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Vermögen und Pflegeheim

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Tantchen
Themenstarter
Beiträge : 5

Wie seht Ihr das?

Stellt Euch vor da ist ein alter Mann,dem behördlicherseits das Pflegeheim droht.Der Mann ist zwar nicht reich aber einigermassen vermögend.Auf seinem Konto befindet sich ein 5stelliger Betrag und zu Hause bunkern nochmal 6 Stellen.Der Mann ist geistig fit,nur körperlich nicht mehr,was für ihn schwer ist und wird vermutlich das Pflegeheim nicht lange überleben.Alleinerbe wäre ein Verwandter.Es ist normalerweise so,das das Geld auf Konten bis auf einen Freibetrag an das Pflegeheim geht,das wäre vermutlich die Heimgebühr für1-1 1/2 Jahre,je nach Heim.Wie aber sieht es mit dem Geld aus,das er zu Hause hat?Darf er bzw.der Verwandte das Geld an sich nehmen.Ein 6stelliger Betrag ist sehr hoch für die warscheinlich kurze Heimzeit.Was sagt Ihr als Christen dazu?Der alte Mann wird das Geld nicht angeben,er neigt zu Geiz.Aber wie sieht es später mit dem Erben aus?

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56 Antworten
Lucan-7
Beiträge : 25103

@tantchen 

Der alte Mann wird das Geld nicht angeben,er neigt zu Geiz.Aber wie sieht es später mit dem Erben aus?

Das wäre dann Betrug, wenn das Geld nicht angegeben wurde und deshalb der Staat für die Heimkosten aufkommt.
 
Und sofern man erwischt wird hat das auch entsprechend rechtliche Konsequenzen.
 
 

 

lucan-7 antworten


Chai
 Chai
Beiträge : 1413

Wie geht der Verwandte mit der Situation um? 
Und - ganz wichtig - kümmert sich der Verwandte aktuell um den Herrn?

chai antworten
1 Antwort
Tantchen
(@tantchen)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 5

@chai Der Verwandte kümmert sich sehr.Das Problem war,das der alte Herr im Dachgeschoos(mit Stiege) wohnt und dauernd gefallen ist.Bei seinem Gewicht brauchte es die Feuerwehr um ihn wieder hoch zu bekommen und wenn die zu oft gerufen wird wegen sowas weisen die Zwangs ein.Aber die Frage hat sich nun erledigt,der alte Mann ist heute morgen im Krankenhaus verstorben.

 

tantchen antworten
Tantchen
Themenstarter
Beiträge : 5

Liebe Forenmitglieder,danke für Eure Antworten.Der Mann ist heute Morgen verstorben ohne ins Pflegeheim zu kommen,leider aber auch unerlöst.Somit  hat sich die Frage erledigt.Vermutlich wollte er auch nicht mehr.Ihr habt aber natürlich recht,vermutlich wäre es nicht okay gewesen das Geld zuberhalten auch wenn der Betrag den Heimaufenthalt nicht rechtfertig Bitte schließt diesen Threat.Gottes Segen.

tantchen antworten
2 Antworten
neubaugoere
(@neubaugoere)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 17168

@tantchen 

Hier wird nix geschlossen. 😉 Du brauchst übrigens nicht fett und kursiv zu schreiben ... 🙂 

neubaugoere antworten
Kappa
 Kappa
(@kappa)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 952

@tantchen 

Mein Beileid. Ich bin mal ganz offen- Ok wäre es rechtlich natürlich nicht gewesen, ich kann es aber -angesichts der allgemeinen Probleme die man als Normalbürger hat - gut verstehen wenn er es dann doch genommen hätte. Dieser Staat haut zig Milliarden im Jahr an anderer Stelle auf den Kopf- dann aber soll bei den Bürgern die vermutlich den Staat damals mit aufbauten, das Leben lang mühsam durch Verzicht abgesparte einfach so drauf gehen . ... Das ist eigentlich auch mies. Andere bekommen ohne Prüfung Vollversorgung. Andere verjubelten ihr Leben lang alles völlig dekadent und stehen dann genau so da.

Streng genommen ist der Christliche Glaube einer der wenigen Gründe sich hier völlig korrekt zu verhalten in so einer Situation.

Ich persönlich würde weder den alten Herrn noch den Verwandten moralisch verurteilen dafür.

I

 

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Beiträge : 26767

@tantchen 

 

Aus eigener Erfahrung. Sämtliches Geld, was dem alten Herrn gehört, geht in das Pflegeheim. Hat er keins, dann müssen seine Kinder aufkommen. És gibt ein gewisses Schonvermögen. Für Bestattung und anderes.

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6 Antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 7724

@meriadoc 

Hat er keins, dann müssen seine Kinder aufkommen. 

Da müssen die aber schon ziemlich gut verdienen. Seit dem 1. Januar 2020 müssen sich die Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen. 

alescha antworten
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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

@alescha 

 

Was ich für einen Fehler halte. So muss wieder die Allgemeinheit draufzahlen. Wer sich 5 Urlaubsreisen im Jahr gönnt, der hat Geld.

 

Das Barvermögen der Deutschen ist in den letzten Jahren sehr gestiegen.

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Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 8 Monaten

Beiträge : 1413
Veröffentlicht von: @meriadoc

@alescha  

Was ich für einen Fehler halte. So muss wieder die Allgemeinheit draufzahlen. Wer sich 5 Urlaubsreisen im Jahr gönnt, der hat Geld.

Das Barvermögen der Deutschen ist in den letzten Jahren sehr gestiegen.

Wobei es da halt auch Unterschiede gibt. 

chai antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 7724

@meriadoc 

Ach bitte, wer gönnt sich denn 5 Urlaubsreisen im Jahr? Rüstige Rentner vielleicht, denn wer von den Berufstätigen bitteschön hat denn soviel Urlaub, um 5 Urlaubsreisen machen zu können? 

Und nein, ich halte das für keinen Fehler. Letzten Endes läuft es für viele sonst nämlich darauf raus, dass sie nur für ihre Kinder arbeiten und dann für ihre Eltern, wenn es dumm läuft für Kinder und Eltern gleichzeitig, nämlich dann, wenn man noch Kinder in Schule/Ausbildung hat und pflegebedürftige Eltern. Dann ist womöglich gar keine Urlaubsreise mehr drin.

 

 

alescha antworten
Kappa
 Kappa
(@kappa)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 952

@meriadoc Das Durchschnittliche.... aber auch das der Arbeitnehmer?

Es ist doch nicht gut wenn man jungen Familien usw. das Leben erdrückt, die haben heute schon genug sorgen. Irgendwann kann man es sich komplett sparen das beide arbeiten gehen 

kappa antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 3465

@meriadoc In dem Fall nicht, er war doch noch gar nicht im Pflegeheim.

tatokala antworten
Chai
 Chai
Beiträge : 1413

Die Frage, was mit dem Bargeld geschieht, bleibt.

chai antworten
16 Antworten
DerElch
(@derelch)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1289

@chai 

Die Frage, was mit dem Bargeld geschieht, bleibt.

Eigentlich nicht. Es ist völlig unerheblich, in welcher Form das Vermögen besteht. Hat man Vermögen und ist mehr als 10.000 Euro muss man damit den Eigenanteil der Kosten finanzieren. Man kann das Geld auch nicht einfach verschenken, um das zu umgehen.

derelch antworten
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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

@chai 

 

Da gibt es irgendwie Leute, die das regeln. Dauert halt seine Zeit.

 

Ein ehemaliger Arbeitskollege und seine Frau (auch ehemalige AK) haben sich zu Tode geraucht. Sind mit 60 rum verstorben. Haben eine Wohnung gekauft. Jedenfalls steht die Wohnung (die sieht man an der Hauptstraße wo ich zur UBahn muss) seitdem unberührt leer. Das ist dieses Jahr das vierte Jahr. Es muss sicherlich schimmeln und vergammeln. Da alle Fenster ständig zu sind. 

 

Kein Testament oder was geregelt. Vielleicht noch verschuldet? Keine Ahnung. Jedenfalls zigtausende Euro vergammelt, nur weil sich nahe Verwandte nicht darum kümmern.

 

Unsere Familie ist anders gewesen. Wir sind sehr pragmatisch gewesen. Haus verkauft, Erbenkonto von Eltern. Alles Kosten damit erledigt und jeder von den 7 Kindern haben genau das gleiche bekommen. Gerecht aufgeteilt ohne tralala und Messergewetze. Mein Anteil habe ich angelegt und ruh ist. 

 

 

 

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Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 3465

@meriadoc Aber auch eine Eigentumwohnung hat doch laufende Kosten?  Und wie ist das mit evtl. weiteren Bewohnern im Haus...?

tatokala antworten
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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

@tatokala 

 

Du, das sind alles Eigentumswohnungen und ich sehe nicht das da was läuft. Gas und anderes ist wohl abgestellt. Versicherungen??? Keine Ahnung. Es ist jedenfalls dieses Jahr das vierte Jahr. Vielleicht kümmeert sich ein Verwalter oder so. aber es tut sich nichts. Rollo bewegt sich nicht, kein Licht brennt. 

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Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 3465

@meriadoc Bei Eigentumswohnungen fallen doch auch Grundsteuern an, soweit ich glaube... vielleicht fällt darüber mal irgendwas auf..

tatokala antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 4419

@tatokala Grundsteuer fällt auf jeden Fall an. Wenn die nicht bezahlt werden weil z.B. das Konto erloschen ist  sollte das bei der Stadt / Gemeinde auffallen.

 

jigal antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 3465

@jigal Scheint in der Praxis bisher nicht zu funktionieren, sonst würde es nicht so viele Lost Places geben. Die spannende Frage wäre, ob sich diese Verhältnisse mit der jetzigen Grundsteuer-Reform ändern.

tatokala antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 4419

@tatokala Wenn die Kommune ihre Grundsteuer erhält, da es das dazugehörige Konto noch gibt wird diese auch nicht tätig. Wenn bei der Reform niemand eine Erklärung abgegeben hat sollte schon eher nachgehakt werden.

 

jigal antworten
Goldapfel
(@ga2)
Beigetreten : Vor 4 Monaten

Beiträge : 574

@tatokala   

Ja, Grundsteuer fällt bei der Kommune an und es gibt normalerweise eine Hausverwaltung, wo auch Kosten anfallen, ua für Rücklagen. Sobald Hausgeld länger nicht gezahlt wird, werden die ganz schnell aktiv und übergeben die Angelegenheit an ihren Anwalt. 
Und die Kommunen sind auch sehr schnell dabei, wenn nicht gezahlt wird. Die sorgen schon dafür, dass sie ihr Geld bekommen. 

ga2 antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 3 Monaten

Beiträge : 112

@ga2 wenn das per Bankeinzug (SEPA) läuft, dann kann das noch Jahre so weitergehen, bis irgendwann das Konto leer ist. Es gab schon Fälle, da lag der Verstorbene mumifiziert in der Wohnung, erhielt weiter die Rente und seine Miete und Nebenkosten wurden abgebucht. 
Bis irgendwann die Maden unter der Tür durchkrochen oder der Gestank unerträglich wurde.

bepe0905 antworten
Goldapfel
(@ga2)
Beigetreten : Vor 4 Monaten

Beiträge : 574

@meriadoc 

Bei Eigentumswohnungen fallen immer Kosten außerhalb der Kosten für selbst verbrauchtes Wasser und Energie, für die Hausverwaltung (Rücklagen, Gebäudeversicherung etc) an. Manchmal wird die Grundsteuer, die auch anfällt, mit dem Hausgeld abgebucht, manchmal geht das direkt über die Kommune. 
Der Leerstand kann auch durch Erbstreitigkeiten entstanden sein. Gibt es häufiger. 
Können die anfallenden Kosten nicht von einem Konto abgebucht werden, sammeln die sich an und bleiben als offene Forderung mit Zinsen an den/die Erben bestehen. Muss man dann mit Annahme des Erbes begleichen.

ga2 antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

@ga2 

 

Es ist jedenfalls gruselig.

 

Traurig, waren beim BRK tätig, halfen andere und mit sich selbst kamen die nicht zurecht. Waren bei jedem Heimspiel von FCN im Stadion. 

 

Jedenfalls, es ist das vierte Jahr dieses Jahr. Jemand wird sich sicherlich darum kümmern. Zumal ganz sicher auch Schulden dran hängen. Die potenziellen Erben hätten die Wohnung verkaufen sollen. Es wäre sicherlich was da gewesen. Vielleicht waren die Renovierungskosten zu hoch. Drin sind sicherlich veraltete Anschlüsse und Sanitäre Einrichtungen. Man kann unrenovierte Wohnungen nur mit viel Einbußen verkaufen. War bei unserem alten Haus auch so.

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BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 3 Monaten

Beiträge : 112
Veröffentlicht von: @chai

Die Frage, was mit dem Bargeld geschieht, bleibt.

Egal, ob das Geld auf dem Bankkonto liegt oder zu Hause unter der Matratze, 
egal, ob es als Bargeld, als Goldbarren, als Wertpapiere oder in Form von Kunstgegenständen vorhanden ist, 
von den Erben wird eine Anmeldung mit vollständiger Auflistung des zu vererbenden Vermögens verlangt. 

Wenn ein Verwandter als alleiniger Erbe in Frage kommt, dann gehört der Plunder ihm, aber er ist auch für die Räumung der Wohnung, für die Bestattung des Verstorbenen verantwortlich. Und da er kein unmittelbarer Nachkomme oder Partner des Verstorbenen ist, sind die Freibeträge gering (wahrscheinlich ca. 20.000,- Euro) und auf den Rest wird eine ziemlich hohe Erbschaftssteuer (40%) fällig. 

Da dürfte die Versuchung groß sein, in der Erbschaftssteuererklärung das zu Hause liegende Bargeld nicht anzugeben - in der Hoffnung, dass niemand davon weiß.

bepe0905 antworten
Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 8 Monaten

Beiträge : 1413

@bepe0905 Ja, so dachte ich mir das auch. 
Und Geld, von dem niemand weiß, 'muss' man ja auch nicht zwangsweise versteuern. 
Je nachdem, wie man das mit seinem Gewissen vereinbart kriegt.

(Wobei ich mir im Zusammenhang mit dieser Diskussion hier auch überlegt hatte, dass mich ein solcher Geld-'Zufall' in die Versuchung führen würde, es nach und nach anonym zu spenden.)

chai antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 1509

@chai 

Der Steuersatz ist progressiv und bei Steuerklasse II (zB Neffe) nicht ganz so steil wie bei Steuerklasse III, siehe § 19 ErbStG.

Mit der Geldunterschlagung kommen allerdings Schwierigkeiten hinzu:

  • Man kann das Geld nicht einfach bei der Bank einzahlen. Denn das wirft unangenehme Fragen auf.
  • Man kann das Geld nicht für größere Anschaffungen verwenden, wenn diese Ausgaben nicht zum persönlichen Lebensstandard und Einkommensprofil passen oder man gar Sozialleistungen bezieht.
  • Man kann niemanden einweihen, sonst macht man sich erpressbar und riskiert eine (anonyme) Anzeige.

Die Behörden sind durchaus hinterher, was solche Themen angeht. Die nacherhobene Steuer ist ja ordentlich hoch. Auch der strafrechtliche Nachklapp ist nicht gänzlich unerheblich und bei einigen Leuten auch für den Beruf relevant.

johnnyd antworten
Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 8 Monaten

Beiträge : 1413

@johnnyd Das ist mir in groben Zügen schon bekannt 
Und ich steh aktuell (und vermutlich auch zukünftig) nicht in einer solchen Versuchung. 
Aber wenn es denn so wäre, könnte man ja z.B. öfters mal einen größeren Schein in den Klingelbeutel werfen statt nur ein paar Münzen. 
Oder öfters mal eine Palette Hundefutter fürs Tierheim kaufen. 
Großzügig sein. 
Geld, das nie auf der Bank war, muss dann ja nicht über die Bank bewegt werden. 

chai antworten


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