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Missbrauch: Bistum Osnabrück will Priestern Gehalt massiv kürzen

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Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

auf Sozialhilfeniveau, eigentlich wie ich finde ein überfälliger Schritt.

https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/missbrauch-bistum-osnabruck-will-priestern-gehalt-massiv-kurzen

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133 Antworten
Orangsaya
Beiträge : 2984

Es kann durchaus sein, dass dieses Vorhaben gerichtlich scheitern wird, denn die Kirchen haben ein eigenes Arbeitsrecht. Je nachdem, wie es geregelt geht es, oder geht es nicht.. Schließlich haben Priester in Deutschland vom Arbeitsverhältnis her einen Status, der mit dem Beamtentum vergleichbar ist.

orangsaya antworten
2 Antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157

Wobei der Beamtenstatus entzogen werden kann. Und damit gehen m.W. auch die Pensionsansprüche flöten.

alescha antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @alescha

Wobei der Beamtenstatus entzogen werden kann. Und damit gehen m.W. auch die Pensionsansprüche flöten.

Wenn da möglich ist, habe ich kein Problem damit. Ich begrüße es dann sogar. Hans-Georg Maaßen als Beamter bekommt, ohne Verluste seine Bezüge als Beamter. Nun, von seinem Status her ist er eben halt ein besonderer Beamter. Wie und ob das in der Kirche geregelt ist, weiß ich nicht. Ich gebe nur zu bedenken, dass es hier Probleme bei der Umsetzung geben kann. Deswegen sich durch das Beamtenrecht und den Besonderheiten der Kirch wurschteln, will ich aber nicht.. Ich schaue durch ein Fenster, wie die weiteren Entwicklungen sind.

Nachtrag vom 02.03.2019 1642
Kann man denn einen Lehrer, der verurteilt wurde und Beamter ist, einfach so auf ein Sozialhilfeniveau setzen?

orangsaya antworten


mrb-II
 mrb-II
Beiträge : 954

das dürfte rechtlich kaum durchgehn. was haben rechtmässig erworbene pensionsansprüche mit evt. begangenen straftaten zu tun? wie kommt man denn auf die idee, beides gegeneinander aufrechnen zu wollen?

mrb-ii antworten
7 Antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @mrb-ii

das dürfte rechtlich kaum durchgehn. was haben rechtmässig erworbene pensionsansprüche mit evt. begangenen straftaten zu tun? wie kommt man denn auf die idee, beides gegeneinander aufrechnen zu wollen?

Also wenn Beamte ihren Beamtenstatus verlieren ist die Pension futsch. Ein Anspruch besteht nicht.

Anonymous antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @skeptischerchrist

Also wenn Beamte ihren Beamtenstatus verlieren ist die Pension futsch. Ein Anspruch besteht nicht.

Ja, dazu gehört allerdings, dass man deswegen verurteilt wurde. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob und in welchem Umfang dies auch für politische Beamte gilt. Wie auch immer ein Beamter ist in eine Loyalitätsmaschinerie gebunden, die in anderen Fälle, als klare Straftaten einem merkwürdig erscheinen.
Die Kirchen haben hier aber ihre eigenen Regeln, die ich nicht kenne. Ich erinnere mich dunkel an das Fliegewasser, welches Jürgen Fliege als Heilwasser verkaufte und hatte die Evangelischen Kirche im Rheinland gegen ihn eingeleitet. Letztlich wäre die Kürzung seiner Pension die Folge gewesen. Ich meine, aber, dass das Verfahren im Sander verlief.
In der katholischen Kirche, wäre das wohl noch mal anders. Wie weiß ich schlicht nicht. Falls wie beim Staat der Anspruch verloren geht, dann wäre die Gewährung von finanziellen Mitteln auf Sozialhilfeniveau eine großzügige Geste. Ich weiß auch nicht, wie der Vatikan hier einen Einfluss hat. Schließlich ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts eine deutsche Besonderheit und deutsche Regel, die auch vor einem weltlichen Gericht, rechtssicher sein muss.

orangsaya antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @skeptischerchrist

Also wenn Beamte ihren Beamtenstatus verlieren ist die Pension futsch. Ein Anspruch besteht nicht.

wie orangsaya ist für eine entlassung aus dem beamtenstatus eine rechtskräftige verurteilung zu einer haftstrasse und dann geht man nicht einfach in die sozialhilfe, sondern wird in die gesetzliche rentenversicherung überführt (verbunden mit beitragsnachzahlungen durch den dienstherrn).

im vorliegenden fall gibt es keine eine verurteilung und die regel soll neu geschaffen, aber rückwirkend angewendet werden. ich bezweifle dass das rechtlich sauber ist. wie im beitrag ist das auch noch nicht klar. nicht besonders clever sowas rauszuposauen, obwohl man noch garnicht abgeklärt hat, ob das juristische wasserdicht ist.
viel wichtiger, als die täter ins finanzielle elend zu stürzen und der solidargemeinschaft aufzudrücken, wäre täter innerhalb der kirche zukünftig nicht mehr zu decken.

mrb-ii antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 2623
Veröffentlicht von: @mrb-ii

wäre täter innerhalb der kirche zukünftig nicht mehr zu decken.

Ja.
Aber das geht gegen das Gebot christlicher Nächstenliebe. 😀 Ich denke nämlich, daß die Rolle selbiger in der gesamten Diskussion unterschätzt wird. Nicht einfach nur: "Das ist so peinlich nach außen hin."

tatokala antworten
Helle
 Helle
(@helle)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 798

Das Thema ist viel zu ernst, als einen Spaß daraus zu machen. Christliche Nächstenliebe gilt nicht nur dem Täter, nein, sie bedeutet, auch an das Opfer zu denken und Dinge beim Namen zu nennen, die nicht in Ordnung sind. Dazu gehört auch, dass, wenn man von einer Straftat weiß, diese auch entsprechend zur Anzeige bringt!

helle antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 2623

Ich meine das ernst. Genau darum geht es ja. Daß hier ein Umdenken innerhalb der Kirche diesbezüglich erfolgen muß.
Was ich damit nur sagen wollte, ist , daß m.E. hier viel "gutmeinend" vertuscht wurde.

tatokala antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @mrb-ii

im vorliegenden fall gibt es keine eine verurteilung und die regel soll neu geschaffen, aber rückwirkend angewendet werden. ich bezweifle dass das rechtlich sauber ist. wie im beitrag ist das auch noch nicht klar. nicht besonders clever sowas rauszuposauen, obwohl man noch garnicht abgeklärt hat, ob das juristische wasserdicht ist.

Ja den Zweifeln schließe ich mich an. Frag mich aber ob die Kirchen eine ähnliche Fürsorgepflicht gegenüber Kirchenbeamten haben wie der Staat gegenüber seinen. Weiß ich nicht.

Veröffentlicht von: @mrb-ii

viel wichtiger, als die täter ins finanzielle elend zu stürzen und der solidargemeinschaft aufzudrücken, wäre täter innerhalb der kirche zukünftig nicht mehr zu decken.

Sehe ich auch so.

Anonymous antworten
Helle
 Helle
Beiträge : 798

Das ist ein völlig falscher Schritt!!!
Solche Leute gehören ins Gefängnis und lebenslang vom Dienst suspendiert. Mit dem Versuch tut die kath. Kirche genau das, was sie jahrzehntelang gemacht hat: Personal versetzen, anstatt zu entlassen, und denen die Möglichkeit nicht nehmen, ihrem Treiben ein Ende zu bereiten! Aus meiner Sicht ist der Vorschlag ein reines Ablenkungsmanöver, die eigentlich längst fälligen Konsequenzen endlich durchzusetzen! Wenn ich dann noch die Lobeshymnen lese, könnte ich echt k*tzen!

Es gibt nur diese Konsequenzen aus bekannt gewordenem Missbrauch:

- sofortige Suspendierung vom Dienst mit Entbindung von sämtlichen Ämtern
- lebenslanges Berufsverbot
- Verpflichtung, Therapiekosten der Opfer zu tragen

DAS wäre für mich ein Schritt zur Glaubwürdigkeit

helle antworten
8 Antworten
B'Elanna
(@belanna)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 1728

Hast Du auch den Artikel gelesen oder nur die Überschrift?

Es will in Rom die Entlassung des Priesters aus dem Klerikerstand erreichen. Das hat der Vatikan bereits einmal abgelehnt. Sollte auch ein weiterer im Januar gestellter Antrag abgelehnt werden, sollte wenn möglich die neue Regelung Anwendung finden, erläuterte Haarmann.

Und wegen Gefängnis:

Alle bisher öffentlich gewordenen Taten sind strafrechtlich bereits verjährt.

Auch die Kirche kann die Leute nicht nach Belieben ins Gefängnis stecken.

belanna antworten
Helle
 Helle
(@helle)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 798

Das ist richtig! Vielleicht sollten wie beim Mord sexuell motivierte Straftaten von einer Verjährung ausgenommen werden?

Die Verjährung der Straftaten spricht nicht für das richtige Handeln jener, die davon gewusst haben und keine Konsequenzen gezogen haben. Die Opfer leiden ein Leben lang.

helle antworten
Sternenbluete
(@sternenbluete)
Beigetreten : Vor 12 Jahren

Beiträge : 866
Veröffentlicht von: @belanna

Auch die Kirche kann die Leute nicht nach Belieben ins Gefängnis stecken.

Das stimmt. Die Kirche konnte jahrelang verhindern, dass diese Menschen sich ihrer Verantwortung stellen müssen. So lange,
dass die Straftaten jetzt verjährt sind.

Aber das schadet nun der Kirche selbst.

sternenbluete antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @sternenbluete

Die Kirche konnte jahrelang verhindern, dass diese Menschen sich ihrer Verantwortung stellen müssen. So lange,
dass die Straftaten jetzt verjährt sind.

Und genau dieser Zeitraum der vorsätzlichen Strafvereitelung sollte berücksichtigt werden. Also die Verjährung hinausgezögert werden.

Die Täter werden keine Entschädigungen zahlen können, dazu sollte die Kirche verdonnert werden.

Anonymous antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @belanna

Auch die Kirche kann die Leute nicht nach Belieben ins Gefängnis stecken.

Wurden die vielleicht exkommuniziert?

Anonymous antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7157

Exkommuniziert wird man u.v.a. für Abtreibung (aber nicht für Mord).

Aber doch nicht für sowas wie Kindesmißbrauch oder Genozid.

alescha antworten
B'Elanna
(@belanna)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 1728

Nein, offenbar leider nicht.
Laut Artikel scheint sich da Rom querzustellen.

Aber um Exkommunikation ging es ja auch hier grad nicht, sondern um Gefängnis.

belanna antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0

Die Kirche nicht, aber die weltliche Justiz muss das. Denn diese muss bei Straftaten ermitteln und die Kirche hat die Informationen bereitzustellen. Nur: auch die weltliche Justiz ist teilweise eingeknickt vor der Kirche und hat es akzeptiert, dass ihr geschwärzte Unterlagen von Kirchenseite zugestellt wurden und lässt das die Kirche lieber intern reglen.

Dazu kam gestern etwas in Frontal 21, wen es interessiert (sind etwa 6 Minuten:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/missbrauch-in-der-katholischen-kirche-114.html

Anonymous antworten


Liberatus
Beiträge : 132

Parallelgesellschaften mit eigener Gerichtsbarkeit...
...sind in Deutschland illegal. Siehe Art. 92 und 101 Grundgesetz.

liberatus antworten
1 Antwort
Helle
 Helle
(@helle)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 798
Veröffentlicht von: @liberatus

...sind in Deutschland illegal. Siehe Art. 92 und 101 Grundgesetz.

aber dennoch existent und im Kommen. Ich finde es gut, dass in Berlin die Scharija umgesetzt wird und die Streitschlichter bei Familienstreitigkeiten vermitteln. Das entlastet die Gerichte und die Kassen.

Gruß Helle

helle antworten
motetus
Beiträge : 8

Die Diskussion erweckt den Eindruck, dass Gehaltskürzungen die einzige Reaktion des Bistums darstellen. Es handelt sich um EINEN Aspekt eines ganzen MaßnahmenBÜNDELS:
https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/bode-stellt-konzept-fur-umgang-mit-sexualisierter-gewalt-vor

Schon seit 2001 hat das Bistum Osnabrück bundesweit die schärfsten Präventions- und Strafverfolgungsregeln, die erst später (!) weitgehend auf kommunaler Ebene (Stadt+Landkreis) übernommen wurden und kirchlicherseits bis in die Freikirchen hinein (z.B. MV) Wirkung zeigen. Bischof Bode ist der einzige deutsche Bischof, der seine Mitverantwortung für laxen Umgang in den Anfangszeiten der Missbrauchskrise öffentlich bekannt hat.

Bevor Einzelforderungen gestellt werden, sollte man sich in der Sache schlau gemacht haben. Wer behauptet, es werde immer noch vertuscht, nenne bitte Ross und Reiter!

motetus antworten


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