogen sind und recht bekommen haben.
Der Rechtsstaat funktioniert nach wie vor.
Ja: https://dejure.org/gesetze/IfSG/28.html - habe das nur mal schnell nachgeschlagen, also keine Garantie, dass das der eine einschlägige Paragraf ist, aber die Richtung dürfte stimmen.
Veröffentlicht von: @orangsayaDeswegen meine Frage, darf die Stadt Hamm das?
Ich sehe auch, dass das ein tiefgreifender Einschnitt in eigentlich selbstverständliche Bürgerrechte ist - angesichts der dramatisch ansteigenden Zahl der Neuinfektionen und der daraus resultierenden Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung halte ich ihn aber für gerechtfertigt, zumal er ja zeitlich begrenzt ist.
Es gibt aber - falls jemand der Meinung ist, dass der Eingriff in persönliche Freiheiten hier zu weit geht - die Möglichkeit, dies gerichtlich überprüfen zu lassen.
Anders als es Anhänger von Verschwörungsmythen glauben machen möchten, funktioniert die Gewaltenteilung und damit der Rechtsstaat nach wie vor einwandfrei.
Die Frage, ob es berechtigt ist, oder ob sie das dürfen, sind zwei verschiedene Sachverhalte.