Benachrichtigungen
Alles löschen

Heirat ohne Standesamt

Seite 3 / 4

Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Ich trage mich zur Zeit mit der Frage rum, ob man als Christ heiraten kann, ohne dass man zum Standesamt muss...……..

Zum Hintergrund: mein Partner und ich sind beide verwitwet und bekommen also beide Witwenrente. Ziehen wir beide zusammen, fallen doch beide Renten weg...……..das Resultat davon wäre, dass wir wahrscheinlich mit dem dann noch übrigen Geld niemals zu zweit auskommen könnten. Also behalte ich pro forma meine Wohnung, dann haben wir immer noch mehr übrig, als ohne. Jetzt ist es mir aber als Christ auch wichtig unsere Beziehung offiziell zu machen und auch, wie man so sagt, vor "Gott und den Menschen" das zu besiegeln. Laut Internet besteht die Möglichkeit der kirchlichen Trauung ohne Standesamt, natürlich ohne rechtlichen Konsequenzen. Fragt sich nur auch, welche Gemeinden sowas überhaupt machen?

Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir etwas weiterhelfen?

Antwort
379 Antworten
lhoovpee
Beiträge : 2842

Zur Infor: Sofern ihr eine große Witwenrente bekommt könnt ihr bei Wiederheirat eine Abfindung bekommen, die zwei Jahresrenten beträgt.
Auch bei der kleinen Witwenrente gibt es eine Abfindung. Die fällt aber kleine raus.

Im übrigen wird eine Lebenspartnerschaft hier gleich behandelt. Sprich selbst wenn ihr nicht heiratet aber zusammen lebt, verliert ihr den Anspruch auf Witwenrente. Wie es sich dann mit der Abfindung verhält, weiß ich nicht. Und ab wann ein Partner als Lebenspartner betrachtet wird, ist wohl auch Fallabhängig. Aber ich denke, wenn ihr euch kirchlich Trauen lasst, ist dies der Fall, egal ob mit oder ohne Standesamt.

lhoovpee antworten
3 Antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 4769
Veröffentlicht von: @lhoovpee

Sprich selbst wenn ihr nicht heiratet aber zusammen lebt, verliert ihr den Anspruch auf Witwenrente.

Hast du da mal eine Quelle?

stundenglas antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @lhoovpee

Im übrigen wird eine Lebenspartnerschaft hier gleich behandelt.

nur dass ein männlein und ein weiblein durch bezug einer gemeinsamen wohnung keine "lebenspartnerschaft" im sinne des sozialgesetzbuches begründen.

Veröffentlicht von: @lhoovpee

Und ab wann ein Partner als Lebenspartner betrachtet wird, ist wohl auch Fallabhängig.

das ist überhaupt nicht fallabhängig. es ist klar geregelt, was gemeint ist, wenn im sgb von "lebenspartnerschaft" die rede ist. es handelt sich dabei um eingetragene partnerschaften nach dem lebenspartnerschaftsgesetz.
kannst du nachlesen im sgb §33b.

mrb-ii antworten
lhoovpee
(@lhoovpee)
Beigetreten : Vor 8 Jahren

Beiträge : 2842

Sry, habe mich falsch erinnert
Ich habe nochmal den Fall nachgeschaut an den ich gedacht habe. Dort wurde eine Ehe im Ausland geschlossen, diese aber nicht gemeldet.

Das hatte ich anders im Hinterkopf.

lhoovpee antworten


Helmut-WK
Beiträge : 7435
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0ab

Ziehen wir beide zusammen, fallen doch beide Renten weg...

Meines Wissens nur ein, aber das meinst du wohl:

Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0ab

das Resultat davon wäre, dass wir wahrscheinlich mit dem dann noch übrigen Geld niemals zu zweit auskommen könnten

Tja, jetzt gibt es drei Möglichkeiten:
1. ihr verzichtet aus finanziellen Gründen auf das Zusammenleben.
2. Ihr traut es Gott zu, dass Er euch versorgt, und heiratet im Standesamt.
3. Ihr beschummelt den Staat, indem ihr ihm verschweigt, dass ihr zusammenlebt.

Helmut

hkmwk antworten
love.israel
Beiträge : 125

Bei einer erneuten Heirat erlischt der Anspruch auf Witwenrente.

https://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/recht/4260675-2625165-witwenrente-anspruch-erlischt-mit-wieder.html

Eine rechtsgültige Ehe kann in Deutschland nur durch einen staatlichen Rechtsakt im Standesamt geschlossen werden.

https://www.standesamt.com/Magazin/Standesamtliche-Hochzeit-/6?gclid=EAIaIQobChMI_-TI76L44wIVg5SyCh34BAYWEAAYASAAEgK0svD_BwE

Die Rechtslage ist also klar.

Du kannst also mit Deinem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ohne dass dies den Rentenanspruch gefährdet. Anders sieht dies bei Sozialleistungen aus. Eheähnliche Verhältnisse werden dort wie eine Ehe behandelt.

Wenn Du Mitglied in einer christlichen Gemeinschaft bist, in der Partnerschaften nur im Rahmen einer Ehe geduldet werden, dann hast Du nur zwei Möglichkeiten:
1. eine Eheschließung mit Verlust des Witwenrentenanspruches oder
2. Austritt aus der christlichen Gemeinschaft wegen einer "wilden Ehe" (wie man früher sagte).

Handelt es sich dabei um eine protestantische Freikirche, so ist auch oft "Gemeindezucht" in den Statuten. Diese Gemeindezucht kann dann schon greifen, wenn ihr zusammen zieht oder zumindest am Wochenende zusammen lebt.

In einigen wenigen baptistischen Gemeinden gibt es die Möglichkeit für Witwen/Witwer einer Segnung, um damit zwar nicht vor den Menschen, aber vor Gott ein Bündnis einzugehen. Dies Vorgehen wird aber von der Mehrheit der Baptisten nicht akzeptiert.
Es ist (zumindest in christlichen Gruppierungen mit hohen moralischen Ansprüchen) doch recht befremdlich, dass die Mitglieder nicht heiraten wollen um staatliche Leistungen nicht zu verlieren, während die hohen moralischen Forderungen an die gesamte Gesellschaft ja den Daseinsgrund der Religionsgemeinschaft definiert.

Der Sinn einer Witwenrente ist ja, die unversorgte Witwe nicht ins Elend zu stürzen, weil sie allein steht. Steht sie nicht mehr allein und ist durch einen neuen Partner versorgt, entfällt der Grund für eine Witwenrente.

love-israel antworten


stundenglas
Beiträge : 4769
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0ab

Ziehen wir beide zusammen, fallen doch beide Renten weg.

Nein.

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente?

Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten.

Quelle

stundenglas antworten
Morran
 Morran
Beiträge : 490

Was ich von der Idee einer rein kirchlichen Trauung halte, habe ich ja schon geschrieben.
Aber davon ganz abgesehen verstehe ich das Problem vielleicht noch nicht ganz. Dein verstorbener Mann und du konntet von seiner und deiner Rente offenbar leben. Dein neuer Partner und seine verstorbene Frau konnten von seiner und ihrer Rente auch leben.

Warum glaubst du, dass ihr beiden jetzt von deiner und seiner Rente nicht leben könntet?

morran antworten
26 Antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @morran

Dein verstorbener Mann und du konntet von seiner und deiner Rente offenbar leben. Dein neuer Partner und seine verstorbene Frau konnten von seiner und ihrer Rente auch leben.

wo hast du denn gelesen, dass alle betroffenen bereits altersrente oder eine sonstige rente bezogen oder beziehen?

Veröffentlicht von: @morran

Warum glaubst du, dass ihr beiden jetzt von deiner und seiner Rente nicht leben könntet?

weils sie vermutlich im gegensatz zu uns die zahlen kennen.

mrb-ii antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @mrb-ii

weils sie vermutlich im gegensatz zu uns die zahlen kennen.

Echt jetzt, Sherlock? Deshalb frage ich sie ja.

morran antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @morran

Deshalb frage ich sie ja.

nur dass es dich garnichts angeht. es ist fakt, dass es nach eheschliessung von zwei leuten mit witwenrente weniger geld in der kasse ist und damit ist gut. ob andere finden, dass es trotzdem noch genug sei, ist eigentlich unerheblich.

mrb-ii antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490

Anonyma hat eine Frage öffentlich gepostet. Das lädt zum Nachfragen ein. Wenn sie findet, dass mich das nichts angeht, braucht sie nicht zu antworten. Die Entscheidung trifft aber sie, nicht du.

Wieviel Geld jemand anderes zum Leben braucht oder will, darüber erlaube ich mir kein Urteil.

Wenn aber jemand glaubt, unverheiratet zu bleiben und zwei Wohnungen zu behalten, sie finanziell sinnvoller als zu heiraten und auf die Witwen-/Witwerrenten zu verzichten, dann ist angesichts der durchschnittlichen Höhe von Witwen- und Witwerrenten und den üblichen Wohnungskosten der Gedanke, dass man sich da vielleicht verrechnet haben könnte, nicht ganz abwegig.

morran antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0

Mein verstorbener Mann und ich lebten damals leider von H4, bzw. ich habe kurz davor wieder einsteigen können, aber nur mit 15 Stunden die Woche. Wir konnten beide aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, aber danach wird ja bei diesem System nicht gefragt, man ist dann halt in der Schublade drin...…..aber das ist ein anderes Thema. Ich habe inzwischen volle EU-Rente.
Mein Partner war Hausmann, die verstorbene Frau ging arbeiten. Er hat nun lediglich die Witwenrente. In seinem Alter, kurz vor Rentenalter, findet er auch nix mehr. Er hat nebenher gearbeitet, aber das dürfte beim Renteneintritt nicht viel ausmachen.
Ausserdem wird immer Witwenrente mit der Altersrente aufgerechnet, es kommt also unterm Strich immer das gleiche raus. Hohe Rente = wenig WW Rente, und umgekehrt.

Reicht das als "Erklärung"?

Anonymous antworten
Malanya
(@malanya)
Beigetreten : Vor 10 Jahren

Beiträge : 44
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0ab

Ausserdem wird immer Witwenrente mit der Altersrente aufgerechnet, es kommt also unterm Strich immer das gleiche raus. Hohe Rente = wenig WW Rente, und umgekehrt.

Nein die Renten werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Das sind Versicherungsleistungen und die sind abhängig von den eingezahlten Beträgen. Ggf. werden Krankenversichrungsbeträge komplett von einer Rente abgezogen, deswegen gibt es dann Veränderungen - aber grundsätzlich wird da nichts aufgerechnet.

malanya antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954

Die Witwenrente wird in Abhängigkeit von weiteren Einkünften sehr wohl gekürzt. Sobald die weiteren Einkünfte einen bestimmten Freibetrag übersteigen, werden 40% des übersteigenden Betrages angerechnet und die Witwenrente ensprechend gekürzt.

mrb-ii antworten
Helmut-WK
(@hkmwk)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 7435

Ergänzung
Witwenrente ist ja eine Rente, die die Witwe (bzw. der Witwer, wenn er "Hausmann" war) nicht selbst erworben hat, sondern gewissermaßen durch den Partner (nach dessen Tod) bekommt.

Und wenn es einen neuen Partner gibt, der genug verdient, entfällt der Grund, warum Witwenrente gezahlt wird.

Etwas anderes ist es, wenn zwei heiraten, die beide eine "eigene" Rente bekommen. Da wird nichts gekürzt.

Helmut

hkmwk antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @morran

Wenn aber jemand glaubt, unverheiratet zu bleiben und zwei Wohnungen zu behalten, sie finanziell sinnvoller als zu heiraten und auf die Witwen-/Witwerrenten zu verzichten, dann ist angesichts der durchschnittlichen Höhe von Witwen- und Witwerrenten und den üblichen Wohnungskosten der Gedanke, dass man sich da vielleicht verrechnet haben könnte, nicht ganz abwegig.

vor allem dingen ist die frage obsolet. bisher konnte keiner der die behauptung abgesetzt hat, witwenrente würde bei zusammenzug von 2 verwitweten entfallen, einen glaubhaften beleg dafür erbringen.

mrb-ii antworten
Haidi
 Haidi
(@haidi)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 492

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/306-witwenrente-witwerrente-rentenabfindung.html

Reicht das als Beleg?

War übrigens schon immer so, es wurde nur vor 10/15 Jahren verschärft und auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet.

LG
Haidi

haidi antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0

Da steht aber nichts von einem Zusammenziehen zweier Verwitweter, sondern nur von einer Wiederheirat (Lebenspartnerschaft wäre nur auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden). Genau das hat mrbII ja gesagt.

Anonymous antworten
Tinkerbell
(@tinkerbell)
Beigetreten : Vor 2026 Jahren

Beiträge : 1552

Vielleicht hilft ja das:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Behandlung-der-Witwenrente-bei-eheaehnlicher-Gemeinschaft--f30059.html

Ja, es ist von 2007, ich weiß...

tinkerbell antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0

🤨 Da sagt der Anwalt doch, dass die Rente nicht gekürzt werden würde, weil die Witwenrente nicht unter "SGB II" fällt, sondern dies nur bei einer Wiederheirat der Fall wäre? Ich kenne mich mit deutschem Recht nicht aus, aber der Anwalt stützt doch mrb-IIs These.

Anonymous antworten
Tinkerbell
(@tinkerbell)
Beigetreten : Vor 2026 Jahren

Beiträge : 1552

Und wo sagte ich jetzt, dass ich mrbs These widerlegen will...? Die ganze Diskussion hier ist müßig, weil keiner von uns fundiert Auskunft geben kann (und weder das permanente "Nein, das ist so nicht richtig" noch zahlreiche Links zähle ich als fundiertes Wissen). Vielleicht sollten wir uns auf das ursprüngliche Thema konzentrieren, die Threaderöffnerin scheint sich ja eh der Sache nicht sicher zu sein und eine Fachberatung kommt wohl momentan noch nicht in Frage.

tinkerbell antworten
Haidi
 Haidi
(@haidi)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 492

https://www.finanztip.de/eheaehnliche-gemeinschaft/

Ich finde den anderen Link nicht mehr. Darin stand, dass der Begriff der Lebenspartnerschaft im Witwenrecht älter ist als im Eherecht. Daher würde auch eine eheähnliche Gemeinschaft darunter fällt.

Grundsätzlich könnte ano sich aber z.B. beim VDK beraten lassen. Das ist u.U. unverfänglicher und günstiger als bei einem Rechtsanwalt.

haidi antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 4769

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/46.html

stundenglas antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Da bleibt immer noch der juristische Inhalt des Begriffes "Lebenspartnerschaft" zu klären.

https://www.anwalt24.de/lexikon/lebenspartnerschaft

herbstrose antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 4769

Was ist da deiner Ansicht nach noch zu klären?

stundenglas antworten
Suzanne62
(@suzanne62)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 7672
Veröffentlicht von: @herbstrose

Da bleibt immer noch der juristische Inhalt des Begriffes "Lebenspartnerschaft" zu klären.

So weit ich weiß, hat sich der Begriff "Lebenspartnerschaft" mit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 erledigt.

suzanne62 antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 4769

Nein, weil es keine Verpflichtung gibt eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen. Aber neue können nicht mehr geschlossen werden.

stundenglas antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Richtig. Trotzdem findet er sich immer noch in den verlinkten Gesetzestexten, bezieht sich aber nicht auf Männlein und Weiblein, die zusammen ziehen.

herbstrose antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490

Sind mit der Einführung der Ehe für alle automatisch auch alle vorher geschlossenen eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt worden?

morran antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 4769

Nein.

stundenglas antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194
Veröffentlicht von: @haidi

War übrigens schon immer so, es wurde nur vor 10/15 Jahren verschärft und auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet.

1. Unter Lebenspartnerschaften werden gleichgeschlechtliche (eingetragene) Partnerschaften verstanden.

2. Der Zeitraum kann nicht stimmen. Meine Oma ist der Beweis.

herbstrose antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @haidi

Reicht das als Beleg?

selbstverständlich nicht.
ich schrieb bereits in einem früheren posting, dass der begriff "lebenspartnerschaft" im §33b des sozialgesetzbuches (präziser sgb teil 1) definiert ist und dass durch blosses zusammenleben keine "lebenspartnerschaft" zustande kommt. diese definition gilt für alle teile des sgb.

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/33b.html

mrb-ii antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @mrb-ii

bisher konnte keiner der die behauptung abgesetzt hat, witwenrente würde bei zusammenzug von 2 verwitweten entfallen, einen glaubhaften beleg dafür erbringen.

Wie auch? Stimmt ja nicht. Ein Blick ins Gesetz würde das zweifelsfrei beantworten. 😉

Ob's wirklich obsolet ist, weiß ich nicht, denn falls mal eine(r) von beiden Grundsicherung im Alter beantragen müsste, wäre die eheähnliche Gemeinschaft dann doch wieder von Belang. Aber das ist ja hier nicht Thema.

morran antworten


alexs-692001
Beiträge : 111

gemeinsame Wohnung und Witwenrente
Nein das ist nicht richtig. Meine Mutter hat jahrelang mit einen Mann zusammen gelebt, sogar dort gemeldet und jeder hat seine Witwenrente bekommen. Geheiratet haben sie nicht.

Wenn ihr kirchlich Heiratet, dann müsst ihr nicht standesamtlich heiraten. Der Staat zwingt euch nicht dazu. Ihr seid dann offiziell unverheiratet. Deshalb hast du als Lebensgefährtin keine besonderen Rechte einer Ehefrau. Auskunft beim Arzt oder beim Erbe. Man müsste alles schriftlich festlegen in Vollmachten und so.

alexs-692001 antworten
Seite 3 / 4
Teilen:

Hey du!

Dieses Forum ist für dich kostenlos.
Das funktioniert nur, weil uns treue Menschen regelmäßig mit ihrer Spende unterstützen.
Bist du dabei?