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Kinderrechte vs Elternrecht?

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Ungehorsam
Themenstarter
Beiträge : 3336

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es nun schon 20 .. 30 .. Jahre?
Jetzt gibt es Bestrebungen, Kinderrechte ins deutsche Grundgesetz aufzunehmen. Das Recht auf z.B. gewaltfreie Erziehung hätte dann Verfassungsrang und könnte eingeklagt werden.

Nun ist in manchen Familien Gewalt immer noch ein Mittel der Erziehung. Die Eltern pochen auf ihr Erziehungsrecht.
Es gilt abzuwägen, welches Recht höher zu bewerten ist, das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung oder das Recht der Eltern auf Autonomie bzw. Nichteinmischung des Staates in Erziehungsfragen.

Ich bin der Meinung, Rechte der Kinder sollten höher bewertet werden. Dem Wohl des Kindes sollte alles Andere untergeordnet werden.

Wie seht ihr das?

Antwort
88 Antworten
Irrwisch
Beiträge : 3480
Veröffentlicht von: @ungehorsam

Ich bin der Meinung, Rechte der Kinder sollten höher bewertet werden. Dem Wohl des Kindes sollte alles Andere untergeordnet werden.

Mir würde es vollkommen genügen, wenn beider Rechte gleichermassen geachtet und gewertet würden.

irrwisch antworten


DerNeinsager
Beiträge : 1449

Ganz Praktisch, das Eltern nicht beim ALG II Sanktionen bekommen wenn Kinder da sind. Es kann nicht sein das ein Kind hier in Sippenhaft vom Staat aus mitbestraft wird. Deutschland hat noch genug Geld

derneinsager antworten
1 Antwort
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1419

Selbstverständlich sollen Menschen auch als Eltern Sanktionen bekommen.

Für Familien gib es im Fall von Sanktionen Gutscheine, mit denen die einkaufen gehen können (kein Alkohol und Kippen, sondern Lebensmittel).

johnnyd antworten
JohnnyD
Beiträge : 1419

Kinder sind auch Menschen; ich sehe keine Notwendigkeit für eine Änderung und keinen Vorteil für Kinder und für Familien.

johnnyd antworten


Herbstrose
Beiträge : 14194

Das Recht auf z.B. gewaltfreie Erziehung hätte dann Verfassungsrang und könnte eingeklagt werden.

Dieses Recht gibt es bereits seit ca. 20 Jahren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_%C3%84chtung_von_Gewalt_in_der_Erziehung

herbstrose antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @ungehorsam

Ich bin der Meinung, Rechte der Kinder sollten höher bewertet werden. Dem Wohl des Kindes sollte alles Andere untergeordnet werden.

Nein, jeder Mensch soll die gleichen Rechte haben, egal ob jung, alt männlich oder weiblich.
Eine Verbesserung der Rechtsposition würde darauf hinauslaufen dem Staat eine Möglichkeit zu geben den Eltern die Erziehung des Kindes zu entreißen.
Selbst prügelnde Eltern sind, wenn es nicht extrem wird besser als staatliche Erziehungseinrichtungen. Denn auch die meisten prügelnden Eltern würden sich vor ein Auto werfen, wenn ihr Kind in Gefahr wäre. Ein Erzieher würde dies in den allermeisten Fällen nicht tun. Ich kenne zudem mehrere ehemalige Heimkinder, die nun auch Kinder haben. Das sind alles sehr liebe Menschen, aber die behandeln ihre Kinder wie fremde Erzieher und sind nicht dazu in der Lage Elternliebe weiterzugeben.

Veröffentlicht von: @ungehorsam

Das Recht auf z.B. gewaltfreie Erziehung hätte dann Verfassungsrang und könnte eingeklagt werden.

Irgendwann kommt der Punkt, an dem der Staat beginnen muss seine Bürger einzusperren, weil der Staat unerträglich wird.

Anonymous antworten
19 Antworten
Ungehorsam
(@ungehorsam)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 3336

Kinder sind nun mal die schwächsten (nicht nur körperlich) Mitglieder der Gesellschaft. Sie können sich nicht selbst versorgen und sind in vielerlei Hinsicht von Erwachsenen abhängig. Deshalb benötigen sie besonderen Schutz, der sich in der Formulierung von Kinderrechten niederschlägt.
Dazu gehört eben auch, daß der Staat in Fällen von Kindeswohlgefährdung eingreifen muß.
Nun muß aber niemand befürchten, daß der Staat nun stärker als bisher eingreift oder Eltern unter Generalverdacht gestellt werden. Ganz im Gegenteil. Es gibt leider immer noch zu viele Kinder, die unter Gewalt, Mißbrauch oder Vernachlässigung aufwachsen müssen. Dem Staat fehlt es an Personal in den Jugendämtern, an Heimplätzen und Pflegefamilien, um das alles auffangen zu können.

ungehorsam antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Kinder sind nun mal die schwächsten (nicht nur körperlich) Mitglieder der Gesellschaft. Sie können sich nicht selbst versorgen und sind in vielerlei Hinsicht von Erwachsenen abhängig.

Ja und deswegen sind die meisten Eltern voller Fürsorge. Da, wo es nicht möglich ist, hat der Staat Eingriffsmöglichkeiten. Die Zeiten der brutalen Erziehungsanstalten sind längst Geschichte. Meine Tochter arbeitet in einer Einrichtung in der lebensuntüchtige Mütter mit ihren Babys betreut werden. Mutter und Kind kommen praktisch beide ins Heim. 😇 Ob das langfristig helfen wird, da habe ich so meine Zweifel. Die Grundprobleme der Mütter sind zu massiv. (Drogensucht, psychische Krankheiten, selber sein Obdach erhalten zu können, usw.) Die meisten Babys werden wohl eine schwierige Kindheit vor der Brust haben. Wenn auch extrem kostennaufwändig, sind die Kinder, sind die Babys zunächst versorgt und vor allem gesetzlich geschützt. Was da so passiert ist unglaublich. Als ich im Kinderheim Zivildienst machte war eine Mutter, die machte ihre sexuellen Dienstleistungen bei geöffneter Tür. Sie sah darin den Vorteil, daß sie bei ihrer Arbeit auf die Kinder aufpassen konnte. Aus der Akte ging nichts hervor, dass den Kindern etwas angetan wurde. Trotzdem da ist eine Welt, die dem Durchschnitt völlig fremd und abstoßend ist.

Die Akten der Jugendamter werden häufig über Generationen geführt. Das wird wohl auch so bleiben. Ob nun die strengen Erziehungsanstalten, oder pädagogischen Kinderheime, oder die verschiedenen Erziehungsmodelle im Kern hat sich die Zukunft der Kinder nicht geändert. Vielleicht müssen wir als Gesellschaft hinnehmen (nicht im Sinne von untätig sein), dass es solche Familien gibt und zu unserer Gesellschaft mit allen negativen Folgen gibt.

orangsaya antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Ich finde nicht, dass prügelnde Eltern gut für ein Kind sind. Wenn Eltern angezeigt werden, weil sie ihre Kinder schlagen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe.

herbstrose antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157
Veröffentlicht von: @herbstrose

Wenn Eltern angezeigt werden, weil sie ihre Kinder schlagen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe.

Wo kann ich das nachlesen? Konkrete Urteile?

In § 1631 BGB lese ich jedenfalls nichts von einer Freiheitsstrafe.

Ich glaube viel eher, daß da dann mal das Jugendamt vorbeischaut, es Familienhilfe gibt etc.

(Schwere Prügel meine ich hier nicht, das ist wieder ein anderes Kaliber)

alescha antworten
schneeflloeckchen
(@schneeflloeckchen)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 392
Veröffentlicht von: @alescha

(Schwere Prügel meine ich hier nicht, das ist wieder ein anderes Kaliber)

Wo beginnt sie?!

Wer ein Kind einmal schlägt, hat aus Überforderung eine Grenze überschritten....

Veröffentlicht von: @alescha

Ich glaube viel eher, daß da dann mal das Jugendamt vorbeischaut, es Familienhilfe gibt etc.

Damit wird es aber nicht immer erträgliche für den Kindern in den Familien.
Eher geben die Eltern die Schuld dem Kind, daß das Jugendamt auf sie aufmerksam geworden ist. Und dem Jugendamt wird was vorgespielt.

schneeflloeckchen antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Wer ein Kind einmal schlägt, hat aus Überforderung eine Grenze überschritten....
Aleschazum BeitragIch glaube viel eher, daß da dann mal das Jugendamt vorbeischaut, es Familienhilfe gibt etc.

Damit wird es aber nicht immer erträgliche für den Kindern in den Familien.
Eher geben die Eltern die Schuld dem Kind, daß das Jugendamt auf sie aufmerksam geworden ist. Und dem Jugendamt wird was vorgespielt.

Wo beginnt sie. Besser ist die Frage, wo fängt Gewalt an? Gestern habe ich eine Familie besucht. Das Kind wurde fünf Jahre alt und ich habe Geschenke gebracht. Das Kind war voller Freude und ihrem Alter entsprechend. Das Kind musste in sich auf die Treppe setzen. Davon unabhängig, dass ich mich nicht wohl fühlte, weil sie wegen mir so aufgetreten ist, ist das schon Gewalt an Kindern? Die Problematik der seelischen Gewalt ist erheblich komplexer, als körperliche Gewalt. Gewaltfreie Erziehung, wie es so schön heißt, schließt die seelische Gewalt ein. Kinder entwickeln, sei es bei körperlicher Gewalt, oder seelischer Gewalt erstaunliche Mechanismen damit umgehen zu können.

orangsaya antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157
Veröffentlicht von: @schneeflloeckchen

Wer ein Kind einmal schlägt, hat aus Überforderung eine Grenze überschritten....

Richtig. Aber kommt man dann gleich ins Gefängnis?

Veröffentlicht von: @schneeflloeckchen

Damit wird es aber nicht immer erträgliche für den Kindern in den Familien.
Eher geben die Eltern die Schuld dem Kind, daß das Jugendamt auf sie aufmerksam geworden ist. Und dem Jugendamt wird was vorgespielt.

Das wird leider oft so sein. 😢

alescha antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Bei besonders massiven Fällen der Prügelstrafe kommt auch eine Verurteilung der Eltern wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Betracht. Dies ist z. B. bei der Tracht Prügel mit dem Gürtel oder Verbrennungen auf der heißen Herdplatte der Fall. Um Eltern genügend von derartigen Erziehungsmethoden abzuschrecken, gehen die Gerichte in solchen Fällen nur sehr selten von einem minder schweren Fall aus. Das Strafmaß der zwingend vorgeschriebenen Freiheitsstrafe beträgt deshalb in der Regel sechs Monate bis zehn Jahre. Droht dem Kind durch die Misshandlung eine schwere Gesundheitsschädigung oder besteht sogar Lebensgefahr, erhöht sich das Strafmaß. Eltern müssen dann mit einem Gefängnisaufenthalt von einem Jahr bis zu 15 Jahren rechnen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ohrfeige-und-klaps-auf-den-po-was-ist-in-der-kindererziehung-erlaubt-und-was-verboten_093903.html

Die strafrechtliche Seite ist nicht im BGB, sondern im Strafrecht geregelt.
https://www.koerperverletzung.com/misshandlung-von-schutzbefohlenen/
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html

herbstrose antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157

Danke!

Aber vielleicht sollte man klären, was Du hier

Veröffentlicht von: @herbstrose

Wenn Eltern angezeigt werden, weil sie ihre Kinder schlagen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe.

unter "schlagen" verstehst.

Das, auf was hier die Freiheitsstrafe steht, ist ein anderes Kaliber als z.B. dem Kind mal aus Überforderung eine zu scheuern. Auch das ist strafbar, aber man kommt nicht ins Gefängnis, wie auch Deinem ersten Link zu lesen ist:

So erhielt beispielsweise ein Berliner Familienvater eine Geldstrafe von 800,00 Euro, weil ihm auf einem Jahrmarkt einmal die Hand ausgerutscht ist.

Ein Urteil, das Diskussionen ausgelöst hat: https://www.tagesspiegel.de/berlin/pro-und-contra-kinder-ohrfeigen-auch-ein-ausrutscher-ist-strafbar/1786634.html

alescha antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Ich antwortete auf qdspielers Beitrag. In diesem Kontext dürfte klar sein, was ich meine.

herbstrose antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @alescha

Das, auf was hier die Freiheitsstrafe steht, ist ein anderes Kaliber als z.B. dem Kind mal aus Überforderung eine zu scheuern. Auch das ist strafbar, aber man kommt nicht ins Gefängnis,

Und das ist auch gut so. Wer seinem Kind einmal aus Überforderung eine scheuert, braucht Unterstützung und Hilfe, damit das nicht wieder vorkommt.
Es spricht auch nichts dagegen, eine Geldstrafe zu verhängen, damit dem Strafbedürfnis Genüge getan wird.
Aber ihn/sie deshalb wegzusperren, würde dem Kindeswohl in aller Regel deutlich mehr schaden als es eine einmalige Ohrfeige tut.

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

In § 1631 BGB lese ich jedenfalls nichts von einer Freiheitsstrafe.

Das mag wohl daran liegen, dass du im falschen Gesetz suchst. Natürlich hängt es von der schwere der Tat ab. Das war schon bevor die rot-grüne Regierung das Gesetz einführte. Es ist ja nicht so, dass zuvor die Eltern ein Recht hatten ihre Kinder zu verprügeln. Auch, wenn das einige meinen.

orangsaya antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157
Veröffentlicht von: @orangsaya

Natürlich hängt es von der schwere der Tat ab.

Darauf kam es mir an.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Es ist ja nicht so, dass zuvor die Eltern ein Recht hatten ihre Kinder zu verprügeln. Auch, wenn das einige meinen.

Richtig, aber es gab ein Züchtigungsrecht:
https://www.juraforum.de/lexikon/elterliches-zuechtigungsrecht
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23282/zuechtigungsrecht
Kurz: Man durfte Kinder körperlich züchtigen, man durfte aber nicht zu hart zuschlagen.

alescha antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 6 Sekunden

Beiträge : 0

Das BGB spricht in der Regel keine Strafen aus. Da bist du sozusagen in die falsche Stadt geraten.
Versuchs mal mit § 225 StGB. Strafgesetzbuch. Das spricht Strafen aus.

Nachtrag vom 06.12.2019 0156
Ansonsten geht immer § 223 StGB.

Anonymous antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157

Damit kommst Du jetzt aber auch reichlich spät. Aber zugegeben, ich lese auch nicht immer alle Antworten auf einen Beitrag bevor ich meinen Senf dazugebe.

alescha antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 6 Sekunden

Beiträge : 0

Hä?!?

Nachtrag vom 07.12.2019 0009
Ahhh die sogenannte Leichenschändung? Sry ^^

Anonymous antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 6 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @herbstrose

Ich finde nicht, dass prügelnde Eltern gut für ein Kind sind. Wenn Eltern angezeigt werden, weil sie ihre Kinder schlagen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe.

Ich schrieb nicht das, das gut ist, sondern immer noch besser wie ein Heim.

Abgesehen davon gibt es so schnell sicher keine Freiheitsstrafe. Da kommen noch ganz viele Maßnahmen vorher.

Anonymous antworten
Anyway
 Anyway
(@anyway)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 332
Veröffentlicht von: @qdspieler

Ich schrieb nicht das, das gut ist, sondern immer noch besser wie ein Heim.

Diese Aussage finde ich persönlich sehr problematisch. Natürlich muss man das Ausmaß differenzieren und ich würde durchaus unterscheiden zwischen einer Mutter/einem Vater der/dem einmal die Hand ausrutscht, über sich selbst total schockiert ist, sich sofort entschuldigt und entsprechende Gegenmaßnahmen einleitet bzw. Hilfen annimmt und einer Mutter/einem Vater bei denen Gewalt wiederkehrendes Element in der Erziehung ist und keinerlei Einsicht besteht, dass das nicht in Ordnung ist. Da gibt es natürlich noch viele Zwischenstufen was das Ausmaß betrifft.

Gewalt in der Erziehung physisch oder psychisch ist m.E. nach IMMER Kindeswohlgefährdung und dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beenden. Im schlimmsten Fall eben auch eine Inobhutnahme und Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer teil-/vollstationären Einrichtung. Denn aus kranken Kindern werden kranke Erwachsene, die dann im schlimmsten Fall die eigene Gewalterfahrung an ihre eigenen Kinder weitergeben.

Leider gibt es bei weitem nicht genug gut qualifizierte Pflegefamilien und Einrichtungen um dem steigenden Bedarf irgendwie Herr zu werden. Und leider dauert es in vielen Fällen auch viel zu lange bis geeignete Hilfen bei den Familien ankommen (also auch schon davor Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Tagesgruppe etc.) - kostet halt alles viel Geld.

anyway antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157
Veröffentlicht von: @qdspieler

Ich schrieb nicht das, das gut ist, sondern immer noch besser wie ein Heim.

Kann man so pauschal nicht sagen, siehe die Antwort von Anyway.

alescha antworten


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