Benachrichtigungen
Alles löschen

Vermögen und Pflegeheim

Seite 2 / 2

Tantchen
Themenstarter
Beiträge : 5

Wie seht Ihr das?

Stellt Euch vor da ist ein alter Mann,dem behördlicherseits das Pflegeheim droht.Der Mann ist zwar nicht reich aber einigermassen vermögend.Auf seinem Konto befindet sich ein 5stelliger Betrag und zu Hause bunkern nochmal 6 Stellen.Der Mann ist geistig fit,nur körperlich nicht mehr,was für ihn schwer ist und wird vermutlich das Pflegeheim nicht lange überleben.Alleinerbe wäre ein Verwandter.Es ist normalerweise so,das das Geld auf Konten bis auf einen Freibetrag an das Pflegeheim geht,das wäre vermutlich die Heimgebühr für1-1 1/2 Jahre,je nach Heim.Wie aber sieht es mit dem Geld aus,das er zu Hause hat?Darf er bzw.der Verwandte das Geld an sich nehmen.Ein 6stelliger Betrag ist sehr hoch für die warscheinlich kurze Heimzeit.Was sagt Ihr als Christen dazu?Der alte Mann wird das Geld nicht angeben,er neigt zu Geiz.Aber wie sieht es später mit dem Erben aus?

Antwort
76 Antworten
neubaugoere
Beiträge : 19188

@tantchen 

Wie stehst du eigentlich zu diesem Mann oder seiner Familie?

neubaugoere antworten
1 Antwort
neubaugoere
(@neubaugoere)
Beigetreten : Vor 15 Jahren

Beiträge : 19188

Also in welchem Verhältnis? <-- wollte ich noch ergänzen

neubaugoere antworten


Jigal
 Jigal
Beiträge : 5779

@tantchen  Die Frage die ich mir heute morgen stellte war. Geld an sich nehmen, was das heisst. Geld für ihn Verwahren ist o k.

Es vor dem Staat zu verstecken um der Allgemeinheit die Kosten aufzubürden ist nicht o k.

Gerecht ist das System leider gar nicht. Da spart jemand, zahlt ein Haus ab und andere zahlen Miete und geben das Geld aus wie es reinkommt.

Der eine muss sein Haus verkaufen für die anderen zahlt der Staat.

 

Es hat sich jetzt zwar natürlich gelöst, aber die Frage gibt es ja öfter und sicher wird da auch Geld an sich genommen das dann einfach weg ist und auch nicht geteilt wird unter den Erben.

jigal antworten
39 Antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@jigal Dieses "der Allgemeinheit die Kosten aufbürden" geht mir gegen den Strich.

Hab gerade ne Situation, die auch gut hierrein passt:

Meine Mama ist vor zwei Monaten gestorben und hat ein Haus hinterlassen, auf dem noch Schulden sind und bei dem teuer renoviert werden muss. Mein Bruder wohnt drin und möchte die leeren Zimmer vermieten und damit das Haus abbezahlen und alles was halt anfällt.

Ich habe eine Behinderung, bekomme GruSi und Persönliches Budget für meine Betreuung und jetzt meint der Bezirk, ich darf das Erbe nicht ablehnen mit o.g. Begründung und mein Bruder muss mir alle Einnahmen geben oder das Haus sofort verkaufen, ganz ungeachtet der Schulden ... Geht gar nicht, finde ich.

 

Ich bin erwerbsunfähig, und das meiste würde dann vermutlich eh für die Betreuung draufgehen ..

samira-jessica antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 5779

@samira-jessica Ich finde das auch nicht richtig.  Die Schulden müssen berücksichtigt werden, genauso der Zustand des Hauses.

Es kann also sein, abzüglich der Schulden würde vom Verkaufserlös nur wenig übrig bleiben.

 

jigal antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 30188

@jigal 

Ein Haus kann man immer verkaufen. Man muss halt nur über den Preis reden. 

 

Unser Haus musste auch mit 90000 Euro weniger verkauft werden. Am Ende waren es 196000 Euro.

Das Haus hat jemand gekauft, der Handwerklich gut drauf ist. Für manches bekommt er sogar Fördergelder.

deleted_profile antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 30188

@jigal Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

deleted_profile antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 5779

@meriadoc  Man hat an ein Haus auch eine Bindung.  Wir haben durch die Pflege der Großeltern vermieden, das Haus verkaufen zu müssen um die Pflege zu finanzieren. Ein Haus um das die Urgroßmutter gekämpft hat. Den Bauplatz zu bekommen. Den Kredit abzubezahlen.Ich habe einen Bausparvertrag gefunden. Er lief auf Goldmark, damit man den Kredit durch Inflation nicht schnell abbezahlen kann.  Ich habe da etwas Zeit gebraucht mich daran zu gewöhnen als es verkauft wurde.

jigal antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@jigal Ja eben das ist scheiße, kann doch nicht angehen!

Mein Bruder will jetzt doch im Haus bleiben, was der Bezirk dazu sagt weiß ich noch nicht, aber ich werde mir auf jeden Fall einen Anwalt holen!

samira-jessica antworten
Jigal
 Jigal
(@jigal)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 5779

@samira-jessica  Genau genommen müsste er dir das Erbe auszahlen. Ich könnte mir aber auch vorstellen Miete zu teilen. Aber ich bin kein Profi.  Die Schulden müssen auf   jeden Fall berücksichtigt werden. Man erbt sie ja auch. Die Zinsbelastung könnte er auch beim Finanzamt geltend machen.  Die vermindern die  Einkommensteuern auf die Miete.  Ich kenne Leute die haben ein Haus mit Wohnung gebaut und die  Schulden wurden der Mietwohnung zugerechnet.

jigal antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@jigal ich weiß, kann er aber nicht, weil er selbst nichts hat

samira-jessica antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 30188

@samira-jessica 

Es ist gut einen RA zuzulegen. Leider wird das ein langer und zäher Kampf. 

 

Schade das ihr so kompliziert seid. Bei uns war das ganz einfach. Hütte verkauft, Erbenkonto der Eltern alles bezahlt. Dann aufgeteilt und es bekam jeder das gleiche.

Kein Streit wie...Mama mochte mich lieber als dich. Ich bin behindert, du nicht....usw...usw

deleted_profile antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@meriadoc Gibt keinen Streit aber der Bezirk mischt halt mit, ungünstig für uns.

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 

Gibt keinen Streit aber der Bezirk mischt halt mit, ungünstig für uns.

Es ist ja nun etwas Zeit vergangen - wie sieht es denn jetzt aus?
Halt Ihr einen Anwalt gefunden, möglichst mit Erfahrung im Erbrecht? 

Eigentlich ist es bei zwei Erben (Kinder der Erblasserin) gar nicht so kompliziert. 
Da erhält jede/r die Hälfte - und nur, wenn das Erbe gewisse Grenzen überschreitet (400.000,- € je Erbe) wird Erbschaftssteuer fällig. 

Bei Häusern ist die Regelung, dass jeder (bei 2 Erben) einen halben Anteil am Haus bekommt, oft ungünstig und lohnt sich eigentlich nur bei gut vermieteten größeren Häusern. Und je nachdem, welche Interessen die Erben haben, sind Erbengemeinschaften auch langfristig nicht unproblematisch und konfliktfrei.

Aber eine Vereinbarung unter den Erben, dass eine/r das Haus erhält und die/der andere einen finanziellen Ausgleich (50% vom Wert), schafft klare Verhältnisse. Das kann besonders dann wichtig sein, wenn Erben finanziell "vom Amt" unterstützt werden, Bürgergeld oder Pflegeleistungen erhalten. Damit rettet man das Haus vor dem Zugriff der Sozialkassen und behält es in der Familie. 

Allerdings kann eine solche Regelung den Hauserben in eine schwierige finanzielle Lage bringen, falls nicht genügend liquide Mittel zur Auszahlung der Miterben verfügbar sind. Eventuell muss er dafür einen Kredit aufnehmen. Allerdings muss die Erbteilung nicht unbedingt so erfolgen, dass die Miterben gleich zu 100% ausgezahlt werden müssen, da sind auch Teil- und Ratenzahlungen möglich. 

Merke: Ein Haus zu erben kann einen (gefühlt) arm machen!  

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 Noch ist überhaupt nichts weitergegangen, weil ... ich weiß es nicht. Ich glaube, es zieht sich jetzt alles weil erst geschaut werden, ob ich ausschlagen "darf", zwischendurch ausgeschlagen wurde, weil das in der Frist nicht machbar gewesen ist, und jetzt muss das wieder ... rückgängig gemacht oder halt angenommen werden, weil das Haus zu viel wert ist (mein Bruder ist wohl voll im Drogensumpf versumpft, mein Papa hat mir letztes Bilder gezeigt vom Haus ... also wenn das noch 500.000€ wert ist, fress ich 'nen Besen! Aber auch wenn ich mit viel weniger rechne, bleibt für mich genug übrig, um sehr lange sorgenfrei zu sein, weil meine EM-Rente auch noch da ist (ja, Gott sei Dank!) und alle Fixkosten deckt.).

Aktuell sind wir bei "Ich beantrage jetzt schnellstmöglich den Erbschein" und das war schon vor ein paar Wochen ....

Auszahlen kann mein Bruder mich auf keinen Fall, wovon denn? Und Teil- oder Ratenzahlund ... Er meinte vor einem halben Jahr schon "ach, ich hol mir Mieter ins Haus, und geb dir das dann so", aber hat bis jetzt niemanden gefunden (wundert mich kein Stück beim Zustand des Hauses) und überblickt, denk ich nicht, was da alles an Aufwand und Kosten dranhängen würden. Er kommt ja alleine schon nicht klar.

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 
Das Erfreuliche: wenn es nicht mehr wert ist, werdet Ihr keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. 
Bei deinem Bruder wird wohl eine Menge seines Erbes mit den Sozialleistungen verrechnet werden und da er scheinbar sehr realitätsbefreit in den Tag hinein lebt, wird er in spätestens 2 Jahren seinen Erbteil verbraucht haben. 

Dir rate ich, dein Geld gut anzulegen, möglichst über einen Fond (Wertpapiere, ETF), der zu einem Sparkassen- oder Bankenverbund gehört (Deutsche Bank, Sparkassen, Volksbanken) und dich keineswegs verführen zu lassen, in irgendwelche Kryptowährungen zu investieren. 

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 also, es hieß schon mal 500.000€ ... aber ich glaube, das ist nicht 100% sicher, ich weiß nicht, ich hab da überhaupt keinen Überblick. Deshalb hab ich mir ja den Anwalt als rechtlichen Betreuer geholt.

Was meinst mit verrechnet werden? Muss er was zurückzahlen? Ich muss alles, was ich jetzt bis Mai erhalten habe zurückzahlen (habe Mitte Mai alles gekündigt (und bin jetzt ohne Alltagsbetreuung und bin stolz auf mich, weil es doch funktioniert und sehr gut und es sich mega anfühlt dass es so ist), weil ich sonst einiges zurückzahlen müsste.).

Ja, dass er alles verballert denke ich auch, aber da hat niemand Einfluss drauf, wenn ihm mein Papa nicht überzeugen kann, die Kurve zu kriegen. Aber ich denke leider nicht. Er hat ihm mal Geld gegeben, weil er mal meinte, er kann sich nichts mehr zu essen kaufen, hat das dann aber nichts ins Essen gesteckt ... Und jmd hat er nach dem Tod unserer Mutter viel Geld geliehen, obwohl gerade alles so dauert und unsicher ist, das hat er natürlich nicht wiederbekommen ...

Hm ja, erst mal pack ichs auf ein Tagesgeldkonto, da gibts auch Zinsen ...

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 
Ich bin zwar (inzwischen) etwas erfahren im Erbrecht und auch in Sozialversicherungsangelegenheiten, bin aber kein Fachmann. 
Daher rate ich dir, mit deinem Rechtsanwalt darüber zu reden.

Ich wundere mich etwas , dass du etwas zurückzahlen musstest, das ist eigentlich nicht üblich. 
Ich weiß nicht, ob ihr schon einen Erbschein habt. Denn an das Geld des Erblassers, das bei einer Bank liegt, kommt man nur, wenn entweder ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbschein vorliegt. Oder ist bei euch ein Testamentsvollstrecker eingesetzt?
 
Auf jeden Fall solltest du Wert darauf legen, dass das Geld aus dem zu erwartenden Hausverkauf gleich auf 2 getrennte Konten überwiesen wird - eines für deinen Bruder und eines für dich - worauf der/die jeweils andere keinen Zugriff hat. 

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 Ich muss das zurückzahlen, was ich seit dem Tod erhalten habe, weil ich theoretisch (würde es ein Testament geben) es schon haben könnte.

Erbschein zieht sich, weil ich eigentlich ja ablehnen wollte, das erst geprüft werden musste, zwischenzeitlich ausgeschlagen wurde, weil es in der Frist nicht machbar war, und jetzt alles rückgängig gemacht werden musste.

Der Rest ist klar, ja.

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 
Je nach Nachlassgericht kann das noch lange dauern. 

Vor 3 Jahren starb der Onkel einer Verwandten. Inzwischen ist die Haupterbin (Mutter dieser  Frau) ebenfalls verstorben. Der Erbschein lässt immer noch auf sich warten...

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 😳 😧

samira-jessica antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 Mein Betreuer macht das übern Notar.

Dass das soo lange dauert ... ? Beantragt habt ihr ihn schon?

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 

Ja, solche Situationen gibt es. 
Da liegt kein Testament vor, also gilt die gesetzliche Erbfolge. 
Inzwischen ist die Erbin (90 Jahre) in einem Pflegeheim und wird von einer staatlich bestellten Rechtsanwältin vertreten. Aber diese bekommt nichts auf die Reihe und lässt alles schleifen (bis sie abgelöst wird). Dann endlich kommt Bewegung in die Angelegenheit, aber inzwischen ist die Erbin verstorben. Jetzt müssen also deren Erben ran. Die eine kümmert sich um allen (mit meiner Unterstützung), der andere ist inzwischen krank, wird sich wohl bald in die "große schwarze Kiste" verabschieden und lässt alles schleifen. Zu Unterschriften muss man ihn in der Palliativstation des Krankenhauses besuchen und ggf. auch einen Notar dorthin bringen. 
Aber alles ca. 100 km von unserer Wohnung entfernt. Und dann ist da noch ein Haus in Spanien in der Erbmasse - aber das lässt sich nur über einen spezialisierten Anwalt regeln, der wiederum Übersetzungen braucht und einen spanischen Anwaltspartner mit beauftragen muss. Aber vom erstzuständigen Nachlassgericht liegt immer noch kein endgültiger Bescheid vor, weil die gnadenlos überlastet sind. Es gibt hat zu viele (und leichtere) Erbfälle....

Kein Wunder, dass unter solchen Gegebenheiten alles etwas länger dauert. 
Das muss man einfach mit Humor nehmen...  😆 😆 😆 

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 Ohje, klingt auch ... anstrengend.

Ja, dann ist es kein Wunder, wenn alles länger dauert.

samira-jessica antworten
Gelöschtes Profil
(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 30188

@jigal Nützt doch nix. Wenn er nix auszahlen kann.

deleted_profile antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

Mir ist was klar geworden; mein Bruder bekommt Bürgergeld, und wird wahrscheinlich eh früher oder später das Haus verkaufen müssen.

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica

mein Bruder bekommt Bürgergeld, und wird wahrscheinlich eh früher oder später das Haus verkaufen müssen.

Mein Schwager ist erwerbslos, erhält ebenfalls Bürgergeld, hat Schulden beim Finanzamt und bei der Krankenkasse und lebt im eigenen Haus. Dort wird er auch bleiben, denn dieses Haus ist baulich praktisch wertlos und im Ist-Zustand kaum verkäuflich. Daher ist dies den Staat (bzw. Sozialversicherung) die billigste Lösung. Es kommt also immer auf den Einzelfall an.

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 Ja, ich denke auch, man muss das Wertgutachten abwarten, oder?

Oh, tut mir Leid mit den Schulden ... ist bestimmt schwierig, die bezahlen zu können.

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 

 

Oh, tut mir Leid mit den Schulden ... ist bestimmt schwierig, die bezahlen zu können.

Wer ein Haus erbt, der erbt auch gleich eine Reihe von Problemen mit. 

Je nach Verwandtschaftsgrad können Erbschaftssteuern anfallen. Schlimm, wenn man gerade knapp bei Kasse ist. Deshalb ist es manchmal das Beste, das Haus schnellstens zu verkaufen. 

Und besonders schlimm ist es, wenn man nicht Alleinerbe ist, sondern wenn mehrere Leute als Erben "beglückt" werden. Und wenn diese Leute dann unterschiedliche Vorstellungen haben (z.B., dass jemand im Haus wohnen und ein anderer dies verkaufen will), dann bleibt eigentlich nur, dass jemand ausgezahlt wird. Aber leider ist dies oft nicht möglich...

Wenn z.B. einer der Erben hohe Schulden beim Finanzamt hat, dann kann es sein, dass dieses eine Zwangsversteigerung veranlassen will. Und spätestens dann braucht man einen guten Rechtsanwalt.

Wichtig ist, dass beide Erben im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Meistens erfolgt das automatisch mit dem Erbfall, aber leider nicht immer. Einen gewissen Bestandschutz kann man schaffen, indem man sich ein Vorkaufsrecht auf den anderen Hausteil sichert (wird im Grundbuch eingetragen). Dann kann der andere Erbe das Haus nicht einfach verkaufen. 

 

bepe0905 antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 

Oh, tut mir Leid mit den Schulden ... ist bestimmt schwierig, die bezahlen zu können.

Och nee, er weiß, dass er seine Schulden sowieso nie mehr zurückzahlen kann (soviel Zeit hat er nicht mehr) - und da als Gläubiger nur der Staat (Sozial- /Finanzamt bzw. Krankenversicherung) die Hand aufhalten, sieht er das ganz locker. 

 

 

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

Hab jetzt einen RA und der ist voll pro "wenn Sie ausschlagen ist das Sozialbetrug" ... dann soll er das alles alleine machen!

samira-jessica antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 4579

@samira-jessica Aber ich denke, du kriegst Erwerbsminderungsrente?

tatokala antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@tatokala Ja, die ist unabhängig vom Erbe. Aber ich bekomme noch aufstocken Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung bei befristeter EM-Rente) und eben Persönliches Budget für Betreuung.

samira-jessica antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778

@samira-jessica 

Merkwürdiger RA.

Erben ist so höchstpersönlich wie heiraten. Man kann auch nicht verlangen, dass du heiratest, nur weil der Typ eine gute Partie wäre.

johnnyd antworten
Tatokala
(@tatokala)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 4579

@johnnyd Es ist auch nochmal ein Unterschied, ob jemand die Rechtslage erläutert oder seine persönliche Meinung vertritt. 

(Wobei es sicher Juristen gibt, die das gar nicht auseinanderhalten können. 😆)

 

tatokala antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778

@tatokala 

Ja eben. Er kann ja privat meinen was er will, aber er steht für einen Beruf, in dem "Sozialbetrug" ein Fachbegriff ist.

Es ist kein Sozialbetrug ein Erbe auszuschlagen. Sozialbetrug könnte es sein Leistungen zu beziehen und ein Erbe zu verschweigen.

johnnyd antworten
DerElch
(@derelch)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2120

@johnnyd 

Ja eben. Er kann ja privat meinen was er will, aber er steht für einen Beruf, in dem "Sozialbetrug" ein Fachbegriff ist.

Seit wann ist "Sozialbetrug" ein Fachbegriff?

derelch antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@johnnyd Es ging ja um meine ergänzenden Sozialleistungen und darum, dass ich das Erbe ja haben könnte, also theoretisch vermögend, und dann ist es Sozialbetrug, wenn ich dann trotzdem die Sozialleistungen weiter bezogen hätte.

 

Stand ist jetzt, dass ich das Erbe annehmen musste und damit jetzt auch gut bin, weil mein Bruder mich ja so oder so auszahlen muss. Und dazu muss das Haus eben verkauft werden.

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica 

Ja, in eurem Fall dürfte es egal sein, wer da was erbt. 
Denn sowohl Du selbst (Grundsicherung, befristete EM-Hilfe) als auch dein Bruder (Bürgergeld) erhalten finanzielle Unterstützung der "öffentlichen Hand".

Die Höhe dieser Unterstützung ist jedoch von deinem Vermögen (bzw. Einkommen) abhängig bzw. kann damit verrechnet werden. Sofern also die Mieteinnahmen aus eurem Haus so gering sind, dass ihr auch künftig weitere Sozialleitungen bezieht, kann der Staat verlangen, dass das Haus verkauft wird. 

Ausnahmen sind möglich, wenn der zu erwartende Verkaufserlös so gering ist, dass es für das Sozialamt günstiger ist, den Erben das Haus zur Nutzung zu belassen, statt einen Umzug zu finanzieren und danach teure Mietzuschüsse oder Heimunterbringungskosten zu finanzieren. 

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 Ja und so läuft es jetzt; Haus wird verkauft.

Wie ich mittlerweile auch weiß und verstanden habe, muss er so oder so das Haus verkaufen, weil mir nun mal die Hälfte zusteht und er mich nicht auszahlen kann. Und weil er ja von Bürgergeld, also Sozialleistungen ... gelebt hat, das ihm wohl nach dem Tod unserer Mutter gestrichen wurde (wtf?).

samira-jessica antworten
BePe0905
(@bepe0905)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 630

@samira-jessica
traurig, aber Realität, 
und für Dich persönlich vielleicht nicht die schlechteste Lösung. 

Dir alles Gute und Gottes Segen 
wünscht
Dschordsch

bepe0905 antworten
Samira-Jessica
(@samira-jessica)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 854

@bepe0905 Für meinen Bruder auch, denk ich. Das Haus ist in einem katastrophalen Zustand und er könnte es nie alleine schaffen, mit Mieter, so wie er sich das vorstellt. Er ist ja jetzt schon völlig überfordert, ohne Mieter.

Für ich ist das super! Mit der EM-Rente hab ich damit ausgesorgt und das fühlt sich doch sehr gut an jetzt!!

Ganz lieben Dank, ich kannte mal einen Schorsch 😉

samira-jessica antworten
Gelöschtes Profil
Beiträge : 30188
Veröffentlicht von: @tantchen

auch wenn der Betrag den Heimaufenthalt nicht rechtfertig

Wie darf man das verstehen?

 

Ich frage mich auch, warum ein Pflegeheim so viel kostet.

Hier sind Gründe aufgeführt

 

deleted_profile antworten


Seite 2 / 2
Teilen:

Hey du!

Dieses Forum ist für dich kostenlos.
Das funktioniert nur, weil uns treue Menschen regelmäßig mit ihrer Spende unterstützen.
Bist du dabei?