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Beweisumkehr für die Polizei

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Orangsaya
Themenstarter
Beiträge : 2984

Als die Treppen des Reichstags gestürmt wurden haben drei Polizisten auf dem Podest die Stellung gehalten. Ich finde es ja gut, dass Polizisten mal gelobt werden, ob sie dafür das Bundesverdienstkreuz verdient haben, ist eine andere Frage. Dieser Lob hat mich zum Anlass genommen, mal zu fragen, was ihr von dem Antidiskriminierungsgesetz für die Polizei in Berlin haltet. Einige Politiker haben dieses Gesetz ja Antipolizeigesetz genannt. Die Ankündigung keine Polizei mehr nach Berlin zu schicken, ist bislang nur heiße Luft.

Normalerweise ist es unsere Rechtsstaatlichkeit so geregelt. Redet jemand einem anderen übel nach, so liegt die Beweislast bei dem, der das Übel verbreitet. Beispiel: Gehard Schröder wurde nachgesagt, er habe graue Haare, die er überfärbt hat. Der, der das behauptete wurde verurteilt, weil er es nicht beweisen konnte. Zur Sicherheit hat er seinen Friseur zur Verhandlung mitgenommen. Die Beweislast für diese Behauptung lag aber bei dem, der das Gerücht verbreitete der Bundeskanzler färbt sein Haar.

Nun ist es bei Polizisten so, dass sie vereidigte Beamte sind. Sie sind per Eid von Anfang an verpflichtet vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Deswegen wiegt die Aussage vor Gericht eigentlich mehr. Nun ist es, wenn auf der Treppe ein Schwarzer, oder ein Asiat gewesen wäre und dieser hätte behauptetet, ein Polizist hätte gesagt, geh die Treppe runter, du Bimbo, oder verschwinde du Kanake, dann hätte nicht der, der das behauptet, die Anschuldigung beweisen müssen, sondern der Polizist müsste schlüssig darlegen, dass die Behauptung falsch ist. Das ist eine Einzigartigkeit die nur in Berlin gilt. So will man, dass die Polizei, der hin und wieder mal Rassismus vorgeworfen wird, keine Menschen diskriminiert.

Was haltet ihr von der Beweisumkehr? Ist es gerechtfertigt, sollte man diese Regel auch auf andere Dinge, die die Polizei betrifft, ausdehnen?

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27 Antworten
Eldarion
Beiträge : 526

Tag zusammen,
Die Sache mit Schröders Haaren hab ich auch schon fast wieder vergessen 😊 Das Beispiel ist sehr gut gewählt. Die Beweislast wird mit dem Antidiskriminierungsgesetz ( was für ein Wortmonster) tatsächlich verdreht.
In Berlin scheint Recht und Gesetzt weniger zu gelten, als noch in anderen Teilen Deutschlands.
Es kann doch nicht sein, dass die Polizei erst einmal nachweisen muss, dass sie keine rassistischen Motive hat, um einen mutmasslichen Drogendealer nordafrikanischer Herkunft im Görlitzer Park zu kontrollieren.
Man kann schon die Frage stellen, ob der Berliner Senat in der jetzigen Zusammensetzung ein aufrichtiges Interesse an Recht und Ordnung hat.

eldarion antworten
1 Antwort
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @eldarion

Es kann doch nicht sein, dass die Polizei erst einmal nachweisen muss, dass sie keine rassistischen Motive hat, um einen mutmasslichen Drogendealer nordafrikanischer Herkunft im Görlitzer Park zu kontrollieren.

Was Berlin betrifft, ist es noch schlimmer. Es gibt in Berlin Gebiete, da hat die Polizei Probleme diese überhaupt zu betreten. Selbst bei einem kleinen Strafzettel sammeln sich Massen an, die die Polizei vertreiben will. Es nur bei einem wichtigen Grund und mit einem massiven Aufgebot dort hingefahren. Einige nennen die Gebiete No-Go-Area, andere bestreiten, dass es solche Gebiete überhaupt gibt.
Ich denke, es gibt durch das Gesetz einige Schwächen. Nehmen wir dein Beispiel mit dem Drogendealer. Gäbe es so eine Kontrolle und der Dealer äußert eine rassistische Bekleidung, dann müsste sich nicht der Dealer durch Beweise entlasten, sondern der Polizist müsste Beweisen, dass das der Dealer gesagt hat. Hier ist nicht nur ein ungleiches Vorgehen in einer ähnlichen Sache, sondern es zeigt, dass die rot-rot-grüne Regierung in Berlin das Problem verfehlt hat. Rassistische Beleidigungen sind ja durchaus möglich. Hier hätte eine Verordnung, die Videoaufzeichnungen, den Vorgang dokumentieren eine Lösung. Viedoaufzeichnungen mit Ton, die den gesamten Kontext des Geschehen nachvollziehen lässt. Nicht nur so kurze Frequenzen, die durch das Internet geistern. Dann wäre der Senat wenigsten neutral, aber nicht loyal zu seinen Beamten. Das Beamtenrecht ist ja eigentlich ein gegenseitiges Loyalitätverhältnis zwischen Staat und Beamte. Aber was soll man erwarten, wenn selbst ein Grünen Politiker die ursprünglichen Deutschen als Köterrasse öffentlich bezeichnen darf, ohne dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung die Konsequenz ist. Damit ich nicht falsch verstanden werden, ich sehe es grundsätzlich so. Würde ein AfD Politiker Araber als Eselrasse bezeichnen, wäre es eine ähnliche Verfehlung.

orangsaya antworten


Morran
 Morran
Beiträge : 490

Ich rate mal: Du hast das Gesetz nicht gelesen, oder?

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6 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Hast du ein konkrete Kritik an dem, was ich geschrieben habe?

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490

Ja, weiter unten.

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Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7132

Wer macht auch sowas. 😀

Welche, die das getan haben oder lesen lassen haben, sahen sich immerhin zu der Drohung veranlaßt, keine Polizeikräfte mehr zu Einsätzen in Berlin zu schicken.
Folge: Das Gesetz gilt nicht für auswärtige Polizisten.
https://www.tagesschau.de/ladg-rassismus-polizei-berlin-101.html
https://www.tagesschau.de/ladg-rassismus-polizei-berlin-103.html

alescha antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @alescha

Folge: Das Gesetz gilt nicht für auswärtige Polizisten.

Das Gesetz hätte auch in keiner früheren Fassung für auswärtige Polizisten gegolten, denn die Gesetzgebungskompetenz des Berliner Senats beschränkt sich eben auf das Land Berlin.

morran antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7132

Da muß ich passen.

Ich weiß nicht, ob und inwiefern das auch für auswärtige Polizisten gegolten hätte, wenn sie in Berlin (wo das Gesetz ja gilt) eingesetzt worden wären.
Wenn es so ist wie Du sagst, warum haben dann die Innenminister so einen Bohei gemacht? Die haben offensichtlich, wie den Links zu entnehmen ist, Nachteile für ihre Polizisten befürchtet, woraus ich schließe, daß es doch nicht so einfach ist zu sagen, das Gesetz hätte für auswärtige Polizisten ohnehin nicht gegolten.

alescha antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @alescha

Die haben offensichtlich, wie den Links zu entnehmen ist, Nachteile für ihre Polizisten befürchtet,

Naja, was die Innenminister gedacht haben, weiß ich natürlich nicht. Aber die Reaktion mag ja durchaus auch politisch motiviert gewesen sein.

morran antworten
Pankratius
Beiträge : 1336
Veröffentlicht von: @orangsaya

Gehard Schröder wurde nachgesagt, er habe graue Haare, die er überfärbt hat. Der, der das behauptete wurde verurteilt, weil er es nicht beweisen konnte.

Es war ein Zivilprozess. Folglich gab es keine Verurteilung (sondern eine Unterlassungsverfügung).

Veröffentlicht von: @orangsaya

Nun ist es bei Polizisten so, dass sie vereidigte Beamte sind. Sie sind per Eid von Anfang an verpflichtet vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Deswegen wiegt die Aussage vor Gericht eigentlich mehr.

Beamte haben vor Gericht die gleichen Pflichten und Rechte wie andere auch: Jeder ist als Zeuge verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Als Angeklagter darf man natürlich auch lügen (oder schweigen).

Die Vereidigung von Beamten ist etwas anderes als die Vereidigung als Zeuge vor Gericht.

Dass Aussagen von Polizeibeamten oft eine höhere Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft haben - ob berechtigt oder nicht -, ist eine andere Sache.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Was haltet ihr von der Beweisumkehr? Ist es gerechtfertigt, sollte man diese Regel auch auf andere Dinge, die die Polizei betrifft, ausdehnen?

Ich halte es für Unsinn.

Aber es ist Berlin. Überrascht da irgendetwas noch ... ?

pankratius antworten
1 Antwort
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @pankratius

Es war ein Zivilprozess. Folglich gab es keine Verurteilung (sondern eine Unterlassungsverfügung).

Ja, mir das ist schon klar, mir ist allerdings aber nicht bekannt, dass eine solche Reglung auch im strafrechtlichen Bereich übergeht.

Veröffentlicht von: @pankratius

Beamte haben vor Gericht die gleichen Pflichten und Rechte wie andere auch: Jeder ist als Zeuge verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Als Angeklagter darf man natürlich auch lügen (oder schweigen).

Ja, natürlich kann auch eine Privatperson im Nachhinein seiner Aussage vereidigt werden. Nur liegt da ein Unterschied zum Beamten. Der Beamte wurde geschult was eine Vereidigung bedeutet und welches Konsequenzen es hat. Der wesentliche Unterschied ist aber, weil er bevor er seine Aussage macht vereidigt wurde, zählt sein Wort von Anfang an höher.

Veröffentlicht von: @pankratius

Ich halte es für Unsinn.

Veröffentlicht von: @pankratius

Aber es ist Berlin. Überrascht da irgendetwas noch ... ?

Hier sind wir uns einig.

Mir fällt da gerade eine Geschichte ein. Bei mir klingelte das Zollamt, weil eine Pfändung anstand. Ich war Arbeitslos, im Übrigen nur zwei mal in meinem Leben, dass Arbeitsamt hatte meine Bewilligung verschleppt und die Krankenkasse hat überschnell eine Pfändung beantragt. Dié Frage, wer zahlt lies sich beim Arbeitsamt mit eine Dienstaufsichtsbeschwerde von einer Minute zur anderen klären. Ich ging zum Zollamt, weil sie die Pfändungsmarke entfernen müssen. Ich darf das auch nicht bei unberechtigter Pfändung. Der Zollbeamte hatte keine Lust zu mir zu fahren und die Marke abzumachen. Er hatte aber eine Lösung. Wenn er mich vereidigt, dann darf ich die Marke abmachen. Ich musste schnell einen Eid sagen. Darauf sagte er, das ich die Marke von der Sterreoanlage darf abmachen . Und dass mein Eid ein Leben lang gültig sei. Ob, das alles so seine Richtigkeit hatte war mir egal. Aber wenn es richtig ist, darf ich einen Siegel des Zollamts im Gegensatz zu anderen Bürgern entfernen. Allerdings nur im Rahmen des Rechts. Kurios, nicht war.

orangsaya antworten


Morran
 Morran
Beiträge : 490

Es gibt keine Beweisumkehr
Es gibt in §7 des LADG ausschließlich eine Beweiserleichterung.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Nun ist es, wenn auf der Treppe ein Schwarzer, oder ein Asiat gewesen wäre und dieser hätte behauptetet, ein Polizist hätte gesagt, geh die Treppe runter, du Bimbo, oder verschwinde du Kanake, dann hätte nicht der, der das behauptet, die Anschuldigung beweisen müssen, sondern der Polizist müsste schlüssig darlegen, dass die Behauptung falsch ist.

Nein. Erstmal hätte derjenige, der behauptet, diskrimiert worden zu sein, diese Tatsache glaubhaft machen müssen. Und eine Tatsache wird eben nicht allein durch ihre Behauptung glaubhaft gemacht.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Das ist eine Einzigartigkeit die nur in Berlin gilt.

Abgesehen davon, dass diese Einzigartigkeit in der Form, in der du sie behauptest, ja gar nicht existiert, gilt der Grundsatz, dass im Falle der Diskriminierung durch Behörden eine Beweiserleichterung gilt, in der ganzen EU, das ist nämlich in der Richtlinie 2000/43/EG vorgeschrieben.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Die Ankündigung keine Polizei mehr nach Berlin zu schicken, ist bislang nur heiße Luft.

Wäre ja auch sinnlos, denn das LADG gilt für Berliner Behörden. Ein aus einem anderen Bundesland nach Berlin geschickter Polizist würde also überhaupt nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.

morran antworten
13 Antworten
Pankratius
(@pankratius)
Beigetreten : Vor 10 Jahren

Beiträge : 1336

Es ist facto eine Abkehr vom In-dubio-pro-reo-Prinzip in Richtung "in dubio contra reum". Anderenfalls wäre die Gesetzänderung überflüssig gewesen; Indizienbeweise werden immer schon berücksichtigt.

Nachtrag vom 03.09.2020 1448
Oder was sonst muss ich mir unter "überwiegend wahrscheinlich machen" (wie es im Gesetz heißt, nicht "glaubhaft") vorstellen? Kannst du das etwas konkretisieren oder ein Beispiel geben?

pankratius antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @pankratius

(wie es im Gesetz heißt, nicht "glaubhaft")

Vielleicht liest du nochmal etwas aufmerksamer.

morran antworten
Pankratius
(@pankratius)
Beigetreten : Vor 10 Jahren

Beiträge : 1336

Ok, stimmt, steht auch drin. Er muss Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen ...

pankratius antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @morran

Nein. Erstmal hätte derjenige, der behauptet, diskrimiert worden zu sein, diese Tatsache glaubhaft machen müssen. Und eine Tatsache wird eben nicht allein durch ihre Behauptung glaubhaft gemacht.

Ich gebe zu, dass mir vorher nicht bekannt war, dass Bereiche die in die Strafbarkeit gehen, auch eine Beweisumkehr gibt. Vor dem Berliner Alleingang hätte ich aus dem Bauch gesagt, dass die Unschuldsvermutung gilt. Es muss dem Betroffenen nachgewiesen werden, dass er das Gesetz gebrochen hat. Dieses ist ein wesentlicher Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Das es eine Beweisumkehr im Strafrecht gibt, ist mir nur aus der Türkei bekannt und das war lange vor Erdogan. Da musste der Angeklagte seine Unschuld beweisen, wenn die Anschuldigung glaubhaft gemacht wurde. Das traf damals viele Kurden. Eine Glaubhaftmachung ist im Übrigen in letzter Konsequenz eine Ermessensfrage. Ich hätte vor dem Gesetz zwar der theoretischen Verurteilung eines Unschuldigen geklaubt, aber nie über so einen Weg.

Veröffentlicht von: @morran

Abgesehen davon, dass diese Einzigartigkeit in der Form, in der du sie behauptest, ja gar nicht existiert, gilt der Grundsatz, dass im Falle der Diskriminierung durch Behörden eine Beweiserleichterung gilt, in der ganzen EU, das ist nämlich in der Richtlinie 2000/43/EG vorgeschrieben.

Ja, dass ist doch ein alter Hut und ist in Deutschland längst ohne Umkehr der Beweislast geregelt. Schon bei der Schaffung des Gleichbehandlungsgesetz war die treffende Kritik, dass all diese Fragen bereits ohne Schaffung eines neuen Gesetzbuch bereits erfüllt sind.
Zu dem Berliner Gesetz wurde von Seiten der Unabhängige Personalvertretung der Berliner Polizei im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. "Bei Glaubhaftmachung entsprechender Tatsachen muss nicht der Kläger wie in jedem anderen Rechtsgebiet auch den Beweis antreten, sondern der Beklagte den behaupteten Verstoß widerlegen." als Erklärung abgeben. So einfach, wie du es darlegen willst, ist die Problematik auch nicht.

Veröffentlicht von: @morran

Wäre ja auch sinnlos, denn das LADG gilt für Berliner Behörden. Ein aus einem anderen Bundesland nach Berlin geschickter Polizist würde also überhaupt nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.

Ja, und der Polizist, der aus einem anderen Bundesland, oder einer Bundesbehörde nach Berlin geschickt wird, Untersteht für diese Zeit der Berliner Behörde und somit auch den Berliner Gesetzen.
Du schließt dich hier dem Argument von Geisel an, der auch mit der Begründung anderen anderen politischen Anschauungen kein Bühne bieten zu wollen, dass Demonstrationrecht aussetzen wollte. Höchst peinlich. Geisel hat auch in der Frage daneben gegriffen, denn die Polizisten aus einem anderen Bundesland sind der Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben. Deswegen wird das neue Reglung nicht nur von der Personalvertretung der Berliner Polizei, sondern mindestens Mecklenburg Vorpommern und der Bund zieht in Erwägung, ob sie ihre Beamten überhaupt noch nach Berlin entsenden. Ob sie der Hilfe verweigern dürfen, ist nochmal eine gesonderte Frage.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

Eine Glaubhaftmachung ist im Übrigen in letzter Konsequenz eine Ermessensfrage.

Eine Glaubhaftmachung ist in letzter Konsequenz ein Indizienbeweis. Und das ist nun wirklich ein alter Hut.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Ich hätte vor dem Gesetz zwar der theoretischen Verurteilung eines Unschuldigen geklaubt, aber nie über so einen Weg.

Dir ist aber schon klar, dass es sich hier nicht um ein Straf-, sondern um ein Verwaltungsgesetz handelt, und niemals irgendeine Person (ob schuldig oder nicht) deswegen zu einer Strafe verurteilt werden kann?

Veröffentlicht von: @orangsaya

Ja, dass ist doch ein alter Hut und ist in Deutschland längst ohne Umkehr der Beweislast geregelt.

Ja, und in Berlin ja jetzt auch.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Ja, und der Polizist, der aus einem anderen Bundesland, oder einer Bundesbehörde nach Berlin geschickt wird, Untersteht für diese Zeit der Berliner Behörde und somit auch den Berliner Gesetzen.

Und? Welche Konsequenz folgt für ihn persönlich oder seine Heimatbehörde daraus? Ich beantworte das gleich mal: keine, denn verklagbar sind unter diesem Gesetz ausschließlich Berliner Behörden - nicht deren Mitarbeiter oder ihnen vorübergehend unterstellte Personen.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Du schließt dich hier dem Argument von Geisel an, der auch mit der Begründung anderen anderen politischen Anschauungen kein Bühne bieten zu wollen, dass Demonstrationrecht aussetzen wollte. Höchst peinlich.

Ich habe keine Ahnung, wie Geisel argumentiert, daher kann ich mich seiner Argumentation auch nicht anschließen. Eine juristische Einschätzung wird aber nicht dadurch falsch, dass sie von unangenehmen Zeitgenossen geteilt wird.

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Aber damit wirfst du kein neues Argument, ein.
Die Bedenken sind wohl berechtigt und dieses überflüssige Gesetz brauchen wir nicht. Kein Bundesland macht das und die EU Verordnung fordert auch kein solches Gesetz für die Polizei. Kennst du innerhalb der EU ein Land, dass bezüglich der Polizei gemacht hat? Weder in Deutschland, oder sonst in der EU ist mir da was bekannt. Ganz im Gegenteil die französische Polizei kontrolliert wegen dem islamischen Terror bis heute engmaschig. Da wäre so ein Gesetz nur eine Behinderung ihrer Arbeit. Es geht vielmehr um folgendes, seit zehn Jahren haben die Grünen in Berlin versucht dieses Gesetz durchzusetzen. In dieser Zeit, sah selbst die SPD keinen Bedarf für die Forderung der Grünen, weil sie alles was nötig ist, im Bundesgesetz erfüllt sahen. Kann es sein, dass du aus einer Parteinähe heraus argumentierst? Auch das Land Brandburg sieht, wie sie es formuliert haben einen Klärungsbedarf. Die Polizeigewerkschaft in NRW setzt sich dafür ein, dass wegen diesem Gesetz keine Polizisten aus NRW nach Berlin entsendet werden. Das Gesetz liefert ja auch der Polizei möglichen Anschuldigungen aus der sie sich nur mit Mühe erwähren können. Der Sinn der EU Richtlinien ist namentlich genannt, die Gleichbehandlung. Der Anspruch auf Gleichbehandlung heißt nicht nur das Minoritäten einen Sonderbonus bekommen, sondern auch die Majorität keinen Pauschalverdacht ausgesetzt werden, zu deren Entlastung Steine in den Weg geschmissen werden.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

die EU Verordnung fordert auch kein solches Gesetz für die Polizei.

Ein Gesetz fordert die Verordnung in der Tat nicht ausdrücklich. Sie fordert aber genau das, was in diesem Gesetz jetzt geregelt wurde:

(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen im Einklang mit ihrem nationalen Gerichtswesen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß immer dann, wenn Personen, die sich durch die Nichtanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für verletzt halten und bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, es dem Beklagten obliegt zu beweisen, daß keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat.

Damit sind alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, eben solche Regeln einzuführen. Ob sie das nun per Gesetz oder Verordnung oder sonstwie tun, ist dabei erstmal egal, führt aber im Endeffekt immer zum selben Ergebnis.

Ich verstehe allerdings immer noch das Theater nicht. Das Land Berlin hat sich mit diesem Gesetz verpflichtet, Menschen, die glaubhaft machen können, dass sie von Berliner Behördenmitarbeitern benachteiligt wurden, und dass diese Benachteiligung wahrscheinlich rassistisch, sexistisch, etc. motiviert war, eine Entschädigung zu zahlen, auch ohne einen strengen Beweis zu fordern, dass die Benachteiligung wirklich rassistisch, sexistisch o.ä. motiviert war. Kein Polizist, Finanzbeamter oder sonstwer wird deshalb jemals als Angeklagter vor Gericht stehen.
Wo liegt da jetzt eigentlich dein Problem?

morran antworten
DerNeinsager
(@derneinsager)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 1449

Beweiserleichterung""" "

Wie sich das schon anhört. Entweder ein Beweiss ist Glaubhaftig oder nicht!!

Im Qualitätswesen kann man auch nicht kommen und sagen:

" Das ist jetzt eine Zertifikatserleichterung"

derneinsager antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @derneinsager

Wie sich das schon anhört. Entweder ein Beweiss ist Glaubhaftig oder nicht!!

Ja eben. Und wenn der Beweis der Benachteiligung glaubhaft ist, dann reicht das. Dann muss man nicht auch noch nachweisen, dass die Benachteiligung rassistisch, sexistisch oder sonstwie motiviert war - das kann man nämlich letztlich nie, weil man keine Gedanken lesen kann.
Aber dass eine Benachteiligung überhaupt existiert hat, muss man schon auch unter dem neuen Gesetz immer noch nachweisen.

Veröffentlicht von: @derneinsager

Im Qualitätswesen kann man auch nicht kommen und sagen:" Das ist jetzt eine Zertifikatserleichterung"

Mal abgesehen davon, dass zwischen Qualitätswesen und Verwaltungsrecht ein ganz erheblicher qualitativer Unterschied besteht und der Vergleich daher fundamental sinnlos ist, sind zumindest bei der Zertifizierung von Personen Zertifizierungserleichterungen gang und gäbe. Da gibt es Erleichterungen für Gehörlose, für Blinde, etc.

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @derneinsager

Beweiserleichterung""" "

Veröffentlicht von: @derneinsager

Wie sich das schon anhört. Entweder ein Beweiss ist Glaubhaftig oder nicht!!

Die Beweisumkehr an sich kritisiere ich nicht. Im zivilen Bereich kann es durchaus sinnvoll sein. Nehmen wir mal an, Du hast nach einer Krankheit einen Schaden und machst dafür den Arzt verantwortlich. Das ist auch eine Haftungsfrage. Normalerweise ist es so, dass du den nachweis bringen musst, dass der verfehlte medizinische Erfolg durch den Behandlungsfehler entstanden ist. Das ist schwer. Kann man nachweisen, dass der Arzt etwas was sonst bei der Behandlung für nötig gehalten wird nicht gemacht hat, kann eine Beweiserleichterung schon eine sinnvolle Sache sein.

Bei den Antidiskrimierungsgesthen ist es schon etwas anderes. Und bei dem Gleichstellungsgesetz von Berlin noch mal anders. Zu den Richtlinien der EU, die ja der Auslöser für absurde den absurden Aktionismus führte. Die Richtlinien sind ja vom Prinzip her richtig. Der Bedarf für eine derartige Richtlinie ist durchaus gegeben. Was bedeutet das für Deutschland? Für Deutschland hätte EU-Richtlinie nichts neues bedeutet. Wir haben die Richtlinie von Anfang an in unserem Grundgesetz, deswegen war das was die Richtlinie fordert, in unseren Gesetzen und der Rechtspraxis erfüllt, denn das, was die Richtlinie will, ist von Adenauer an unser Staatsziel. Das Bundesgleichstellungsgesetz welches für vor knapp 20 Jahren geschaffen wurde, war mehr etwas Politisches, als eine juristische Notwendigkeit. Wenn man genau hinschaut, hat sich nichts wesentliches außer das politische Gehabe, geändert. Gut, das was vorher eine Reglung des Landes war, ist heute eine Bundesregelung. Doch was die Rechtsnorm betrifft war nicht neues.
Was das Land Berlin und deren Alleingang betrifft. Einmal wären die Gesetze nicht mehr nötig gewesen, weil diese Fragen ja im Bundesgleichstellungsgesetz des Bundes geregelt sind. Anders ist es es, wenn es in Berlin, wenn es um die Polizei geht. Eigentlich alle Beamte, weil aber bei der Polizei sich Dinge leicht mit Straftaten reiben, ist die Polizei besonders betroffen und das hat eine politische Dimension, weil das Gesetz einen Generalverdacht gegen die Polizei voraussetzt die zum Zwang der Beweisumkehr führt. Warum ich das für grundsätzlich falsch halte, habe ich schon geschrieben. Berlin hätte für mehr Gerechtigkeit sorgen können, indem sie die Polizisten schützt und nicht solchen Vorwürfen ausliefert bei dem der Polizei Knüppel vor die Beine geworfen werden, die sie Belasten. Der Innenminister wäre hier gefordert, denn unabhängig von dem Generalverdacht, ist eine Beweissicherung von Vorteil. Aktuell wäre es z.B. die Frage der Bodycam. Die Notwendig zeigt sich auch durch jüngst Ereignisse, wo mit einer Sequenz Polizisten gefilmt wurden und ohne, dass man den Zusammenhang des Geschehens kennt ein Eindruck, oder eine fertige Verurteilung des Polizisten provoziert. Gäbe es so eine Kamera, wie sonstig Dinge, die zur alltäglichen Ausrüstung gehören und gäbe es eine Anweisung, wie die Dinger genutzt werden müssen, Dann ist der Polizist, oder sein Gegenüber gerichtsfest ent-, oder belastet. Das würde für mehr Gerechtigkeit sorgen und nicht die Gesellschaft spalten, wie es diese Gleichstellungsgesetz in Berlin macht.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

Berlin hätte für mehr Gerechtigkeit sorgen können, indem sie die Polizisten schützt

Wovor genau hätten denn die Polizisten geschützt werden sollen? Dass kein Polizist Gefahr läuft, wegen des LADG irgendwann einmal vor Gericht zu stehen, habe ich oben bereits erläutert.
Möchtest du dich dazu äußern? Oder möchtest du lieber weiter frei von Tatsachenbezug über irgendwelche eingebildeten Folgen des Gesetzes schwadronieren?

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Durch deine Fragen, die mir den Ball zuwerfen
Ich fange mal mit einem jüngeren Beispiel an. Vor ein paar Wochen wurde ein Jugendlicher der sich aggressiv daneben benommen hat von einem Polizisten überwältigt. Hierzu hat ein Polizist sein Knie in den Halsbereich gedrückt. Dies hat ein Passant kurz gefilmt. Auf den Film konnte man sehen, wie ein anderer Polizist etwas sagt. In den Nachrichten wurde mit dem Gefilmten darüber berichtet. Ich sagte zu meiner Frau. "Der Polizist hat Glück, dass das kein Schwarzer war. In diesem Bericht, nahm jemand, der sich irgendwie auskennt vorgestellt. Dieser behauptete lapidar, dieser Polizist ist noch in der Ausbildung. Der andere Polizist, der auf ihn einsprach, habe den Auszubildenden wie er es machen sollte, Anweisungen gegeben. Dies sei unzulässig und deswegen müsste der Vorfall vom Europaischen Komitee gegen Folter untersucht werden. Dabei weiß man noch nicht mal, was der Polizist den Auszubilden gesagt hat. Solche Vorwürfe sind haltlos.
Ein anderes Beispiel. Der aufzeigt, dass solche Dinge auch eine politische Dimension hat. Eskens hat vor ein paar Wochen behauptet, in der Polizei gibt es einen strukturellen Rassismus. Im Übrigen gehört sie der Partei an, die mit dem neuen berliner Gesetz, der einen Generalverdacht gegen die Polizei voraussetz.
Der Innenminister als oberster Dienstherr sollte vor solchen willkürlichen Anfeindungen schützen, gleichzeitig auch, dass die Polizei das Geschehen digital und objektiv dokumentieren kann und muss.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

Durch deine Fragen, die mir den Ball zuwerfen
Ich fange mal mit einem jüngeren Beispiel an.

Veröffentlicht von: @orangsaya

In diesem Bericht, nahm jemand, der sich irgendwie auskennt vorgestellt.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Im Übrigen gehört sie der Partei an, die mit dem neuen berliner Gesetz, der einen Generalverdacht gegen die Polizei voraussetz.

Aha. Bist du sicher, dass du über die nötige Textkompetenz verfügst, um darüber zu diskutieren, was ein Gesetzestext praktisch bedeutet?

morran antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Das Qualität der politischen Führung Berlins, kannst du ganz einfach an deren "Erfolgsbilanz" der letzten Jahre ablesen.

Dazu gehören:
- Vermüllung von Teilen der Stadt. Jahrelang wurde die Vermüllung ja auf die Touristen geschoben. Dabei war es wohl eher die eigene Wählerklientel.

-Chaos im Schulsektor wo ein Brandbrief nach dem anderen in den Medien abgedruckt wird.

- Chaos im Bausektor.

- Chaos in der Rigaer Straße wo Stromklau und ähnliche Spielchen noch politisch unterstützt werden.

- Chaotische Vorbereitung auf Demos.

- Absage von Demos in Wild-West Manier.

- Clankriminalität in großem Stil mit inzwischen Deutschlandweiten Auswirkungen.

- Verwaltungen an denen die Digitalisierung komplett vorbeiging und die sogar mit der einfachen Ab- und Anmeldung von PKWs heillos überfordert sind.

Von daher fügt sich solch eine Beweislastumkehr doch wunderbar in diese "Erfolgsbilanz" ein.

Anonymous antworten


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