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Die abgesagte Wahl der Verfassungsrichter und der Fall der Frau Prof. Brosius-Gersdorf

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GoodFruit
Themenstarter
Beiträge : 4219

Hallo Community!

Ich weiß nicht, ob Ihr den Eklat um die Wahl der neuen drei Verfassungsrichter im Bundestag verfolgt habt.

Hier ein kurzer Bericht von NTV über die aktuelle Situation:

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Brosius-Gersdorf-bietet-offenes-Gespraech-mit-Union-article25895744.html

Frau Prof. Brosius-Gersdorf wurde von der SPD vorgeschlagen. Sie geniest wohl als Rechtswissenschaftlerin hohes Ansehen und auch Vertreter der CDU und CSU haben sich für sie ausgesprochen - allerdings nicht alle und so gelang es Jens Spahn nicht, eine Einigkeit in seiner Fraktion zu erzielen.

Die Grünen und Linken, mit deren Hilfe man die erforderliche 2/3 Mehrheit zusammenbringen wollte, reagierte empört. Es wurde die Nicht-Wahl als Affront gegen Frauen gedeutet und Gegner von Frau Brosius-Gersdorf konstruierten einen Plagiatsvorwurf bezüglich ihrer Habilitationsschrift, der fachlich aber wohl nicht zu halten ist.

Ich informierte mich in den Medien und konnte auf der Basis dessen, was ich dort fand, den Vorfall nicht so richtig nachvollziehen.

Und dann habe ich mal wieder bei Hartls Senf vorbeigeschaut und danach sah die Sache schon anders aus:

https://www.youtube.com/watch?v=VvQObpmK8lk

Es geht um das Thema Abtreibung und hier ist sicher eine ganze Palette an Haltungen möglich. Das kann von einem harten Nein bis zu Straffreiheit bis zur Geburt gehen, wie das in Großbritannien wohl der Fall ist. Neben Vorstellungen zu konkreten Regelungen ist aber die Begründung der Haltung möglicherweise noch entscheidender. Und hier wird die Sache bezüglich der Haltung von Frau Prof. Brosius-Gersdorf kritisch:

Die problematische Aussage, die Viele in Ansicht treibt, Frau Prof. Brosius-Gersdorf sei komplett ungeeignet für das Amt einer Verfassungsrichterin, findet sich in diesem aktuellen Werk:

Brosius-Gersdorf, Frauke: „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ S. 756, in: Rechtskonflikte. Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag. Mohr Siebeck 2024, S. 753-768

Dort schreibt sie: "Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."

Hier macht Johannes Hartl klare Aussagen dazu, woher die Menschenwürde kommt und dass sie universell für jegliches menschliches Leben gelten muss.

Hartl sieht die gesamte Moralvorstellungen, die unser Grundgesetz prägen und die damit Grundlage dessen, was sie als Verfassungsrichterin zu verteidigen hat, zerstört. So gesehen darf es keine Verfassungsrichterin mit solchen Ansichten in dem hohen Amt geben - es sei denn, unsere Regierung möchte das System, in dessen Rahmen sie selber konstitutionell agiert, von der Wurzel her verändern.

Das ist starker Toback und er ist stärker, als ich das anfangs vermutet hatte.

Beim Blick in den Medien werden diese Inhalte leider nicht so deutlich. Dabei ist es hier doch besonders wichtig, dass das Problem von der inhaltlich wirklich so bedeutsamen Seite auch öffentlich betrachtet wird. Es geht hier um weit mehr als um das Thema des Schwangerschaftsabbruchs. Hier geht es um die Grundlagen unseres Rechtssystems und unserer Verfassung. Hier geht es darum, ob wir weiter unsere Moral von christlichen Werten und auch von natürlichen Grundlagen leiten lassen wollen, oder ob wir die Tore für eine Beliebigkeit öffnen wollen.

Menschenwürde erhält der Mensch von Gott. Wie unterscheidet sich ein Mensch kurz vor der Geburt von einem Menschen kurz nach der Geburt? Für einen Rechtswissenschaftler mag es so sein, dass ein Mensch erst ab der Geburt zu existieren beginnt. Das ist eine Frage der Definition dieser Disziplin. Aber die Rechtswissenschaft und das ganze Rechtssystem muss den Menschen, der Gesellschaft, dem Leben, in das sie hineinwirken dienen und damit hat sie inhaltlich auf die Gegebenheiten in diesem System zu reagieren, sie zu berücksichtigen. Und wenn es menschliches Leben schon im Mutterleib gibt, dann kann ich das nicht per Definition aufheben. Das, was da als Fehlschluss bezeichnet wird, ist biologisch nun mal als Realität gegeben. Ich weiß nun nicht, was der Naturalismus als atheistische Philosophie in dem Zusammenhang zu suchen hat - denn erst zusammen mit christlichen Vorstellungen und einem biblisch gegründeten Menschenbild erhält der Mensch die Würde, die unsere Verfassung schützen will. Erst dadurch wird die ganze Fragestellung erst zu einer kulturell wie gesellschaftlich herausragenden Thematik von grundlegendster und schwerster Bedeutung.

Hartl verweist noch auf die schweren Sünden, die in der Nazizeit grade in solchen Fragen begangen wurden. Ja das kann man machen und die Geschichte sollte uns lehren, in Fragen der Menschenwürde keine Konsequenzen oder Zweideutigkeiten zuzulassen. Ich meine aber, dass es das in einer zivilisierten Gesellschaft noch nicht einmal brauchen sollte. So eindeutig ist der Fall und die Fragestellung zu beantworten.

Wie seht ihr das? Habt ihr die Sache verfolgt? Waren Euch die Inhalte der Problematik bekannt oder fühlt Ihr Euch von den Medien schlecht informiert?

 

Liebe Grüße

GoodFruit

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JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778
Veröffentlicht von: @goodfruit

Hartl verweist noch auf die schweren Sünden, die in der Nazizeit grade in solchen Fragen begangen wurden. Ja das kann man machen und die Geschichte sollte uns lehren, in Fragen der Menschenwürde keine Konsequenzen oder Zweideutigkeiten zuzulassen. Ich meine aber, dass es das in einer zivilisierten Gesellschaft noch nicht einmal brauchen sollte.

Die Bezugnahme ist richtig. Das Grundgesetz ist in den Trümmern der Nazizeit entstanden. Daher wurden die Grundrechte in die ersten Artikel gezogen und ganz vorne steht der Artikel 1 GG mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Menschenwürde hat man, weil man Mensch ist. Punkt. Man qualifiziert sich nicht erst dazu (zB mit dem Abitur) oder ist Mensch zweiter Klasse (zB Jude im 3. Reich).

johnnyd antworten
Alescha
Beiträge : 8520

@goodfruit 

Inzwischen zeigt sich, dass es eigentlich bei Frau Prof. Brosius-Gersdorf gar nicht um Abtreibungen geht.

Das sieht man, wenn man weiß, welcher Senat des Bundesverfassungsgericht sich mit was beschäftigt.

Der erste Senat ist u.a. für den §218 zuständig

Der zweite Senat u.a. für Parteiverbote.

Prof. Brosius-Gersdorf sollte in den zweiten Senat gewählt werden. 

Prof. Brosius-Gersdorf hat sich schon für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen.

Jetzt sollte eigentlich klar werden, worum es bei der Personalie eigentlich geht.  

 

alescha antworten


Tojak
 Tojak
Beiträge : 655

@goodfruit 

Hallo zusammen,

wie ich die Debatte verstanden habe:

Es ging nicht etwa um eine konkrete Reform des Abtreibungsrechts, sondern um die Berufung von drei neuen Verfassungsrichtern, von denen eine Frau Prof. Brosius-Gersdorf sein sollte. Das hatte sich auch nicht irgendwer letzte Woche ausgedacht, sondern die drei Kandidaten waren, wie üblich, im Vorfeld zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelt worden.

Kurz vor Toresschluss, d. h. vor der geheimen Abstimmung im Bundestag, bei der eine Zweidrittelmehrheit für den Vorschlag hätte erreicht werden müssen, hat die CDU/CSU einen Rückzieher gemacht, weil der Fraktionsvorsitzende nicht mehr sicher war, dass die Mitglieder der Fraktion in geheimer Wahl mitziehen würden. Das heißt, er hat entweder bei der Erarbeitung des Vorschlags nicht ausreichend mit seinen Fraktionsmitgliedern gesprochen oder er hat nicht die Autoriät, eine getroffene Entscheidung auch durchzusetzen.

Ungefähr zeitgleich war, von wem auch immer, eine Kampagne gegen Frau Prof. Brosius-Gersdorf lanciert worden, die die wissenschaftliche Qualität ihrer Dissertation (?) in Zweifel ziehen sollte, und die sich schnell als haltlos herausgestellt hat.

Das Ganze hat jedenfalls jetzt schon wieder Zweifel an der politischen Professionalität der neuen Regierung aufkommen lassen, was zur Destabilisierung unserer Demokratie beiträgt. Im konkreten Fall nicht viel, aber steter Tropfen höhlt den Stein.

 

P.S.: 

1. In der SPD gab es kürzlich auch Zweifel an einem bereits ausgehandelten Vertrag, nämlich dem Koalitionsvertrag. Dieser wurde im Vorfeld mit den SPD-Mitgliedern durchaus ernsthaft kontrovers diskutiert. Bei der Abstimmung im Bundestag wurde dann aber der mit Mehrheit in der SPD gefasste Zustimmungsbeschluss umgesetzt. Die Fraktion hat beschlusskonform abgestimmt. So geht das!

2. Neben einer eventuellen Reform des Abtreibungsrechts kann auch ein eventuelles Verbot der AfD vor dem Verfassungsgericht landen. Auch hierzu gibt es Einschätzungen, in welche Richtung Frau Prof. Brosius-Gersdorf argumentieren würde.

 

tojak antworten
Alescha
Beiträge : 8520

@goodfruit 

Inzwischen liegt ja eine Erklärung von Frau Prof. Brosius-Gersdorf vor. Ich zitiere mal nur das, was sich auf das Thema Abtreibung bezieht:

3.1. Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch. Dem menschlichen Leben steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu. Dafür bin ich stets eingetreten. Die Aussage, ich wäre für eine Legalisierung und eine (hiervon zu unterscheidende) Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.

Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig. Auch ein Abbruch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau schiede dann aus. Es ist aber die seit langem bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer Indikation zulässig ist. Mein Bestreben und meine Aufgabe als Wissenschaftlerin war und ist es, auf diese Problematik und auf Inkonsistenzen im bestehenden Recht hinzuweisen sowie Lösungsmöglichkeiten für eine widerspruchsfreie Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aufzuzeigen. Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt. Diesen notwendigen verfassungsdogmatischen Erörterungsbedarf habe ich aufgezeigt, ohne damit die Position zu vertreten, dass das ungeborene Leben schutzlos sei. Im Gegenteil:

Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Mensch ab Geburt gelten sollte, wäre das ungeborene Leben nicht schutzlos. Ihm steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu, wofür ich stets eingetreten bin. Der Vorwurf, ich würde für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt eintreten und sei "lebenskritisch", ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. Meine diesbezüglichen Veröffentlichungen lassen sich auch nicht dahingehend missverstehen. Das von mir aufgezeigte verfassungsdogmatische Dilemma wird verkürzt wiedergegeben und genutzt, um mir unzutreffend zu unterstellen, ich würde nicht für das Grundrecht auf Leben ab dem Zeitpunkt der Nidation eintreten.

Nachzulesen u.a. hier

Je mehr ich mich mit dem Thema befasse, umso erschreckender finde ich den Vorgang. Erschreckend, wie mit einer anerkannten Juristin umgegangen wird, erschreckend, wie Hetze und Diffamierung inzwischen parlamentarische Prozesse stören, erschreckend, dass Leute, die sich als Christen bezeichnen, sich dafür nicht zu schade sind.

Ich fürchte, der FDP-Politiker Konstantin Kuhle hat Recht, wenn er von einer »Trumpisierung unserer politischen Öffentlichkeit« spricht. In den USA ist es jedenfalls auch schon Usus, missliebige Richterinnen und Richter als Linksextremisten und Kommunisten zu diffamieren. 

 

alescha antworten
1 Antwort
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 16 Jahren

Beiträge : 29398

@alescha 

Ich fürchte, der FDP-Politiker Konstantin Kuhle hat Recht, wenn er von einer »Trumpisierung unserer politischen Öffentlichkeit« spricht. In den USA ist es jedenfalls auch schon Usus, missliebige Richterinnen und Richter als Linksextremisten und Kommunisten zu diffamieren. 

Wenn es in den USA funktioniert, dann kann es auch hier funktionieren... da brauchen wir uns nichts vorzumachen.

 

 

 

lucan-7 antworten


1-ichthys
Beiträge : 857

@goodfruit 

Jeder und jede, der/die Aussetzung der Richterwahl begrüßt,  ist auf das perfide Spiel der AfD und einiger rechten Medien reingefallen! 

1-ichthys antworten
Alescha
Beiträge : 8520

@goodfruit 

Und schon geht es weiter, jetzt schießen sich Nius und Konsorten auf die andere Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, ein, indem sie eine Aussage komplett aus dem Zusammenhang reißen. Warum auch nicht, der Erfolg gibt ihnen schließlich recht. 

alescha antworten
2 Antworten
der_alte
(@der_alte)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1854

@alescha es geht da nicht weiter, da der Bericht zu der zweiten Kandidatin schon am 08.07. online war, das war etwa gleichzeitig, ist nun aber keine Folgesache. Davon hatte schon Ende letzter Woche gelesen (da haben wir doch drüber noch gesprochen @ga2 ? 😘 😍 ).

der_alte antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@der_alte 

es geht da nicht weiter, da der Bericht zu der zweiten Kandidatin schon am 08.07. online war, das war etwa gleichzeitig, ist nun aber keine Folgesache.

Stimmt, danke für den Hinweis! 

Triggert halt scheint's doch nicht so wie das Thema Abtreibung.

So ganz gleichzeitig war das jedoch nicht, die Hetze gegen Brosius-Gersdorf ging schon ein paar Tage früher los:

am 30. Juni 2025, wird bekannt, welche Richter die Koalition an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schicken will: zwei von der SPD nominierte Kandidatinnen, Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf, sowie den von der Union unterstützten Richter Günter Spinner. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) berichtet zuerst darüber .

Einen Tag später schreibt Julian Reichelt, der Chefredakteur des rechtspopulistischen Mediums »Nius«, auf der Plattform X, die Kandidatin Brosius-Gersdorf müsse »verhindert werden!«. Er greift einen Beitrag der AfD-freundlichen Plattform »Apollo News« auf. Die thematisierte bereits an diesem Tag ausführlich Brosius-Gersdorfs Position zu Abtreibungen und ihren Pro-Impfpflicht-Standpunkt während der Coronapandemie. AfD-Parteichefin Alice Weidel repostete Reichelts Beitrag.

Doch auch Stimmen aus der CDU selbst melden sich früh bereits kritisch zu Wort. Da ist etwa die Brandenburger Abgeordnete Saskia Ludwig, die innerhalb der Union rechts außen steht. Sie bezeichnet Brosius-Gersdorf als »unwählbar« und begründete das mit deren Position zur Impfpflicht.

Einen Tag später, am 2. Juli, erfolgt ein zweiter Aufschlag der »FAZ« . Mehrere CDU-Abgeordnete sollen erstmals aus den Medien von Brosius-Gersdorfs Kandidatur erfahren haben und signalisieren in der »FAZ« anonym ihre Ablehnung. Auch »Nius« und die AfD-nahe Wochenzeitung »Junge Freiheit« steigen in die Debatte ein.

Der Berliner Thinktank polisphere hat mehr als 40.000 X-Posts analysiert, die vor der geplanten Richterwahl abgesetzt worden sind. Das Ergebnis: Anfangs stehen vor allem Brosius-Gersdorfs Positionen zum AfD-Verbot und zur Corona-Impfpflicht im Vordergrund. Doch schon bald geht es zunehmend um ihre Ansichten zu Abtreibungen und Lebensschutz.

Dazu gehört etwa die Falschbehauptung, Brosius-Gersdorf befürworte Abtreibungen bis zum neunten Schwangerschaftsmonat. So schreibt etwa die AfD-Politikerin Beatrix von Storch bereits am 2. Juli auf der Plattform X, Brosius-Gersdorf sei eine »linksradikale Aktivistin, die im Prinzip der Abtreibung bis zum 9. Monat das Wort redet«. In Wahrheit ist Brosius-Gersdorf dafür, dass Spätabtreibungen grundsätzlich rechtswidrig bleiben sollen.

Der Nachrichtendienst X steche »als Diskursarena unter allen Plattformen« besonders heraus, sagt die polisphere-Desinformationsanalystin Hannah Schimmele dem SPIEGEL. Gleichzeitig treiben rechtspopulistische Internetplattformen die Debatte weiter voran. Der Analyse von polisphere zufolge hat allein »Nius« seit dem 2. Juli in nur zehn Tagen mehr als 20 Artikel zu Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht. »Dabei wurden ihre vermeintlich linksextremen Positionen im Detail analysiert und dramatisiert und Falschbehauptungen zu ihren Positionen in der Abtreibungsfrage verbreitet«, so Schimmele.

Auch Politiker von CDU und CSU geben bei »Nius« O-Töne zur Causa. Ab dem 3. Juli berichten »Bild« , »NZZ « und »Welt « über Brosius-Gersdorf. »Nach enormer Mobilisierung durch rechte Akteure und Netzwerke wurde die Debatte dann auch von reichweitenstärkeren Qualitätsmedien aufgenommen«, sagt Schimmele.

Als am Montag, dem 7. Juli, die Vorentscheidung im Wahlausschuss im Bundestag stattfindet, sprechen sich auch CDU-Abgeordnete gegen Frauke Brosius-Gersdorf aus. So berichten es Teilnehmer dem SPIEGEL. Dennoch bekommt die Kandidatin im Ausschuss die erforderliche Mehrheit.

Am Mittwoch, dem 9. Juli, stellt die abtreibungskritische Plattform 1000plus ein Mail-Tool online. Damit können Nutzer automatisiert E-Mails versenden, die dazu auffordern, Brosius-Gersdorf nicht zu wählen. Mehr als 38.000 Mails werden laut 1000plus auf diesem Wege versendet.

Klick

Und jetzt wird's spannend: Auch die Kampagnenplattform CitizenGo, die u.a. gegen Abtreibung und gleichgeschlechtliche Ehen agitiert, hat kräftig mitgemischt und Druck ausgeübt. Eine Plattform, die von einem putintreuen russischen Oligarchen finanziert wird:

Durch die 2021 geleakten Dokumente wurde unter anderem bekannt, dass CitizenGO von dem putin-getreuen russischen Oligarchen Konstantin Walerjewitsch Malofejew von Anfang an großzügig finanziert wurde, welcher Kontakte zu rechtsextremen und christlich-fundamentalistischen Kreisen in vielen Ländern pflegt, z. B. zur österreichischen FPÖ, der deutschen AfD und dem französischen Front National. Die geleakten Strategiepapiere offenbaren eine über die Jahre professionalisierte Organisation, die sich weltweit vernetzt, um auf die Politik Einfluss zu nehmen.[5]

https://de.wikipedia.org/wiki/CitizenGO

alescha antworten


Martha
 Martha
Beiträge : 1518

@goodfruit

Hartl sieht die gesamte Moralvorstellungen, die unser Grundgesetz prägen und die damit Grundlage dessen, was sie als Verfassungsrichterin zu verteidigen hat, zerstört. 

Johannes Hartl ist Katholik, bzw versteht sich als "katholischer Theologe". Er ist da auf einer Linie mit Franziskus, der die Erklärung 

"Dignitas Infinita“ – Unendliche Würde

Im April 2024 mit verantwortet hat.

 

martha antworten
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