Heirat ohne Standesamt
Ich trage mich zur Zeit mit der Frage rum, ob man als Christ heiraten kann, ohne dass man zum Standesamt muss...……..
Zum Hintergrund: mein Partner und ich sind beide verwitwet und bekommen also beide Witwenrente. Ziehen wir beide zusammen, fallen doch beide Renten weg...……..das Resultat davon wäre, dass wir wahrscheinlich mit dem dann noch übrigen Geld niemals zu zweit auskommen könnten. Also behalte ich pro forma meine Wohnung, dann haben wir immer noch mehr übrig, als ohne. Jetzt ist es mir aber als Christ auch wichtig unsere Beziehung offiziell zu machen und auch, wie man so sagt, vor "Gott und den Menschen" das zu besiegeln. Laut Internet besteht die Möglichkeit der kirchlichen Trauung ohne Standesamt, natürlich ohne rechtlichen Konsequenzen. Fragt sich nur auch, welche Gemeinden sowas überhaupt machen?
Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir etwas weiterhelfen?
Also, ich kann keine Aussagen mit Anspruch auf Recht machen. Dafür hab ich zu wenig Ahnung von der Juristerei. Hab das nur mal in ner Ethik-Vorlesung diskutiert.
Die kirchliche Trauung ohne Standesamt ist von den Kirchen/der RKK (???) damals für genau solche Fälle eingeführt worden. Damit eben nicht eine Rente wegfällt, wenn verwitwete Menschen im Alter noch einmal heiraten wollen.
Dass eine Rente wegfällt, weil ihr zusammen zieht wäre mir neu; kenn mich so gut aber nicht aus. Wenn ihr das ganze natürlich mit Trauschein oder wenigstens als eheähnliche Gemeinschaft offiziell haben wollt, dann ist es was anderes.
Eine nur kirchliche Trauung bringt rechtlich übrigens keine Rechte mit sich, wie sie für vor dem Staat verheiratete Paare gelten. Keinen gemeinsamen Namen, Aussageverweigerungsrecht etc.
Ob es in eurer Gemeinde möglich ist, dass müsst ihr aber selbst mit den Verantwortlichen klären.
Es fällt im Falle einer Heirat die Witwenrente weg. Sonst nichts.
Hi!
Kann jetzt nur als Geistlicher der Ev. Landeskirche etwas sagen. Ob das hilft, weißt Du besser.
Bis vor ein paar (ca 10?) Jahren haben Kirchen sich strafbar gemacht, wenn sie ein Paar, das nicht verheiratet war, getraut haben.
Diese Grenzen setzt der Staat ihnen nicht mehr.
Für die Ev. Landeskirchen kann ich aber sagen, dass sie sich weiterhin selbst die Regel geben, nur verheiratete Paare zu trauen. Die Begründung, die ich gehört habe (nur mündlich), war, dass es sonst zu "Ehen erster und zweiter Klasse" käme: Paare, die sich rechtlich offiziell dazu verpflichtet haben, füreinander Verantwortung zu übernehmen, und solche, bei denen das bloß eine persönliche Absprache ist. Das soll vermieden werden.
Dass bei Gründung einer Wohngemeinschaft die Renten wegfielen, wüsste ich nicht.
Was in manchen Gemeinden möglich ist, ist ein Segnungsgottesdienst für Liebende, etwa am St.-Valentins-Tag. Möglicherweise gibt es auch sonst die Möglichkeit, sich im Gottesdienst vor den Menschen, die einem wichtig sind, als Paar segnen zu lassen. Das wäre dann offiziell keine Trauung (würde auch nicht in die Kirchenbücher eingetragen). Aber vielleicht genau das, was Euch wichtig wäre.
Gibt es denn eine Gemeinde / Kirche, zu der Ihr gehört, in der Ihr das erfragen könntet?
Gruß
Andreas
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten...….gegoogelt hatte ich ja bereits zu dem Thema, daher weiß ich ja auch um die Möglichkeit. Es gibt für uns ganz bestimmte Gründe, nicht NUR die finanziellen, die uns bisher eine "richtige" Ehe ausschließen lassen. Alles ist auch noch viel zu frisch und bisher einfach mal nur Überlegungen. Das mit dem Wegfall der Renten haben wir beide bisher so verstanden, dass das beim nur schon zusammenziehen so ist. Dazu kommt auch noch, dass mein Partner zwar Deutscher ist, aber in einem anderen EU-Land lebt und dort gemeldet ist. Ich habe meine Wohnung auf der anderen Seite der Grenze. Dass wir ohne Standesamt keine "Rechte" haben ist uns bewusst und darum geht es uns auch gar nicht. Trotzdem wäre aber für mich eine "Trauung" oder wie man das auch immer nennen mag, ein Zeichen von Verbindlichkeit, wenn auch ohne Schein mit einem Stempel darauf. So ein "Zwischending" zwischen einer *richtigen* Ehe und einer *wilden*.
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0abEs gibt für uns ganz bestimmte Gründe, nicht NUR die finanziellen, die uns bisher eine "richtige" Ehe ausschließen lassen.
Dann verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, warum ihr eine Zeremonie wollt, die deinen Wort nach vor Gott und den Menschen eure verbindliche Zusammengehörigkeit zeigen soll...? Offensichtlich seid ihr aus diversen Gründen (noch) nicht bereit, euch fest zu binden - vielleicht wäre es dann besser, einfach noch zu warten?
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0abSo ein "Zwischending" zwischen einer *richtigen* Ehe und einer *wilden*.
Das ist sowas wie "ein bisschen schwanger"...
Beim bloßen Zusammenziehen fällt keine Rente weg. Im Fall von Hartz IV ergäbe ein Zusammenzug die Entstehung einer Bedarfsgemeinschaft. Dort gäbe es ggf. Kürzungen.
Meine Oma und ihr Lebensgefährte waren beide verwitwet und haben beide ihre Witwenrente bis zu ihrem jeweiligen Tod bekommen.
Veröffentlicht von: @herbstroseBeim bloßen Zusammenziehen fällt keine Rente weg. Im Fall von Hartz IV ergäbe ein Zusammenzug die Entstehung einer Bedarfsgemeinschaft. Dort gäbe es ggf. Kürzungen.
Da hat sich aber wohl irgendwann was geändert, wie ich auf mehr als einer Seite gelesen habe.
eine Seite hatte geschrieben, dass man sich die Witwenrente auszahlen lassen kann und dass sie wenn man die neue Beziehung auflöst die alten Witwenrentenansprüche wieder in Kraft treten. Auch dass nur ein Prozentsatz der Witwenrente noch gezahlt wird, stand auf einer anderen Seite.
Waren alles Seiten von Anwaltskanzeleien und mit Paragraphen versehen. Ich versuch ja schon, seriöse Quellen zu finden - hier viel mir das aber schwer.
Ich würde der TE tatsächlich raten, da ihren speziellen Fall mit einem Anwalt der sich mit Rente auskennt zu besprechen. Der sollte dann auch wissen, was aktuell gilt. Oder eben das Bürgertelefon - das Ministerium sollte sowas auch wissen.
Ich würde der TE tatsächlich raten, da ihren speziellen Fall mit einem Anwalt der sich mit Rente auskennt zu besprechen. Der sollte dann auch wissen, was aktuell gilt. Oder eben das Bürgertelefon - das Ministerium sollte sowas auch wissen.
Dem schließe ich mich vorbehaltlos an.
Veröffentlicht von: @channuschkaOder eben das Bürgertelefon - das Ministerium sollte sowas auch wissen.
dort bekommt man keine rechtsverbindliche auskunft.
Hab gerade noch etwas gegooglet - also es könnte stimmen, dass die Hinterbliebenenrente wegfällt, wenn ihr zusammenzieht und "Bett und Tisch teilt" - sprich es keine WG ist.
Falls ihr euch eurer Beziehung also so sicher seid, dass ihr zusammenziehen wollt - und diese Entscheidnung sollte in jedem Lebensalter gut überlegt sein m.M.n. - und ein Trauung in irgendeiner Art stattfinden soll, würde ich davor tatsächlich bei nem Anwalt oder wenigstens beim Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit und Soziales nachfragen und mich erkundigen. So ganz unverbindlich.
Veröffentlicht von: @channuschkaHab gerade noch etwas gegooglet - also es könnte stimmen, dass die Hinterbliebenenrente wegfällt, wenn ihr zusammenzieht und "Bett und Tisch teilt" - sprich es keine WG ist.
wo hast du das gefunden?
Auf irgendeiner Anwaltsseite. Das Rentengesetz kennt wohl keine Bedarfsgemeinschaft, aber inzwischen wohl was ähnliches. Das ist auch das Problem, weil ich nicht immer rausgefunden habe von wann welcher Artikel ist. Aber es scheint sich da um 2010 rum was geändert zu haben.
Das ganze ist aber etwas kompliziert eben, weil unterschiedliche Ansprüche vom verstorbenen Ehepartner und eigene und Prozentsätze, Rentenhöhe, und wenn ... dann ..., und wenn ein Teil aus Pensionsansprüchen besteht, etc.
Sprich eine wirklich rechtssichere Auskunft hab ich nicht gefunden - erst recht nicht zu dem Fall, dass der Wohnsitz im Ausland liegt.
vielleicht findest du "irgendeine anwaltsseite" noch in deinem browserverlauf.
Veröffentlicht von: @channuschkaDas Rentengesetz kennt wohl keine Bedarfsgemeinschaft, aber inzwischen wohl was ähnliches.
im sgb ist nur begründung einer "ehe" oder "lebenspartnerschaft" als grund für den wegfall einer witwenrente aufgeführt. beides wird durch zusammenziehen von zwei menschen nicht erfüllt.
Veröffentlicht von: @mrb-iivielleicht findest du "irgendeine anwaltsseite" noch in deinem browserverlauf.
Hab meine Chronik befragt - hab mehr als 20 einzelne Seiten im Laufe des gestrigen Abends zu dem Thema geöffnet. Ich bin ehrlich gesagt nicht erpicht darauf, die alle zur Quellenfindung nochmal durch zu gehen....
Veröffentlicht von: @mrb-iiVeröffentlicht von: @###user_nicename###Das Rentengesetz kennt wohl keine Bedarfsgemeinschaft, aber inzwischen wohl was ähnliches.
im sgb ist nur begründung einer "ehe" oder "lebenspartnerschaft" als grund für den wegfall einer witwenrente aufgeführt. beides wird durch zusammenziehen von zwei menschen nicht erfüllt.
Ich war bis gestern auch der Meinung, vorallem da es ja auch Alters-WGs etc gibt. Aber scheinbar ist unser Gesetzgeber inzwischen der meinung, dass man bei sich leerenden Rentenkassen da was ändern sollte - zumindest nach allem was ich gelesen habe. Allerdings ist das Internet was das betrifft eine noch verwirrendere Sammlung an Texten als bei Hartz IV oder anderen Themen. Vorallem da es sehr viele Texte gibt, die inzwischen 15-10 Jahre alt sind und wohl nicht mehr aktuell.
Die Witwenrente fällt bei Heirat weg, nicht bei Zusammenzug. War jedenfalls bei meiner Oma so.
Veröffentlicht von: @herbstroseDie Witwenrente fällt bei Heirat weg, nicht bei Zusammenzug. War jedenfalls bei meiner Oma so.
Wie gesagt, da scheint sich was geändert zu haben in den letzten 5-10 Jahren.
Link
Ok, dann hat sich das tatsächlich geändert. Müssen aber weniger als 10 Jahre sein, wenn ich von Witwenrentenbezugsdauer bei meiner Oma bei bestehender neuer Lebenspartnerschaft ausgehe.
Hab noch das gefunden: https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/306-witwenrente-witwerrente-rentenabfindung.html
Lebenspartnerschaft war der Begriff für eine "Ehe" zweier gleichgeschlechtlicher Menschen, bevor sie auch offiziell eine Ehe eingehen könnten.
Ich dachte, das heißt "eingetragene Lebenspartnerschaft".
In manchen Texten ist aber auch von einer Lebensgemeinschaft die Rede - und die ist vom Geschlecht unabhängig. Ich bin mir immer nicht sicher, wie gut manche Seiten das unterscheiden.
Nachtrag vom 09.08.2019 0000
Hab auf der oben verlinkten Seite mehrere Artikel gelesen und da scheint mir, dass die Begrifflichkeiten nicht immer juristisch ganz korrekt verwendet werden.
Nachtrag vom 09.08.2019 0048
Auch was die Aktualität betrifft bin ich mir nicht so sicher, denn auch in "zuletzt aktualisiert 2019" Artikeln wird von neu eingetragenen Lebenspartnerschaften geredet, was ja nicht mehr möglich ist.
Veröffentlicht von: @herbstroseOk, dann hat sich das tatsächlich geändert.
Da hat sich nichts geändert. Die relevanten Paragraphen sind im Link genannt, die sind im Internet problemlos einsehbar.
Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben.
Alles ist auch noch viel zu frisch und bisher einfach mal nur Überlegungen.
Dieser Satz macht mir - ehrlich gesagt - Bauchschmerzen. Was, wenn die Beziehung doch nicht so fest ist? Wenn ihr noch nicht sicher seid, dann wartet doch noch ab und stellt das Thema Zusammenziehen erstmals zurück.
Veröffentlicht von: @herbstroseDieser Satz macht mir - ehrlich gesagt - Bauchschmerzen. Was, wenn die Beziehung doch nicht so fest ist? Wenn ihr noch nicht sicher seid, dann wartet doch noch ab und stellt das Thema Zusammenziehen erstmals zurück.
DESHALB mache ich mir ja VORHER Gedanken...…………...
"Leben" kannste nich vorhersehen oder planen ...
Wenn Ihr Zwei euch so gut versteht, kommt der Wunsch schon rechtzeitig in Euch hoch. Und wenn nicht, lasst es ruhen, bis es soweit ist. *empfiehlt*
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0abDass wir ohne Standesamt keine "Rechte" haben ist uns bewusst
Bestimmte Dinge kann man per Verfügungen regeln. Ist zwar aufwändiger, aber regelbar. (Ansprechpartner bei schweren Erkrankungen, Anspruchsberechtigter bei Lebensversicherungen etc)
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0abTrotzdem wäre aber für mich eine "Trauung" oder wie man das auch immer nennen mag, ein Zeichen von Verbindlichkeit, wenn auch ohne Schein mit einem Stempel darauf. So ein "Zwischending" zwischen einer *richtigen* Ehe und einer *wilden*.
Ich denke nicht, dass es ein "Zwischending" gibt zwischen "richtiger" und "wilder" Ehe 😊 Ich weiß nicht, ob Ihr Euch einen Gefallen damit tut, wenn Ihr als gläubiges Paar Euch in Eurer Beziehung die Rosinen rauspickt, was Euch gefällt und paßt und den Rest dann einfach unter den Tisch fallen lässt.
Dir scheint es sehr wichtig zu sein, offiziell sichtbar Gottes Segen für Eure Gemeinschaft zu bekommen (den Segen habt Ihr allerdings auch so denke ich, das beginnt ja nicht erst mit dem Ja-Wort 😊 ) und ich kann mir vorstellen, dass es Dir später zu schaffen macht, wenn Du ihn Dir quasi "ergaunerst". Ich würde es an Deiner Stelle rechtlich bindend und vernünftig machen. Es geht ja auch darum, was mit dem Zurückgebliebenen, Eurem gemeinsamen Besitz und so passiert, sollte einer von Euch sterben.
Habt Ihr Gott denn schon gefragt, was er möchte?
Alles Gute Euch.
Mal einen Gedanken zum letzten Teil Deiner Bemerkung.
Ich tät ja mal Gott fragen, was der so davon hält, von einer nichts-halbes-und-nichts-ganzes-Verbindung. - Der antwortet nämlich auch heute noch. Weil er lebt.
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0abIch trage mich zur Zeit mit der Frage rum, ob man als Christ heiraten kann, ohne dass man zum Standesamt muss...……..
Man kann in Deutschland weder als Christ noch als Nicht-Christ ohne Standesamt eine Ehe eingehen. Durch einen kirchlichen Segen wird eine Partnerschaft nicht zu einer Ehe. Aber das weißt du ja.
Übrigens habe ich gelesen, dass man bei einer Wiederheirat eine Abfindung für die Witwenrente beantragen kann. Man bekommt dann die Witwenrente für zwei Jahre ausgezahlt. Das ist doch auch nicht schlecht.
Das Problem sehe ich darin, dass Ehe immer auch Verantwortung bedeutet und Konsequenzen hat.
Zumindest im Moment möchtet ihr diese nicht tragen, du schreibst etwas zum finanziellen Aspekt, vielleicht gibt es noch weitere.
Für mich ist das etwas zweischneidig und ich habe damit vom christlichen Standpunkt aus auch so meine Probleme: man möchte im Grunde genommen die positiven Dinge mitnehmen, also als "verheiratet" gelten vor Gott und der Gemeinde, aber die Konsequenzen, die das mit sich bringt, also Trennung von dem was vorher war und deshalb evtl. auch den Wegfall der Hinterbliebenenrente, die eben für Hinterbliebende, Alleinstehende gedacht ist, die sich selbst allein nicht versorgen können, nicht aufgeben, obwohl man in diese Gruppe dann gar nicht mehr gehört.
So tun als ob man getrennt lebt, eigentlich aber zusammen zu wohnen, ist ja jetzt auch nicht wirklich ehrlich.
Ich finde das schwierig und bin mir nicht so sicher ob das so wirklich (moralisch) in Ordnung ist bzw. wie ich das finden soll. Es ist natürlich kein richtiger Betrug aber letztlich doch ein Versuch, Vorteile von beidem zu bekommen.
Ich kenne das Argument, habe es auch in christlichen Kreisen schon öfter gehört und habe auch eine Gemeinde erlebt, in der dann in dem Fall lockerer mit "Zusammenleben ohne Trauschein" usw. umgegangen wurde als es dort sonst der Fall war.
Und genau darum ging es dem Paar letztlich auch: sie wollten eine kirchliche Legitimation für eine Entscheidung, die sie schon längst getroffen hatten, die aber eigentlich nicht den Gepflogenheiten der Gemeinde entsprach und wollten nicht "in Sünde leben".
Das mag ein Argument sein, ist die Frage ob man eine Gemeinde findet, die das unterstützt.
Ich finde vor allem die Frage wichtig warum man kirchlich heiraten möchte ohne irgendwelche KOnsequenzen, positiv wie negativ, davon zu haben. Also keine Rechte, die man als Ehepartner hat (z.B. in medizinischen Belangen) aber auch keine Pflichten (gemeinsam den Lebensunterhalt bestreiten ohne dass der verstorbene Ex-Partner da noch mitmischt).
Geht es euch um die Anerkennung, der Außenwelt? Dass man sagen kann "aber wir sind doch verheiratet" wenn Kritik kommt? Oder geht es euch um die romantische Zeremonie für euch als Paar? Dass man ein gemeinsames Erlebnis/Ritual hat, an das man sich gerne erinnert?
Das mal so die Gedanken von jemandem, der nicht in eurer Situation steckt und es daher nicht wirklich beurteilen kann, aber doch einige Gedanken dazu hat, die ich gerne teilen wollte.
Veröffentlicht von: @squiddyAlso keine Rechte, die man als Ehepartner hat (z.B. in medizinischen Belangen)
Dieses "Recht" hatten wir eben grade aktuell, es war absolut gar kein Problem bei einem Krankenhausaufenthalt meinen Partner als ZUgehörigen anzugeben, der uneingeschränkte Auskunft bekommt und z.B. auch auf die Intensivstation konnte usw. Es fragt kein Mensch mehr danach, wer man ist...….. Auch meine Kinder, die alle sehr weit weg wohnen und in meiner Patientenverfügung angegeben sind und diese unterschrieben haben, waren darüber informiert und sahen damit gar kein Problem, waren eher froh, dass doch eine Vertrauensperson vor Ort war, die sie in jedem Fall benachrichtigt hatte.
Und ich denke, dieses "Recht" kann man ebenso auf andere Bereiche übertragen.
Also ist dies kein Argument für eine rechtliche Ehe.
Schade dass an meinem ganzen Beitrag nur dieses zufällig ausgewählte Beispiel in einem Nebensatz eine Reaktion wert ist.
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0abwar absolut gar kein Problem bei einem Krankenhausaufenthalt meinen Partner als ZUgehörigen anzugeben, der uneingeschränkte Auskunft bekommt und z.B. auch auf die Intensivstation konnte usw.
Dann warst du aber offensichtlich noch ansprechbar wenn du deinen Partner angegeben hast.
Aber egal, das war ja nur ein Beispiel von vielen.
Veröffentlicht von: @squiddyDann warst du aber offensichtlich noch ansprechbar wenn du deinen Partner angegeben hast.
Aber egal, das war ja nur ein Beispiel von vielen.
Das Problem stellt sich doch immer. Genaugenommen musst du
auch als Ehepartner eine Vorsorgevollmacht haben wenn der Partner
im Krankenhaus nicht ansprechbar ist.
Das Problem bei Nichtverherateten liegt noch etwas anders. Auf der Intensivstation hat der Ehepartner Zutritt, der Lebensgefährte nicht.
Theoretisch.
Veröffentlicht von: @herbstroseDas Problem bei Nichtverherateten liegt noch etwas anders. Auf der Intensivstation hat der Ehepartner Zutritt, der Lebensgefährte nicht.
Das stimmt so nicht, wenn eine Vollmacht vorliegt, die es einem ZUgehörigen, wie es heute heisst, erlaubt wird...……. Diese kann auch generell gemacht werden, wenn (noch) kein Notfall vorliegt.
Mein Mann muss keine Verfügung vorweisen,
wenn er mich auf der Intensivstation besuchen möchte. Er ist mit mir verheiratet. Das haben wir schwarz auf grün.
Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, werden Lebensgefährten nicht auf die Intensivstation gelassen.
Veröffentlicht von: @herbstroseMein Mann muss keine Verfügung vorweisen,
wenn er mich auf der Intensivstation besuchen möchte.
er müsste stattdessen einen aktuellen auszug aus dem personenstandsregister und seinen ausweis mitbringen. eine ehe lässt sich ohne papier auch nicht nachweisen.
Veröffentlicht von: @herbstroseWenn keine Vorsorge getroffen wurde, werden Lebensgefährten nicht auf die Intensivstation gelassen.
ich bezeifle dass es in der praxis tatsächlich so rigide gehandhabt wird.
Nein, er muss keinen Auszug aus dem Personenstandsregister mitbringen.
Natürlich muss er das nicht. Weil es eben doch sowas wie gesunden Menschenverstand im Krankenhaus gibt.
Ich weiß, dass es Kliniken gibt, die das nicht so strikt handhaben. Ich möchte aber nicht wissen, was es für ein rechtliche Konsequenzen hat, wenn der Lebensgefährte (bzw. jemand, dr dich als solcher ausgibt) Zutritt erlangt, obwohl das nicht im Sinne der Patirntin ist.
Veröffentlicht von: @herbstroseIch weiß, dass es Kliniken gibt, die das nicht so strikt handhaben. Ich möchte aber nicht wissen, was es für ein rechtliche Konsequenzen hat, wenn der Lebensgefährte (bzw. jemand, dr dich als solcher ausgibt) Zutritt erlangt
Das Gleiche gilt für jemanden, der sich als Ehepartner ausgibt, ohne es zu sein.
Helmut
Ich möchte aber nicht wissen, was es für ein rechtliche Konsequenzen hat, wenn der Lebensgefährte (bzw. jemand, dr dich als solcher ausgibt) Zutritt erlangt, obwohl das nicht im Sinne der Patirntin ist.
Mich würden die Konsequenzen schon interessieren und vor allem ob sie sich von denen unterscheiden, wenn das Personal Ehepartner (oder Leute, die sich als solche ausgeben) gegen den Willen des Patienten vorlassen.
Veröffentlicht von: @mrb-iiMich würden die Konsequenzen schon interessieren und vor allem ob sie sich von denen unterscheiden, wenn das Personal Ehepartner (oder Leute, die sich als solche ausgeben) gegen den Willen des Patienten vorlassen.
Ich vermute, dass bei einem Ehepartner angenommen werden kann, dass der Patientenwille ist, dass der Partner zu einem darf. Wenn der Patient noch ansprechbar ist, dann kann das ja erfragt werden.
Wenn man dem Ehepartner in einer Patientenverfügung denBesuch untersagt, dann sollte dieser auch nicht vorgelassen werden.
Wenn gegen den Patientenwillen Auskunft über den Gesundheitszustand gegeben wird, dann kann man dagegen ganz sicher was machen. Auch beim Ehepartner. Schließlich darf auch dem nicht mehr einfach so Auskunft gegeben werden ohne Einwilligung des Patienten - daher sollte man auch egal ob verheiratet oder nicht eine Patientenverfügung haben in der das geregelt wird.
In wie weit, man da strafrechtlich gegen vorgehen kann..... ich wage zu bezweifeln, dass es große Konsequenzen hätte, wenn der Patient es nicht untersagt hat und es erst später äußert.
Ich vermute, dass bei einem Ehepartner angenommen werden kann, dass der Patientenwille ist, dass der Partner zu einem darf. Wenn der Patient noch ansprechbar ist, dann kann das ja erfragt werden.
Wenn man dem Ehepartner in einer Patientenverfügung denBesuch untersagt, dann sollte dieser auch nicht vorgelassen werden.
So ist zumindest ist die aktuelle Rechtslage.
Veröffentlicht von: @squiddyund deshalb evtl. auch den Wegfall der Hinterbliebenenrente, die eben für Hinterbliebende, Alleinstehende gedacht ist, die sich selbst allein nicht versorgen können, nicht aufgeben, obwohl man in diese Gruppe dann gar nicht mehr gehört.
Die Frage ist eben, was denn ist, wenn für beide die Hinterbliebenenrente wegfällt und sie keine nennenswerte eigene Rente haben? Sie also am Ende von Hartz-IV bzw. Sozialhilfe oder Grundsicherung (oder wie immer das heißt) leben müssen? Klar, keiner verhungert, aber richtig finde ich das auch nicht. Und kann wirklich nachvollziehen, wenn man diese Konsequenzen dann doch eher vermeiden will.
Genau so sehe ich das auch. Realistisch muss so etwas mit überlegt werden.
Alternative Variante
Es gibt noch eine Möglichkeit "Standesamtlich" zu heiraten ohne standesamtlich zu sein.
Klingt sehr kurios, geht aber. Der Trick ist, man heiratet im Ausland z.B. in den USA oder Dänemark. In beiden Ländern kann man praktisch sofort heiraten, in den USA (Las Vegas) braucht man nur den Reisepass.
Heiratet man in den USA ist man gesetzlich verheiratet, jedoch wird diese Heirat steuerlich und so nur anerkannt, wenn man den entsprechenden Papierkram dazu macht. Das steuerliche und amtliche anerkennen lassen mit einer Apostille ist freiwillig. Alle staatlichen Leistungen Vorteile die mit einer Heirat verbunden sind, bekommt man nur wenn man die Heirat offiziell mit Apostille bei dem deutschen Standesamt angibt.
Meine Heirat war in Las Vegas und habe beide Schritte gemacht, aber nur wegen der Steuerklasse. Schritt eins reicht vor dem Gesetzgeber völlig, niemand kann euch dazu zwingen den zweiten Teil zu machen.
Macht ihr nur den ersten Schritt, dann seit ihr ganz legal verheiratet, niemand kann euch sagen: heiratet zuerst vor dem Standesamt, denn das hat ihr bereits (in den USA) rechtsgültig gemacht. Eine Urkunde bekommt man auch, sollte ein Pfarrer das sehen wollen, kein Problem.
Bist du sicher, dass man bei Bezug von an den Zivilstand gebundenen Leistungen keine Anzeigepflicht hat, wenn sich dieser ändert?
Das wäre allerdings höchst erstaunlich.
Ich schätze es gibt darauf sogar Bußgelder bzw. strafrechtliche Ermittlungen.
Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird von Deutschland anerkannt, auch wenn diese Ehe durch einen Nicht-Standesbeamten geschlossen wurde.
Fachleute in diesem Zusammenhang sitzen bei der eigenen Rentenversicherung, es gibt außerdem Rentenberater und Rechtsanwälte (insb. Fachanwalt für Sozialrecht).
Anzeigepflicht
Veröffentlicht von: @johnnydBist du sicher, dass man bei Bezug von an den Zivilstand gebundenen Leistungen keine Anzeigepflicht hat, wenn sich dieser ändert?
Aber es gibt ja auch genug Paare, die sich trennen und pro forma verheiratet bleiben, um gewisse Leistungen (günstigere Steuerklasse, beitragsfreie Familienversicherung, Anspruch auf Witwenrente im Fall des Falles...) behalten zu können. Das betrifft vermutlich eher ältere Paare (die sich nicht im größten Hass trennen 😀 ), aber auch da sind die Leistungen ja an den Zivilstand gebunden - der wird dann absichtlich durch eine Nichtscheidung aufrecht erhalten, obwohl die Realität ganz anders ist, um keine Nachteile zu erleiden. Aber man kann ja niemanden zur Scheidung zwingen...auch da gibt es keine Bußgelder oder Ermittlungen, egal, wie sehr man den Staat dadurch schröpft.
Österreichische Staatsbürger sind gesetzlich verpflichtet, über im Ausland erfolgte Änderungen in ihrem Personenstand (also eine Heirat) zu informieren. Da gibt es auch Strafbestimmungen, wo ein (geringes) Bußgeld verhängt werden kann.
Oh... ich kenne nur die deutschen Regeln, andere Länder haben andere Regelungen.
Freunde von uns haben in Las Vegas geheiratet. Und dann den ganzen Papierkram nicht erledigt. Ihre Ehe wurde hier nicht anerkannt.
Veröffentlicht von: @johnnydEine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird von Deutschland anerkannt, auch wenn diese Ehe durch einen Nicht-Standesbeamten geschlossen wurde.
Ja, das ist richtig. Die Frage ist aber nach welchem Recht. Wenn man in den USA heiratet und in Deutschland nicht zum Rathaus geht ist man verheiratet, kann jedoch keinerlei Leistungen / Vorteile vom deutschen Staat in Anspruch nehmen.
Eine Anzeigepflicht besteht nicht, siehe diverse Quellen z.B. der Stadt Berlin.
Veröffentlicht von: @johnnydFachleute in diesem Zusammenhang sitzen bei der eigenen Rentenversicherung, es gibt außerdem Rentenberater und Rechtsanwälte (insb. Fachanwalt für Sozialrecht).
Fachleute fragen würde ich auch bevorzugen.
Aber ich habe weiter oben ein Post von Anoyma gesehen, dass sie nichts rechtlich gültiges machen will. Eine US Heirat ohne Eintragung in das deutsche Heiratsregister wäre trotzdem rechtlich bindend, wenn auch Scheidungen viel einfacher sind.
Veröffentlicht von: @stefantweeetysEine Anzeigepflicht besteht nicht, siehe diverse Quellen z.B. der Stadt Berlin.
gerade das land berlin macht auf seiner webseite darauf aufmerksam, dass die nachbeurkundung der eheschliessung im ausland freiwillig ist, aber dennoch eine eintragungspflicht ins melderegister besteht.
Zitat: "Hinweis: In jedem Fall müssen Sie Ihre Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen." https://service.berlin.de/dienstleistung/318966/
tatsächlich machen verschiedene bürgerämter zur meldepflicht von eheschliessungen im ausland unterschiedliche angaben.
Veröffentlicht von: @stefantweeetysWenn man in den USA heiratet und in Deutschland nicht zum Rathaus geht ist man verheiratet,
Ja. Und wenn man Zweifel darüber hat, sollte man sich konkret rechtlich beraten lassen.
Veröffentlicht von: @stefantweeetyskann jedoch keinerlei Leistungen / Vorteile vom deutschen Staat in Anspruch nehmen.
Die im Ausland nach ausländischem Recht gültig geschlossene Ehe wird anerkannt. Natürlich kann man dann auch entsprechende Leistungen beanspruchen.
Man muss halt nur ständig seine Ehe mit irgendwelchen ausländischen Dokumenten nachweisen. Das kann man auf einmal reduzieren, indem man seine Ehe beim Standesamt anmeldet. Danach reicht das deutsche Dokument als Nachweis aus. Dieser lästige Papierkram ist überhaupt der Punkt, warum es sinnvoll ist, eine Nachbeurkundung durchführen zu lassen.
Veröffentlicht von: @stefantweeetysEine Anzeigepflicht besteht nicht, siehe diverse Quellen z.B. der Stadt Berlin.
Interessant ist ja nicht alleine eine allgemeine Anzeigepflicht, sondern die Anzeigepflicht beim Bezug von Leistungen, die gerade daran anknüpfen, dass man verheiratet war, nun verwitwet ist und nicht wieder geheiratet hat - also bei der Rentenversicherung.
Veröffentlicht von: @johnnydUnd wenn man Zweifel darüber hat, sollte man sich konkret rechtlich beraten lassen.
Das würde ich auf jeden Fall empfehlen.
Veröffentlicht von: @anonyma-909e9c0ab. Jetzt ist es mir aber als Christ auch wichtig unsere Beziehung offiziell zu machen und auch, wie man so sagt, vor "Gott und den Menschen" das zu besiegeln. Laut Internet besteht die Möglichkeit der kirchlichen Trauung ohne Standesamt, natürlich ohne rechtlichen Konsequenzen. Fragt sich nur auch, welche Gemeinden sowas überhaupt machen?
Na hoffentlich keine. Wie du ganz richtig sagst, gehört die Ehe "vor Gott und den Menschen" besiegelt. Vor den Menschen ist die Ehe mit der standesamtlichen Hochzeit besiegelt.
Vor Gott in der Kirche heiraten, aber die weltlichen Konsequenzen nicht tragen zu wollen, ist scheinheilig und bigott.
Veröffentlicht von: @morranNa hoffentlich keine. Wie du ganz richtig sagst, gehört die Ehe "vor Gott und den Menschen" besiegelt.
Hier ein schöner Übersichtsartikel über die Ehe schlchthin:
https://www.deutschlandfunk.de/ehe-weltlich-ding-heiliger-stand-perfektes-event.886.de.html?dram:article_id=426852
Luther macht für die Ehe ein feld auf von: "weltlich Ding" bis zu "heiligem Stand".
Im Grunde genommen ist die Ehe ein weltlich Ding, wie Luther es formuliert. Die Hochzeit zu Kanaan, zu der Jesus ettliche Liter besten Weins beisteuerte, war keine kirchliche Veranstaltung. Es war ein großes Fest anlässlich des Benkenntnisses zweier Menschen zueinander, dass sie zusammengehören und zusammenbleiben wollen.
Den "heiligen Stand" benutzt Luther, um deutlich zu machen, dass Verheiratetsein dem Mönchssein um nichts nachsteht. Zu seiner Zeit war der heilige Stand der der Geistlichkeit.
Damit wollte Luther wohl deutlich machen, dass der verheiratete Mensch demjenigen, der sein Leben ganz Gott geweiht hat und sich dafür für die Ehelosigkeit entschieden hat, um nichts nachsteht.
Paulus äußert sich dazu in 1. Kor 7:
1 Nun zu dem, wovon ihr geschrieben habt: Es ist gut für den Mann, keine Frau zu berühren.
2 Aber um Unzucht zu vermeiden, soll jeder seine eigene Frau haben und jede Frau ihren eigenen Mann.
und weiter:
7 Ich wollte zwar lieber, alle Menschen wären, wie ich bin, aber jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so.
8 Den Ledigen und Witwen sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich.
9 Wenn sie sich aber nicht enthalten können, sollen sie heiraten; denn es ist besser, zu heiraten, als in Begierde zu brennen.
Ob das nun "heiliger Stand" ist? Vielleicht eher eine Notwendigkeit, die den Grundbedürfnissen der Menschen Rechnung trägt.
Eine Heirat ist für mich in erster Linie das offizielle Eingehen einer Ehe - und das geschieht auf dem Standesamt und auch da tue ich das ja vor Gott, denn der ist überall. Die kirchliche Trauung ist ein netter Brauch - aber kein Muss in meinen Augen.
LG
Ecc
Veröffentlicht von: @morrana hoffentlich keine. Wie du ganz richtig sagst, gehört die Ehe "vor Gott und den Menschen" besiegelt.
Nanana.... vielleicht hilft ein kurzer Blick in die Geschichtsbücher. Bis vor etwa 150 Jahren war eine Heirat eine rein geschäftliche Angelegenheit. Die Kirche hatte nur deswegen den Auftrag die Heirat in ein Register einzutragen, weil kirchliche Mitarbeiter lesen und schreiben konnten.
Historischer Hintergrund: im Mittelalter gab es mindestens drei verschiedene Möglichkeiten zu heiraten. Eine Liebesheirat (kein Erbrecht) hatte einen anderen Stellenwert als eine Heirat die die Erbschaft regelt oder eine Heirat die mit einer geraubten Frau durchgeführt wurde.
Ehen wurden aus weltlichen Gründen geschlossen, nicht aus religiösen.
Nachdem die Kirche den Auftrag bekommen hat die Ehen zu dokumentieren, fand die Hochzeitsfeier oft in der Kirche statt, aber nicht so wie wir uns das heute vorstellen. Es war oft ein ausschweifendes Fest mit Weib, Wein und Gesang... häufig in der Kirche, weil wo sonst? Gottesdienst und so wie wir das heute kennen... das gab es nicht.
In meiner Heimat war die Heirat sogar daran gebunden, dass eine Frau bereits bewiesen hat, dass sie in der Lage ist männliche Nachkommen zu zeugen. Das war bis vor etwa 100 Jahren ganz normal, da immer sichergestellt werden musste, dass später ein Erbe da war.
Meine Großeltern hatten eine Liebesheirat nach dem Krieg, aber sie mussten dafür 100km in Richtung Bodensee gehen um zu heiraten. Liebesheiraten waren selbst vor 70 Jahren auf dem Land noch nicht so häufig.
Geht man in der Zeitachse noch weiter zurück, also zu Jesus Lebzeiten, war das wieder anders. Jesus wurde zu dem Thema gefragt, weil es ein großes Streitthema war. Einige der obersten Lehrer waren der Meinung wenn die Frau die Suppe zu kalt kocht.... -> Scheidungsgrundlage erfüllt. Andere waren der Meinung Scheidung ist unmöglich... -> Jesus Standpunkt. Die Frage ist nun, wie hätte Jesus geheiratet? Oder wie hat Adam und Eva geheiratet?
Fazit ist:
Die Geschichte hat doch klar gezeigt, dass eine Heirat nicht an eine Form gebunden sein kann, das sind Sachen die sich Menschen so einfallen lassen.
Die Geschichte hat doch klar gezeigt, dass eine Heirat nicht an eine Form gebunden sein kann, das sind Sachen die sich Menschen so einfallen lassen.
Ja, deshalb ist mir auch prinzipiell egal, wie Menschen heiraten. Die Geschichte hat aber auch und vor allem gezeigt, dass eine Eheschließung ein weltlicher Rechtsakt ist, dem auch immer weltliche Konsequenzen folgen. Diesen Rechtsakt zu umgehen, sich aber hintenrum den Segen zur Fortsetzung der wilden Ehe erschleichen zu wollen, ist scheinheilig und verlogen.
Früher konnten sich junge Leute oft nicht leisten zu heiraten, weil sie das Geld oder die Stellung nicht hatten. Wenn sie einen Partner hatten, dann ging das Zusammenleben nur ohne den Segen der Kirche. Das wird von vielen heute verurteilt.
Das Problem mit dem Wegfallen der Rente ist eigentlich nichts anderes. Es ist eine wirtschaftliche Überlegung, die Menschen davon abhält einen Weg zu gehen, den sie gerne beschreiten würden, deren wirtschftliche Folgen, aber zum Teil so gravierend sind, dass sie eine andere Lösung suchen.
Veröffentlicht von: @channuschkaEs ist eine wirtschaftliche Überlegung, die Menschen davon abhält einen Weg zu gehen, den sie gerne beschreiten würden, deren wirtschftliche Folgen, aber zum Teil so gravierend sind, dass sie eine andere Lösung suchen.
So ist es... Menschen sind zudem Herdentiere. Wenn man was anders macht als alle, dann ist immer ein Grund da, ganz egal welcher.
Veröffentlicht von: @channuschkaDas Problem mit dem Wegfallen der Rente ist eigentlich nichts anderes.
Jungen Menschen die Ehe zu verwehren, weil sie einen sozialen Status hatten, in dem Ehe nicht vorgesehen war, oder weil sie die nötigen Gebühren nicht aufbringen konnten, und sie anschließend zu Parias zu machen, wenn sie trotzdem zusammenlebten, ist etwas völlig anderes als Verwitweten, die ohne irgendwelche negativen gesellschaftlichen Konsequenzen unverheiratet mit neuen Partner(inne)n zusammenleben können, bei einer Wiederheirat die Hinterbliebenenrenten, deren einziger Zweck die Existenzsicherung für alleinstehende Hinterbliebene ist, zu streichen.
Veröffentlicht von: @morrandass eine Eheschließung ein weltlicher Rechtsakt ist, dem auch immer weltliche Konsequenzen folgen.
Bist Du dir dem so sicher? Petrus war verheiratet, aber ich weiß nicht wie man in der Zeit geheiratet hat. Judäa und Co unterlag dem römischen Recht, aber jüdisches Recht wurde weitgehend beachtet. In der Zeit gab es keine steuerlichen Vorteile, die Ehe war auf jeden Fall ein religiöser Akt, aber staatlich wäre mir nichts bekannt.
Hatte also Petrus eine wilde Ehe?
Die meisten heiraten heute aufgrund der steuerlichen Vorteile, man kann schließlich die Steuerklasse wechseln und eine Menge Geld sparen. Wäre eine Heirat dann auch falsch? Würdest Du deine Steuerklasse im Falle einer Heirat ändern oder nicht?
Werfen wir einen Blick in die nahe Zukunft. Mehr als 600.000 Menschen haben die Kirche im Jahr 2018 verlassen. In 100 Jahren hat die "christliche" Kirche, sofern keine großartige Änderung eintritt, in Deutschland kaum noch Relevanz. ... aber dafür wird der islamische Glaube mehr Bedeutung haben als heute. Klassische christliche Hochzeiten wird es bestimmt noch geben, aber selten.
Was und wie eine Ehe aussieht unterliegt dem Wandel der Zeit. Was heute noch neben der Norm und absurd ist, kann in 100 Jahren die Norm sein. Das war schon immer so.
Wie wo anders geschrieben, könnte die Erstellerin des Themas auch einfach standesamtlich, legal im Ausland heiraten -> hätte kaum Konsequenzen, da die Ehe zwar international gilt, aber nicht nach deutschem Recht (solange man sie nicht einträgt, dazu besteht aber keine gesetzliche Verpflichtung). Wäre das dann auch eine "wilde, verlogene und scheinheilige Ehe"?
Sicherlich ist die Variante nur kirchlich heiraten zu wollen etwas ungewöhnlich, weil der Vorteil unter anderem "Geld" ist. Auf meinen Weltreisen ist mir jedoch klar geworden, dass man von Gott / Religion kein Geld und kein Essen erwarten kann. Wo anders leben Christen in unmenschlichen Bedingungen und sterben an Hunger... tausende am Tag. Würde das funktionieren was in vielen religiösen Texten steht, müsste eine Religion keine Hungerstote haben, weil ihr Gott sich um Menschen kümmert... aber sie sterben alle gleichermaßen an Hunger, egal ob Moslems, Christen, Hindus....
Wegen dem finde ich diese Art Heiraten zu wollen nicht falsch. Oft gibt es einen guten und nachvollziehbaren Grund warum man besondere Wege geht.
Veröffentlicht von: @stefantweeetysHatte also Petrus eine wilde Ehe?
Nö, gemäß den damaligen (sicher jüdischen) Regeln war die Ehe geschlossen, und daraus folgten Rechte und Pflichten. Die von der Gesellschaft beobachtet wurden.
Dass diese Folgen nichts mit Steuern zu tun hatten, spielt doch keine Rolle.
Und was die Regeln bei uns sind, ist klar: geheiratet wird auf dem Standesamt.
Aber da heute auch viele "wild" zusammenleben und insbesondere es im Islam noch andere Ehemodelle gibt, darf heute jede Religionsgemeinschaft "Ehen" schließen, die keine wirklichen Ehen sind.
Veröffentlicht von: @stefantweeetysWerfen wir einen Blick in die nahe Zukunft.
Nun, da stellt sich dann die Frage, ob die staatliche Ehe noch die christliche Ehe gemäß Mt 19,5-6 ist.
Helmut
Die meisten heiraten heute aufgrund der steuerlichen Vorteile
Ähm, nö. Die meisten heiraten, weil sie sich lieben und den Rest ihres Lebens miteinander verbringen möchten.
Ist das dein persönlicher Eindruck oder gibt es darüber tatsächlich Untersuchungen?
Gibt es Statistiken, die das Gegenteil belegen?
Och, ich finde Gegenfragen auf Fragen anstrengend. Ich kenne keine. Deshalb frage ich ja. Du hattest immerhin eine Aussage getroffen.
Aber auch nur aufgrund einer anderen Aussage.
Zurück zur Frage: Ist das dein persönlicher Eindruck oder gibt es darüber tatsächlich Untersuchungen?
Es war meine Reaktion auf die zuvor aufgestellte Behauptung.
Zurück zur Frage: Ist das dein persönlicher Eindruck oder gibt es darüber tatsächlich Untersuchungen?
Da es dich soooo brennend interessiert:
Das ist allerdings keine Statistik darüber, warum Leute heiraten (dazu müsste man Verheiratete fragen, warum sie sich getraut haben). Das ist eine Statistik über persönliche Meinungen, einschließlich von Leuten, die überhaupt nicht vorhaben zu heiraten.
Helmut
Veröffentlicht von: @stefantweeetysWie wo anders geschrieben, könnte die Erstellerin des Themas auch einfach standesamtlich, legal im Ausland heiraten -> hätte kaum Konsequenzen, da die Ehe zwar international gilt, aber nicht nach deutschem Recht (solange man sie nicht einträgt, dazu besteht aber keine gesetzliche Verpflichtung). Wäre das dann auch eine "wilde, verlogene und scheinheilige Ehe"?
Nein, das wäre eine gültige Ehe, und diese Ehe der Rentenversicherung zu verschweigen um weiter Witwenrente zu beziehen, wäre Betrug.
Veröffentlicht von: @stefantweeetysDie Kirche hatte nur deswegen den Auftrag die Heirat in ein Register einzutragen, weil kirchliche Mitarbeiter lesen und schreiben konnten.
Den "Auftrag" hatte die Kirche aber nicht von irgendjemand erhalten, den hat sie an sich gerissen.
Ursprünglich wurde die Ehe zwischen zwei Familien ausgehandelt, und vom Brautvater geschlossen. Mit dem Christentum kam eine kirchliche Segnung, üblicherweise auf dem Weg von der Brautfamilie zur Familie des Mannes (wo das paar dann wohnte).
Die Segnung bestand zuerst darin, dass der Pastor aus der Kirche kam und das Paar segnete, später wurde das aufgewertet, indem das Paar in di9e Kirche ging, ... und am Ende galt die Segnung als die eigentliche Eheschließung (aber noch im 19.Jh. war es üblich, dass bei einer Verlobung der Bräutigam den Brautvater um seine Zustimmung bat).
Eine Nebenwirkung der kirchlichen Trauung war, dass jetzt auch Paare gegen den Willen der Eltern heiraten konnte (Thema von "Romeo und Julia"!).
Veröffentlicht von: @stefantweeetysIn meiner Heimat war die Heirat sogar daran gebunden, dass eine Frau bereits bewiesen hat, dass sie in der Lage ist männliche Nachkommen zu zeugen. Das war bis vor etwa 100 Jahren ganz normal, da immer sichergestellt werden musste, dass später ein Erbe da war.
,,, was ja hieß, dass der Knabe geboren war, vorgeburtliche Geschlechtsbestimmung gabs ja noch nicht.
Echt jetzt? Oder wurde doch etwas eher geheiratet (/sobald das erste Kind unterwegs war)?
Helmut
Veröffentlicht von: @hkmwkEcht jetzt? Oder wurde doch etwas eher geheiratet (/sobald das erste Kind unterwegs war)?
Das Kind musste nicht nur lebendig auf die Welt kommen, sondern auch noch eine Weile leben. Die Kindersterblichkeit war sehr hoch.
Der Stammbaum meiner Familie ist mit sehr vielen Zweigen seit etwa 500 Jahren erhalten, da das Land früher zu einem Kloster gehört hat und das Kloster nie abgebrannt ist. Die Standards zum Thema Ehe waren früher echt ganz anders als heute. Kirche und Ehe waren kaum verbunden, obwohl Religion früher sehr viel wichtiger war.
Ein Mann hatte in sehr vielen Fällen "mehrere" Frauen und mit denen auch Kinder. Erbberechtigt waren aber nur die "echten" Kinder bzw. der jüngste überlebende Sohn (manchmal auch der Älteste, je nach Region), die anderen waren meist "Knechte" und "Mägde", die später dann auf dem Hof gearbeitet haben.