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Wieviel Rechtsextremisten muß eine freie Demokratie ertragen?

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Orangsaya
Themenstarter
Beiträge : 2983

Sie gehen auf die Straße und können eine Partei, Bürgerinitiative usw. Gründen. Immer wieder werden Verbote gefördert. Außer Verbote werden Wege gefordert, die die Existenz nicht ermöglicht. Beispiel in Dortmund wurde in diesem Sommer ein Geschäft eröffnet, indem Mode für Nazis verkauft wird. In der vergangenen wurden über diesen Weg Geschäfte und Treffpunkte geschlossen, weil ihnen der Mietvertrag gekündigt wurde. Jetzt nach Halle wird wieder ein Verbot Verbote gefordert.

In Deutschland ist der Nationalismus verboten. Diese Verbot ist auf den Kontrollrat zurückzuführen und wurde mit der Gründung 1949 übernommenen. Im Ausland gehört es zur Demokratie, dass solche Gruppierungen zu ertragen. Natürlich unterschiedlich geregelt.

Nun stellt sich mir die Frage, inwiefern eine Rechtsextreme Sichtweise ertragen muß. Ab wann beschädigen wir unsere Grundwerte, wenn wir hier die politische Freizügigkeit einschränken.

PS Mir geht es nicht um die Frage, was Rechtsextremismus ist. Die einen fassen alles mögliche großzügig als rechtsextrem eine andere haben eine andere Toleranzschwelle. Das ist eine Frage der Kategorisierung. Es geht um die Frage, ob uberhaupt und bei welchen Merkmalen Rechtsextremismus verboten werden soll/muss.

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157 Antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @orangsaya

Es geht um die Frage, ob uberhaupt und bei welchen Merkmalen Rechtsextremismus verboten werden soll/muss.

Wir haben alle nötigen Gesetze. Seehofer will doch Vereine verbieten. Ob ihm das gelingt hängt davon ab ob diese Vereine gegen geltendes Recht verstoßen.

Anonymous antworten
2 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2983

Wir haben alle nötigen Gesetze. Seehofer will doch Vereine verbieten. Ob ihm das gelingt hängt davon ab ob diese Vereine gegen geltendes Recht verstoßen.

Die politische Diskussion geht ja weiter als das, was geltendes Recht ist. Deswegen stelle ich ja die Frage.

Ich selbst finde zwar nicht jeden Vorgang, aber den rechtlichen Grundsatz, wie wir ihn haben, okay.

orangsaya antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @orangsaya

Die politische Diskussion geht ja weiter als das, was geltendes Recht ist. Deswegen stelle ich ja die Frage.

Die Meinungsfreiheit kannst du nicht abschaffen ohne das Grundgesetz abzuschaffen. Deshalb ist es nur möglich Meinungsäußerungen zu verbieten wenn andere Menschenrechte beeinträchtigt werden.

Anonymous antworten


DerNeinsager
Beiträge : 1449

Eine gute Frage. Für meinen Begriff ist der Staat was den Harten Kern angeht irgendwie...zahm. Wenn Nationalismus verboten ist, frage ich mich wie es eine Partei wie die NPD überhaupt geben darf.

Allerdings bin ich der Meinung das wenn man Rechts oder Rechtskonservativ mit Rechtsextrem gleichsetzt das selbe man auch mit Links und Linksextrem tun müsste. Oder man lässt es. Genau so müsste man auch Erdogan oder Putin Anhänger in die Schranken weisen, deren Anhängerschaft wären auch schon in Richtung Nationalistisch unterwegs. Prominente Fussballer haben hier komischer Weise keine Berührungsängste. Auch kein Altkanzler oder aktueller Aussenminister.... Wenn man von einer Harten Linie allgemein gegen Rechts überzeugt ist, soll das das gefälligst nicht nur gegen ein paar Deutsche durchziehen, sondern allgemein. Genau hier kommt man wieder bei Doppelmoral und Heuchelei deshalb glaube ich Politikern wenig was aus dem Mund kommt.

derneinsager antworten
mrb-II
 mrb-II
Beiträge : 954

Nationalismus ist nicht verboten. Wenn dem so wäre, müsstest du fürchten, dass j.de doch noch Mal eine Suchfunktion mit Volltextsuche einführt. 😈

Was den Rechtsextremismus betrifft, der Staat geht dagegen vor. Sobald die Verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden kann, erfolgen Verbote für Vereine und Parteien und Sanktionen für Personen. Rechtsextremistische Taten werden nicht geduldet, nur verbieten kann man eine rechtsextreme Gesinnung nicht.

Lies doch einfach dein Posting noch Mal, bevor du es abschickst. Dann kommen vielleicht auch vollständige Sätze zustande.

Wolltest du tatsächlich behaupten, Nationalismus sei verboten? Das ist schön ziemlich putzig für jemanden

mrb-ii antworten


Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Hi,

Veröffentlicht von: @orangsaya

In Deutschland ist der Nationalismus verboten.

Aber das stimmt nicht - Nicht Nationalismus ist verboten (geht eigentlich auch gar nicht), sondern der Nationalsozialismus.

Definition Nationalismus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalismus

Veröffentlicht von: @orangsaya

Nun stellt sich mir die Frage, inwiefern eine Rechtsextreme Sichtweise ertragen muß. Ab wann beschädigen wir unsere Grundwerte, wenn wir hier die politische Freizügigkeit einschränken.

Ich denke mal - wenn eine Demokratie wirklich demokratisch sein will und somit auch die unbedingte Meinungsfreiheit gewährt, dann gilt das auch für die rechtsextreme Sichtweise. Es ist halt schwierig, die Grenze zur Radikalisierung abzustecken, ohne die demokratische Grundhaltung anzugreifen. Denn genau genommen ist doch jede Einschränkung schon eine Beschneidung der Meinungsfreiheit und somit automatisch auch der Demokratie.

Aber - und hier zeigt die Demokratie ihre Schwächen - ohne Beschneidung dieser Rechte geht es nicht. Volksverhetzung, Hassaufrufe, Aufstachelung zu Gewalt und jede Art von Progromen, national-radikale Absolutheitsansprüche - das darf nicht sein, und das ohne jede "Verhandlungsbasis". Hier muss die Demokratie Grenzen setzen, wenn sie nicht selbst zerstört werden will. Und so wird es im Prinzip ja auch gehalten. Im Prinzip deshalb, weil die Toleranzgrenzen viel zu weit gesteckt sind. Es sollten z.B. keine rechtsnationalen Demos in voller Schlägermontur stattfinden dürfen und keine NS-Fahnen geschwenkt werden dürfen. Aber das ist nur ein Beispiel von sicher noch vielen anderen Möglichkeiten.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Es geht um die Frage, ob uberhaupt und bei welchen Merkmalen Rechtsextremismus verboten werden soll/muss.

Ich bezweifle, daß ein Verbot den Rechtsextremismus abstellen kann, denn zuerst findet er ja in den Köpfen statt. Und ich finde es ungefährlicher, wenn er nach außen tritt und so kontrolliert werden kann und die entsprechende Ablehnung erfährt.

Anonymous antworten
1 Antwort
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2983

Aber das stimmt nicht - Nicht Nationalismus ist verboten (geht eigentlich auch gar nicht), sondern der Nationalsozialismus.

Ich denke es dürfte klar sein. Ob es eine Oberflächkreit von mir war, oder die Autokorrektur, kann ich nicht verifizieren.

Ich denke mal - wenn eine Demokratie wirklich demokratisch sein will und somit auch die unbedingte Meinungsfreiheit gewährt, dann gilt das auch für die rechtsextreme Sichtweise. Es ist halt schwierig, die Grenze zur Radikalisierung abzustecken, ohne die demokratische Grundhaltung anzugreifen. Denn genau genommen ist doch jede Einschränkung schon eine Beschneidung der Meinungsfreiheit und somit automatisch auch der Demokratie.

Sehe ich auch so, hier stellt sich die Frage, spiegelt diese verfassungskonforme Grundhaltung die Diskussionen um dieses Thema wieder, oder wird allzuschnell einiges dem Rechtsradikalismus zugeordnet und wird Rechtsradikalismus nicht all zu schnell dem Nationalsozialismus zugeordnet. Auch da wo der Rechtsradikalismus gegen die Verfassung ist, wäre so eine Grundhaltung eine Verniedlichung des Nationalsozialismus.

Aber - und hier zeigt die Demokratie ihre Schwächen - ohne Beschneidung dieser Rechte geht es nicht. Volksverhetzung, Hassaufrufe, Aufstachelung zu Gewalt und jede Art von Progromen, national-radikale Absolutheitsansprüche - das darf nicht sein, und das ohne jede "Verhandlungsbasis".

So ist es. 😊 Hier ist der freien Meinung eine Grenze gezogen. Das geht auch nicht anders, weil es andere Rechtsgüter beschneiden würde. Gegenwärtig ist das Thema, ob man zu einer Politikerin Fotze und schlimmeres sagen darf. Aber auch länger zurück, ob ein Richter es ertragen muss, wenn er vom Rechtsanwalt mit Freisler gleichgesetzt wird. Hier ist es, obwohl man es meinen könnte, offensichtlich nicht so eindeutig. Auch die Frage der sprach Sensibilisierung, die ja eigentlich klar sein müsste, ist nicht selten politisch einseitig. Gerade die polarisierte Situation, in der wir uns befinden, führt zu dem Effekt, dass die Förderung konterproduktiv ist.

Es sollten z.B. keine rechtsnationalen Demos in voller Schlägermontur stattfinden dürfen

Wem sagst du das? Ich bin im Moment in Dortmund und gestern Abend war über Stunden deswegen die Straße, in der meine Wohnung ist, gesperrt. Mir meinem Hund dürfte ich raus, kann ich aber nicht ohne Risiko. Ich muss der Polizei sagen, warum ich unterwegs bin, sonst komme ich nicht durch. Einmal wurde ich als Anwohner eingekesselt, weil es schwer ist, zwischen Demonstranten und normalen Bürger, der da zuhause ist, zu unterscheiden. Dann kommt noch das Problem hinzu, dass die Antifa dasselbe Gewaltpotential hat, wie die Nazis auch. Also war es problematisch das Haus zu verlassen und man ist kurzfristig wie ein Gefangener. Da ich neben dem Gefängnis wohne, kommt es hin und wieder zu solchen Ereignissen. Diesmal weil ein Nazi eingesperrt wurde, aber auch wenn ein Linker für einen politisch Gefangenen gehalten wird, oder eine Abschiebung stattfindet. Der Kessel hochgekocht wurde vor meinem Haus nur von linken Demonstranten, weil sie z. B. der Polizei zu Filmen

und keine NS-Fahnen geschwenkt werden dürfen.

Das ist seit dem Kriegsende verboten. Eigentlich müßte auch Hammer und Hammer und Sichel verboten sein, weil dieses Symbol in Deutschland das Symbol einer verboten Partei ist.

Ich bezweifle, daß ein Verbot den Rechtsextremismus abstellen kann, denn zuerst findet er ja in den Köpfen statt. Und ich finde es ungefährlicher, wenn er nach außen tritt und so kontrolliert werden kann und die entsprechende Ablehnung erfährt.

Du hast Recht das es sich nicht verbieten lässt und der Fall ist erledigt. Doch der Begründung kann ich nicht folgen, denn Ladend iebstahl, Vergewaltigung usw. gibt es auch wenn es verboten ist. Die Frage ist, ob ein Verbot in den demokratischen Prozess gehört und wo da die Grenze liegt. Nazikonzerte finden in unserem Lande statt und werden wenn, dann über Umwege verboten. (z. B. Brandschutz. Mich interessiert die Grenze.

Nur mal zur Ergänzung zu meinem obigen Posting. Es wird ja unterschieden zwischen Nationalismus und Patriotismus. Deutschland tut sich im Hinblick seiner Geschichte damit schwer. Auch gibt es die These Nationalsozialismus würde zum Krieg führen. Unsere Verfassung ist allerdings eher National. Der Kanzler wird auf das deutsche Volk vereidigt. Das hat eine internationale Bedeutung, weil dieser Eid nicht auf unsere Grenzen beschränkt ist. In Namibia gibt es z. B. eine große deutsche Gruppe. Für die gilt der Eid genauso.

orangsaya antworten
Groffin
Beiträge : 1873
Veröffentlicht von: @orangsaya

PS Mir geht es nicht um die Frage, was Rechtsextremismus ist.

Genau das muss aber geklärt sein, damit nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Damit wir hier aber nicht unnötige Diskussionen führen, einfach mal einen Link:
Bundeszentrale für politische Bildung

Veröffentlicht von: @orangsaya

Es geht um die Frage, ob uberhaupt und bei welchen Merkmalen Rechtsextremismus verboten werden soll/muss.

Wir orientieren uns hier an einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Prinzipien gelten zunächst für alle - auch für rechtsstehende Gesinnungen. D.h. Versammlungen, Meinungsäußerungen usw. sind nicht per se zu verbieten - erst dann, wenn sie nachweislich gegen die Prinzipien freiheitlicher demokratischer Grundordnung verstoßen.

Auszug aus dem Link oben:

Grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind (in Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952):
Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
Volkssouveränität
Gewaltenteilung
Verantwortlichkeit der Regierung
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Unabhängigkeit der Gerichte
Mehrparteienprinzip
Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Das Strafgesetzbuch hat ebenfalls einige Paragrafen. Es ist verboten...
… zur Durchsetzung seiner Ziele andere Menschen in ihrer Würde anzugreifen,
… Falsches über die NS-Verbrechen zu behaupten oder
… zu Hass und Gewalt aufzurufen.
(Verbreiten von Propaganda-Mitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
Volksverhetzung (§ 130 StGB))

Hilft das weiter, oder suchst Du eher nach Ansätzen, was Du konkret oder jede(r) in seinem Umfeld tun kann?

groffin antworten


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