Benachrichtigungen
Alles löschen

Corona und der Umgang damit

Seite 2 / 2

Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Hallo,

mal ein kleines Fallbeispiel:

In einer Familie hat eine Person A nach einer China-Rundreise bereits im Oktober eine ganz merkwürdige Grippe mit hohem Fieber mitgebracht. Nachdem die Symptome nach ein paar Wochen weg waren, lag die Person A jetzt wieder mit hohem Fieber und grippeähnlichen Symptomen flach. Person B ist der Ansicht, dass sie sich auf Corona testen lassen sollte. Person A beharrt aber darauf, dass sie das nicht hätte, da sie ihre alten, kranken Eltern bisher nicht angesteckt hätte.

Davon verunsichert fragt Person B einen Arzt der Corona-Hotline nach seiner Meinung. Der ist auf jeden Fall für den Test.

Das hat Person B noch einmal geäußert und ist jetzt innerhalb der Familie die Buh-Person, weil sie überhaupt so einen Verdacht hat. Person A will sich auf gar keinen Fall testen lassen. Eine Verwandte von ihr, zu der sie engen Kontakt hatte und die mittlerweile ähnliche grippeähnliche Symptome hat, weigert sich ebenfalls rigoros, das checken zu lassen. Obwohl bereits ihr eigener Arzt geäußert hat, es könne Corona sein.

Was soll Person B denn jetzt machen? Person B hat selbst Vorerkrankungen und gehört zu der Risikogruppe, die an Corona sterben kann. Es stehen jetzt also zwei Meinungen im Raum

- die von Person B, die das Verhalten von Person A und ihrer anderen Verwandten unverantwortlich findet.
- die von Person A und der anderen Verwandten, für die das alles unnötige Panikmache ist.

Wer hat Recht? Und wie soll Person B damit umgehen?

Viele Grüße
Anonym

Antwort
43 Antworten
B'Elanna
Beiträge : 1783

Letztendlich ist völlig egal, wer Recht hat, denn Recht haben und Recht bekommen ist noch lange nicht dasselbe.

Da Person B wohl kaum Person A dazu zwingen kann, den Test zu machen, und Person A sich hartnäckig weigert, wird Person B nix anderes übrig bleiben, als den Staub von den Füßen zu schütteln und den Kontakt zu minimieren.

Aus die Maus.

Ganz pragmatsich,
die B'El

belanna antworten
1 Antwort
Marie-Hope
(@marie-hope)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 42

Exakt!

marie-hope antworten


Herbstrose
Beiträge : 14194

Korrekt wäre laut Seuchenschutzgesetz eine Meldung von Person B ans Gesundheitsamt, dass bei Person A dringender Verdacht besteht. Das Gesundheitsamt hat die Pflicht, bei Person A einen Abstrich durchzuführen, notfalls mittels Hausbesuch. Weigert sich Person A, hat das Gesundheitsamt die Pflicht, Person A zu isolieren.
Wird Person A positiv getestet, sind alle Personen, die direkten Kontakt hatten, ebenfalls zu testen.

herbstrose antworten
21 Antworten
Tagesschimmer
(@tagesschimmer)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 1248

Allerdings scheint der Arzt der anderen Verwandten das auch nicht getan zu haben.

tagesschimmer antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 10 Jahren

Beiträge : 14194

Der Arzt ist auch nicht zuständig, sondern das Gesundheitsamt.

herbstrose antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0

Gemäß RKI Richtlinien
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile

ist, wie Du schon richtig festgestellt hast. covid-19 eine dem Gesundheitsamt gegenüber meldepflichtige Erkrankung.

Insofern verstösst hier der Arzt gegen gesezliche Bestimmungen

Durch die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1
des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China
aufgetretenen neuartigen Coronavirus ("2019-nCoV") (CoronaMeldeV), die am 01.02.2020 in Kraft getreten ist, wurde die
Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie den Tod in Bezug
auf eine Infektion, die durch 2019-nCoV (SARS-CoV-2) hervorgerufen wird, sowie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IfSG auf den
direkten oder indirekten Nachweis von 2019-nCoV (SARS-CoV-2), soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist,
ausgedehnt.
Darüber hinaus können allgemeine nicht erreger- oder kra

Anonymous antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 10 Jahren

Beiträge : 14194

Wenn der Arzt der Meinung ist, dass eine andere Erkrankung vorliegt, muss er nichts melden. Wenn dem Arzt wichtige Informationen fehlen, muss er Covid-19 nicht in Vetracht ziehen.

Wenn aber das Gesundheitsamt auf einen begründeten Verdacht hingewiesen wird, muss es dem nachgehen.

herbstrose antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 4769

Wir wissen nichts von Kontakten zu Infizierten, wieso sollte das Gesundheitsamt dann zu den von dir vorgeschlagenen Zwangsmaßnahmen greifen dürfen?

stundenglas antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 10 Jahren

Beiträge : 14194

Lies nochmal den Eingangsbeitrag. Da wird berichtet, dass das Gesundheitsamt der Meinung ist, Person A sollte getestet werden. Den Rest regelt das Seuchenschutzgesetz. Und das ist gewiss nicht meine persönliche Meinung.

herbstrose antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 4769
Veröffentlicht von: @herbstrose

Da wird berichtet, dass das Gesundheitsamt der Meinung ist, Person A sollte getestet werden.

Im Eröffnungsposting taucht das Wort "Gesundheitsamt" überhaupt nicht auf.

stundenglas antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @herbstrose

Lies nochmal den Eingangsbeitrag. Da wird berichtet, dass das Gesundheitsamt der Meinung ist, Person A sollte getestet werden.

Nein, das wird da nicht berichtet.

Veröffentlicht von: @herbstrose

Den Rest regelt das Seuchenschutzgesetz.

Es gibt (in Deutschland) kein Seuchenschutzgesetz.

morran antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 25183

Das Ding heißt Infektionsschutzgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

deborah71 antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 490

Ich weiß.
Wenn jemand aber schon den Namen des Gesetzes nicht korrekt wiedergeben kann, dann drängt sich mir der Verdacht auf, dass womöglich auch die Wiedergabe des Inhalts gewisse Mängel aufweisen dürfte.

morran antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 25183

Ein umgangsprachlicher Ausdruck von früher ist nun mal geläufig. Das ist kein Beinbruch.

deborah71 antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @morran

Es gibt (in Deutschland) kein Seuchenschutzgesetz.

Wenn Du schon Erbsen zählen und Korinthen defäkieren willst, dann sieht es so aus, daß unser aktuelles Infektionsschutzgesetzt Bestandteil des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (SeuchRNeuG) ist.

Welches u.a. das Bundes-Seuchengesetz 2001 ablöste.

Insofern kann man wohl Deborah es kaum zum vorwurf machen, wenn sie, warum auch immer, mehr mit der älteren Nomenkatur vetraut ist, noch ändert es etwas an der Gültigkeit ihrer Aussage

Anonymous antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 25183

mir galt der Vorwurf ja gar nicht, sondern Herbstrose 😀

deborah71 antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0

Stimmt... 😀

Anonymous antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 25183

aber du hast uns tapfer verteidigt 🤓

hast du auch ein weißes Pferd? 😉

deborah71 antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @deborah71

hast du auch ein weißes Pferd? 😉

Leider nur einen silbergrauen Hyundai I20.. 😉 😀

Anonymous antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 25183

der tut's zur Not auch 😀 😎

deborah71 antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @scylla

[del]Deborah[/del]

Herbstrose 😊

Anonymous antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 25183

fein 😊

wie jung muss Morran sein, dass er den alten Ausdruck nicht mehr kennt?

*fragende Grüße*

deborah71 antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 4769

Man kann ja bloß hoffen, dass Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten, sonst nicht auch knapp 20 Jahre hinter der Zeit her hinken. Das wäre dann vielleicht nicht ganz so fein.

stundenglas antworten
DerNeinsager
(@derneinsager)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 1449

Das ist vielleicht noch zwei Wochen praktikabel. Jeden Tag deutlich mehr Infizierte. Irgendwann sprengt es den Rahmen. In Italien denkt man drüber nach, im Norden alles abzudichten. Stellt euch vor was das bedeutet. Italien wird so schon nicht klar kommen, weil der Tourismus hops sein wird. Ich fürchte es wird ein Alptraum Jahr. Auch wenn man selber gesund bleibt.

derneinsager antworten
lhoovpee
Beiträge : 3186
Veröffentlicht von: @anonyma-93ad976ff

Wer hat Recht?

Eine nicht beantwortbare Frage, da sich Person A unverständlicherweise nicht testen lässt.

Person B sollte Person A einfach meiden. Selbst wenn Person A kein Corona hat, sondern ein anderes Virus, kann dieses ebenso gefährlich für Person B sein.

Allerdings sollte sich Person B auch bewusst sein, dass so oder so in Zukunft jeder irgendwann mit dem Virus in Kontakt kommen wird. Die ganzen Maßnahmen, die derzeit laufen, verlangsamen die Verbreitung vielleicht, aber verhindern tun sie sie nicht. Sprich Person B sollte bei sich selbst auch Symptome achten. Sie kann nicht bei allen anderen darauf achten.

lhoovpee antworten
2 Antworten
Raische
(@raische)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 23

lasst euch testen.ihr geht fahrlässig damit um wenn ihr euch bei verdacht nicht testen lasst.denkt an eure mitmenschen um euch herum. diese jetzige situation dürfte überhaupt kein grund sein sich stur , uneinsichtig und rechthaberisch zu verhalten !

raische antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 4769

Wow, das ist mal ein richtig hilfreicher Beitrag!

stundenglas antworten


Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Ich finde jeder ist in erster Linie mal für sich selbst verantwortlich und nicht für Person A,B,C oder X.
Wer sich zu den Risikopersonen zählt muss selbst für sich Verantwortung übernehmen und in der nächsten Zukunft die Öffentlichkeit meiden, häufiger Händewaschen usw.
Es kann auch nicht jeder getestet werden, weil hierfür einfach die Kapazitäten fehlen.

Anonymous antworten
Suzanne62
Beiträge : 7705

Wenn ich das richtig sehe, gibt es derzeit keine rechtliche Handhabe, Person A gegen ihren Willen auf Corona zu testen.
Folglich bleibt Persom B nur, den Kotakt zu A sowie der anderen Person in der Fmilie mit ähnlichen Symptomen (die sich ja ebenfalls weigert, sich testen zu lassen) vorerst zu meiden, um sich selbst zu schützen.
Die Bekloppten sterben nun mal nicht aus, daran wird weder dieses Virus noch irgendein anderes etwas ändern - folglich bleibt nur, auf sich selbst aufzupassen, sich bei seriösen Quellen auf dem Laufenden zu halten (Gesundheitsministerium, RKI) und sich nicht kirre machen zu lassen.

suzanne62 antworten


Seite 2 / 2
Teilen:

Hey du!

Dieses Forum ist für dich kostenlos.
Das funktioniert nur, weil uns treue Menschen regelmäßig mit ihrer Spende unterstützen.
Bist du dabei?