[Trigger]Angeklagt,...
 
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[Trigger]Angeklagt, weil sie einen Bauchschuss bekommen hat?...

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KarinHugo
Themenstarter
Beiträge : 390

...DAS

https://web.de/magazine/panorama/alabama-schwangere-verliert-schussverletzungen-kind-angeklagt-33811132

ist doch wohl die Höhe, finde ich! Da fehlen mit die Worte!

PtL
Karin

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333 Antworten
Herbstrose
Beiträge : 14194

Trigger
Ich hab den Mod gebeten, eine Triggerwarnung anzubringen. Ich bin grad echt am Kotzen. Hab selber Kinder verloren, die ich gern bekommen hätte.

herbstrose antworten


JohnnyD
Beiträge : 1419

Es gibt tatsächlich Leute, die sich den Finger abhacken, um ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu kassieren.

Fünf Mal in den Bauch zu schießen ist schon bemerkenswert.
Warum nicht auch an andere Stellen, wie wurden diese Schüsse gesetzt, war auch das Leben der Frau in Gefahr? Was war das für ein Streit? Wie wurde der "angeheizt"? Woher kam die Waffe? Was ist mit dem Mann? Wie steht es um die psychische Fitness dieser Damen?

Wir wissen zu wenig von der Situation. Es ist zu voreilig, hier bereits Partei zu ergreifen.

johnnyd antworten
6 Antworten
RalfsImbissbude
(@ralfsimbissbude)
Beigetreten : Vor 11 Jahren

Beiträge : 732

Also laut den Artikeln aus US-Medien die ich zu dem Thema gefunden und hier verlinkt hab, war das so:

- Zunächst wurde gegen die Schützin ermittelt wegen Totschlags, das dann aber fallengelassen weil Notwehr. Mittlerweile ist das Urteil gegen die (Ex-)Schwangere ergangen, und zwar weil sie fahrlässig ihr Kind in Gefahr brachte so dass es starb.

Rekonstruktion Tathergang gemäß Polizei und/oder Jury (aus dem Gedächtnis, genaueres findest du in den Links die ich woanders in diesem Thread gesetzt hab):

- Schwangere fängt mit Schützin Streit an, führt den Streit weiter, die Schwangere eskaliert und wird gewalttätig. Der Streit dreht sich um den Vater des Babys.

- Schützin schießt in Notwehr auf den Bauch der Schwangeren.

- Schwangere verlässt angeschossen die Wohnung, wird später irgendwo in der Stadt aufgegabelt und ins Hospital gebracht.

Veröffentlicht von: @johnnyd

Wir wissen zu wenig von der Situation. Es ist zu voreilig, hier bereits Partei zu ergreifen.

Also ich könnte jetzt auch nicht Partei ergreifen für die Schwangere oder die Schützin, von dem her was ich da gelesen hab. Die ganze Situation ist einfach ziemlich kuddelmuddel. Insgesamt sieht das für mich nach einer tragischen schnellen Entwicklung mit Gewalttätigkeiten beiderseits aus, und einem toten Baby als grauenhaftem Abschluss.

ralfsimbissbude antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1419

Krasse Geschichte
In Notwehr auf den Bauch geschossen - so ein Freispruch wird einem nicht hinterhergeworfen (jedenfalls in Deutschland).
Die Schwangere muss also ziemlich handgreiflich und gefährlich gewesen sein.

johnnyd antworten
RalfsImbissbude
(@ralfsimbissbude)
Beigetreten : Vor 11 Jahren

Beiträge : 732
Veröffentlicht von: @johnnyd

Krasse Geschichte
In Notwehr auf den Bauch geschossen - so ein Freispruch wird einem nicht hinterhergeworfen (jedenfalls in Deutschland).
Die Schwangere muss also ziemlich handgreiflich und gefährlich gewesen sein.

Habe zwei detailliertere Zeitungsartikel zu dem Fall gefunden, von der Washington Post, weil der verlinkte Artikel im Eingangsthread nicht so das Gelbe vom Ei ist. Diese hab ich zusammengefasst, siehe hier:

https://community.jesus.de/forum/ansicht/thread.html?tx_scmforum_pi1 [post_uid]=12662437&tx_scmforum_pi1[disablepreset]=0

Ist aber noch nicht sattelfest, Aussage der Mutter der Schützin in einem Telefoninterview mit dem Journalisten, das Gerichtsverfahren ist ja noch nicht fertig weils ja nun sich um die Schwangere dreht.

Demnach lief das Drama folgendermaßen ab: Die Schwangere war mit Freunden im Auto unterwegs. Sah die Schützin auf einem öffentlichen Parkplatz, sprang aus dem Auto und griff sie an weil es große Spannungen zwischen den beiden gab wegen dem Kindsvater.

Ihre Freunde verließen daraufhin auch das Auto und liefen auf die Prügelei zu (vielleicht um die Schwangere zurückzuzerren oder zu beruhigen? Steht nicht im Artikel mit welcher Absicht). Die Schützin geriet in Panik als zusätzlich zur Prügelei auch noch all diese Freunde der Schwangeren auf sie zugelaufen kamen und gab einen Warnschuss auf den Boden ab. Der Schuss prallte blöd ab und landete im Bauch der Schwangeren. 🙁

Nachtrag vom 30.06.2019 1808
Und laut Washington Post war es nur ein einziger Schuss.

ralfsimbissbude antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1419

Ok, von 5 Schüssen auf den Bauch zu einem dummen Abpraller. Da kann man es leichter bei der Notwehr belassen.

Das wird nicht der einzige Schnitzer dieses Artikels sein.

johnnyd antworten
Distelnick
(@distelnick)
Beigetreten : Vor 8 Jahren

Beiträge : 1335
Veröffentlicht von: @johnnyd

Wir wissen zu wenig von der Situation. Es ist zu voreilig, hier bereits Partei zu ergreifen.

Seh ich anders. Egal wie heftig gestritten wurde, worüber der Streit ging, oder ob sie alle Latten am Zaun hat oder nicht,
es geht gar nicht das das Opfer einer Schiesserei wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden darf.
Das würde nämlich bedeuten, das Schwangere immer hübsch artig dem Mann zu Willen sein müssen, weil sie ja sonst einen Streit vom Zaun brechen könnten. Das ist Mysogynie vom Feinsten und in diesem Fall Rassismus dazu.

distelnick antworten
RalfsImbissbude
(@ralfsimbissbude)
Beigetreten : Vor 11 Jahren

Beiträge : 732

Ich seh das Problem an einem anderen Punkt.

Stellen wir uns einfach mal ein anderes Szenario vor. Die Schwangere wäre nicht schwanger sondern sie ist eine Mutter und hat ein Kind dabei. Dann läuft es gleich ab: die Schwangere fängt einen Streit an, wird gewalttätig. So, und nun schießt die Schützin in Notwehr - erwischt aber das Kind, und das Kind stirbt. Bei einem solchen Szenario kann ich es nachvollziehen wenn die Mutter bestraft wird wegen fahrlässiger Tötung, oder genauer, wegen fahrlässiger Inkaufnahme des Todes ihrers Kindes. Immerhin hat sie ja durch ihr Verhalten selbst dafür gesorgt, dass die Umgebung des Kindes gefährlich wurde.

Unterschied zwischen beiden Szenarien: die Mutter eines geborenen Kindes hat die Möglichkeit, sich vorübergehend räumlich vom Kind zu trennen, wenn sie ihre Umgebung vorübergehend gefährlich macht. Eine Schwangere hat das jedoch nicht. Deshalb würde ich beide Szenarien verschieden beurteilen, auch juristisch.

Veröffentlicht von: @distelnick

Das würde nämlich bedeuten, das Schwangere immer hübsch artig dem Mann zu Willen sein müssen, weil sie ja sonst einen Streit vom Zaun brechen könnten. Das ist Mysogynie vom Feinsten und in diesem Fall Rassismus dazu.

Der Streit fand nicht zwischen der Schwangeren und ihrem Mann oder dem Kindsvater statt, sondern zwischen der Schwangeren und einer anderen Frau. Die Schützin ist übrigens auch schwarz und wurde freigesprochen. Ich finde es wacklig das Urteil als Mysogynie anzusehen und noch wackliger, als Rassismus.

ralfsimbissbude antworten
Lombard3
Beiträge : 4292

Schusswaffenproblematik
Unabhängig von anderen Aspekten kommt hier sicherlich auch hinzu, dass man in den USA Schusswaffen besitzen darf.

lombard3 antworten
4 Antworten
Merkava
(@merkava)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 24
Veröffentlicht von: @lombard3

Unabhängig von anderen Aspekten kommt hier sicherlich auch hinzu, dass man in den USA Schusswaffen besitzen darf.

Was in diesem Fall die Person die geschossen hat vor schweren Verletzungen oder dem Tod bewahrt hat...

merkava antworten
Lombard3
(@lombard3)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 4292

Woher weißt du das?

lombard3 antworten
Merkava
(@merkava)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 24
Veröffentlicht von: @lombard3

Woher weißt du das?

Ich habe den Bericht gelesen...

merkava antworten
Lombard3
(@lombard3)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 4292

Welchen?

lombard3 antworten


Orangsaya
Beiträge : 2984

Tja, da kann man mal sehen, was, wenn die Frage der Abtreibung in ein gegenteiliges Extrem, als es so manche Feministin wünscht, herauskommt.
Zuvor wurde die Schützin angeklagt. Sie wurde wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Warum diese Klage fallen gelassen wurde, weiß ich nicht. Mord gegen das ungeborene menschliche Leben und versuchter Mord gegen der Mutter. https://abc3340.com/news/local/unborn-baby-dead-after-pregnant-woman-shot-in-stomach
Es scheint mir, dass der Wert eine ungeborenen menschlichen Lebens nach den Gesetzen in Alabama gleich bewertet wird. Was ich hier in diesem Thread erschreckend finde, von den Postings, die ich bislang gelesen habe, habe ich kein Wort über das Bedauern des Embryos finde. Wie in dem Artikel steht, wird das Verfahren vermutlich eingestellt. Vielleicht muss das Gericht ja aufgrund der Ergebnisse, der Anklage gegen die Schützin, gegen die Frau Klage erheben.

orangsaya antworten
2 Antworten
RalfsImbissbude
(@ralfsimbissbude)
Beigetreten : Vor 11 Jahren

Beiträge : 732

Mittlerweile ist die Schwangere verurteilt. Dein Link ist vom Dezember 2018. In einem meiner Beiträge habe ich Links zu aktuellen Beiträgen gesetzt, kannst auch News-Googlesuche machen mit "Alabama pregnant Woman shoot"

ralfsimbissbude antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @ralfsimbissbude

Dein Link ist vom Dezember 2018.

Selbstverständlich, wenn ich schreibe, welcher Anklage zuvor gegen die Schützin lief, dann muss ich auch auf die Zeit zurückgehen. Wesentlich war hierbei, dass hier nicht nur wegen versuchten Mordes Anklage erhoben wurde, sondern vielmehr auch wegen Mords aufgrund des ungeborenen menschlichen Lebens.

orangsaya antworten
RalfsImbissbude
Beiträge : 732

Also ich hab jetzt mal nachgeguckt und nachgerechnet, weil das weiter oben im Thread irgendwo zum Thema wurde mit den Waffengesetzen Alabama, sowie Notwehrrecht. Und meine Schlussfolgerung: ich denke nicht, dass die in Alabama die Waffengesetze verschärfen werden.

Laut Wikipedia hat Alabama eine Fläche von 135.765 km².
Einwohner: 4.863.300 (geschätzt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Alabama

Macht laut Adam Riese eine Bevölkerungsdichte von knapp 36 Einwohner pro Quadratkilometer.

Zudem ist die Bevölkerung sehr ungleichmäßig verteilt, siehe hier:
https://www.maps4office.com/us-alabama-map-county-population-density/

Zum Vergleich: Mecklenburg-Vorpommern hat laut Wikipedia knapp 70 Einwohner pro Quadratkilometer, also doppelt so dicht besiedelt wie Alabama. (ca. 23.000 km² und ca. 1,6 Mio. Einwohner)
https://de.wikipedia.org/wiki/Mecklenburg-Vorpommern

Deutschland insgesamt ca. 232 Einwohner/km² und Fläche knapp 358.000 km², also etwas über zweieinhalb mal so groß wie Alabama und 6-7 mal so dicht besiedelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland

So, wenn du nun so einen dünn und ungleichmäßig besiedelten Staat wie Alabama hast, dann wird's dort wohl genug Gegenden geben, wo der nächste Nachbar 5-10 km weit weg ist und der nächste Cop oder Sheriff 30 km. In solchen Gegenden kann der Staat sein Gewaltmonopol nicht so gut durchsetzen wie in z. B. Deutschland, wo die Polizeiwachen dichter beieinander liegen. Also wird dort die Einstellung wohl eher sein, dass es okay und angemessen ist wenn man als Bürger selbst auch bewaffnet ist für den Fall der Fälle.

ralfsimbissbude antworten


RalfsImbissbude
Beiträge : 732

[Trigger] Genaueres zu dem Fall - 2 Washington Post Artikel
Washington Post (WP) kenne ich als relativ zuverlässige Zeitung, eigentlich eine der besten, und die bringen ziemlich viele Details zu dem Fall. Ulkigerweise unterscheiden sich deren Artikel inhaltlich von den anderen die ich kenne. Also, nun zur WP-Version. Es sind 2 Artikel vom 28. und 29.6.2019, die inhaltlich sehr ähnlich sind, einige Absätze sind sogar identisch. Wenn man auf die Links klickt, kommt erst eine Frage, ob man die WP online abonnieren will oder ein paar Artikel kostenlos lesen möchte erst mal. Natürlich klickt man dann auf das Gratis-Angebot.

So, hier erst mal die beiden Links (auf Englisch):
https://www.washingtonpost.com/nation/2019/06/28/she-miscarried-after-being-shot-prosecutors-are-weighing-manslaughter-case-against-her/?noredirect=on&utm_term=.b13b6517420b

https://www.washingtonpost.com/nation/2019/06/29/bullet-miscarriage-an-unthinkable-question-whos-victim-who-is-blame/?utm_term=.81f962b02d12

Und nun meine Zusammenfassung:
- laut WP (Washington Post) aus Telefoninterview mit Mutter der Schützin war es ein (!) Schuss; zudem sei der auf den Boden gefeuert worden als Warnschuss, sei aber unglücklich abgeprallt und dann im Bauch der Schwangeren gelandet. Auch ansonsten spricht die WP nur von einem Schuss, nicht von fünf. Die Mutter sagte ferner dass die Schützin freigelassen wurde und der Anklagepunkt fallengelassen, weil gemäß Beweise und Zeugenaussagen es Notwehr war.

- Die Schwangere sei laut Verwandten von ihr eine freundliche, pflichtbewusste, fleißige... Person

- Zudem habe die Schwangere noch weitere Schicksalsschläge erlitten, sagt das Anwaltsbüro das sie vertritt: Ihr Zuhause in einem Feuer verloren, auch den Job verloren.

- Die Schwangere und die Schützin arbeiteten beide in derselben Firma; dort arbeitete auch der Vater des Kindes. Zwischen den beiden Frauen kam es zu Spannungen.

- An dem besagten Tag sei die Schwangere mit Freunden herumgefahren, hätte die Schützin erblickt und sei aus dem Auto gesprungen um sie anzugreifen. Ihre Freunde hätten kurz darauf das Auto verlassen um sich dem Kampf zu nähern.

- Die Schützin habe Angst um ihr Leben gehabt und aus ihrer Handtasche die Knarre rausgeholt. Sie habe einen Waffenschein. Dann der Warnschuss auf den Boden, prallte ab und erwischte die Schwangere und ihr Baby.

- Weil Notwehr, sagt die Staatsanwaltschaft, hat die Jury die Anklage gegen die Schützin fallengelassen.

- Allerdings hat die Jury nun ganz frisch eine Anklage gegen die Schwangere gestellt. Grund: fahrlässige Tötung gilt in Alabama als Totschlag, und die Schwangere habe ihr Baby fahrlässig in Gefahr gebracht. Diese Anklage, darüber entscheidet allerdings nicht die Jury sondern das geht dann an die Bezirksstaatsanwaltschaft (Leute, fragt mich nicht, ich hab keine Ahnung wie das in Alabama läuft).

- Das Büro der Bezirksstaatsanwältin hat vermeldet, dass die Bezirksstaatsanwältin noch nicht entschieden habe, ob sie nun plädieren wird auf Freispruch für die Schwangere, auf Totschlag oder auf eine geringere Anklage als Totschlag. Ebenfalls vermeldet das Büro, dass sie Mitgefühl mit den betroffenen Familien und der Schwangeren haben bei dieser Tragödie, die zu 100% hätte vermieden werden können.

- Die Washington Post erwähnt noch knapp, dass die Bezirksstaatsanwältin eine Schwarze ist, wegen der Rassismusvorwürfe.

- Die Mutter der Schützin sagt noch, dass die Schützin Drohungen nach dem Freispruch bekommen habe - aber wenn die nicht im Verhandlungssaal saßen diese Leute soll man sie doch schwätzen lassen, sie (die Mutter) hat ja die Beweise gesehen.

- Restlicher Artikel dreht sich um das politische Hickhack, die Debatte ums Abtreibungsrecht Alabama (und dass laut Staatsanwaltschaft das nix mit dem Fall zu tun hat), die Gemeinde der Schwangeren, und stark gekürzt hab ich auch was die Schwangere für eine Person ist und welches Leben sie führt und was ihr Umfeld über sie sagt. Ich mag hier keine Artikel fast eins zu eins wiedergeben weil Urheberrecht.

So, das war jetzt die ziemlich ausführliche Version der Washington Post. So wie es sich liest haben die fleißig recherchiert, aber wohl auch keine direkten Zugriff auf die Akten und saßen auch nicht im Gerichtssaal. Denke die Details wird man wohl erst dann sicher wissen wenn das Urteil gefällt und die Urteilsbegründung veröffentlicht wird (ich verlasse mich da nicht so gerne auf Interviews mit Müttern und Cousins von Angeklagten). Wobei ich nicht weiß wie das in Alabama so funktioniert mit Gerichtsverfahren und tralala.

ralfsimbissbude antworten
3 Antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0

Wow.. da hast Du Dir ja viel Mühe gemacht.
Danke.

Auch die Tatsache das die Schützin garnicht direkt auf die Schwangere geschossen hat, sonder dass das ein Abpraller eines Warnschusses war lässt das ganze/ den Freispruch der Schützin im Kern och mal anders aussehen und noch verständlicher machen.

Wenn ich jetzt vergleiche

Gut find ich in Alabama

Stand your Ground / Castle Doctrine
und die Tatsache, das ungeborenes, geborenem Leben de facto gleich gestellt ist.

Gut bei uns ist, dass das mit den Tötungsdelikten doch etwas differenzierter betrachtet wird und Mord von Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge abgegrenzt wird.

Anonymous antworten
RalfsImbissbude
(@ralfsimbissbude)
Beigetreten : Vor 11 Jahren

Beiträge : 732
Veröffentlicht von: @scylla

Gut bei uns ist, dass das mit den Tötungsdelikten doch etwas differenzierter betrachtet wird und Mord von Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge abgegrenzt wird.

Denke in den USA läuft das alles zwar unter dem selben Ausdruck (homicide) aber dürfte sich auf die Strafhöhe auswirken?

ralfsimbissbude antworten
RalfsImbissbude
(@ralfsimbissbude)
Beigetreten : Vor 11 Jahren

Beiträge : 732
Veröffentlicht von: @scylla

Auch die Tatsache das die Schützin garnicht direkt auf die Schwangere geschossen hat, sonder dass das ein Abpraller eines Warnschusses war lässt das ganze/ den Freispruch der Schützin im Kern och mal anders aussehen und noch verständlicher machen.

Ja. Es ist verblüffend wie stark sich der Artikel im Eröffnungsthread (von web.de) und der ausführliche Artikel der Washington Post (WP) auch inhaltlich unterscheiden - als wären das zwei verschiedene Fälle. Der web.de-Artikel ist so geschneidert (geframed), dass er maximalstmögliche Empörung hervorruft und dann der Fall total klar scheint und kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass Staatsanwaltschaft und Jury ein Haufen rassistischer, sexistischer, übelster geifernder ganz böser Arschlöcher sind und überhaupt dieser Waffenwahnsinn dort und so weiter. Es werden nur die Punkte erwähnt die empören können und die anderen Aspekte fehlen.

Die WP-Artikel sind viel differenzierter, facettenreicher und unaufgeregter, zeigen auch wie kompliziert der Fall ist und kranken eher daran dass vor allem Aussagen Dritter zusammengetragen sind. Das lässt sich aber nicht vermeiden, weil eben die Urteilsbegründung den Journalisten noch nicht vorliegt/vorliegen kann. Auch wird hier aus fünfmal in den Bauch geballert und trotzdem wird sie freigelassen - unerhört!!!! ein Warnschuss der blöd abgeprallt ist.

Gut möglich dass beim web.de-Artikel ein Praktikant seiner Fremdenfeindlichkeit und Vorurteilen gegenüber den Amis, vor allem den bösen Südstaatlern, hemmungslos freien Lauf gelassen hat und da die Faktenlage eher zweitrangig war. Oder es wurde in aller Hektik irgendwie runtergeschrieben und dabei eine sehr tendenziöse US-Quelle zur Grundlage genommen und noch ein bißchen sich verheddert mit dazu.

Nun ist ja tendenziös eine Sache, wo die 5 Schuss statt einem herkamen, ist nochmal was anderes, und das weiß ich nicht. Hab jetzt auch bei den anderen Ami-Quellen die ich hier verlinkt habe nicht drauf geachtet ob es da um 1 oder 5 Schuss ging, weil ich die nach einem anderen Aspekt durchforstet hatte.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen dass die WP politisch nicht konservativ, sondern gemäßigt links ist und z. B. auch Trump auf den Tod nicht ausstehen kann - seit dem Tag seiner Wahl prangt unter deren Titel dieses "Democracy Dies in Darkness" und das jetzt schon seit 2-3 Jahren. Ich wüsste also nicht warum sie diesen Fall hier auf rassistische und sexistische Weise verbiegen sollten.

ralfsimbissbude antworten
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