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Entfernung alter Gasheizungsanlagen


neubaugoere
Themenstarter
Beiträge : 15272

Hej, eine Kollegin erzählte mir von ihrem Vermieter, der an dem Haus nichts tut, also wirklich nichts. Und dabei geht es nicht (nur) um Fassadensachen, sondern auch IN den Wohnungen; also Dinge, für die der Vermieter zuständig ist. Was er leistet, ist Stückwerk und nur so dahin geplätschert, nur das billigste etc. - so sagt sie.

Die Wohnung hat Gasheizung und Gasherd. Nun sollen ja irgendwie die Gasheizungen - sofern die Kessel älter als 30 Jahre sind - ausgetauscht werden, also da soll wohl Druck gemacht werden von Gesetz wegen (sagt sie). 

Jetzt mein eigentliches Anliegen:

Sie behauptet, dass die Vermieter/die Häuser dann ganz vom Gas wegkommen sollen.
Für mich ist das nicht haltbar, weil Deutschland ja nicht alle Häuser/Wohnungen mit einem Mal vom Gas nehmen können, also ganz vom Gas weg. Hintergrund ist die Anschaffung eines neuen Gasherdes (nämlich der neue von meinen Eltern aus dem Garten, den sie dieses Jahr abgeben müssen). Sie denkt, wenn der Vermieter die Gasheizung austauschen muss durch was anderes, dann würde er auch ganz vom Gas weggehen, also dann auch keinen Gasherd mehr haben; den also auch austauschen müssen. Ich kann mir das allerdings nicht so vorstellen. Für mich sind das zweierlei Schuhe, einmal die Gasheizung auszutauschen, also die Anlage, und einmal den Herd. Es gibt doch auch Wohnungen mit Fernwärme und Gasherd. Meine ich jedenfalls.

****************

Weiß da jemand Genaueres? Oder weiß, wo ich nachlesen kann?

Danke schon mal.

=)

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Beiträge : 18002

@neubaugoere 
Ja, grundsätzlich sind das zweierlei Dinge, die aber eines gemeinsam haben. nämlich Gas als Energieträger. Und damit auch eine gemeinsame Zuleitung. 

Um hier aber etwas Vernünftiges sagen zu können, müsste man mehr über das Haus und die Wohnung wissen. 
Falls es ein größeres Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung ist, dann hat die Gasheizung wohl ihren Platz im Keller. Trotzdem gehen dann Gasleitungen zu den Gasherden in den Wohnungen. Und damit wäre die zentrale Heizung Sache des Vermieters, die Gasherde in den Wohnungen aber eher Sache der Mieter.
Möglicherweise sind die Leitungsrohre marode und der Vermieter will sie aus Kostengründen nicht erneuern lassen. Hier könnte er dann die bisherige zentrale Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder Holzpellet-Heizung austauschen. Oder er könnte das Haus (falls möglich) an eine Fernwärmeleitung anschließen lassen.
In jedem Fall müssten die Mieter bei Wegfall der Gasversorgung ihre Gasherde gegen Elektroherde austauschen. 

Ist es aber ein Mehrfamilienhaus mit Etagenheizungen, dann gibt es im Haus Gasleitungen zu allen Wohnungen, wo Gas-Etagenheizungen und Gasherde installiert sind. Hier wüsste ich gern, wie der Vermieter dann einen Austausch der Heizungen vornehmen will. Will er die Wohnungen künftig elektrisch heizen oder mit Kaminöfen? Beides ist kaum vorstellbar. 

Ich vermute mal, dass deine Kollegin irgendwelche Gerüchte aufgeschnappt hat und nun verunsichert ist. Falls sie also in nächster Zeit Anschaffungen (neuer Gasherd) plant, dann sollte sie erst mal den Vermieter konkret fragen, welche Pläne er hat.

Mein Rat zu mehr Unabhängigkeit wäre, evtl. über die Anschaffung eines Induktionsherdes, verbunden mit einer kleinen "Balkonsolaranlage" (falls deren Installation möglich ist), nachzudenken. Dann könnte sie beim Kochen, Backen und Braten (tagsüber) bis zu 50% der Kosten einsparen (so lange die Sonne scheint). 

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Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 3824

@bepe0905 Alles was das Haus in seiner Fassade / Ansicht verändert muss genehmigt werden, ich kann icht einfach Solarzellen auf den Balkon stellen, genauso wenig wie einen Parabolspiegel für das Fernsehen.  Ich verstehe jetzt aber sowieso nicht warum jemand heute noch mit Gas heizt, außer professionellen Köchen, da Gas anders dosierbar ist. Schon aufgrund der mit dem Gas verbundenen Gefahren würde ich nur elektrisch kochen. Induktion hat den Vorteil energiesparend zu sein und es gibt keine heißen Flächen.  Wie sich das Magnetfeld aber auf den Körper und gerade auf Organe in Höhe des Kochfeldes auswirkt weiss ich nicht.

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neubaugoere
(@neubaugoere)
Beigetreten : Vor 12 Jahren

Beiträge : 15272

@bepe0905 
Hej, Danke erst mal.

Die Kollegin wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Eben mit einem Vermieter, der eher eine Kürzung der Miete in Kauf nimmt, als irgendwas zu reparieren. Da die Mieter dort alle nicht raus wollen, verzichten sie auf größere Maßnahmen (also dem Vermieter an den Kragen gehen). Deshalb organisieren die Mieter Reparaturen und sowas selbst und stellen das dem Vermieter in Rechnung und/oder kürzen eben die Miete. Auch da rührt sich der Vermieter nicht. 

Ich frag sie, ob sie Etagen- oder Zentralheizung hat, die eben gasbetrieben ist.

Soweit ich sie verstanden habe, sagte sie was von "ist Sache des Vermieters" (aber der macht eben nix). Deswegen schloss ich auf Zentralheizung.

Ja, ich glaube, meine Eltern können nicht wirklich damit rechnen, dass sie den Gasherd kaufen wird. - Falls jemand interessiert ist, wir hätten da noch einen. Letztes Jahr erst gekauft. Fast nagelneu. =D 
Und im Grunde möchte ich nicht die Kollegin "beraten", sondern ich möchte, dass meine Eltern den Gasherd loswerden - nach dem Sommer ...

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Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 3824

@neubaugoere Jetzt habe ich dich verstanden, du könntest des guten Gasherd verkaufen, die mögliche Käuferin ist sich aber nicht sicher ob sie ihn lange genug nützten kann, falls die Heizung nicht mehr mit Gas betrieben wird.Rein theoretisch könnte man die Zentralheizung auf eine andere Quelle umstellen und den Herd weiter mit Gas betreiben. Ich denke mir man kann einen Gasherd aus mit einer Flasche in der Küche betreiben.

jigal antworten
neubaugoere
(@neubaugoere)
Beigetreten : Vor 12 Jahren

Beiträge : 15272

@jigal Dass man das KANN, daran hatte ich keinen Zweifel. Die Frage ist, ob der Vermieter so handelt, oder ob er das ganze Haus vom Gas trennt.

Ich war und bin auf der Suche danach, ob es Regeln gibt, Gesetze, die das irgendwie lenken.

neubaugoere antworten


Gelöschtes Profil
Beiträge : 18002
Veröffentlicht von: @jigal

ich kann icht einfach Solarzellen auf den Balkon stellen, genauso wenig wie einen Parabolspiegel für das Fernsehen. 

deshalb schrieb ich auch "falls es möglich ist". 
In dieser Situation sollte sich Göres Kollegin einfach mal über alle Alternativen schlau machen, auch wenn es nur ein "blinder Alarm" sein sollte. 
Und was die Induktionstechnik betrifft - hier sind keine wirklich ernst zu nehmenden gesundheitliche Risiken bekannt. Die gleichen Diskussionen gabs letztlich auch bei Mikrowellenherden und bei Mobiltelefonen. 

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Orangsaya
Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @neubaugoere

Sie behauptet, dass die Vermieter/die Häuser dann ganz vom Gas wegkommen sollen.
Für mich ist das nicht haltbar, weil Deutschland ja nicht alle Häuser/Wohnungen mit einem Mal vom Gas nehmen können, also ganz vom Gas weg.

Das  ist wohl ein Thema, über das man sich in Zukunft wohl viel streiten wird. Die Arten, wie die Häuser beheizt werden hat sich auch zuvor geändert. Vor ungefähr vierzig Jahren gab es bei uns in der Stadt viele Mietshäuser, die mit Kohle beheizt wurden. Das war auch gut für die Vermieter, man brauchte nur in den Reviermarkt schauen und kam an billige Deputatkohle ran. Die Stadt hat auf Gas umgestellt und man musste dem folgen. Mittlerweile sind die meisten Häuser auf Gas umgestellt. Es dauerte allerdings Jahrzehnte. Lange Zeit gab es Kohle und Gas nebeneinander verzahnt. Jetzt reist die Stadt bei uns die Straßen auf. Es wird ein Fernwärmenetz verlegt und künftig sollen möglichst alle Häuser mit Fernwärme versorgt werden. Da kommt bei die Frage auf, wird die Umstellung vom Vermieter als eine Maßnahme der Instandhaltung, oder der Modernisierung deklariert. Da können unterschiedliche Kosten aufkommen. 

 

Jetzt ist kommt bei dir das Problem mit dem Gasherd dazu. Ich würde aus dem Bauch sagen, es hängt vom Mietvertrag ab. Der Vermieter muss die Wohnung so halten, wie er sie vermietet hat. Mietest du eine teilmöblierte Wohnung mit fertigem Kabelanschluss, dann kann nicht so einfach der Vermieter die Küche  ausbauen und den Kabelanschluss Rückbauen. Du hast dich schließlich darauf eingestellt und einen Fernseher gekauft, weil du einen Anschluss hast  und zur vertraglichen Wohnung gehört. 

Ähnlich könnte es mit Gas sein. Wenn der Vermieter von Gas auf Fernwärme umstellt, dann ist es okay und du musst es vermutlich dulden. Es gibt aber keinen Grund, war deswegen die Gasleitung abgebaut werden muss. Die Gasleitung die sowieso da ist, kann ja bleiben. Dafür muss keine Wand aufgerissen werden, der Zähler steht genauso da und die Stadtwerke prüfen alle paar Jahre, ob die Leitung in Ordnung ist. Das wäre zunächst mein Standpunkt, den ich zunächst vertreten würde, wenn ich auf meinen Gasherd nicht verzichten will. Die Stadt kann Fernwärme als weiteres Angebot ausbauen.  Sie wird aber noch lange verpflichtet bleiben, Gas den Privathaushalten anzubieten. Also kurz auf Fernwärme umstellen, dass kann der Vermieter machen und der Mieter muss es hinnehmen. Es besteht allerdings keinen Grund die gesamte Gasleitung rückzubauen. Im Gegenteil, die Leitung zum Herd stehen zu lassen, verursacht weniger Kosten. Die Therme muss nur abgeklemmt werden. 

 

Die andere Frage ist, lohnt es sich deswegen mit dem Vermieter zu streiten? Im Grunde wollen doch beide, Vermieter und Mieter in Frieden leben. Ich würde meine Sichtweise vortragen und sehen was passiert. Wenn der Vermieter dich als wehrhaften, aber auch kompromissbereiten Mieter wahrnimmt, findet sich bestimmt für beide Seiten ein Lösung, mit der sich Leben lässt. Strom und Gas wird sowieso teuer und hier ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. 

 

 

orangsaya antworten
1 Antwort
neubaugoere
(@neubaugoere)
Beigetreten : Vor 12 Jahren

Beiträge : 15272

@orangsaya Danke dir.

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