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Kinderrechte vs Elternrecht?

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Ungehorsam
Themenstarter
Beiträge : 3336

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es nun schon 20 .. 30 .. Jahre?
Jetzt gibt es Bestrebungen, Kinderrechte ins deutsche Grundgesetz aufzunehmen. Das Recht auf z.B. gewaltfreie Erziehung hätte dann Verfassungsrang und könnte eingeklagt werden.

Nun ist in manchen Familien Gewalt immer noch ein Mittel der Erziehung. Die Eltern pochen auf ihr Erziehungsrecht.
Es gilt abzuwägen, welches Recht höher zu bewerten ist, das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung oder das Recht der Eltern auf Autonomie bzw. Nichteinmischung des Staates in Erziehungsfragen.

Ich bin der Meinung, Rechte der Kinder sollten höher bewertet werden. Dem Wohl des Kindes sollte alles Andere untergeordnet werden.

Wie seht ihr das?

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88 Antworten
Groffin
Beiträge : 1873

Vielleicht kann mir mal jemand erklären, was hier jetzt neu sein soll?

Schläge und Prügelstrafen sind auch jetzt schon nicht erlaubt.

Das Problem ist eher, Kindeswohlgefährdung zu erkennen und das geltende Recht durchzusetzen. Meine Frau ist Grundschullehrerin an einer Brennpunktschule und kann davon ein Lied singen.

Es vergeht kaum ein Tag wo sie wegen laufender Verfahren ein/zwei Überstunden einlegt (Dokumentationen, Termine mit der Schulpsychologin, Absprachen mit den Kollegen, Elterntermine, usw.).

Veröffentlicht von: @ungehorsam

Dem Wohl des Kindes sollte alles Andere untergeordnet werden.

Was das "Wohl des Kindes" ist, ist oft eine Abwägung. Wenn es irgendwie machbar ist, wird man versuchen mit den Eltern zu sprechen und dort eine Veränderung zu bewirken. In anderen Fällen muss hart durchgegriffen werden - das geht aber nur bei entsprechend klarer Sachlage.

groffin antworten
8 Antworten
LittleBat
(@littlebat)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1813
Veröffentlicht von: @groffin

Vielleicht kann mir mal jemand erklären, was hier jetzt neu sein soll?

Es geht darum, dass bei so einer Änderung Kinderrechte und Kindeswohl auch in anderen Gesetzen und Verordnungen größeres Gewicht haben.
Die Sache mit der Klappserei ist nur unter Christen ein Thema 😈

littlebat antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7158
Veröffentlicht von: @littlebat

Es geht darum, dass bei so einer Änderung Kinderrechte und Kindeswohl auch in anderen Gesetzen und Verordnungen größeres Gewicht haben.

Und das ist auch gut so.

Veröffentlicht von: @littlebat

Die Sache mit der Klappserei ist nur unter Christen ein Thema 😈

Ist das so?

Also meines Wissens ist zumindest hier unter Christen Konsens, daß Kinder nicht geschlagen werden. Beiträge, die körperliche Züchtigung rechtfertigen oder gar empfehlen werden hier umgehend gelöscht.

Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, daß das ein christliches Thema ist. Klappsen nichtchristliche Eltern ihre Kinder weniger?

alescha antworten
LittleBat
(@littlebat)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1813
Veröffentlicht von: @alescha

Ist das so?

Naja, so ganz ernst hab ich es nicht gemeint - aber der Herr Pfeiffer sieht das wohl schon so...
https://www.deutschlandfunk.de/kriminologe-pfeiffer-ueber-religiositaet-und.886.de.html?dram:article_id=463855

littlebat antworten
Groffin
(@groffin)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1873
Veröffentlicht von: @littlebat

Naja, so ganz ernst hab ich es nicht gemeint - aber der Herr Pfeiffer sieht das wohl schon so...

Ah - jetzt verstehe ich das.
Im Artikel differenziert er da nochmal genauer.
Und im Grunde deckt sich das größtenteils mit den Beobachtungen die meine Frau so macht.
Wobei wir da eher zwischen Religiösität und Glaube unterscheiden.
Leider muss man dazu sagen, dass es sich bei den religiösen Gruppen meist um Gruppen mit Migrationshintergrund handelt - hier türkisch und russlanddeutsch.
Meist haben diese Familien aber auch andere Probleme und somit ist die Abgrenzung zu den anderen Fällen mit sozialschwachem Hintergrund (und dem ganzen Rest) fließend.

Generell herrscht ein autoritär und patriarchalisch geprägtes Familienbild vor. Wobei man auch hier dazu sagen muss, dass es nicht ausschließlich Männer sind, die Gewalt ausüben.
Und über psychische Gewalt reden wir dann noch gar nicht.

groffin antworten
LittleBat
(@littlebat)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1813
Veröffentlicht von: @groffin

Im Artikel differenziert er da nochmal genauer.

Ich weiß - und ich differenziere da ebenfalls 😉

Nur kommt es mir vor, als würde die Diskussion über "Klappse" ausschließlich an Fronten geführt, an denen eine Seite eher gläubig und religionsnah ist. Dass man da nicht von allen redet, ist klar.

littlebat antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7158

Ist das der Pfeiffer, der sich seitens der Evangelikalen ziemlichen Zorn zugezogen hat?

Ich finde, in dem Artikel differenziert er zu wenig. Das liest sich wie fromm = evangelikal, aber so ist das ja nicht.

alescha antworten
LittleBat
(@littlebat)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1813
Veröffentlicht von: @alescha

Ist das der Pfeiffer, der sich seitens der Evangelikalen ziemlichen Zorn zugezogen hat?

Ja, aber nicht nur den. Ich glaub, dass der das mag 😉

littlebat antworten
Groffin
(@groffin)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1873
Veröffentlicht von: @littlebat

Die Sache mit der Klappserei ist nur unter Christen ein Thema

Das wird auch mit Smiley nicht besser.
Die Praxis sieht anders aus.
Streng religiöse Eltern aus konservativ-christlichem, jesidischen und muslimischen Background sind ebenso dabei wie auch einfach überforderte oder arbeitslose Eltern oder Eltern mit anderen Problemen (Drogen, psychische Erkrankungen, Depressionen, usw.).

groffin antworten


Orangsaya
Beiträge : 2984

Als ich das in den Nachrichten hörte, war mein erster Gedanke, es sei nur ein Ablenkungsmanöver, von den eigentlichen Problemen. Das Vertrauen in die Politiker ist gesunken, da präsentiert man jetzt Gänseblümchenpolitik.
Mein zweiter Gedanke war eine Familie, die Eltern sind bei einem Autounfall gestorben. Es waren sieben Kinder,die durch die Familie aus zwei verschieden Familien zusammengewachsen die durch die Ehe sind. Wer nimmt sieben Kinder auf? Eine Familie war dazu bereit. Die Kinder hatten beschlossen, dass sie nicht getrennt werden wollen. Doch die Schwester erhob den Anspruch die Kinder der Mutter aufzunehmen. Es waren die kleinsten Kinder der Familie. Verwandte bekommen bevorzugt das Sorgerecht und so entschied auch das Gericht. Die neue Änderung soll dem wohl des Kindes dienen. Mein zweiter Gedanke ist, vielleicht hätten die Kinder dann eine Chance zusammen zu bleiben.
Doch danach dachte ich. Es steht bereits jetzt, daß Wohl des Kindes im Zentrum. Vermutlich ändert sich durch den Zusatz nichts, denn das was in der Verfassung steht, wird im einfachen Recht geregelt und durch den Zusatz im Grundgesetz, bleibt ja die alten Gesetze erhalten.

Deutschland hat sich intern und international zu den Rechten der Kinder verpflichtet. Übertrieben ist es teilweise. Die Einschränkungen der Kinderarbeit z. B..
Auf der anderen Seite stellt sich die die Frage, wie weit darf der Staat in die Familie eingreifen. Ab wann ist die Tür für den Staat zu und Familie ist Privstsache. Je strenger ein Staat ist, oder war, desto mehr versucht der Staat sich die Kinder der Familie zu bedienen. Besonders, wenn Ideologien zum Staatsprinzip gehören. Auch hiervor muss die Familie geschützt bleiben.
Vor ungefähr 10 Jahren hat die EU Deutschland gerügt, weil sie zu schnell und zu viele Kinder aus den Familien holen. Was daraus wurde, habe ich nicht verfolgt, aber es zeigt auf, dass unsere Nachbarländer eine andere Toleranz zu unterschiedlichen Familien haben.

Ich denke es würde sich nicht viel ändern, denn das was ins Grundgesetz soll, ist bereits das Prinzip unserer Rechtspraxis. Tauchen im bestehenden Recht unvorhersehbare Schwächen auf, kann man es im einfachen Recht korrigieren.

orangsaya antworten
mirwirdnichtsmangeln
Beiträge : 106

Es gilt abzuwägen, welches Recht höher zu bewerten ist, das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung oder das Recht der Eltern auf Autonomie bzw. Nichteinmischung des Staates in Erziehungsfragen.

Verstehe ich nicht, wieso gibt es hier zwei Rechte? Ein Recht der Eltern, Gewalt anzuwenden, gibt es nicht, also kann es auch nicht gegen ein anderes abgewogen werden.

mirwirdnichtsmangeln antworten
2 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Verstehe ich nicht, wieso gibt es hier zwei Rechte? Ein Recht der Eltern, Gewalt anzuwenden, gibt es nicht, also kann es auch nicht gegen ein anderes abgewogen werden.

Das Grundgesetz garantiert den Eltern zunächst, dass sie in ihrer Erziehung frei sind. Der Staat darf nicht eingreifen. Widersprüchlich kann es erscheinen, wenn dieses Grundrecht mit anderen Rechtsgütern kollidiert. Die Schulpflicht ist da ein Beispiel. Trotzdem gibt es etwas, was die Autonomie der Eltern schützt. Theoretisch, leider nicht immer praktisch. Der Unterricht hat politisch neutral zu sein. Wenn Lehrer und Schüler gemeinsam eine Demo machen, ist es nicht neutral. Wenn eine impfplicht eingeführt wird, ist die große Preisfrage, ob dies ein Eingriff in die Autonomie der Eltern ist. Deswegen wird da so herumgekrampf. Die Kinder werden nicht über ein Amt zwangsweise geimpft, sondern werden von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Man sucht also eine Hintertür.

orangsaya antworten
mirwirdnichtsmangeln
(@mirwirdnichtsmangeln)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 106

Das Grundgesetz garantiert den Eltern zunächst, dass sie in ihrer Erziehung frei sind. Der Staat darf nicht eingreifen. Widersprüchlich kann es erscheinen, wenn dieses Grundrecht mit anderen Rechtsgütern kollidiert. Die Schulpflicht ist da ein Beispiel. Trotzdem gibt es etwas, was die Autonomie der Eltern schützt. Theoretisch, leider nicht immer praktisch. Der Unterricht hat politisch neutral zu sein. Wenn Lehrer und Schüler gemeinsam eine Demo machen, ist es nicht neutral. Wenn eine impfplicht eingeführt wird, ist die große Preisfrage, ob dies ein Eingriff in die Autonomie der Eltern ist. Deswegen wird da so herumgekrampf. Die Kinder werden nicht über ein Amt zwangsweise geimpft, sondern werden von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Man sucht also eine Hintertür.

Ja, aber es ging im Ausgangsbeitrag um Gewalt und nicht um Impfen oder Demos.

Schüler und Lehrer können gemeinsam demonstrieren, aber es muss jedem Schüler frei gestellt sein, sich zu beteiligen oder nicht!

Wir wollten im September mit unserem kleinen Sohn (7) zu einer Fridays-for-Future-Demo in einer anderen Stadt fahren. Die Schule unseres Kindes war daran nicht beteiligt, aber die Lehrerin sagte uns großzügig am Telefon, wenn Sie zusammen fahren, ist das kein Problem, er ist entschuldigt. Na gut.

Anderer Meinung war aber unser Sohn. Der sagte deutlich, ich möchte nicht nach ..., ich möchte zur Schule. Okay, das müssen wir respektieren. 🙂

mirwirdnichtsmangeln antworten


Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @ungehorsam

Dem Wohl des Kindes sollte alles Andere untergeordnet werden.

Vermutlich gibt es aber schon haufenweise unterschiedliche Definitionen, was einzelnen unter dem Wohl des Kindes verstehen.

Wenn dem Wohl des Kindes wirklich alles andere untergeordnet wird, dann würde die Welt komplett anders aussehen.

Anonymous antworten
Morran
 Morran
Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @ungehorsam

Das Recht auf z.B. gewaltfreie Erziehung hätte dann Verfassungsrang und könnte eingeklagt werden.

Das kann es auch jetzt schon. Der Gesetzgeber hat das eindeutig geregelt und Verstöße unter Strafe gestellt.

Kinder sind Menschen und haben als solche Menschenrechte. Ich wüsste kein Kinderrecht, dass sich nicht aus den Menschenrechten ergibt.
Deshalb brauchen Kinderrechte auch nicht in der Verfassung verankert werden, denn sie sind es ja schon, und Redundanz hat noch nie zur Klarheit beigetragen.

morran antworten


mrb-II
 mrb-II
Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @ungehorsam

Wie seht ihr das?

ich sehe da vor allem kein vs. die geplante grundgesetzänderung geht garnicht um das rechtsverhältnis zwischen eltern und kindern, sondern rechte der kinder gegenüber dem staat.

Veröffentlicht von: @ungehorsam

Nun ist in manchen Familien Gewalt immer noch ein Mittel der Erziehung. Die Eltern pochen auf ihr Erziehungsrecht.
Es gilt abzuwägen, welches Recht höher zu bewerten ist, das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung oder das Recht der Eltern auf Autonomie bzw. Nichteinmischung des Staates in Erziehungsfragen.

die fragte ist längst geklärt. gewalt gegenüber kindern ist illegal. es gibt kein elternrecht auf schläge.

mrb-ii antworten
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