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frage zu einem ablass (katholisch)


Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

ich bin auf folgendes gestoßen:

"Der hl. Papst Pius X. gewährt nun per Dekret den genannten vollkommenen Ablass für die
Sterbe-Stunde, wenn der Gläubige
einmal währende seines irdischen Lebens (!)
unter aufrichtiger Reue und den oben genannten Bedingungen für einen vollkommenen Ablass und mit inniger Liebe zur allerheiligsten Dreifaltigkeit, Gott....
folgendes Gebet verrichtet:

-
"Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich jede Art des Todes, wie es Dir gefallen wird, mit allen ihren Ängsten, Leiden und Schmerzen von Deiner Hand mit voller Ergebung und Bereitwilligkeit an."
.
-

Wirksam wird der vollkommene Ablass dann in der Sterbe-Stunde "

dieses dekret soll von 1904 sein. mich wundert, dass ich den entsprechenden ablass nicht im Enchiridion indulgentiarum quarto editur finde,wo alle abläße verzeichnet sind.

deshalb frage ich mich ob diese regelung noch aktuell oder veraltet ist bzw. ob sie nicht im indulg. steht,weil da generell keine dekrete stehen.
hoffe ich poste das im richtigen teilforum dafür.

Antwort
3 Antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Toties-quoties-Ablass gemeint?
Hierzu schreibtr kathpedia

http://www.kathpedia.com/index.php?titl

Im neuen Handbuch der Ablässe ("Enchiridion indulgentiarum") vom 29. Juni 1968 wurde nach Neuordnung des Ablasswesens vom Heiligen Stuhl bestimmt, dass der vollkommene Ablass am Allerseentag für die Verstorbenen nur noch einmal und nicht mehr "toties quoties" gewonnen werden kann.

Unterstreichung von mir

Ich interpretier es so, das Du ihn dort also nicht mehr finden wirst.

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1 Antwort
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @scylla

Ich interpretier es so, das Du ihn dort also nicht mehr finden wirst.

vielen dank für deine bemühngen. ne der war zwar auch von dem pabst aber den habe ich nicht gemeint.

hab zwischenzeitlich rausgefunden, dass dieser ablass veraltet ist. was ich nicht rausgefunden habe ist, ob man ihn dennoch gewinnen kann oder ob das dekret nach dem der pabst diesen erhoben hat ausser kraft gesetzt wurde.aber ist auch nicht so wichtig.man kann ja im zweifelsfall die voraussetzungen einfach erfüllen, dann ist man auf der sicheren seite denke ich.

habe das leider erst ein paar tage später rausgefunden, tut mir leid wenn ich dir umstände gemacht habe. danke!

Anonymous antworten


Arcangel
Beiträge : 5159

Klingt doch sehr nach einem Evanglikalen...
... Bekehrungsgebet.

Auch die Zusagen sind nicht weit davon entfernt.

arcangel antworten
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