2G, 3G und eine Frage bzgl. Veranstalter...
Hallo in die Runde,
ich engagiere mich in einem Verein, der einen Eine-Welt-Laden betreibt und u. a. im Zeitraum Ende August bis ca. Mitte September eine öffentliche Veranstaltung durchführt.
Dabei handelt es sich um eine Open-Air-Veranstaltung, die "Kino unterm Sternenhimmel" heißt, für schlechtes Wetter haben wir eine Ausweichvariante.
Nach den Änderungen haben wir die letzte Veranstaltung für dieses Jahr abgesagt.
Nun meine Frage:
Wenn unter diesen Bedingungen (2G/3G) jemand beim Einlass (es wird Eintritt verlangt, das Vorzeigen von bsw. Impfdokumenten wäre also nicht das Problem) jemand einen gefälschten Impfausweis vorlegt, hat das dann für uns auch Konsequenzen?
Seid lieb gegrüßt
Stefan
PS: @Mod: Wenn mein Thema hier nicht passt, verschiebt es bitte in den richtigen Bereich.
Hallo in die Runde,
Dankeschön für eure Antworten.
Je nachdem, wie es in 2022 weitergeht, können wir im Vorfeld entscheiden.
LG
Stefan
Ich glaube ihr dürft den personalausweis nur kontrollieren, wenn das zur Vertragserfüllung nötig ist (DSGVO), ansonsten, was die Corona Vorschriften betrifft, braucht ihr nur das zu kontrollieren was in den Corona Vorschriften gefordert ist - der Personalausweis ist unter Umständen davon ausgenommen, dann dürft ihr den auch nicht kontrollieren. (DSGVO)
Auch Hausherren müssen sich an Gesetze halten.
Viele Grüße
Der Personalausweis wird ja gar nicht kontrolliert. Es wird nur überprüft, ob der Name auf dem Impfzertifikat oder dem Testergebnis auch zu der Person gehört.
Hallo Gelber Mohn,
Veröffentlicht von: @gelbermohnIch glaube ihr dürft den personalausweis nur kontrollieren, wenn das zur Vertragserfüllung nötig ist (DSGVO), ansonsten, was die Corona Vorschriften betrifft, braucht ihr nur das zu kontrollieren was in den Corona Vorschriften gefordert ist - der Personalausweis ist unter Umständen davon ausgenommen, dann dürft ihr den auch nicht kontrollieren. (DSGVO)
Auch Hausherren müssen sich an Gesetze halten.
Viele Grüße
das ist ja der springende Punkt.
Wie stellen wir sicher, dass der vorgezeigte Impfausweis auch zu demjenigen gehört, der ihn vorlegt?
Wie kontrolliert man ein digitales Impfzertifikat?
Wie im Eröffnungsposting geschrieben, wir sind ein (kleiner) Verein...
LG
Stefan
Wie wird der Nachweis einer Impfung geprüft?
Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App ("CovPassCheck-App"). Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Bei einer Überprüfung von dem QR-Code werden in der CovPassCheck-App nur der Status des Zertifikats, Vorname(n), Nachname und das Geburtsdatum angezeigt. Alternativ bleibt auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.
Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?
Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.
Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?
Ja. Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen, werden die QR-Codes in der überwiegenden Zahl der Bundesländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.
Wie wird dabei sichergestellt, dass die Informationen aus dem gelben Impfheft echt und nicht gefälscht sind?
Bei der Prüfung der analogen Impfpässe ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Das gilt sowohl dann, wenn der analoge Impfpass genutzt wird, um z. B. Geschäfte zu betreten. Und es gilt auch dann, wenn die Informationen von dem analogen in einen digitalen Impfpass übertragen werden. Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.
mehr findest du hier https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html
Wie stellen wir sicher, dass der vorgezeigte Impfausweis auch zu demjenigen gehört, der ihn vorlegt?
Wie kontrolliert man ein digitales Impfzertifikat?
Indem du a) die Kontrolle verwendest und b) dir einen Lichtbildausweis zeigen lässt (was beides ausdrücklich erlaubt ist).
Veröffentlicht von: @gelbermohnIch glaube ihr dürft den personalausweis nur kontrollieren, wenn das zur Vertragserfüllung nötig ist (DSGVO
Die DSGVO regelt die automatische und teilautomatische Verarbeitung sowie die Speicherung von persönlichen Daten. Ausweiskontrolle fällt in keine dieser Kategorien.
Das kann nicht sein. Auch die Personalakte, also Papier, fällt unter die DSGVO. Auch die Gemeindeliste, mit allen Namen der Gemeindemitglieder , muss im Rahmen der DSGVO geführt werden.
In dem Augenblick, wo ein Veranstalter jemanden auffordert seinen Personalausweis zu zeigen, werden diese Daten erfasst. Auch wenn das nur visuell ist.
Datenschutz bedeutet, dass meine Daten vor dem Zugriff anderer, also auch den Augen des Veranstalters, geschützt werden.
Wie kommst du zu dieser Fehleinschätzung?
Ich habe nochmals nachrecherchiert.
Ganz so falsch liege ich nicht, aber auch nicht ganz richtig.
Zur Datenverarbeitun gehört auch die manuelle Verabeitung:
"Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, .., (DSGVO) Also alles, was auch papiermäßig verarbeitet wird gehört dazu.
Was die Einsichtnahme in den Personalausweis betrifft, scheint es wohl so zu sein, dass eine Einsicht Dritter, z.B. zur Kontrolle, gestattet ist, diese aber entweder von mir freiwillig erfolgt oder es eine gesetzliche Verpflichtung zur Konztrolle vorliegt.
Liegt keine gesetzl. Verpflichtung vor, kann ich die Vorlage verweigern.
Wenn ich daraufhin eine Veranstaltung nicht teilnehmen darf, könnten sich u.U. für mich Schadensansprüche gegenüber dem Veranstalter ergeben.
Viel Grüße
Veröffentlicht von: @gelbermohnZur Datenverarbeitun gehört auch die manuelle Verabeitung:
"Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, .., (DSGVO) Also alles, was auch papiermäßig verarbeitet wird gehört dazu.
Gut, wenn man den entscheidenden Halbsatz einfach weglässt, kann man natürlich alles sinnentstellend zitierend.
Selbstverständlich ist manuelle Verarbeitung auch Verarbeitung. Für nichtautomatisierte Verarbeitung gilt die DSGVO aber ausschließlich in dem Ausnahmefall, der in dem von dir weggelassenen Halbsatz definiert ist.
Ach Du meinst, alles was auf Papier ist wird nicht in einem Dateisystem gespeichert oder soll dort gespeichert werden.
Dann mal hier etwas zum Thema Personalakte:
"Eine Personalakte enthält vertrauliche Informationen, die auch
personenbezogene Daten miteinschließen. Personenbezogene Daten
fallen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter einen
besonderen Schutz. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf die von
Unternehmen über ihre Mitarbeiter geführten Personalakten."
Aus https://www.datenschutzexperte.de/datenschutz-personalakte/
Oder willst Du mir etwas anderes mitteilen, dann bitte etwas ausführlicher, danke.
Viele Grüße
Was hat jetzt die Personalakte damit zu tun? Es ging hier um die rein visuelle Ausweisüberprüfung im Rahmen einer Einlasskontrolle.
Veröffentlicht von: @morranWas hat jetzt die Personalakte damit zu tun? Es ging hier um die rein visuelle Ausweisüberprüfung im Rahmen einer Einlasskontrolle.
Aha, dass wäre nett von Dir gewesen, von Anfang an deinen Kritikpunkt genau zu benennen, dann hätten wir uns eine Menge Schreiberei sparen können.
Viele Grüße
Veröffentlicht von: @morranDie DSGVO regelt die automatische und teilautomatische Verarbeitung sowie die Speicherung von persönlichen Daten. Ausweiskontrolle fällt in keine dieser Kategorien.
(Hervorhebung nachträglich eingefügt)
Was genau hättest du dir sonst noch gewünscht, um klarer zu machen, worum es hier geht?
1. fehlt in deinen Antworten der fettgedruckte Satz und
2. bezog sich meine Kritik auf deine Aussage: Wie kommst du zu dieser Fehleinschätzung? - In meinem Post auf den du geantwortet hast, ging es um die Personalakte, als auch den Personalausweis, als auch visuell oder papierform. - Also genügend Möglichkeiten genauer zu antworten.
Zumal du in deinem 2. Post "Gut, wenn man den entscheidenden Halbsatz einfach weglässt, kann man natürlich alles sinnentstellend zitierend...." Du es auch nicht aufgeklärt hast, dass es Dir nicht um die papiermäßige Datenspeicherung geht.
Wieso muss ich dir das alles erklären?
Vielleicht versetzt Du Dich mal in die Position des Adressaten deiner mails und prüfst nach, ob diese nicht zweideutig oder missverständlich sein könnten.
Veröffentlicht von: @gelbermohn1. fehlt in deinen Antworten der fettgedruckte Satz und
Nein. Lies ruhig nochmal genauer, der Beitrag aus dem ich mich hier zitiert habe, ist ja verlinkt und sollte also nicht unmöglich zu finden sein.
Veröffentlicht von: @gelbermohnWieso muss ich dir das alles erklären?
Um Nebelkerzen zu zünden, vermute ich.
Veröffentlicht von: @morranNein. Lies ruhig nochmal genauer, der Beitrag aus dem ich mich hier zitiert habe, ist ja verlinkt und sollte also nicht unmöglich zu finden sein.
In deinen Antworten zu meinen Posts kann ich weder das Fettgedruckte finden, noch eine Verlinkung.
Warum machst Du es mir so schwer?
Veröffentlicht von: @morranVeröffentlicht von: @###user_nicename###Wieso muss ich dir das alles erklären?
Veröffentlicht von: @morranUm Nebelkerzen zu zünden, vermute ich.
Vielleicht denkst du mal lieber darüber nach, ob ich nicht vielleicht recht habe.
Viele Grüße
Veröffentlicht von: @gelbermohnIn deinen Antworten zu meinen Posts kann ich weder das Fettgedruckte finden, noch eine Verlinkung.
Warum machst Du es mir so schwer?
Ich mache dir nichts schwer. Es ist so schwer - oder auch nicht, Schwierigkeit ist ja immer sehr subjektiv.
Dass du nicht imstande bist, in einem Beitrag in diesem Forum einen Link zu erkennen, mag ja an mangelnder Internetkompetenz liegen - vielleicht eine Altersfrage? Das will ich dir also nicht verdenken, Gesetze und Verordnungen kann man ja auch auf Papier lesen.
Du verfügst aber offenbar auch nicht über die nötige Lese- und Textkompetenz, um aus vier kurzen Textbeiträgen, die ordentlich in diesem Thread hintereinander stehen und insgesamt acht originale (also nicht zitierte) Sätze umfassen, einen Satz herauszusuchen, selbst nachdem ich ihn nochmal zitiert und im Zitat extra hervorgehoben habe.
Auch das will ich dir nicht prinzipiell verdenken, du kannst ja vermutlich nichts dafür.
Aber wenn dich das schon überfordert, weiß ich nicht, was dich auf die Idee bringt, du wärst irgendwie qualifiziert, über Rechtstexte zu diskutieren, die noch deutlich komplexer sind als alles, was ich hier in diesem Thema geschrieben habe.
Veröffentlicht von: @morranDass du nicht imstande bist, in einem Beitrag in diesem Forum einen Link zu erkennen, mag ja an mangelnder Internetkompetenz liegen - vielleicht eine Altersfrage?
Das stimmt, ich habe tatsächlich nicht gesehen, dass am Ende des Zitats ein Link vorhanden war.
Es ging aber bei meiner Kritik nicht um deine zitierte Aussage, sondern um die Antworten danach, also um die Papierform von Daten / z.B. Personalakte.
In diesem Zusammenhang, habe ich dann auch nur die dazugehörigen Antworten von Dir durchgelesen, in denen dein zitierter Satz
"Die DSGVO regelt die automatische und teilautomatische Verarbeitung sowie die Speicherung von persönlichen Daten. Ausweiskontrolle fällt in keine dieser Kategorien." eben nicht vorkommt.
Insofern, war meine Vorgehensweise nicht altersbedingt, sondern logisch.
Veröffentlicht von: @morranDu verfügst aber offenbar auch nicht über die nötige Lese- und Textkompetenz, um aus vier kurzen Textbeiträgen, die ordentlich in diesem Thread hintereinander stehen und insgesamt acht originale (also nicht zitierte) Sätze umfassen, einen Satz herauszusuchen,
Wie ich dir oben begründet habe, hat die von dir zitierte Textstelle nichts mit meiner Kritik zu tun, siehe auch dazu unten 2. .
Insofern gebe ich dir deine Kritik gerne zurück.
Auf meine Begründung:"2. bezog sich meine Kritik auf deine Aussage: Wie kommst du zu dieser Fehleinschätzung? - In meinem Post auf den du geantwortet hast, ging es um die Personalakte, als auch den Personalausweis, als auch visuell oder papierform. - Also genügend Möglichkeiten genauer zu antworten."
gehst Du garnicht ein. Warum nicht?
Veröffentlicht von: @morranAber wenn dich das schon überfordert, weiß ich nicht, was dich auf die Idee bringt, du wärst irgendwie qualifiziert, über Rechtstexte zu diskutieren, die noch deutlich komplexer sind als alles, was ich hier in diesem Thema geschrieben habe.
Du musst nicht persönlich werden. Argumente wären besser, die fehlen dir allerdings.
Veröffentlicht von: @gelbermohnDu musst nicht persönlich werden. Argumente wären besser, die fehlen dir allerdings.
In der Tat, dass muss ich nicht. Ich muss aber auch nicht im Park Schach mit Tauben spielen.
Veröffentlicht von: @gelbermohnVielleicht versetzt Du Dich mal in die Position des Adressaten deiner mails und prüfst nach, ob diese nicht zweideutig oder missverständlich sein könnten.
Ich frag mich, was Dich so ärgert. Allein durch den Thread, die Überschrift und das Thema ist es doch klar, worum es geht 🤨
Eben. Und genau die fällt nicht unter Datenspeicherung.
Ob Datenspeicherung analog oder digital erfolgt, ist egal. Beides fällt unter die DSGVO.
In dem Augenblick, wo ein Veranstalter jemanden auffordert seinen Personalausweis zu zeigen, werden diese Daten erfasst. Auch wenn das nur visuell ist.
Das ist keine Datenerfassung. Datenerfassung heißt, dass Daten so erhoben werden, dass sie anschließend verwertbar sind. Wenn du also ein Ticket online kaufst, hat der Veranstalter bereits deine Daten. Dass du bei der Einlasskontrolle so nen Serms abziehst, passt dann nicht wirklich.
Wenn du dein Impfzertifikat vorzeigst und sich der Veranstalter zur Überprüfung deinen Perso zeigen lässt, erhebt er keine Daten. Oder meinst du, der Typ von der Einlasskontrolle ist in der Lage, sich von allen 300 Personen (so viele waren am Samstag bei einer Sportveranstaltung als Zuschauer) die Daten zu merken?
Übrigens: aktuell werden überall Kontaktdaten erhoben, die ausschließlich der Nachverfolgung im Fall der Fälle dienen und nach einem gesetzlich festgelegten Zeitraum zu vernichten sind. Wenn du das nicht willst, dann geh halt nicht hin.
Veröffentlicht von: @herbstroseWenn du also ein Ticket online kaufst, hat der Veranstalter bereits deine Daten. Dass du bei der Einlasskontrolle so nen Serms abziehst, passt dann nicht wirklich.
In meinem Personalausweis stehen allerdings auch noch weitere Daten, die mit der Vertragserfüllung nichts zu tun haben.
Die Einsichtnahme ohne das irgendwelche Daten gespeichert werden, scheint wohl nicht unter die DSGVO zu fallen, ist also ok.
Aber, wie ich schon in einer anderen Antwort erklärte, ist es wohl so, dass eine Vorlage des Ausweises ohne dass es zu einer Vertragserfüllung nötig ist oder es eine gesetzl. Anforderung dieses verlangt, ich die Vorlage verweigern kann. Bei anschließender Verweigerung des Zutritts kann man/ich u.U. Schadensersatz verlangen.
Zu Deinen weiteren Beispielen ist zu berücksichtigen, dass die
Erhebung der Daten gesetzl. vorgeschrieben ist.
Viele Grüße
Die Ausweisdaten werden aber nicht gespeichert, somit greift die DSGVO nicht.
Speicherung wäre wenn er gescannt werden würde, oder kopiert.
Veröffentlicht von: @jigalDie Ausweisdaten werden aber nicht gespeichert, somit greift die DSGVO nicht.
Speicherung wäre wenn er gescannt werden würde, oder kopiert.
habe ich zwischendurch auch gedacht, aber nachdem ich heute, auf Grund deines Posts nochmal nachgeschaut habe steht unster dem Begriff Datenverarbeitung in der DSGVO folgendes:
"Art. 4 Ziffer 2 DSGVO: „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;"
Zum Thema, was ist unter "Erhebung" gemeint: "Die bayerische Aufsichtsbehörde (BayLDA) hat zum Thema der Informationspflichten eine interessante Orientierungshilfe veröffentlicht in der sie auch den Begriff der Erhebung definiert und Beispiele nennt. Demnach liegt eine Erhebung nur dann vor, wenn ein „aktives Handeln“ des Verantwortlichen vorliegt; dieser also in irgendeiner Form zu erkennen gegeben hat, dass er diese Daten erhalten möchte." der Verantwortliche in unserem fall, ist der veranstalter oder seine Mitarbeiter.
Insofern scheint die Kontrolle des Personalausweises doch unter die DSGVO zu fallen.
Was Deine Bemerkung auf meinen Post betrifft, ging es mir nur darum, dass eine Ensichtnahme in den Perso vorher vereinbart sein muss, damit es nicht vor Ort zu Problemen und Schadensersatzansprüchen kommt, die Spreicherung der Daten, wäre ein anderer Punkt.
Viele Grüße
sehe ich nicht so. Es wird kontrolliert ob das Zertifikat mit der Person übereinstimmt, der Ausweis wird nicht gespeichert und kurz drauf geschaut.
Veröffentlicht von: @jigalsehe ich nicht so. Es wird kontrolliert ob das Zertifikat mit der Person übereinstimmt, der Ausweis wird nicht gespeichert und kurz drauf geschaut.
Die idee kommt ja nicht von mir, sondern von der bayrischen Aufsichtsbehörde - das kannst Du natürlich anders sehen, als das geltende Recht es vorsieht. Aber was das bringen soll?
Im übrigen ging es nicht um das Zertifikat, sondern den Papierimpfausweis - für den es keine Aufforderung gibt, diesen durch Perso zu kontrollieren.
Viele Grüße
Wenn jemand betrügen will, dann wird es gelingen.
Daher ist es umso wichtiger dass viele geimpft sind, wenn ein Betrüger in der Veranstaltung ist, dann sollte nichts passieren.
Veröffentlicht von: @jigalWenn jemand betrügen will, dann wird es gelingen.
Daher ist es umso wichtiger dass viele geimpft sind, wenn ein Betrüger in der Veranstaltung ist, dann sollte nichts passieren.
Auch ohne Betrug, also mit Impfzertifikat besteht kein Schutz davor sich
zu infizieren oder andere zu infizieren - auch wenn behauptet wird, dass
das viiiiel weniger vorkommt.
Auch ohne Betrug, also mit Impfzertifikat besteht kein Schutz davor sich
zu infizieren oder andere zu infizieren - auch wenn behauptet wird, dass
das viiiiel weniger vorkommt.
8n deiner Aussage fehlt ein wichtiger Fakt. Es besteht ein Schutz vor Ansteckung, aber kein 100%iger.
Was aber viel wichtiger ist: Geimpfte kommen, wenn sie erkranken höchst selten ins Krankenhaus oder gar auf Intensiv.
Es geht bei den 3G-Auflagen auch nicht zwangsläufig um das Vermeiden von Ansteckung sondern um das Minimieren des Hospitalisationsrisikos. Das kann aber nur gelingen, wenn alle solidarisch handeln.
In Italien darfst du ohne Impfnachweis nicht mal zur Arbeit.
Veröffentlicht von: @herbstrose8n deiner Aussage fehlt ein wichtiger Fakt. Es besteht ein Schutz vor Ansteckung, aber kein 100%iger.
Fakt wäre, wenn Zahlen vorliegen würden - die gibt es aber nicht. Insofern soll nur suggeriert werden, dass Geimpfte extrem wenig sich infizieren können oder andere zu infizieren.
"Es ist niedrig, aber nicht Null."
Das wollte ja Herr Spahn vom RKI, um damit die Erleichterungen für Geimpfte einzuleiten - man will ja wiedergewählt werden.
Man wollte nur nicht nachfragen, warum das RKI bei seiner Einschätzung keine Zahlen vorgelegt hat. - Eben, weil es keine Zahlen gibt, die diese Einschätzung des RKI belegen würden.
Hätte man sich auch denken können, habe ich aber gemacht,
weil ich meine Schlawiner kenne. 😈
Es gibt Zahlen, aber das würde hier zu weit führen und gehört nicht zum Thema.
Die DSGVO regelt ausdrücklich nur die automatische oder teilautomatische Verarbeitung, sowie die nichtautomatische Verarbeitung, wenn - und nur wenn - die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen.
Nachdem weder Auge noch Hirn des Kontrollierenden als Dateisystem gelten können, ist die Ausweisüberprüfung durch reines Anschauen also keine Verarbeitung, die unter die Regeln der DSGVO fällt.
Ob das reine Anschauen schon als Erhebung und damit als Verarbeitung im Sinne der DSGVO gelten kann, wäre wieder zu prüfen - denn die Orientierungshilfe des BayLDA ist eben nur eine Orientierungshilfe, und nicht Gesetz - aber da diese Frage hier völlig unerheblich ist, weil schon mangels der Speicherung in einem Dateisystem die DSGVO nicht gilt, kann das hier dahinstehen.
Leider nicht.
Denn
Veröffentlicht von: @morrandie Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen.
dass "soll" muss ja nicht nachgewiesen werden, Bzw. brauche ich als Verbraucher auch nicht nachprüfen.
Wie will ich als veranstalter sicherstellen, dass meine Angestellten nicht sich manche daten notieren, egal aus welchen Gründen, z.b. weil sie eine frau besonders attraktiv finden und die Adresse aufschreiben möchten.
das müsste dann ausgeschlossen sein, was es ja nicht ist.
Deshalb ist auch auch bei Personalgesprächen die Abfrage nach sex. Orientierung oder Religion nicht gestattet - gemäß DSGVO Art 9
Veröffentlicht von: @morranOb das reine Anschauen schon als Erhebung und damit als Verarbeitung im Sinne der DSGVO gelten kann, wäre wieder zu prüfen
Steht so schon in der DSGVO - die Erhebung - der Daten gehört zur Datenverarbeitung.
Wie will ich als veranstalter sicherstellen, dass meine Angestellten nicht sich manche daten notieren, egal aus welchen Gründen, z.b. weil sie eine frau besonders attraktiv finden und die Adresse aufschreiben möchten.
das müsste dann ausgeschlossen sein, was es ja nicht ist.
Im Vorfeld die Kontrolleure aufs Schärfste Instrumenten. Vor Dienstbeginn kontrollieren, dass niemand Zettel und Stift oder Kameras dabei hat. In unregelmäßigen Abständen selber sm Einlass vorbeischauen. Ach ja: wenn (wie bei uns bei Großveranstaltungen) 5 1/2 Tausend Menschen innerhalb einer Stunde zu kontrollieren sind, ist weder Zeit noch Möglichkeit, sich irgend etwas abzuschreiben.
Ich weiß nicht, ob es überhaupt Ausschlusskriterien gibt für die Datenerhebung "ohne Speicherung" gelten,
wenn in der DSGVO auch das "soll" also die theotretische Möglichkeit eingeschlossen ist?
Viele Grüße
Weißt du was: wenn du sooooooo sehr um den Schutz deiner Daten vor Missbrauch bemüht bist, wundert es mich, dass du überhaupt im Internet unterwegs bist. Aufgrund deiner Spuren hier ist es mir ein Leichtes, dich aufzuspüren.
Veröffentlicht von: @herbstroseWeißt du was: wenn du sooooooo sehr um den Schutz deiner Daten vor Missbrauch bemüht bist, wundert es mich, dass du überhaupt im Internet unterwegs bist. Aufgrund deiner Spuren hier ist es mir ein Leichtes, dich aufzuspüren.
Ich nehme den Datenschutz ernst, er gehört zu den Grundrechten, zur
Erhaltung der Demokratie und zu insbesondere zu meiner Freiheit und
zu meinem Schutz.
Ich finde, es gibt keinen Grund damit leichtfertig zu sein.
Und um bei deinem Beispiel zu bleiben, welche Daten ich im Internet preis gebe entscheide ich, freiwillig.
Und das gilt auch beim Datenschutz. Glücklicherweise!
Ich glaube nicht, dass deine Daten im Internet zu 100% sicher sind.
Die Ausweiskontrolle fällt nur insofern unter irgendwelche Datenschutzrichtlinien, dass die Kontrolle so erfolgen muss, dass niemand außer dem Kontrolleur die Daten zu sehen bekommt.
In meinem Personalausweis stehen allerdings auch noch weitere Daten, die mit der Vertragserfüllung nichts zu tun haben.
Die Einsichtnahme ohne das irgendwelche Daten gespeichert werden, scheint wohl nicht unter die DSGVO zu fallen, ist also ok.
Es wird nur die Vorderseite des Persos angeschaut. Diese beantwortet bereits die Frage, ob du das auf dem Foto bist und ob Name und Geburtsdatum auf dem Zertifikat mit Name und Geburtsdatum im Personalausweis übereinstimmen. Staatsangehörigkeit und Geburtsort spielen für die Einlasskontrolle keine Rolle und werden nicht erhoben (= in Schriftform festgehalten, um später weiterverarbeitet zu werden).
Jeder Veranstalter muss den zuständigen Behörden ein Hygienekonzept vorlegen. Im Moment gelten die 3G (mancherorts bzw. nach bestimmten Kriterien auch 2G). Diese Regeln beinhalten die Kontrolle der vorgelegten Nachweise mittels Lichtbildausweis. Obendrein hat der Veranstalter Hausrecht.
Die Hygieneregeln kann man überall nachlesen (Homepage, Ticket oder Beilage zum Ticket, Aushänge am Veranstaltungsort ...)
Ich glaube nicht, dass du Schadensersatzansprüche geltend machen kannst, wenn die Regeln zuvor veröffentlicht wurden. Du kannst allerdings dein Ticket auch an der Tageskasse noch zurück geben.
Wenn das alles so toll geregelt ist, wie Du schreibst, dann ist es ja gut.
Das war aber nicht der Ausgangspunkt gewesen.
Veröffentlicht von: @herbstroseObendrein hat der Veranstalter Hausrecht.
Auch wer Hausrecht hat, kann sich nicht über geltende Gesetze hinwegsetzen.
Veröffentlicht von: @herbstroseDiese Regeln beinhalten die Kontrolle der vorgelegten Nachweise mittels Lichtbildausweis.
In dem vom Bund kopierten Artikel (so), steht seltsamerweise nichts davon, dass ein Papierdokument/Impfausweis durch Abgleich mit dem Perso kontrolliert werden soll. Wenn das so stimmt, weiß ich nicht ob ein Hygienkonzept sich über geltendes Recht hinwegsetzen darf.
Denn ohne eine ges. Grundlage scheint es so zu sein, dass die Einsichtnahme in den Perso auch unter die DSGVO fällt und dann wäre eine gesetzliche Anweisung zur Identitätskontrolle Voraussetzung für die Aufforderung zur Einsichtnahme. Die AGB des Veranstalters oder ähnliches reichen nicht aus.
In dem vom Bund kopierten Artikel (so), steht seltsamerweise nichts davon, dass ein Papierdokument/Impfausweis durch Abgleich mit dem Perso kontrolliert werden soll.
Doch, genau das steht da.
Veröffentlicht von: @herbstroseDoch, genau das steht da.
Warum zitierst Du nicht?
Das hattest du doch bereits zitiert. *schulterzuck. Ist es so schwer, dein eigenes Geschriebenes nochmal zu lesen?
Veröffentlicht von: @herbstroseDas hattest du doch bereits zitiert. *schulterzuck. Ist es so schwer, dein eigenes Geschriebenes nochmal zu lesen?
Dann wäre Dir aber aufgefallen, dass deine Behauptung über das, was im Text steht, eben nicht stimmt.
Sozusagen eine Kontrolle für Dich, ob Deine Erinnerung wirklich stimmt.
Viele Grüße
Veröffentlicht von: @gelbermohnAber, wie ich schon in einer anderen Antwort erklärte, ist es wohl so, dass eine Vorlage des Ausweises ohne dass es zu einer Vertragserfüllung nötig ist oder es eine gesetzl. Anforderung dieses verlangt, ich die Vorlage verweigern kann. Bei anschließender Verweigerung des Zutritts kann man/ich u.U. Schadensersatz verlangen.
Ob das prinzipiell so ist, bin ich gerade nicht gestimmt, zu prüfen. Aber nachdem der Veranstalter gesetzlich verpflichtet ist, deinen Coronanachweis zu prüfen, und dieser Nachweis nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gilt, stellt sich die Frage nach der prinzipiellen Richtigkeit deiner Behauptung ja in diesem konkreten Fall auch gar nicht.
Veröffentlicht von: @morranOb das prinzipiell so ist, bin ich gerade nicht gestimmt, zu prüfen. Aber nachdem der Veranstalter gesetzlich verpflichtet ist, deinen Coronanachweis zu prüfen, und dieser Nachweis nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gilt, stellt sich die Frage nach der prinzipiellen Richtigkeit deiner Behauptung ja in diesem konkreten Fall auch gar nicht.
Wie in meinem kopierten text des Bundes zu lesen ist, gibt es nur eine Aufforderung, den elektr. Impfausweis/Zertifikat per Identitätskontr. zu prüfen.
Dann gäbe es für den Papierimpfausweis keine rechtl Grundlage.
Und was tut das nun wieder zur Sache?
Ich habe keine Ahnung, was das wieder für ein Text sein mag, der dir da vorliegt, aber selbst wenn es sich so verhielte, wie du sagst, was dann?
Dann müsste eben das digitale Zertifikat kontrolliert werden, das wieder ausdrücklich nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gilt, und Leute die nur einen Papierimpfausweis vorweisen wollen/können, müssten per Gesetz draußen bleiben, weil sie den vorgeschriebenen Nachweis nicht vorlegen wollen/können.
Veröffentlicht von: @morranund Leute die nur einen Papierimpfausweis vorweisen wollen/können, müssten per Gesetz draußen bleiben, weil sie den vorgeschriebenen Nachweis nicht vorlegen wollen/können.
Nein. Der Veranstalter muss ja die Identität nicht prüfen, also kein Problem - denn wie ich ja geschrieben habe, gibt es keine ges. Aufforderung dazu.
Falsch! Wenn der Impfnachweis kontrolliert wird, hast du deinen Lichtbildausweis vorzulegen.
Auch hier noch mal der von dir zitierte Text:
Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?
Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.
Wir schreiben hier über den Papier-Impfausweis und nicht über den digitalen.
Insofern ist deine Einlassung falsch, weil nicht zutreffend.
Viele Grüße
Es geht um den Impfnachweis an sich. Woher weiß der Veranstalter, dass der Impfausweis oder der in irgendwelchen Apps eingescannt Impfnachweis tatsächlich dir gehört und nicht deinem Bruder oder Schwager?
Wenn du also deinen Lichtbildausweis nicht vorzeigen möchtest, um die Richtigkeit des vorgelegten Impfdokumentes zu belegen, dann bleib halt den betreffenden Veranstaltungen fern.
Ich weiß nicht, warum ich mich auf diese fruchtlose Diskussion einlasse, aber einen letzten Kommentar will ich noch verfassen.
Es braucht keine gesetzliche Aufforderung zur Überprüfung des Ausweises.
Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, dass nur geimpften, genesenen und (teilweise) getesteten Personen Einlass zu gewähren ist.
Gemäß § 2 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist
* eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
* eine genesene Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist,
* eine getestete Person eine asymptomatische Person, die [...] im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist.
Der Veranstalter hat also zu prüfen, ob der jeweilige von der Einlass begehrenden Person vorgelegte Nachweis auf sie ausgestellt ist. Das kann er nur prüfen, wenn ihm die Identität der Einlass begehrenden Person jeweils bekannt ist - er muss also eine Identifizierung vornehmen. Nachdem wir alle nicht mit Namen und Geburtsdatum auf der Stirn geboren werden, ist die Überprüfung eines amtlichen Lichtbildausweises in den meisten Fällen die einzig praktikable Methode zu Identifizierung der Einlass begehrenden Person. Damit ist sie zulässig, weil nötig, ganz ohne dass das im Gesetz explizit vorgeschrieben wäre.
Veröffentlicht von: @morranDer Veranstalter hat also zu prüfen, ob der jeweilige von der Einlass begehrenden Person vorgelegte Nachweis auf sie ausgestellt ist. Das kann er nur prüfen, wenn ihm die Identität der Einlass begehrenden Person jeweils bekannt ist - er muss also eine Identifizierung vornehmen.
Eben nicht! das sehe ich anders.
Ich brauche gemäß Gesetz nur zu prüfen, ob jemand ein gültiges Dokument besitzt, wie oben auch steht. Ob jemand das unberechtigt besitzt muss ich nicht prüfen, dass geht zumindest bei der Prüfung von Papierimpfausweisen nicht hervor.
Du drehst dich im Kreis.
Der Veranstalter muss die Gültigkeit des Impfnachweises prüfen. Dazu bedarf es einer Identitätskontrolle. Punkt. Da gibt es nichts zu diskutieren. Dass du das anders siehst, haben wir verstanden. Das ist aber ausschließlich dein Problem.
Veröffentlicht von: @herbstroseDer Veranstalter muss die Gültigkeit des Impfnachweises prüfen. Dazu bedarf es einer Identitätskontrolle. Punkt. Da gibt es nichts zu diskutieren. Dass du das anders siehst, haben wir verstanden. Das ist aber ausschließlich dein Problem.
Du bist hier zu ungenau.
1. Um die Gültigkeit eines Impfausweises zu prüfen, brauche ich überhaupt keine Identität, sondern nur die Kriterien, falls es diese gibt, woran ich einen gültigen oder gefälschten Ausweis erkennen kann. Die Gültigkeit hat doch nichts mit dem Besitzer zu tun.
2. Um jemanden aufzufordern, einen Perso vorzulegen, bedarf es, so meine Auffassung, einer ges. Grundlage. Die scheint es bei den Papierimpfausweisen nicht zu geben.
3. Abgesehen davon, habe ich kein Problem, ich möchte mich nur nett unterhalten und ggf. auch etwas dazulernen.
ich würde dich nicht reinlassen
Eigentlich soll ja ausgeschlossen werden dass du den Impfausweis deines Nachbarn verwendest, der im Gegensatz zu dir geimpft ist.
- das ist der Hintergrund -
Jetzt ganz einfach: wenn ich an der Tür stehen würde, wie der Fragesteller und wir hätten uns entschlossen die Ausweise zeigen zu lassen, nicht zu fotografieren oder zu kopieren und ich hätte mit dir eine Diskussion darüber würde ich nicht diskutieren, ich würde noch ein anderes Dokument mit Foto akzeptieren und bei Weigerung gibt es den Platz im Gemeindehaus eben für jemand anderes.
Die Regelung wäre vorher auf der Homepage der Gemeinde, bzw. per Aushang. Eintrittskarte hättest du ja keine, sonst hättest du das beim Onlinekauf bestätigt die 3 G incl. Ausweiskontrolle zu akzeptieren.
Veröffentlicht von: @jigalEigentlich soll ja ausgeschlossen werden dass du den Impfausweis deines Nachbarn verwendest, der im Gegensatz zu dir geimpft ist.
Veröffentlicht von: @jigal- das ist der Hintergrund -
von was?
1. der Identitäskontrolle, die du für notwendig hälst?
2. oder der ges. vorgeschriebenen Prüfung gültiger Impfnachweise?
des Hygienekonzepts der Gemeinde.
Wer darüber diskutiert bleibt eben draussen.
Nachtrag vom 28.09.2021 1532
Es gibt zwei Dinge.. Ich akzeptiere was die Regeln sind oder lasse es eben bleiben. Bisher habe ich noch nicht gesehen, wie Personalausweise noch gezeigt werden sollten. Das scannen der QR-Codes der App habe ich schon gesehen. Ausgefüllte Zettel kontrolliert im Alltag auch kaum jemand. Ohne Zettel bzw. Anmeldung im Internet kommt man bei uns z.B. nicht in den Gottesdienst, wer das nicht möchte muss eben zuhause bleiben.
Du hast nachzuweisen, dass du die geimpfte Person bist. Punkt.
Veröffentlicht von: @herbstroseDu hast nachzuweisen, dass du die geimpfte Person bist. Punkt.
Interessant.
Steht wo?
Dreimal darfst du raten.
Wie lange wollt Ihr eigentlich so weiterdiskutieren?
Es gibt keine Argumente mehr, es wird persönlich und sich überzeugen lässt sich ja eh keiner.
Er hat weiter oben einen Text des Bundesgesundheitsministeriums gepostet. Darin steht u.a.:
Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?
Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.
Den von mir unterstrichen Satz hat er dabei allerdings überlesen.
Veröffentlicht von: @herbstroseDen von mir unterstrichen Satz hat er dabei allerdings überlesen.
Nein, habe ich nicht überlesen.
Es geht nicht um den digitalen Impfausweis.
Digitaler Impfausweis
Du hast einen digitalen Impfausweis? Wie sieht der aus? Wo bekommt man den?
Veröffentlicht von: @herbstroseDu hast einen digitalen Impfausweis? Wie sieht der aus? Wo bekommt man den?
ich weiß nicht, was du meinst.
Veröffentlicht von: @herbstroseDu hast einen digitalen Impfausweis? Wie sieht der aus? Wo bekommt man den?
Das Papier dafür mit dem Scan, also QR-Code, bekommst du beim Hausarzt, dann kannst du ihn dir selbst in dein Handy einscannen. Mit deinem Impfnachweis können dir die Leute in den Apotheken auch einen Scan erstellen.
Auf dem Handy erscheint ein Symbol "CovPass", wenn du draufklickst siehst du das "Impfzertifikat" und nochmal klicken, da siehst du deinen Namen, das Geburtsdatum und die Impfdaten. Wenn du noch mehr sehen willst, wird der jeweilige Impfstoff angezeigt.
Das ist kein "digitaler Impfausweis, sondern ein digitaler Impfnachweis. Im Grunde ist das nur eine Kopie des aufgedruckten Zertifikates.
Der digitale Impfausweis, in den alle Impfungen eingetragen werden sollen, steckt noch nicht mal in den Kinderschuhen.
Sorry, das wußte ich nun nicht.
Deswegen hatte ich ja nachgefragt, was genau gemeint ist.
Das habe ich dann auch so verstanden, aber weiter weiß ich ebenso leider nichts.
Nachtrag
Ich stelle selber Impfzertifikate aus.
oki
Was ist denn deiner Meinung nach eine"Identitätskontrolle"?
Ich zitiere mal dein Zitiertes:
Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?
Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.
Wundert mich echt, dass du das nicht gelesen hast oder selektiv ausblendest. Es ist also nicht nur das Recht des Veranstalters, sich den Perso zeigen zu lassen. Es ist sogar deine Pflicht, ihn unaufgefordert vorzuzeigen.
Veröffentlicht von: @herbstroseWundert mich echt, dass du das nicht gelesen hast oder selektiv ausblendest. Es ist also nicht nur das Recht des Veranstalters, sich den Perso zeigen zu lassen. Es ist sogar deine Pflicht, ihn unaufgefordert vorzuzeigen.
Vielleicht reden wir auch aneinader vorbei - oder ich verstehe dich schlichtweg nicht.
Ich diskutiere nicht zum Thema digitaler Impfausweis. Warum wiederholst du immer deine Einlassung? da bin ich doch ganz deiner Meinung.
Viele Grüße
Es ist vollkommen wurscht ob die Impfung digital oder mit Impfpass nachgewiesen wird. Beim gelben Impfpass (WHO) besteht eben noch der Nachteil, wer kontrolliert kann nicht nur die Covid 19 Impfung sehen, sondern auch ob z.B. Polio oder Tetanus geimpft wurde.
Beim deutschen Impfpass oder dem der Bundeswehr wird die Covid 19 Impfung bei "besondere Impfungen" eingetragen.
Beide Ausweise auf Spezialpapier beinhalten aber die Daten der Person.
Theoretisch wäre es dir natürlich möglich den Impfpass eines Bekannten zu verwenden und so zu tun als wärst du geimpft.
Auch der Internationale Impfausweis (der gelbe WHO-Dings) beinhaltet keinen Identitätsnachweis. Es bleibt dabei: die Identität nachzuweisen geht nur mit einem Lichtbildausweis.
klar da steht ein Name drauf, ob du das bist weiss man nicht.
Es gibt keinen digitalen Impfausweis.
Es gab Wahlplakate gegen einen digitalen Impfausweis.
Der Sinn der Covpass App scheint manchen nicht klar zu sein.
a) das Impfbuch beinhaltet Daten die einen Türsteher nichts angehen.
b) da viele Leute mit dem Smartphone unterwegs sind gibt es diese App um nicht immer das Impfbuch dabei zu haben.
b) mit dieser App hast du eben nicht den Impfausweis dabei. Oder ist da deine Tetanusimpfung dokumentiert?
a) Was hindert dich, dir von deinem Hausarzt das Corona-Impfzertifikat ausstellen zu lassen?
Dass es Wahlplakate gegen den digitalen Impfpass gibt, wundert mich nicht. Den gibt es noch nicht und die Urheber dieser Plakate wollen nicht, dass er jemals kommt.
Ich benötige keinen digitalen Impfausweis, eine App nur für Corona macht Sinn. Der WHO Impfpass ist einfach zu unhandlich um ihn immer dabei zu haben, das war bei dem weißen deutschen einfacher.
Der war ja auch gedacht ihn dabei zu haben. Bei meiner Mutter steht ist dem Personalausweis beizufügen, der damals ja noch ein Büchlein war.
Zur Ergänzung
Veröffentlicht von: @jigalIch benötige keinen digitalen Impfausweis, eine App nur für Corona macht Sinn. Der WHO Impfpass ist einfach zu unhandlich um ihn immer dabei zu haben, das war bei dem weißen deutschen einfacher.
Der war ja auch gedacht ihn dabei zu haben. Bei meiner Mutter steht ist dem Personalausweis beizufügen, der damals ja noch ein Büchlein war.
Man kann sich in manchen Apotheken jetzt eine Art "Scheckkarte" bestellen, auf der der digitiale Impfnachweis eingedruckt ist. Kostet 9,90 Euro. Wir machen das auch. Wir lesen den QR Code des Zertifikats ein und der Kunde bekommt die Karte dann nach Hause geschickt. Die Karte kommt in die Brieftasche und so muss man nicht immer das Impfheft mitschleppen oder sich auf das Handy verlassen.
Danke für den Tipp.
Hier kann man suchen, welche Apotheke die bestellen kann. Alles machen es nämlich nicht, wir bekommen dafür nämlich gerade mal ein Taschengeld, das meiste bekommt der Entwickel und Vertreiber der Karte.
Danke für den Link!
Danke für den link. Das ist ja cool.... werde ich Schwiegermutter besorgen. Dann liegt ihr Impfausweis zu Hause auf Nr. Sicher, wenn sie mal wohin muss.
Zwei Apotheken generieren den digitalen Impfnachweis und drei besorgen die Scheckkarte.
Gibt es - außer dem Datenschutzproblem, das man mehr oder weniger schwerwiegend finden kann - eigentlich irgendetwas, das dagegen spricht, sich für 2,50 € bei einem Druckservice online den QR Code auf eine Karte drucken zu lassen?
Ich weiß nicht, ob das rechtlich anerkannt wird.
Ja. Denn den Code dürfen nur autorisierte Stellen auf Plastik bannen, denn auch diese Karte unterliegt gewissen Vorschriften. Tristesse hatte einen Link gepostet, wo man herausfinden kann, welche Apotheke in der eigenen Umgebung diesen Service anbietet.