Wie umgehen mit sehr jungen Straftätern?
Gerade eine Woche ist es her, da haben fünf Jungen im Alter von 12 bis 14 Jahren in Mülheim a.d. Ruhr eine 18 jährige geistig behinderte Frau vergewaltigt.
Mich hat das fassungslos gemacht, dass Kinder - mit 12 ist man das ja noch - zu einer solchen Tat fähig sind.
Es gab inzwischen Forderungen, die Familien der Täter nach Bulgarien (daher stammen sie) abzuschieben sowie das Strafmündigkeitsalter von 14 auf 12 Jahre zu senken.
Ersteres ist nicht so ohne weiteres möglich, da Bulgarien in der EU ist, letzteres halte ich nicht für richtig.
Begründet hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt das mit dem Argument, dass, wer alt genug zum Vergewaltigen sei, auch alt genug sei, um dafür bestraft zu werden.
Das halte ich jedoch für kein stichhaltiges Argument.
Die Frage, ob ein Mensch strafmündig ist oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob er alt genug ist, um eine Straftat zu begehen, sondern damit, ob er erstens fähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen und zweitens über eine ausreichende Impulskontrolle verfügt, sprich sich gut genug "im Griff hat", um entsprechend seiner Einsicht zu handeln.
Beides ist bei Menschen unter 14 Jahren noch nicht ausreichend entwickelt.
Dennoch muss bei so schweren Straftaten - auch wenn sie von so jungen Menschen begangen werden - eine Reaktion staatlicher Organe erfolgen, meine ich.
Die Jugendämter sollten alles rechtlich Mögliche tun, um kriminelle Karrieren zu stoppen, bevor sie sich verfestigen können.
Wie seht ihr das? Welche Möglichkeiten haben Institutionen der Jugendhilfe, um hier einzugreifen?
Haltet ihr Änderungen im Jugendstrafrecht für sinnvoll?
Oder die Wiedereinführung von geschlossenen Heimen?
Hat vielleicht jemand von euch als Lehrer, Erzieher oder Sozialarbeiter Erfahrung mit solchen Kindern und Jugendlichen?
Interessant wäre auch, was Juristen oder Polizisten zum Thema zu sagen haben...
Ich hoffe auf eine engagierte und sachliche Diskussion.
Von sich aus begeht kein Jugendlicher in dem Alter eine Vergewaltigung. Wenn 12-14jährige das tun, dann ist da im Vorfeld gewaltig was schief gelaufen. Über die Details im Einzelfall können sich Sozialarbeiter und Psychotherapeuten hinreichend auslassen, aber Fakt ist: Die Erziehung hat bis dahin nicht funktioniert. Die Täter mit dem Hinweis, dass sie nicht strafmündig sind, wieder in die Familien zu entlassen, birgt die große Gefahr, dass es bald weitere Opfer gibt.
Hier halte ich den Opferschutz für besonders wichtig. D.h. diese Jugendlichen müssen irgendwie "aus dem Verkehr" gezogen werden.
Andererseits sind solche Jugendliche meist selbst Opfer einer dysfunktionalen Familie. D.h. auch sie brauchen Schutz und psychologische Hilfe, damit sie sich aus diesem Kreislauf befreien können. Jeder Cent, der hier in diese Jugendlichen investiert wird, reduziert die Langzeitkosten.
Es braucht also eine dreifache Strategie:
1. Das Opfer braucht Schutz und psychologische Hilfe.
2. Die Täter müssen so untergebracht werden, dass weitere Taten verhindert werden.
3. Die Täter müssen, da sie meist selbst Opfer sind, unbedingt ebenfalls psychologische und pädagogische Hilfe erfahren. Nur so kann eine "Verbrecherkarriere" halbwegs wirksam bekämpft werden und weiterer Schaden von der Allgemeinheit (sowohl an Kosten als auch an weiteren Opfern) abgewendet werden.
Wie diese Punkte gut umgesetzt werden können, das muss immer wieder Gegenstand von Forschung sein und muss immer wieder auf Wirksamkeit evaluiert werden. Fachfrau dafür bin ich nicht, weshalb ich bewusst auf Details verzichte.
Gruß, Tineli

Im Prinzip bin ich ähnlicher Meinung wie du, ich kann mich nur nicht so gut ausdrücken.

Veröffentlicht von: @tineliaber Fakt ist: Die Erziehung hat bis dahin nicht funktioniert.
Dann gibt es sicher Studien, die das untermauern. Kannst du mal einige davon verlinken? Danke!

Tut mir Leid, hab ich nicht.
Ich will auch nicht unbedingt den Eltern was in die Schuhe schieben, sondern meine es eher allgemein: Irgendwo in der Entwicklung des Jugendlichen ist etwas schief gegangen, und offensichtlich war das bisherige Umfeld nicht in der Lage, das aufzufangen. Von daher denke ich, dass es einfach nicht hilfreich ist, den Jugendlichen, der so massiv straffällig geworden ist, einfach wieder in dieses Umfeld zu schicken. Die Gefahr erneuter Straftaten ist m.E. einfach zu hoch, und da würde ich den Opferschutz höher bewerten.
Gruß, Tineli
Nein, eine Änderung des Jugendstrafrechts halte ich nicht für sinnvoll!
Nach der Logik des Chefs der deutschen Polizeigewerkschaft müssten dann schon Achtjährige wegen Brandstiftung angeklagt werden, weil sie gezündelt haben und einen Wohnungsbrand verursacht haben (kann leider vorkommen!).
Irgendwas läuft da aber im Elternhaus gewaltig schief, wenn Zwölfjährige auf solche Ideen kommen!!
Also bei den Eltern dürfen die Jungs auf keinen Fall bleiben!
Eine Heimunterbringung ist anzuraten!
Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Jungs noch geradezubiegen.
Die gute Nachricht ist: In dem Alter kann man das noch!

Veröffentlicht von: @blackholeIrgendwas läuft da aber im Elternhaus gewaltig schief, wenn Zwölfjährige auf solche Ideen kommen!!
Also bei den Eltern dürfen die Jungs auf keinen Fall bleiben!
Eine Heimunterbringung ist anzuraten!Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Jungs noch geradezubiegen.
Die gute Nachricht ist: In dem Alter kann man das noch!
Nur ist eine Heimunterbringung da auch nicht unbedingt förderlich... aber das Elternhaus sollte man sich da mal genau anschauen, keine Frage.

Veröffentlicht von: @lucan-7Nur ist eine Heimunterbringung da auch nicht unbedingt förderlich... aber das Elternhaus sollte man sich da mal genau anschauen, keine Frage.
Anschauen allein bringt leider nichts... 😉

Jo, dann kommt ab und zu mal eine Tante vom Jugendamt vorbei und ermahnt ein bischen... 🙄
Ich denke nicht, daß das zielführend ist.

Veröffentlicht von: @blackholeJo, dann kommt ab und zu mal eine Tante vom Jugendamt vorbei und ermahnt ein bischen... 🙄
Ich denke nicht, daß das zielführend ist.
Ach, und du meinst einfach mal so vorsorglich die Kinder in ein Heim stecken ist besser?
Die Trennung von den Eltern ist auch ein Trauma, und hier muss genau abgewogen werden. Patentregeln gibt es da nicht... um die "Tante vom Jugendamt" kommst du da nicht herum.
Dass manche "Tanten" weniger qualifiziert sind als andere steht auf einem anderen Blatt... aber hier geht es ja erst mal ums Prinzip.

Die Jugendämter haben alle nicht genug Personal, um eine gefährliche Situation wirklich zu beaufsichtigen!
Sie können alle nur ab und zu mal vorbeikommen und gute Ratschläge geben, mehr nicht!
Immerhin kam es ja in den vergangenen Jahren schon mehrfach dazu, daß Kinder totgeschlagen wurden oder verhungert sind, obwohl die Familie "dem Jugendamt bekannt" war.
Und es gab Serienmörder die schon früh Signale gegeben haben, daß etwas mit ihnen nicht stimmt. Die z.B. Tiere gequält haben.

Veröffentlicht von: @blackholeDie Jugendämter haben alle nicht genug Personal, um eine gefährliche Situation wirklich zu beaufsichtigen!
Sie können alle nur ab und zu mal vorbeikommen und gute Ratschläge geben, mehr nicht!
Es ist tatsächlich eine Arbeit mit großer Verantwortung, und ich beneide niemanden darum.
Aber auch wenn es sehr schwer ist, eine Situation bezüglich einer Gefährdung korrekt einzuschätzen kann die Antwort hier ja nicht lauten "Im Zweifelsfall nehmen wir erst mal die Kinder weg.".
Da gibt es dann eben auch umgekehrte Fälle, wo Eltern ihre Kinder zu Unrecht weggenommen wurden - und das dann für beide Seiten zusätzlich traumatisierend war.
Eine Patentlösung gibt es hier nicht. Man kann nur versuchen, das Beste zu geben - völlig verhindern lassen sich diese Dinge nicht.

Veröffentlicht von: @lucan-7Ach, und du meinst einfach mal so vorsorglich die Kinder in ein Heim stecken ist besser?
Da eine Heimunterbringung sehr teuer ist und der Jugendamtsmitarbeiter, der sie veranlasst, das auch rechtfertigen muss, kannst du davon ausgehen, dass nicht "einfach mal so" erfolgt.
Da hat es in der Regel schon andere Maßnahmen gegeben, wie z.B. die Familienhilfe, und erst, wenn die nicht fruchten, kann eine Unterbringung in einem Heim oder einer Jugendwohngruppe erfolgen.
Veröffentlicht von: @lucan-7Die Trennung von den Eltern ist auch ein Trauma, und hier muss genau abgewogen werden. Patentregeln gibt es da nicht... um die "Tante vom Jugendamt" kommst du da nicht herum.
Richtig - und die Tante vom Jugendamt ermahnt in der Regel nicht nur, sondern macht klare Ansagen, was zu tun ist, damit das Kind in der Familie bleiben kann.
Und erst, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, zu kooperieren, kann als letztes Mittel eine Inobhutnahme erfolgen.
Veröffentlicht von: @lucan-7Die Trennung von den Eltern ist auch ein Trauma, und hier muss genau abgewogen werden.
Das können sich Menschen, die in einer halbwegs intakten Familie aufgewachsen sind, möglicherweise nicht vorstellen: aber es kommt vor, dass eine solche Trennung von beiden Seiten - Eltern und Kindern - als entlastend erlebt wird. Es ist übrigens auch möglich, dass die Heimunterbringung auf Wunsch der Eltern erfolgt, weil sie selbst merken, dass sie mit ihrem Kind nicht mehr zurechtkommen.
Veröffentlicht von: @lucan-7Dass manche "Tanten" weniger qualifiziert sind als andere steht auf einem anderen Blatt... aber hier geht es ja erst mal ums Prinzip.
In der Regel haben die Tanten und Onkel vom Jugendamt ein Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit abgeschlossen.

Veröffentlicht von: @suzanne62Das können sich Menschen, die in einer halbwegs intakten Familie aufgewachsen sind, möglicherweise nicht vorstellen: aber es kommt vor, dass eine solche Trennung von beiden Seiten - Eltern und Kindern - als entlastend erlebt wird.
Absolut. Denn so eine Maßnahme hat ja immer einen entsprechenden Hintergrund. Ich habe da selber Fälle erlebt, in denen eine Trennung für alle Beteiligten die beste Lösung darstellte.
Veröffentlicht von: @suzanne62In der Regel haben die Tanten und Onkel vom Jugendamt ein Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit abgeschlossen.
Logisch, da darf nicht jeder Dahergelaufene ran. Und Leute, die hier qualifiziert sind und ihre Arbeit ernst nehmen haben auch meinen größten Respekt.
Allerdings gibt es auch unter Sozialpädagogen seltsame Leute... wie überall halt. Und das wirkt sich dann natürlich unmittelbar auf die Betroffenen aus.
Ich schreibe das deshalb, weil es gerade in diesem Bereich sehr auf die persönliche Qualifikation ankommt... reine Wissensvermittlung allein im Studium nützt hier leider nicht viel.

Veröffentlicht von: @blackholeNach der Logik des Chefs der deutschen Polizeigewerkschaft müssten dann schon Achtjährige wegen Brandstiftung angeklagt werden, weil sie gezündelt haben und einen Wohnungsbrand verursacht haben (kann leider vorkommen!).
nicht jede verursachung eines brandes ist auch brandstiftung.
Veröffentlicht von: @blackholeIrgendwas läuft da aber im Elternhaus gewaltig schief, wenn Zwölfjährige auf solche Ideen kommen!!
dass bei der sache, die zwölfjährigen rädelsführer waren ist doch eher unwahrscheinlich. es wird wohl nicht ihre idee gewesen sein.
in einer welt von smarthone und co, ist es ralativ schwierig zu merken, was die sprösslinge treiben.
Veröffentlicht von: @blackholeDie gute Nachricht ist: In dem Alter kann man das noch!
in einem heim wohl kaum.

Veröffentlicht von: @mrb-iiin einem heim wohl kaum.
Heimerziehung ist nicht mehr das, was sie noch in den 70er Jahren war.
Manche Kinder und Jugendlichen sind leider so schwer geschädigt - was sich dann auch im Verhalten niederschlägt - dass sie zumindest vorübergehend in einer Familie nicht tragbar sind, auch nicht in einer Pflegefamilie.
Wo sollte man denn Kinder und Jugendliche unterbringen, die gegenüber ihren Geschwistern gewalttätig und/oder sexuell übergriffig werden? Oder ihre Familienmitglieder beklauen, bedrohen, erpressen....? Das alles gibt es leider - und in solchen Fällen ist eine Heimunterbringung zwar auch nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig, kann aber helfen, die Situation erst einmal zu beruhigen.

Veröffentlicht von: @suzanne62Heimerziehung ist nicht mehr das, was sie noch in den 70er Jahren war.
was genau meinst du damit? methodik? das will ich schwer hoffen, dass wir keine arbeitssklaven mehr in heimen haben.
heime sind nach wie vor, oft oder wahrscheinlich sogar meistens in freier trägerschaft. was die geschlossenen heime angeht, sind (so man wikipedia glauben schenkt) fast alle von kirchlichen unternehmen betrieben. wie das staatliche controlling aussieht, weiss ich nicht bezweifle aber, dass dieses sehr intensiv ist.
Veröffentlicht von: @suzanne62Manche Kinder und Jugendlichen sind leider so schwer geschädigt - was sich dann auch im Verhalten niederschlägt - dass sie zumindest vorübergehend in einer Familie nicht tragbar sind, auch nicht in einer Pflegefamilie.
das mag sein, nur halte ich es der sache nicht dienlich, wenn man diese irgendwo konzentriert unterbringt.
Veröffentlicht von: @suzanne62Wo sollte man denn Kinder und Jugendliche unterbringen, die gegenüber ihren Geschwistern gewalttätig und/oder sexuell übergriffig werden? Oder ihre Familienmitglieder beklauen, bedrohen, erpressen....? Das alles gibt es leider
sie sollten so untergebracht werden, dass sich bestehende strukturen nicht einfach wieder etablieren können, dh. "beklauen, bedrohen, erpressen ect. pp." nicht einfach bei anderen personen fortgesetzt wird.
Veröffentlicht von: @suzanne62Gerade eine Woche ist es her, da haben fünf Jungen im Alter von 12 bis 14 Jahren in Mülheim a.d. Ruhr eine 18 jährige geistig behinderte Frau vergewaltigt.
mutmasslich.
Veröffentlicht von: @suzanne62Mich hat das fassungslos gemacht, dass Kinder - mit 12 ist man das ja noch - zu einer solchen Tat fähig sind.
gruppendynamik ist ein fieses ding.
Veröffentlicht von: @suzanne62Begründet hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt das mit dem Argument, dass, wer alt genug zum Vergewaltigen sei, auch alt genug sei, um dafür bestraft zu werden.
rainer wendt erzählt viel, wenn der tag lang ist. viel schlaues ist da meist nicht dabei. aber es ist mal wieder eine schöne gelegenheit seine law-and-order-attitüde. als ob das irgendwas besser machen würde.
Veröffentlicht von: @suzanne62Die Frage, ob ein Mensch strafmündig ist oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob er alt genug ist, um eine Straftat zu begehen, sondern damit, ob er erstens fähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen und zweitens über eine ausreichende Impulskontrolle verfügt, sprich sich gut genug "im Griff hat", um entsprechend seiner Einsicht zu handeln.
Beides ist bei Menschen unter 14 Jahren noch nicht ausreichend entwickelt.
ich halte 12jährige, die normal geistig entwickelt sind, durchaus in der lage zwischen recht und unrecht unterscheiden zu können. das alter von 14 jahren ist historisch gewachsen und beruhte ursprünglich darauf, dass man mit früher 14 die schule abschloss.
die altersgrenze 14 ist zwar nach wie vor willkürlich und international alles andere als konsenz, aber wurde schon mehrfach geprüft und beibebehalten. selbst wenn sie gesenkt würde, würde würde sich das strafrecht widerspiegeln und ein 12jähriger nicht gleich bestraft werden wie ein 17jähriger.
Veröffentlicht von: @suzanne62Dennoch muss bei so schweren Straftaten - auch wenn sie von so jungen Menschen begangen werden - eine Reaktion staatlicher Organe erfolgen, meine ich.
das bleibt auch nicht folgenlos, straftaten, die von strafunmündigen begangen werden sind nichts neues.
man muss ja nicht so tun als gäbe es keine mechanismen, die in solchen fällen greifen. nur wird das nicht so an die grosse glocke gehängt. das hat zwei nachteile. die das gesellschaftliche rachebedürfnis bleibt unbefriedigt und die strafunmündigen beschuldigten haben keine möglichkeit der öffentlichen rehabilitierung, sofern sich ihre unschuld herausstellt.
in den nullerjahren hat ein 12jähriger seine eltern getötet. ich hab interessehalber mal nachgeschaut, ob das auch bundesweit wellen geworfen hat. das war der fall. allerdings nicht so hohe. war ja auch kein ausländer. 😈
was aus dem jungen geoworden ist, wurde nicht veröffentlicht. was blieb ist die bezeichnung "mörder" die nach der tat in verschiedenen zeitungen gedruckt wurde ... unabhängig davon, dass es juritisch betrachtet wahrscheinlich kein mord war.
Veröffentlicht von: @suzanne62Haltet ihr Änderungen im Jugendstrafrecht für sinnvoll?
nein.
Veröffentlicht von: @suzanne62Oder die Wiedereinführung von geschlossenen Heimen?
wieso wiedereinführung? die gibt es, allerdings nicht in allen bundesländern.
Veröffentlicht von: @suzanne62Ich hoffe auf eine engagierte und sachliche Diskussion.
eigentlich ist die diskussion schon längt wieder verbrannt.

Wer
ist eine Frau zu vergewaltigen, zu töten, zu verletzen etc. uvm. Straftaten zu begehn, ist auch alt genug dafür, vor Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden und seine Strafe in einer, wie auch immer gestalteten, freiheitsentziehnden Einrichtung zu verbüssen.
Insofern bin ich für eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 10 oder 12 Jahre. Auch um frühstmöglich staatlicherseits bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen, intervenieren zu können.
zB geschlossene Heimunterbringung /-erziehung mit eindeutigem Strafcharakter
Immerhin diskutieren wir ja auch schon seit geraumer Zeit zB. die Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 .. bzw wird sie auf Komunaler bzw teilweise Landesebene praktiziert
Nachtrag vom 17.07.2019 1052
Wer alt genug ist

Veröffentlicht von: @scyllaist eine Frau zu vergewaltigen, zu töten, zu verletzen etc. uvm. Straftaten zu begehn, ist auch alt genug dafür, vor Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden und seine Strafe in einer, wie auch immer gestalteten, freiheitsentziehnden Einrichtung zu verbüssen.
Veröffentlicht von: @scyllaInsofern bin ich für eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 10 oder 12 Jahre.
Deine Behauptung stützt deine Konsequenz nicht.
Wieso 12 Jahre oder 10 Jahre?
Veröffentlicht von: @scyllaAuch um frühstmöglich staatlicherseits bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen, intervenieren zu können.
Was meinst Du damit?
Die durch Kinder in dem Alter begangenen Straftaten sind rückläufig:
Über alle Delikte sank die Zahl der Verdächtigen unter 14 Jahren im vergangenen Jahrzehnt um 42 Prozent;
bei Gewaltdelikten fiel die Zahl ebenfalls um 42 Prozent;
bei Vergewaltigungen zählte die Polizei im Jahr 2008 noch 85 verdächtige Kinder, 2018 waren es 64 - ein Rückgang um rund 25 Prozent.
Die Forderung nach einer Strafmündigkeit ab zwölf Jahren hält Kriminologe Pfeiffer für einen "völlig absurden Vorgang". Denn sie würde ausgerechnet jene Gruppe treffen, bei der die Kriminalität im vergangenen Jahrzehnt am stärksten zurückgegangen sei. "Die Entwicklungen der Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik liefern keinerlei Anlass, grundsätzliche Änderungen zu fordern", teilte auch die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen mit.

Veröffentlicht von: @aleschaWas meinst Du damit?
Wie interveniert der Staat üblicherweise wenn er Erziehungsdefizite bei Erziehungsberechtigten feststellt.
und ein straffälliges werdendes Kind ist wohl doch mit das eklatanteste Erziehugnsdefizit bzw zeichen für Erziehungsversagen.
Veröffentlicht von: @aleschaDie durch Kinder in dem Alter begangenen Straftaten sind rückläufig:
Irrelevant. Es geht um die Kinder die realiter als Straftäter auffällig werden.

Veröffentlicht von: @scyllaWie interveniert der Staat üblicherweise wenn er Erziehungsdefizite bei Erziehungsberechtigten feststellt.
Gar nicht. Das wird nämlich in der Regel nicht überprüft.
Und wenn es auffällt, dass Erziehungsberechtigte nicht richtig erziehen, dann kam der Staat da bisher ohne Rücksicht auf die Strafmündigkeit aus.
Veröffentlicht von: @scyllaEs geht um die Kinder die realiter als Straftäter auffällig werden.
Mit denen man bisher ja auch umgeht. Ändert sich doch nicht.
Nebenbei - was denkst du denn, was das bringen würde, wenn wir 10jährige in den Knast sperren? Außer dass sie schneller eine kriminelle Karriere einschlagen.

Veröffentlicht von: @scyllaist eine Frau zu vergewaltigen, zu töten, zu verletzen etc. uvm. Straftaten zu begehn, ist auch alt genug dafür, vor Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden und seine Strafe in einer, wie auch immer gestalteten, freiheitsentziehnden Einrichtung zu verbüssen.
Nur kommt es bei der Frage, ob jemand schuldfähig ist (und somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann) nicht darauf an, ob er alt genug ist, bestimmte Straftaten zu begehen, sondern darauf, ob er erstens in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen und zweitens nach dieser Einsicht zu handeln - in der juristischen Terminologie spricht man von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit.
Die sieht der Gesetzgeber bei Kindern unter 14 Jahren nicht als gegeben an. Ähnlich verhält es sich bei Menschen, deren Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit (=Schuldfähigkeit) aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer kognitiven Einschränkung vermindert oder gar nicht vohanden ist.
Veröffentlicht von: @scyllaAuch um frühstmöglich staatlicherseits bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen, intervenieren zu können.
Auch ich bin dafür, dass interveniert wird, um, wenn möglich, kriminelle Karrieren frühzeitig zu stoppen. Nur muss (und sollte) das bei so jungen Tätern nicht mit Mitteln des Strafrechts sondern der Jugndhilfe erfolgen.
Veröffentlicht von: @scyllazB geschlossene Heimunterbringung /-erziehung mit eindeutigem Strafcharakter
Nein, "Strafcharakter" sollten Einrichtungen der Jugendhilfe nicht haben - was nicht ausschließt, dass es zur Sicherheit anderer Kinder und Jugendlicher notwendig werden kann, gewalttätige und/oder sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche zumindest zeitweise getrennt von anderen Kindern und Jugendlichen unterzubringen.

Veröffentlicht von: @suzanne62ob jemand schuldfähig ist (und somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann)
Ein 12 jähriger der eine Frau vergewaltigt, ein 11 jähriger der einen anderen Menschen vorsätzlich tötet weiss was er macht.
Er weiss auch das diese Tat unrecht ist.
Ausser er leidet an einer schwerwiegenden Geisteskrankheit etc.
Veröffentlicht von: @suzanne62Die sieht der Gesetzgeber bei Kindern unter 14 Jahren
Gesetze können geändert, Entwicklungen angepasst werden. Passiert in diesem Land fast tagtäglich.
Veröffentlicht von: @suzanne62das bei so jungen Tätern nicht mit Mitteln des Strafrechts sondern der Jugndhilfe erfolgen.
Ich plädiere für beides.
Je schwerer die Tat um so höher die Strafkomponente

Veröffentlicht von: @scyllaEin 12 jähriger der eine Frau vergewaltigt, ein 11 jähriger der einen anderen Menschen vorsätzlich tötet weiss was er macht.
ich hab mitunter sogar bei erwachsenen den eindruck, dass sie nicht wissen was sie tun.
Veröffentlicht von: @scyllaGesetze können geändert, Entwicklungen angepasst werden.
es gibt nur keine entwicklung, die eine gesetzesänderung bei der strafmündigkeit veranlasst.
Veröffentlicht von: @scyllaJe schwerer die Tat um so höher die Strafkomponente
und dann kommen sie als mitzwanziger ohne perspektive wieder aus dem bau. sensationelle idee.

Systemveränderung....
Veröffentlicht von: @mrb-iiund dann kommen sie als mitzwanziger ohne perspektive wieder aus dem bau. sensationelle idee.
Das Jugendrecht definiert erst mal keine eigenen Jugendstraftatbestände. Eine Jugendstraftat ist in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln (Weisungen; Anordnung, Hilfe zur Erziehung nach § 12 JGG in Anspruch zu nehmen) zu ahnden; wenn diese nicht ausreichen, um dem Täter das Unrecht der Tat und seine Einstandspflicht hierfür bewusst zu machen, wird die Straftat mit Zuchtmitteln (Verwarnung; Erteilung von Auflagen, z. B. Schadensersatz, Zahlung von Bußen; Jugendarrest) oder mit Jugendstrafe geahndet. Als Maßregeln kann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, eine Heimbetreuung usw. angeordnet werden.
Hier geht es in erster Linie nicht um "Knast", sondern um Erziehung.
Was wäre denn deine Alternative, damit sie nicht perspektivlos werden? Sollen wir sie pampern, bis die 20 sind?
Die Herabsetzung des Alters würde dem Staat druchaus ermöglichen, früher Eingriff in solche Karrieren zu nehmen. Unter 14 Jahren, braucht das nämlich die Mitarbeit der Eltern. Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche jedoch werden in ihren Systemen zu dem herangezogen, was sie auffällig macht. Ein solches System jedoch verändert sich nicht auf freiwilliger Basis mal eben so. Die Kinder sind ein Symptom für ganz andere Schieflagen............
Sie schreien nach Hilfe, aber die bekommen sie nicht, verbleiben sie in den Systemen, die sie zu Tätern werden lässt.
Lieben Gruß
Ahischa

Auch Dreijährige stehlen. Das ist eine Straftat.

Kannst du mir vielleicht erklären, worin da für dich der Bezugspunkt zu einer mutm. Gruppenvergewaltigung von 12-14 Jährigen besteht? Welche Qualität hat für dich der "Diebstahl" einer Sandschaufel und wie bewertest du eine Gruppenvergewaltigung im Vergleich dazu?
Welcher persönliche und körperliche Schaden entsteht durch den "Diebstahl" einer Sandschaufel für die "Opfer" und welcher bei einer Vergewaltigung? Ich würde gerne verstehen, wie man das in Zusammenhang bringt............
Lieben Gruß
Ahischa

Veröffentlicht von: @ahischaKannst du mir vielleicht erklären, worin da für dich der Bezugspunkt zu einer mutm. Gruppenvergewaltigung von 12-14 Jährigen besteht?
beides sind straftaten und die strafmündigkeit ist nicht selektiv nach straftat, sondern eine generelle regelung.

Genausogut könnte man argumentieren: Wer alt genug ist, jemanden mit einer Sandkastenschaufel zu verletzen, ist auch alt genug, dafür vor Gericht zu kommen. Also setzen wir das Strafmündigkeitsalter auf 3?

Veröffentlicht von: @beluAlso setzen wir das Strafmündigkeitsalter auf 3?
Ich würde 2 nehmen. Da kenn ich jemanden, der seiner Freundin im Zickenkrieg Haare ausriss...ganz klare Körperverletzung. Sozialstunden wären siche rangebracht gewesen. Oder vielleicht hätte man einfach die Mutter stattdessen einsperren sollen. Die war da sicher schuld dran. 🙄

Mann, seid ihr Weicheier.
Null Jahre ist die einzig richtige Lösung. Kleine Babys können ganz schön zubeißen wenn sie zahnen.

Veröffentlicht von: @ralfsimbissbudeMann, seid ihr Weicheier.
Ja echt ey
In diesem Land werden schon ungeborene Kinder zum Tode verurteilt.
Einfach nur weil sie da sind und "stören"
Giftspritze, zerhacken sind da gängige Methode
und dann regt man sich auf und ziehts ins Lächerliche, weil jemand es nicht gut findet, das 12 jährige Vergewaltiger mit ner mündlichen Ermahnung weiter frei rum laufen?
Kinder dutzende von Straftaten begehn können, ohne überhaupt belangt werden zu können.
Die armen Kleinen sind ja so unreif... entwicklungsverzögert... haben nicht lang genug an Mamas Brust Nuckeln dürfen
Aber reif genug fürs aktive Wahlrecht mit 16. Warum nicht gleich mit 6 zur Einschulung?

Deine Bagatellisierung und ins lächerliche ziehen zeigt mir nur, das Du kein richtiges Gegnargument hast.
Wir sprechen hier von jungen Menschen, die schon mit 11-12-14 zu Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung fähig sind und die wir de facto sanktionsfrei stellen, während das Opfer bzw die Hinterbliebenen schlicht und einfach eins haben
LEBENSLÄNGLICH
Keine Revision möglich, keine Begnadigung, kein *es ist vorbei*
und wenn in Irland auch 12 oder 16 jährige Mörder dauerhaft in den Knast wandern können kann ich nur sagen
Chapaeu... richtig so

Du hast eine willkürliche Herabsetzung der Strafmündigkeit vorgeschlagen. Zur Begründung kam bisher nichts Gescheites. Das Problem, was man mit denjenigen macht, die kurz vor Erreichen der Strafmündigkeit in Straftaten verwickelt sind, bleibt.

Veröffentlicht von: @scylladie wir de facto sanktionsfrei stellen
Mit der Realität hast du es nicht so, oder?
Oder wo liest man das? PI? AfD-Blättchen? Junge Freiheit? Antaios-Verlag? Kopp?
Hast du denn irgendein Argument? Denn bisher hast du dich ja nicht so hervorgetan, deine Ansichten argumentativ zu begründen.

Was....
........außer plumpe Anfeindung an Argumenten hat du denn zu bieten?
Das würde mich jetzt echt interessieren.........
Lieben Gruß
Ahsicha

Wenn man jeden bestrafen will, der bestimmte (welche?) Straftaten begeht, ist es mit einer Herabsenkung des Kindesalters nicht getan. Es müsste komplett abgeschafft werden.
Ich kenne übrigens glaubwürdige Berichte von Straftaten schon in Kindergärten und -krippen, die bei Erwachsenen zu gravierenden Strafen führen würden.
Was wäre die Folge einer Abschaffung des Kindesalters?
- Die Schuldfähigkeit würde nicht mehr unwiderleglich vermutet, sondern einzeln durch Gutachten ermittelt
- Die Strafen wären vergleichsweise niedrig und in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Allgemeinheit
- Die Strafen wären in der Regel Erziehungsmassnahmen - Einkommen oder Vermögen haben nur sehr wenige Kinder; Freiheitsstrafen sind bereits das Ende der Fahnenstange an Strafen
- die Sanktionierung von sexuellem Missbrauch an Kindern wäre abgeschafft, da dort dieselbe Altersgrenze gilt

Veröffentlicht von: @johnnydWenn man jeden bestrafen will, der bestimmte (welche?) Straftaten begeht, ist es mit einer Herabsenkung des Kindesalters nicht getan.
Veröffentlicht von: @johnnydEs müsste komplett abgeschafft werden.
Warum das? Im Jugendrecht geht es doch in erster Linie um Erziehungsmaßregeln. Die Herabsetzung des Alters würde dem Staat doch früheren Eingriff in fehlgeleitete Entwicklung geben. Ich sehe hier die auffälligen Jugendlichen als Symptom an, die innerhalb ihrers Systems zu dem wurden, was sie auffällig macht.
Veröffentlicht von: @johnnydWas wäre die Folge einer Abschaffung des Kindesalters?
Ich plädiere nicht für die Abschaffung des Kindesalters, sondern ihre Herabsetzung.
Veröffentlicht von: @johnnyd- Die Schuldfähigkeit würde nicht mehr unwiderleglich vermutet, sondern einzeln durch Gutachten ermittelt
Das wäre doch positiv. Ich denke jede Tat verdient es, individuell betrachtet und auch bewertet zu werden.
Veröffentlicht von: @johnnydDie Strafen wären vergleichsweise niedrig und in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Allgemeinheit
Wie gesagt, ich sehe den Vorteil darin, dass hier früher in eine Entwicklung eingegriffen werden kann und bin da weniger beim Strafen. Für die Allgemeinheit lohnt sich das auf jeden Fall. Schau dir mal die Entwicklung von Sexualstraftätern an. Abnormes Verhalten macht sich da schon früh bemerkbar. Jede Maßnahme zur Kursänderung betrachte ich da als Präventivmaßnahme, die spätere Opfer verhindern kann. Schau dir einmal an, welche Kosten ein Vergewaltigungs-/Traumaopfer auf die Lebenszeit gesehen für die Allgemeinheit bringt.
Kinder kommen so nicht zur Welt........ Es ist ihre Sozialisation, die im wesentlichen dazu beiträgt, dass sie sich so entwickeln. Ein rechtzeitiger Eingriff kann hier sehr wohl Kursänderungen bewirken. Das ist in einem Alter von 14 Jahren bei solchen Delikten weitaus schwieriger.
Lieben Gruß
Ahischa

Veröffentlicht von: @ahischaWarum das? Im Jugendrecht geht es doch in erster Linie um Erziehungsmaßregeln. Die Herabsetzung des Alters würde dem Staat doch früheren Eingriff in fehlgeleitete Entwicklung geben. Ich sehe hier die auffälligen Jugendlichen als Symptom an, die innerhalb ihrers Systems zu dem wurden, was sie auffällig macht.
Ja da hast Du recht.
Aber erstens stellt sich die Frage, ob der Staat überhaupt ausreichend qualifizierte Kräfte und Möglichkeiten hat, diese Aufgabe zu leisten.
Es bleibt doch dann eher in einer Verwahrung der Kinder und der Hoffnung, dass zumindest einige Straftäter auf Grund der Haft sich resozialisieren.
Zweitens kommen die Kinder oder Jugendlichen nach verbüßen der Haftzeit wieder in das System zurück, dass sie straffällig gemacht hat.
Insofern muss die Ursache angegangen werden. Und das ist die Änderung des Systems.
Ich halte es für vernünftiger, mit der Sozialisierung ab Kindergartenalter zu beginnen. Und die ganze Schulzeit lang. Je früher umso besser.
Die Kinder müssen in Kindergarten und Schule lernen, respektvoll mit anderen Menschen umzugehen, Wertschätzung, Höflichkeit etc..
Was ich mir auch gut vorstellen wäre, dass alle Eltern verpflichtet werden, an Schulungen für die Kindererziehung teilzunehmen, damit Eltern lernen Kinder richtig zu erziehen. Auch wenn nicht alle Eltern alles zu 100 % umsetzen würden, so hätten sie zumindest das Wissen, was richtig ist und warum.
Also, anstatt Strafen zu erhöhen oder das Alter der Strafmündigkeit zu senken, wäre es besser präventiv zu arbeiten, damit es erst garnicht zu unerwünschten Auswüchsen kommt.
Gruß Andy

Veröffentlicht von: @an-jaAber erstens stellt sich die Frage, ob der Staat überhaupt ausreichend qualifizierte Kräfte und Möglichkeiten hat, diese Aufgabe zu leisten.
Die wurden ja eingespart.....
Veröffentlicht von: @an-jaEs bleibt doch dann eher in einer Verwahrung der Kinder und der Hoffnung, dass zumindest einige Straftäter auf Grund der Haft sich resozialisieren.
Sorry, aber das kann doch dann nicht der Weg sein. Machen wir halt nichts und lassen es laufen. Probleme lösen sich nicht, indem man sie ignoriert.
Veröffentlicht von: @an-jaZweitens kommen die Kinder oder Jugendlichen nach verbüßen der Haftzeit wieder in das System zurück, dass sie straffällig gemacht hat.
Das Jugendstrafrecht hat nicht in erster Linie die Bestrafung auf dem Schirm, sondern den Erziehungsgedanken. Kinder, die mit 12 Jahren in der Gruppe vergewaltigen, brauchen dringend therapeutische Maßnahmen und ein Herausnehmen aus ihrem System. Das ist meine persönliche Meinung.
Veröffentlicht von: @an-jaWas ich mir auch gut vorstellen wäre, dass alle Eltern verpflichtet werden, an Schulungen für die Kindererziehung teilzunehmen, damit Eltern lernen Kinder richtig zu erziehen. Auch wenn nicht alle Eltern alles zu 100 % umsetzen würden, so hätten sie zumindest das Wissen, was richtig ist und warum.
Das wäre eine sinnvolle Maßnahme.
Ein weiterer Aspekt, der hier in der Diskussion viel zu kurz kommt, ist die Frage nach dem Umgang in unserem Land, wenn frauenverachtende und -feindliche Kulturen auf eine alles tolerierende und moralisch lockere Willkommenskultur treffen. Es sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft, die dem zum Opfer fallen. Hier gehört m. E. unbedingt, das allgemeine Strafrecht anzupassen und zu verbessern. Es muss sich gleichermaßen mit entwickeln, wie sich unsere Gesellschaft verändert.
Lieben Gruß
Ahischa

Ich klatsch das mal an dein Posting dran, könnte das aber auch genausogut woanders hinschreiben.
Veröffentlicht von: @an-jaAber erstens stellt sich die Frage, ob der Staat überhaupt ausreichend qualifizierte Kräfte und Möglichkeiten hat, diese Aufgabe zu leisten.
Also ich denke es wäre schon einiges gewonnen, wenn weniger Zeit zwischen Anzeige und Gerichtsverfahren vergehen würde. 6, 12 oder noch mehr Monate sind für Jugendliche definitiv zu lang, nicht nur für krasse Fälle wie hier im Thread sondern auch für Diebstähle etc. Die denken und empfinden in viel kürzeren Zeiträumen. Dafür bräuchts allerdings mehr Personal in den Gerichten, damit der Rückstau abgebaut werden kann.

Also eins ist klar, Menschen, die selbst in autoritären Regimen nicht zum regelmäßigen Schulbesuch und Integration gebracht werden konnten, werden das in einem freiheitlich organisierten Staat noch viel weniger tun.
Veröffentlicht von: @an-jaAlso, anstatt Strafen zu erhöhen oder das Alter der Strafmündigkeit zu senken, wäre es besser präventiv zu arbeiten, damit es erst garnicht zu unerwünschten Auswüchsen kommt.
Alle Ostblockstaaten sind daran gescheitert und in Frankreich klappt das nicht. Warum sollte das also ausgerechnet bei uns funktionieren. Das ist doch in meinen Augen ein Märchen, dass in allen Staaten ausschließlich die Mehrheitsgesellschaft Schuld an den Zuständen sein soll.

Es wurde bisher kein einziges Argument dafür geliefert, warum die Grenze statt bei 14 bei 12 oder 10 oder 3 liegen sollte.
Veröffentlicht von: @ahischaDie Herabsetzung des Alters würde dem Staat doch früheren Eingriff in fehlgeleitete Entwicklung geben.
Eingriffsmöglichkeiten bestehen bereits. Das läuft über das Jugendamt unter dem Stichwort Kindeswohlgefährdung.
Veröffentlicht von: @ahischaIch denke jede Tat verdient es, individuell betrachtet und auch bewertet zu werden.
Es geht nicht um die Tat, sondern um die Schuldfähigkeit, darum, ob die Tat dem Täter vorwerfbar ist.
Gutachten würden selbstverständlich fast immer zu dem Ergebnis kommen: der Täter ist nicht weit genug entwickelt oder der Täter ist psychisch so auffällig, dass er deswegen nicht bestraft werden kann, sondern medizinisch versorgt wird.

Veröffentlicht von: @johnnydEs wurde bisher kein einziges Argument dafür geliefert, warum die Grenze statt bei 14 bei 12 oder 10 oder 3 liegen sollte.
Dann hast du mein Posting wohl nicht aufmerksam gelesen. Ich denke mal, dass ich meine Postion, dass Alter auf 12 Jahre herabzusetzen, durchaus begründet habe.
Veröffentlicht von: @johnnydEs geht nicht um die Tat, sondern um die Schuldfähigkeit, darum, ob die Tat dem Täter vorwerfbar ist.
Sicherlich, auch das unterliegt der Betrachtung.
Veröffentlicht von: @johnnydGutachten würden selbstverständlich fast immer zu dem Ergebnis kommen: der Täter ist nicht weit genug entwickelt oder der Täter ist psychisch so auffällig, dass er deswegen nicht bestraft werden kann, sondern medizinisch versorgt wird.
Richtig und genau beginnt es doch. Das Jugendstrafrecht hat hier die entsprechenden Hebel, dann tätig zu werden und Täter entsprechenden Therapien, Kursen, Auflagen zu machen. Genau darum geht.
Lieben Gruß
Ahischa

Veröffentlicht von: @ahischaplumpe Anfeindung an Argumenten
Noch größere Stöckchen hast du nicht? Bat hüpft nur nicht. Bat wartet auf ein Argument, warum man das Strafalter runtersetzen sollte.
Außerdem hätte ich noch immer gern die Quelle der Behauptung, dass Straftaten keinerlei Auswirkungen hätten, wenn jemand keine 14 Jahre alt ist. Das ist nämlich schlicht und ergreifend falsch. Wird aber gern verbreitet. U.a. in Quellen die ich genannt habe, aber sicher nicht nur da.
Veröffentlicht von: @ahischaWas....
........außer plumpe Anfeindung an Argumenten hat du denn zu bieten?
Das würde mich jetzt echt interessieren.........
Ich könnte dir Satzzeichen anbieten. Interesse? 🙄

Bat wartet auf ein Argument,
Dann solltest du auch in der Lage sein, selbst Argumente zu liefern. Bei dem Niveau ist sicherlich noch viel Luft nach oben............
Veröffentlicht von: @littlebatAußerdem hätte ich noch immer gern die Quelle der Behauptung, dass Straftaten keinerlei Auswirkungen hätten, wenn jemand keine 14 Jahre alt ist.
Im aktuellen Fall wurden zwei der mutmaßlichen minderjährigen Täter den Eltern übergeben. Das Jugendamt kam gerade mal bis zur Sprechanlage der Betroffenen. Die Eltern lehnten Hilfsangebote ab. Eine Kindeswohlgefährdung liegt scheinbar nicht vor............. (Wie man das an einer Sprechanlage herausfindet, ist mir ein Rätsel).
Eine Woche Schulentzug ist da schon eine mächtige Konsequenz auf eine Gruppenvergewaltigung. .....
Kannst du alles im Fokus nachlesen.
Veröffentlicht von: @littlebatIch könnte dir Satzzeichen anbieten.
Wenn du das brauchst und dich dir das etwas gibt, nur zu...... Belehrung beherrscht du ja.
Lieben Gruß
Ahischa

Veröffentlicht von: @ahischaDann solltest du auch in der Lage sein, selbst Argumente zu liefern
Warum soll ich Argumente liefern? Ich weiß ja nicht einmal gegen was da argumentiert werden soll, da der betreffende User nicht mehr tut als ein wenig herumkrakeelen, als säße er am nächsten Stammtisch. Das kann man machen - aber es ist eher kein Argument. Und auch Unwahrheiten sind kein Argument.
Veröffentlicht von: @ahischaDas Jugendamt kam gerade mal bis zur Sprechanlage...
Spekulatius...
Veröffentlicht von: @ahischaWenn du das brauchst und dich dir das etwas gibt, nur zu...... Belehrung beherrscht du ja.
😀 Hast du ein Problem damit, wenn es mal nicht du bist, die belehrt?
Veröffentlicht von: @ahischaKannst du alles im Fokus nachlesen.
Der SPIEGEL scheint da auf neuerem Stand zu sein:
Dem Stadtsprecher zufolge steht das Jugendamt mittlerweile in Kontakt mit den Familien von allen fünf Tatverdächtigen: "Heute haben alle Familien sehr bereitwillig mit uns zusammengearbeitet." Beim Versuch einer Kontaktaufnahme am Montag hatte mindestens eine Familie die angebotene Hilfe noch abgelehnt.
Das Jugendamt habe sich nun in den Wohnungen der Familien ein Bild davon gemacht, dass das Kindeswohl der Verdächtigen und ihrer Geschwister nicht gefährdet sei. "Wir werden jetzt individuell für jede Familie Hilfestellungen anbieten", sagte Wiebels. Die Familien sollen "engmaschig" betreut werden. Denkbar seien etwa Beratungsgespräche, psychologische Betreuung oder Familienhilfe zur Alltagsbegleitung.
Klick
Also hat man nicht an der Sprechanlage Halt gemacht (bei aller berechtigten Kritik hätte ich mir auch nicht vorstellen können, daß es dabei bleibt), und bei einer Woche zusätzlicher Ferien bleibt es wohl auch nicht.
Man kann ja meinetwegen finden, daß die Täter nicht hart genug sanktioniert werden, aber daß die Behörden sich an der Sprechanlage einfach so abwimmeln und die betreffenden Familien fürderhin unbehelligt lassen und gar nichts mehr passiert, das glaubst Du doch nicht wirklich, oder?

Schön, dass man mittlerweile in die Familien hineinkommt.
Veröffentlicht von: @aleschabei einer Woche zusätzlicher Ferien bleibt es wohl auch nicht.
Das ist eine Vermutung. Was genau wird da an Konsequenz diskutiert...?
Das Jugendamt habe sich nun in den Wohnungen der Familien ein Bild davon gemacht, dass das Kindeswohl der Verdächtigen und ihrer Geschwister nicht gefährdet sei. "Wir werden jetzt individuell für jede Familie Hilfestellungen anbieten", sagte Wiebels. Die Familien sollen "engmaschig" betreut werden. Denkbar seien etwa Beratungsgespräche, psychologische Betreuung oder Familienhilfe zur Alltagsbegleitung.
Denkbare Möglichkeiten, die man anbietet.................. Das klingt für mich alles doch sehr vage.
Veröffentlicht von: @aleschaaber daß die Behörden sich an der Sprechanlage einfach so abwimmeln und die betreffenden Familien fürderhin unbehelligt lassen und gar nichts mehr passiert, das glaubst Du doch nicht wirklich, oder?
Es geht hier nicht um meinen Glauben, sondern was der Gesellschaft durch die Medien an Inhalten vermittelt wird. Über alles andere lässt sich nur spekulieren. Immerhin ist man ja jetzt schon in den Wohnungen gewesen..........
Lieben Gruß
Ahischa

Natürlich klingt das vage; Details gehen die Öffentlichkeit nichts an. Das gehört zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dazu, dass die Öffentlichkeit hier sehr viel weniger erfährt, als es bei Erwachsenen der Fall wäre.
Es ist davon auszugehen, dass in diesem Fall nicht das übliche Prozedere gefahren wird, sondern bis hinauf zur Amtsleitung und behördenübergreifend viel behördliche Energie in diesen Fall gesteckt wird.

Veröffentlicht von: @johnnydNatürlich klingt das vage; Details gehen die Öffentlichkeit nichts an.
Sicherlich braucht es keine inhaltlichen Details. Keine Frage...
Wäre ich jedoch Mutter eines Kindes in den Schulklassen der mutmaßlichen Täter, wäre es schon wichtig zu wissen, was zum Schutz der Kinder getan wird. Ob ein mutmaßlicher Täter aus dem Schulbetrieb entfernt wird, oder nicht, dass ist ein "Detail" dass die Öffentlichkeit sicherlich etwas angeht.
Veröffentlicht von: @johnnydEs ist davon auszugehen, dass in diesem Fall nicht das übliche Prozedere gefahren wird, sondern bis hinauf zur Amtsleitung und behördenübergreifend viel behördliche Energie in diesen Fall gesteckt wird.
Schaut man sich den Fall Lügde an, können wir nur hoffen, dass die Ämter in diesem Fall ihren Job ein bisschen motivierter und weitsichtiger machen. Lassen wir uns überraschen........
Lieben Gruß
Ahischa

Veröffentlicht von: @ahischaWäre ich jedoch Mutter eines Kindes in den Schulklassen der mutmaßlichen Täter, wäre es schon wichtig zu wissen, was zum Schutz der Kinder getan wird.
Jetzt mal ganz ehrlich. Hätte ich ein Kind in derselben Schule oder noch schlimmer Klasse wie einer der Täter würde ich alle, aber auch wirklich alle Hebel in Bewegung setzen dass der da auf keinen Fall wieder reinkommt. Und ich würde versuchen so viele Eltern wie nur möglich zu mobilisieren damit wir gemeinsam dafür kämpfen, die Chefetagen hoch (Schuldirektion, Schulministerium was weiß ich) und Terz machen, Demos vor der Schule, mit der Presse drohen, Schulstreik und so weiter. Und wenn alles nix hilft, mein Kind aus der Schule nehmen (falls gleiche Klasse) auf eine andere Schule oder warnen, dass es sich von dem Kerlchen auf jeden Fall fernhalten soll.
Mir wärs einfach hundertmal wichtiger dass der sich nicht auch noch mein Kind vorknöpft, als dass er in sein schulisches Umfeld wieder zurückkann damits ihm besser geht und weil das gut für seine Psyche ist und blabla. Denn erstens wär mein Kind mein Kind das ich liebe und für das ich Verantwortung hätte und mir damit viel wichtiger als dieser Klassen- oder Schulkamerad, zweitens hätte mein Kind im Gegensatz zu ihm nicht so einen Riesenmist gebaut und sorry aber für mich hat das Interesse von Leuten Vorrang, die sich noch nicht so extrem schuldig gemacht haben gegenüber irgendwelchem wie auch immer geartetem Täterinteresse. Ja, auch wenn der Knirps erst 12 Jahre alt ist und noch sein ganzes Leben vor sich hat. Das wär mir dann scheißegal, aber sowas von.

Veröffentlicht von: @scyllaDeine Bagatellisierung und ins lächerliche ziehen zeigt mir nur, das Du kein richtiges Gegnargument hast.
Veröffentlicht von: @scyllaLEBENSLÄNGLICH
Wenn du schreien musst, um deiner Position Nachdruck zu verleihen, ist es mit deinen Argumenten auch nicht weit her.

Loyalität.....
Nun, er hat vollkommen Recht, deine Argumentationslosigkeit zu bemängeln!
Indem du einen so haarsträubenden Relativierungsversucht zu Felde führst, muss man sich ernsthaft fragen, ob sich dir der Unterschied im Ergebnis tatsächlich erschließt, mal ganz abgesehen davon, wem du hier deine Loyalität damit zugestehst. Mit einer Sandschaufel von einem Dreijährigen eine übergezogen zu bekommen, hat defintiv nichts mit Vergewaltigungen/Morden, oder sonstigen Straftaten Jugendlicher zu tun. So kann man wirklich nicht ernsthaft eine mutmaßliche Gruppenvergewaltiung einer Horde Jugendlicher diskutieren. Offensichtlich scheint dir nicht bewusst zu sein, welchen Schaden eine solche körperliche Übergriffigkeit zu Folge tragen.
Ahischa

Loyalität?
Interessant, was du so alles in meinen Beitrag hineinliest...

Und ich bin gegen einfache und pauschale Erklärungen die einen komplexen Sachverhalt durch simple Parolen ersetzen...

Immerhin.....
begründet er seine persönliche Meinung zur Herabsetzung der Altersgrenze. Das ist mehr, als die haarsträubenden Verniedlichungen, die in diesem Strang als Argumentation angeboten werden. Unter erwachsenen Menschen sollte es möglich sein, unterschiedliche Meinungen zu diskutieren, ohne den beißenden Charakter, der hier den Ton angibt. Erst recht, wenn man sich über Themen, wie Gruppenvergewaltigungen Jugendlicher austauscht. Das sind schwerwiegende Eingriffe in das Leben von Opfern, die sie für den Rest ihrer Exitenz zu tragen haben. Das kann doch nicht ernsthaft mit einem Sandkastenverhalten von Dreijährigen in Zusammenhang gebracht werden, nur weil einem die Meinung des anderen nicht passt.........
Lieben Gruß
Ahischa

Ich habe jetzt nicht alle Beiträge hier gelesen... etwas tiefer sollte man natürlich schon in die Materie einsteigen, wenn man ernsthafte Begründungen liefern will.
Leider ist das halt auch so ein Thema, wo vor allem Gefühle hochschaukeln... und wer steckt schon wirklich tief genug in sozialpädagogischen Themen, um hier fundierte und begründete Argumente liefern zu können...

Eltern
Veröffentlicht von: @scyllaWer ist eine Frau zu vergewaltigen, zu töten, zu verletzen etc. uvm. Straftaten zu begehn, ist auch alt genug dafür, vor Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden und seine Strafe in einer, wie auch immer gestalteten, freiheitsentziehnden Einrichtung zu verbüssen.
Welche Verantwortung siehst du bei den Eltern?