Schwangerschaftsabbruch, oder gemeinschaftlicher Totschlag?
Ein seltener Vorfall führt zu neuen Fragen.
Eine Frau wurde Schwanger. Sie sollte Zwillinge bekommen. Während der Schwangerschaft stellte sich heraus ein Kind wird gesund, dass andere Kind wird behindert. Der freie Wille der Mutter war, dass das gesunde Baby bleiben soll, dass behinderte Baby abgetrieben werden soll. Eine derartige Selektion ist bei einer Abtreibung schwierig.
Für eine rechtmäßige Abtreibung waren alle Formalien vorhanden. Die Ärzte entschieden sich kurz und grob dargestellt. Die Geburt über einen Kaiserschnitt zu vollziehen und das behinderte Kinde mit einer Giftspritze zu töten. Das taten sie auch. Das gesunde Baby lebte weiter, dass kranke war weg. Jahre später ging eine Anzeige ein und mittlerweile ist klar. Diese Vorgehensweise ist Todschlag. Von der Seite stellt sich die Frage, Abtreibung oder Todschlag eigentlich nicht. Aber bei mir stellen sich andere Fragen.
Das getötete menschliche Wesen war vor der Eröffnung der Gebärmutter genauso eigenständig lebensfähig, wie nach der Öffnung. Also in einem gleichen Zustand. Wo aber besteht dann der Unterschied zwischen den Wert des Lebens?
Die andere Frage ist. Wenn jemand den Wert des Lebens von dem behinderten Kind so eine geringe Wertschätzung zumisst, dass man es töten kann. Würde es, vorausgesetzt man ist Gegner der Todesstrafe, ein Widerspruch sein, wenn man meint, dass Leben eines Mörders ist so viel Wert, dass es auf jeden Fall erhalten werden muss, widersprechen. Die Frage bewegt mich nicht wirklich, aber sie hat eine Berechtigung.
Vielmehr bewegt mich die Frage inwiefern die Frage der Euthanasie die Abtreibung nicht eine Spielart des Töten von nicht lebensberechtigen ist. Es ist ein seltener Fall, aber es zeigt auf, wie dünn das Eis sein kann.
Nachtrag vom 15.01.2021 1950
https://www.tagesschau.de/inland/schwangerschaft-abtreibung-urteil-101.html
"" Das getötete menschliche Wesen war vor der Eröffnung der Gebärmutter genauso eigenständig lebensfähig, wie nach der Öffnung. Also in einem gleichen Zustand. Wo aber besteht dann der Unterschied zwischen den Wert des Lebens?""
Eine gute Frage. Jeder Gesetzgeber zieht willkürlich die Grenze.
Als Argument hörte ich das ein Kind zu früh geboren nicht lebensfähig ohne seine Mutter ist. Nun ja, objektiv ist das ein 6 Monate altes Baby auch nicht, es würde nur länger dauern....
Mir steht es nicht zu Frauen in schweren Situationen zu verurteilen noch dazu wenn Verantwortungslose Kerle sich aus dem Staub machen oder der Staat nicht angemessen hilft.
Mich ärgert aber besonders wie Staat und Medien mit dem Thema ungeborenes Leben umgehen 🙁
Veröffentlicht von: @orangsayaDas getötete menschliche Wesen war vor der Eröffnung der Gebärmutter genauso eigenständig lebensfähig, wie nach der Öffnung. Also in einem gleichen Zustand. Wo aber besteht dann der Unterschied zwischen den Wert des Lebens?
Für den Gesetzgeber ist die Grenze die Geburt. Das ist natürlich eine künstliche Grenze und führt z.B. zu der Absurdität das es Mord wäre einen (geborenen) Frühgeborenen im Brutkasten mit 6 Monaten zu töten, es aber legal ist im siebten Schwangerschaftsmonat abzutreiben.
Mal ganz abgesehen von der moralischen Bewertung finde ich juristisch keine bessere Möglichkeit der Grenzziehung, irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden.
Veröffentlicht von: @orangsayaDie andere Frage ist. Wenn jemand den Wert des Lebens von dem behinderten Kind so eine geringe Wertschätzung zumisst, dass man es töten kann. Würde es, vorausgesetzt man ist Gegner der Todesstrafe, ein Widerspruch sein, wenn man meint, dass Leben eines Mörders ist so viel Wert, dass es auf jeden Fall erhalten werden muss, widersprechen. Die Frage bewegt mich nicht wirklich, aber sie hat eine Berechtigung.
Das Problem ist die Wahl und nicht das Kriterium der Wahl. Wenn jemand (aus welchem Grund auch immer) das Behinderte Kind gewollt hätte und deswegen das gesunde Kind getötet hätte wäre das ja auch nicht besser gewesen.
Veröffentlicht von: @orangsayaWo aber besteht dann der Unterschied zwischen den Wert des Lebens?
Es geht hier nicht um den Wert des Lebens, sondern eine Abgrenzung Abtreibung und Totschlag. Abtreibungen, im Mutterleib, sind unter Umständen straffrei, Totschlag ist nicht straffrei.
Irgendwo musst du eine Grenze ziehen, sonst kannst du auch 30 jährige Menschen abtreiben, und die wurde hier gezogen wenn die Geburt durch Öffnung des Mutterleibs eingeleitet wurde.
Für mich...
...steht bei dieser sehr bekannten Geschichte immer nur die Frage im Vordergrund, wie man das als Eltern und Arzt schafft. Eine "normale" Abtreibung kann man noch irgendwo nachvollziehen, auch wenn man es als Christ wahrscheinlich in den meisten Fällen ablehnt. Aber dass man ein lebensfähiges Kind auf diese Art und Weise töten kann, ist für mich kaum zu begreifen. Ich weiß nicht, wie man als Eltern damit leben kann, wie man es später dem anderen Kind erzählen will, wie man sich das selbst vergeben kann, wie man sich an dem gesunden Kind ohne quälende Erinnerungen freuen kann. Oder wie man als Arzt, der einem Eid verpflichtet ist, sowas tun und danach normal weiterarbeiten kann, andere Kinder zu retten versucht...
Vielleicht sollte uns weniger die Frage nach der Euthanasie beschäftigen als die Frage, ob die Eltern vorher von Arzt und Beratungsstellen gut aufgeklärt und beraten wurden. Ob wir als Gesellschaft genug tun, um betroffene Familien und Kinder zu unterstützen. Ob schwer Behinderte einen guten Platz in unserem Land haben können, oder ob wir uns dank der ausgereiften Frühdiagnostik nicht alle schon recht gut daran gewöhnt haben, kaum noch Menschen mit Trisomie 21 usw. zu sehen. Und so weiter, und so fort...
An diese Nachdenklichkeit hänge ich mich ran.
Und mich bewegt dabei auch die Frage: ob man ein ethisches Dilemma mit den Begrifflichkeiten aus der Kriminalistik be- bzw. umschreiben sollte.
Veröffentlicht von: @orangsayaDas getötete menschliche Wesen war vor der Eröffnung der Gebärmutter genauso eigenständig lebensfähig, wie nach der Öffnung. Also in einem gleichen Zustand. Wo aber besteht dann der Unterschied zwischen den Wert des Lebens?
Gesetzlich geht es nicht um Wert des Lebens, sondern um das Dasein als Person mit allen dazu gehörenden Rechten. Sobald das Kind "raus" ist, ist es eine Person und hat Rechte.
Daher ist hier auch die Umschreibung "das getötete menschliche Wesen" zu verharmlosend. Auch rein rechtlich war das ein getötetes Baby.
Also da haben Ärzte ein Baby mit einer Giftspritze umgebracht. Nennen wir es doch beim Namen.
Veröffentlicht von: @orangsayaDie andere Frage ist. Wenn jemand den Wert des Lebens von dem behinderten Kind so eine geringe Wertschätzung zumisst, dass man es töten kann. Würde es, vorausgesetzt man ist Gegner der Todesstrafe, ein Widerspruch sein, wenn man meint, dass Leben eines Mörders ist so viel Wert, dass es auf jeden Fall erhalten werden muss, widersprechen. Die Frage bewegt mich nicht wirklich, aber sie hat eine Berechtigung.
Jein. Selbst wenn ich den Argumenten der Abtreibungsbefürwortern zustimmen könnte, wäre ich wahrscheinlich trotzdem gegen die Todesstrafe, weil das dann ja jemanden betrifft, der schon eine Person ist. Und irgendjemand müsste ihn ja auch umbringen - oder hättest du da an Abtreibungsärzte gedacht, weil sie sowieso gewöhnt sind menschliches Leben zu vernichten?
Veröffentlicht von: @orangsayaVielmehr bewegt mich die Frage inwiefern die Frage der Euthanasie die Abtreibung nicht eine Spielart des Töten von nicht lebensberechtigen ist. Es ist ein seltener Fall, aber es zeigt auf, wie dünn das Eis sein kann.
Wie genau meinst du das? Ich habe den Satz nicht verstanden.
Meinst du, dass Kinder abtreiben, weil sie behindert sind, eine Form der Euthanasie ist?
Oder meinst du, dass es von Kinder abtreiben, weil sie behindert sind nicht weit zu Leute umbringen, weil ihr Leben nicht als lebenswert angesehen wird, ist?