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Die abgesagte Wahl der Verfassungsrichter und der Fall der Frau Prof. Brosius-Gersdorf

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GoodFruit
Themenstarter
Beiträge : 4219

Hallo Community!

Ich weiß nicht, ob Ihr den Eklat um die Wahl der neuen drei Verfassungsrichter im Bundestag verfolgt habt.

Hier ein kurzer Bericht von NTV über die aktuelle Situation:

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Brosius-Gersdorf-bietet-offenes-Gespraech-mit-Union-article25895744.html

Frau Prof. Brosius-Gersdorf wurde von der SPD vorgeschlagen. Sie geniest wohl als Rechtswissenschaftlerin hohes Ansehen und auch Vertreter der CDU und CSU haben sich für sie ausgesprochen - allerdings nicht alle und so gelang es Jens Spahn nicht, eine Einigkeit in seiner Fraktion zu erzielen.

Die Grünen und Linken, mit deren Hilfe man die erforderliche 2/3 Mehrheit zusammenbringen wollte, reagierte empört. Es wurde die Nicht-Wahl als Affront gegen Frauen gedeutet und Gegner von Frau Brosius-Gersdorf konstruierten einen Plagiatsvorwurf bezüglich ihrer Habilitationsschrift, der fachlich aber wohl nicht zu halten ist.

Ich informierte mich in den Medien und konnte auf der Basis dessen, was ich dort fand, den Vorfall nicht so richtig nachvollziehen.

Und dann habe ich mal wieder bei Hartls Senf vorbeigeschaut und danach sah die Sache schon anders aus:

https://www.youtube.com/watch?v=VvQObpmK8lk

Es geht um das Thema Abtreibung und hier ist sicher eine ganze Palette an Haltungen möglich. Das kann von einem harten Nein bis zu Straffreiheit bis zur Geburt gehen, wie das in Großbritannien wohl der Fall ist. Neben Vorstellungen zu konkreten Regelungen ist aber die Begründung der Haltung möglicherweise noch entscheidender. Und hier wird die Sache bezüglich der Haltung von Frau Prof. Brosius-Gersdorf kritisch:

Die problematische Aussage, die Viele in Ansicht treibt, Frau Prof. Brosius-Gersdorf sei komplett ungeeignet für das Amt einer Verfassungsrichterin, findet sich in diesem aktuellen Werk:

Brosius-Gersdorf, Frauke: „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ S. 756, in: Rechtskonflikte. Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag. Mohr Siebeck 2024, S. 753-768

Dort schreibt sie: "Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt."

Hier macht Johannes Hartl klare Aussagen dazu, woher die Menschenwürde kommt und dass sie universell für jegliches menschliches Leben gelten muss.

Hartl sieht die gesamte Moralvorstellungen, die unser Grundgesetz prägen und die damit Grundlage dessen, was sie als Verfassungsrichterin zu verteidigen hat, zerstört. So gesehen darf es keine Verfassungsrichterin mit solchen Ansichten in dem hohen Amt geben - es sei denn, unsere Regierung möchte das System, in dessen Rahmen sie selber konstitutionell agiert, von der Wurzel her verändern.

Das ist starker Toback und er ist stärker, als ich das anfangs vermutet hatte.

Beim Blick in den Medien werden diese Inhalte leider nicht so deutlich. Dabei ist es hier doch besonders wichtig, dass das Problem von der inhaltlich wirklich so bedeutsamen Seite auch öffentlich betrachtet wird. Es geht hier um weit mehr als um das Thema des Schwangerschaftsabbruchs. Hier geht es um die Grundlagen unseres Rechtssystems und unserer Verfassung. Hier geht es darum, ob wir weiter unsere Moral von christlichen Werten und auch von natürlichen Grundlagen leiten lassen wollen, oder ob wir die Tore für eine Beliebigkeit öffnen wollen.

Menschenwürde erhält der Mensch von Gott. Wie unterscheidet sich ein Mensch kurz vor der Geburt von einem Menschen kurz nach der Geburt? Für einen Rechtswissenschaftler mag es so sein, dass ein Mensch erst ab der Geburt zu existieren beginnt. Das ist eine Frage der Definition dieser Disziplin. Aber die Rechtswissenschaft und das ganze Rechtssystem muss den Menschen, der Gesellschaft, dem Leben, in das sie hineinwirken dienen und damit hat sie inhaltlich auf die Gegebenheiten in diesem System zu reagieren, sie zu berücksichtigen. Und wenn es menschliches Leben schon im Mutterleib gibt, dann kann ich das nicht per Definition aufheben. Das, was da als Fehlschluss bezeichnet wird, ist biologisch nun mal als Realität gegeben. Ich weiß nun nicht, was der Naturalismus als atheistische Philosophie in dem Zusammenhang zu suchen hat - denn erst zusammen mit christlichen Vorstellungen und einem biblisch gegründeten Menschenbild erhält der Mensch die Würde, die unsere Verfassung schützen will. Erst dadurch wird die ganze Fragestellung erst zu einer kulturell wie gesellschaftlich herausragenden Thematik von grundlegendster und schwerster Bedeutung.

Hartl verweist noch auf die schweren Sünden, die in der Nazizeit grade in solchen Fragen begangen wurden. Ja das kann man machen und die Geschichte sollte uns lehren, in Fragen der Menschenwürde keine Konsequenzen oder Zweideutigkeiten zuzulassen. Ich meine aber, dass es das in einer zivilisierten Gesellschaft noch nicht einmal brauchen sollte. So eindeutig ist der Fall und die Fragestellung zu beantworten.

Wie seht ihr das? Habt ihr die Sache verfolgt? Waren Euch die Inhalte der Problematik bekannt oder fühlt Ihr Euch von den Medien schlecht informiert?

 

Liebe Grüße

GoodFruit

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1 Antwort
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778
Veröffentlicht von: @goodfruit

Hartl verweist noch auf die schweren Sünden, die in der Nazizeit grade in solchen Fragen begangen wurden. Ja das kann man machen und die Geschichte sollte uns lehren, in Fragen der Menschenwürde keine Konsequenzen oder Zweideutigkeiten zuzulassen. Ich meine aber, dass es das in einer zivilisierten Gesellschaft noch nicht einmal brauchen sollte.

Die Bezugnahme ist richtig. Das Grundgesetz ist in den Trümmern der Nazizeit entstanden. Daher wurden die Grundrechte in die ersten Artikel gezogen und ganz vorne steht der Artikel 1 GG mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Menschenwürde hat man, weil man Mensch ist. Punkt. Man qualifiziert sich nicht erst dazu (zB mit dem Abitur) oder ist Mensch zweiter Klasse (zB Jude im 3. Reich).

johnnyd antworten
Kappa
 Kappa
Beiträge : 1626

@goodfruit 

Vermutlich will man die Menschenwürde erst ab der Geburt, damit man mit den Kindern vor der Geburt Handlungsspielraum hat.

-Also erkennt man das Menschsein ab. Denn als Mensch wäre es; Mord.

Ein Mensch der als Frühchen zur Welt kommt, hat das Glück und darf dann zum Beispiel schon ab den 7ten Monat ein "Mensch" sein.

Ein Mensch der 10 Monate+ 2 Wochen im Bauch bleibt (wie mein Sohn) der ist dann "Kein Mensch"?

Ich weiß das es leider Staaten gibt wo das dann auch praktisch Auswirkungen hat. Hauptsache der Frau fällt 9 Monate nach der Zeugung ein, das sie dann doch kein Kind will. Vor der Zeugung - da hat man im Regelfall die Freiheit darüber zu Entscheiden. Es ist mit klar das es traurige Ausnahmen gibt was das Thema angeht, diese sind rein von den Zahlen her gering und nicht der Grund warum das Linke Spektrum das möchte und darauf drängt.

Völlig Pervertiert. Das mit irgendwelchen hochgestochenen Argumenten rechtfertigen zu wollen, erinnert mich zuallererst an das Dritte Reich.

 

kappa antworten
1 Antwort
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@kappa 

Das mit irgendwelchen hochgestochenen Argumenten rechtfertigen zu wollen, erinnert mich zuallererst an das Dritte Reich.

War ja klar, dass das kommt. Godwin's Law mal wieder. Ach übrigens, im Dritten Reich war Abtreibung verboten. Zumindest bei arischen Frauen. 

Auf die Antwort auf diese Frage, die ich Dir auch schon gestellt habe, warte ich übrigens noch. Ich vermute, das kannst oder willst Du nicht beantworten, weil Du dann merkst, dass der Verzicht auf "hochgestochene Argumente" durchaus so seine Tücken hat.

alescha antworten


DerElch
Beiträge : 2120

@goodfruit 

allerdings nicht alle und so gelang es Jens Spahn nicht, eine Einigkeit in seiner Fraktion zu erzielen.

So es denn in seiner Absicht lag. 

Wie seht ihr das? Habt ihr die Sache verfolgt? Waren Euch die Inhalte der Problematik bekannt oder fühlt Ihr Euch von den Medien schlecht informiert?

Ich hab die Sache nicht wirklich verfolgt, allerdings muss ich sagen ich finde 2 Sachen befremdlich:

1. Den Vorgang ansich, der stark an die eben untergangene Koalition erinnert und der hoffentlich nicht Schule macht für den Rest der Legislatur.

2. Dass man so tut, als würde eine Verfassungsrichterin Gesetze machen und die Abtreibung legaliseren können. Gesetze werden in Deutschland dejure von der Legislative und defacto von der Bundesregierung gemacht. 

 

 

derelch antworten
9 Antworten
Helmut-WK
(@hkmwk)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 10218

@derelch 

Dass man so tut, als würde eine Verfassungsrichterin Gesetze machen

Macht man das? Oder geht es nicht darum, dass sie Gesetze für verfassungskonform erklärt, die von der Legislative beschlossen, aber vor dem BVerfG angefochten werden?

defacto von der Bundesregierung gemacht

Außer man nimmt besondere Rücksicht auf die Gewissensfreiheit und hebt jeden Fraktionszwang auf. Was typischerweise bei ethischen Fragen (Abtreibung, Sterbehilfe etc.) so gemacht wird.

hkmwk antworten
DerElch
(@derelch)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2120

@hkmwk 

Macht man das?

Ja, sonst müsste man hier nicht so eine Welle machen. Weder wird das Bverfg von sich aus aktiv, noch entscheidet die zwingend die missliebige potentielle Richterin über ein missliebiges Gesetz, dass in dieser Legislatur garnicht kommt.

derelch antworten
Helmut-WK
(@hkmwk)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 10218

@derelch 

Nicht jede(r) teilt deinen Optimismus. Das BVerfG hat zweimal eine zu weit gehende Lockerung des Abtreibungsverbots gestoppt. Wie wird es beim dritten Mal sein?

hkmwk antworten
DerElch
(@derelch)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2120

@hkmwk 

Nicht jede(r) teilt deinen Optimismus.

Ich hab ja nur eine Tatsachenbeschreibung gemacht.

Das BVerfG hat zweimal eine zu weit gehende Lockerung des Abtreibungsverbots gestoppt.

Das ist völlig übertrieben, sachlich unterscheidet sich die gekippte Gesetz von 1992 und die jetzige Gesetzeslage durch ein Beratungsgespräch und 3 Tage Wartezeit. Das wäre keine weitgehende Lockerung gewesen. 

Der Vorgang ist insofern bemerkenswert, dass die Gesetzesänderung von 1992 erst von der Schwarz-gelben Koalition im Parlament verabschiedet und dann von Unionsmitgliedern via BVerfg wieder versenkt wurde. 

derelch antworten
Helmut-WK
(@hkmwk)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 10218

@derelch 

sachlich unterscheidet sich die gekippte Gesetz von 1992 und die jetzige Gesetzeslage durch ein Beratungsgespräch und 3 Tage Wartezeit

Das heißt, eine Frau kann nicht abtreiben, ohne darauf hingewiesen zu werden, welche Alternativen (Hilfsangebote etc.) sie hat.

Wenn das kein wesentlicher Unterschied ist, machen die Beratungsorganisationen etwas falsch.

Der Vorgang ist insofern bemerkenswert, dass die Gesetzesänderung von 1992 erst von der Schwarz-gelben Koalition im Parlament verabschiedet

Nö. Bei ethischen Fragen (Abtreibung, Euthanasie etc.) ist der Fraktionszwang aufgehoben. Die »Koalitionen«, die dann etwas verabschieden können, gehen mehr oder weniger quer durch Regierung und Opposition.

hkmwk antworten
DerElch
(@derelch)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2120

@hkmwk 

Das heißt, eine Frau kann nicht abtreiben, ohne darauf hingewiesen zu werden, welche Alternativen (Hilfsangebote etc.) sie hat.

Wieviele Frauen durch die Schwangerkonfliktberatung ihren Abtreibungswunsch zu den Akten legen, ist nicht dokumentiert. Wenn man ehrlich ist, gibt es keine substanzielle Hilfe für Eltern, wenn sie welche brauchen. Am Ende stemmt man die Hauptlast allein. Daran ändern auch Kitas und ein paar Euro aus dem Steuertopf nichts.  

Wenn das kein wesentlicher Unterschied ist, machen die Beratungsorganisationen etwas falsch.

Die Beratungsinstitutionen sind erstmal keine Prolife-Organisationen.

Nö. Bei ethischen Fragen (Abtreibung, Euthanasie etc.) ist der Fraktionszwang aufgehoben. Die »Koalitionen«, die dann etwas verabschieden können, gehen mehr oder weniger quer durch Regierung und Opposition.

Es geht garnicht um Fraktionszwang, sondern darum, dass man erst gemeinschaftlich ein Gesetz erarbeitet und dieses dann von einer Minderheit nachträglich wieder versenkt wird. Das ist für die parlamentarische Arbeit durchaus ein bemerkenswerter Vorgang. 

derelch antworten
Helmut-WK
(@hkmwk)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 10218

@derelch 

Wieviele Frauen durch die Schwangerkonfliktberatung ihren Abtreibungswunsch zu den Akten legen, ist nicht dokumentiert.

Tja. Dafür gibt es Frauen die sich beschweren, dass z.B. pro familia nicht wirklich berät, sondern die Abtreibung als Normalfall ansieht.

Die Beratungsinstitutionen sind erstmal keine Prolife-Organisationen.

Aber sie sollen auch keine pro-choice-Organisationen sein.

Es geht garnicht um Fraktionszwang

In diesem Zusammenhang schon. Denn wenn die Koalition ein Gesetz durchs Parlament bringt, liegt das am Koalitionszwang (die Koalitionsparteien stimmen dafür …). Da bei §218 o.ä. es keinen Fraktionszwang gibt, waren die entsprechenden Gesetze auch keine Gesetze der Koalition (wie du fälschlich behauptet hast).

und dieses dann von einer Minderheit nachträglich wieder versenkt wird

Mit der Minderheit kannst du ja eigentlich nur das BVerfG meinen …

hkmwk antworten
DerElch
(@derelch)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2120

@hkmwk 

Dafür gibt es Frauen die sich beschweren, dass z.B. pro familia nicht wirklich berät, sondern die Abtreibung als Normalfall ansieht.

Ach tatsächlich. Wenn Abtreibung keine Option ist, braucht man auch nicht zur Schwangerschaftskonfliktberatung gehn. 

In diesem Zusammenhang schon.

Nein. Nicht mal im Ansatz. Der Parlamentarische Prozess war durch. 

Da bei §218 o.ä. es keinen Fraktionszwang gibt, waren die entsprechenden Gesetze auch keine Gesetze der Koalition (wie du fälschlich behauptet hast).

Deine Ansichten sind seltsam. Es ist völlig egal, ob alle Parlamentarier dem Gesetz zustimmten und ob es Zustimmung aus der Opposition gab. Das Gesetz wurde von der  Schwarzgelben Koalition initiiert und ausgearbeitet. Wessen Gesetz soll es denn gewesen sein? Das der KPD?

Mit der Minderheit kannst du ja eigentlich nur das BVerfG meinen …

Nein. Das Bverfg wird nicht von selbst tätig. Ich meine die Kläger. Das Land Bayern und eine handvoll Unionsabgeordnete.

derelch antworten
Helmut-WK
(@hkmwk)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 10218

@derelch 

Du verurteilt es, dass auf die Einhaltung der Verfassung bestanden wurde?

hkmwk antworten
der_alte
Beiträge : 1854

@goodfruit die SPD-Fraktion hat sich aktuell (auf FB gesehen, hier auf Insta: https://www.instagram.com/spdbt/p/DME-zX5tBhQ/) vollumfänglich hinter die Kandidierende gestellt.

der_alte antworten


Jack-Black
Beiträge : 6191

@goodfruit Ich sehe das so: man lenkt von den tatsächlichen Problemen ab, in denen Deutschland bis zur Halskrause steckt, und skandalisiert eine Personalentscheidung, die eigentlich wenig Skandalträchtiges an sich hat.

Zustände wie in den USA, wo auch religiöse "Lebensrechtler" die politische Landschaft bestimmen und die Haltung von Politikern hinsichtlich der Selbstbestimmungsrechte von Frauen über ihre Körper allemal für wichtiger gehalten wird als hinsichtlich aller anderen politischen Probleme: Krankenkassen, Bildung, Umweltschutz, ökonomischer Strukturwandel, Steuergerechtigkeit, Rentensicherheit, Kriegshandlungen und und und.

Und klar: man ist zwar mit der SPD in einer Koalition, aber nun, wo auch die SPD gemäß den Koalitionsverträgen eine Kandidatin vorschlägt, an der fachlich praktisch nix auszusetzen ist, wird gern gleich wieder auf "die Linken" draufgedroschen.

Man wird es doch wohl irgendwie hinbekommen können, ohne dieses linksversyphte gottlose Pack Deutschland regieren zu können? Im Zweifelsfall, wenn diese kommunistischen Kindermördervertreter nun nicht klein bei geben, steht schließlich immer noch die AfD bereit. Wo praktischerweise die Brandmauern längst eingerissen sind, ließe sich doch argumentieren, dass, wenn der Koalitionspartnerwinzling SPD nicht einknicken mag, obwohl Leben von Ungeborenen auf allerschärfsten Messers Schneide stehen, man sich dann leider, leider, leider *krokodilstränenwisch* gezwungen sieht, das Bundesverfassungsgericht unter Einbeziehung der Blaunen mit stramm rechtskonservativ Linientreuen zu besetzen.

Von Trumpistan lernen heißt schließlich siegen lernen.

jack-black antworten
5 Antworten
Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 4814
Veröffentlicht von: @jack-black

@goodfruit Ich sehe das so: man lenkt von den tatsächlichen Problemen ab, in denen Deutschland bis zur Halskrause steckt, und skandalisiert eine Personalentscheidung, die eigentlich wenig Skandalträchtiges an sich hat.

Genau das vermute ich (rein bauchgefühlsmäßig) auch. 
Und eine bestimmte Gruppe ist schon mal mit Aufregen beschäftigt, während die Musik an ganz anderer Stelle spielt.

chai antworten
Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 4814

Und offensichtlich ist das Thema Abtreibung auch ein gut kalkulierbarer Aufreger.

chai antworten
Jack-Black
(@jack-black)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 6191

@chai Genau. Emotionales Getöse garantiert: Während nicht mal sicher ist, dass - geschweigen denn: wie viele - Föten weniger abgetrieben würden bei einer Verschärfung der Kriminalisierung, man sich also prinzipienhuberisch geriert nach dem Motto: "Jedes einzelne, nicht abgetriebene Leben lohnt den Aufwand!" bläst man gleichzeitig in's Aufrüstungs- und Wehrpflichtshorn, gesteht also implizite ein, dass einzelne Leben kaum so prinzipiell heilig sein können, solange es sich um die Leben der Bösewichter auf der anderen Seite handelt. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer erläutert in diesem Interview unter anderem, weswegen - im Gegensatz zu dem "All Cops are bastards"-Spruch die Tucholsky-Sentenz "Alle Soldaten sind Mörder" als eine sachlich zutreffende Aussage betrachtet werden kann. Man darf aber ziemlich sicher davon ausgehen, dass in den Diskursen die Schnittmenge jener, die für ein Abtreibungsverbot sind und derer, die für die Wehrpflicht sind und der Ansicht, dass "Alle Soldaten sind Mörder" eine justiziable Beleidigung darstelle, ziemlich hoch ist.

Eben gerade ging - weitgehend ignoriert vom Volke, wenn man sich die nicht vorhandenen Reaktionen vergegenwärtigt - durch die Presse, dass der Klimawandel bei der letzten Hitzewelle in Europa mindestens 1500 Tote zusätzlich forderte. Wo bleibt da der Aufschrei, angesichts einer Regierung, die ausweislich ihres Handelns und der Aussagen ihrer MinisterInnen gewillt zu sein scheint, alle "Klimaziele" auf den St. Nimmerleinstag zu vertagen? Lässt sich mit alten, schon etwas faltigen Sonnenschlag-Opfern nicht so gut Aufregung in den einschlägigen asozialen Netzwerken bewirken?

Dann belastet man mal so eben die kommenden Generationen mit hunderten Milliarden an Neuschulden, um Waffen zu kaufen - jene Generationen, denen nun auch die bald wieder zur Wehrpflicht Herangezogenen angehören, was unter'm Strich selbstverständlich - Geld lässt sich schlecht doppelt und dreifach ausgeben - dazu führt, dass an anderen Stellen, wo Menschenleben auf dem Spiel stehen - Stichwort Medizinischer Bereich - gespart werden muss...

Da: als mit fadenscheiniger Begründung Milliarden locker gemacht werden, die an anderer Stelle nachher fehlen, fühlen sich keine bairischen Bischöfe bemüßigt, von einem innenpolitischen Skandal mit den üblichen slippery slope Argumenten, wonach mit der Ernennung der Dame gleich mal wieder die Menschenwürde prinzipiell in Gefahr geriete, zu fabulieren.

Und wo waren eigentlich die Verteidiger der Menschenwürde und des Lebensrechts, als kürzlich das Asylrecht bis an die Grenze der Nutzlosigkeit zusammengestrichen wurde oder Herr Dobrindt sich dafür einsetzt, mit den Taliban zu verhandeln, um Abschiebungen in diesen Terrorstaat auf den Weg zu bringen?

Heiligkeit allen Lebens, das unbedingt zu schützen Gott verlangt?

Ich würde gern lachen, aber da drängen dann immer gleich Brocken Halbverdautes mit hoch...

 

jack-black antworten
der_alte
(@der_alte)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1854

@chai und verdeckt dass die beiden neu zu berufenden Posten erstmal nichts mit dem §218 zu tun haben werden, aber auf alle Fälle mit einem möglichen Parteiverbot der AfD:

"Sowohl Ann-Katrin Kaufhold als auch Frauke Brosius-Gersdorf waren für Positionen im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes vorgesehen. Dieser hat mit der ganzen Thematik um Schwangerschaftsabbrüche primär erstmal nichts zu tun – in erster Linie, weil diese Zuständigkeiten sehr komplex und teils anderen Senaten oder anderen Gerichten zugeordnet sind. 

Womit sich der Zweite Senat allerdings sehr wohl befasst, sind Parteiverbotsverfahren – genau das Gebiet also, was zuletzt rund um die AfD ein großes Thema war."

https://blog.campact.de/2025/07/spahn-platte-brosius-gersdorf-verfassungsgericht/

-> Honni soit qui mal y pense

der_alte antworten
Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 4814

@der_alte Ist das überraschend? Oder ein klassisches Ablenkungsmanöver?

chai antworten
der_alte
Beiträge : 1854

@goodfruit weil Johannes Hartl erwähnt ist (der mir bis dato nichts sagte, er ist dazu auch RKK und ich exkommuniziert):

https://www.belltower.news/johannes-hartl-eine-megachurch-fuer-deutschland-161105/

Interessanter Artikel im Blog eines der renommiertesten Vertreters der Ziviligesellschaft m.W., der AAS, über diese Person und deren Aktivitäten.

der_alte antworten


MrOrleander
Beiträge : 2444

@goodfruit 

Frau Prof. Brosius-Gersdorf wurde von der SPD vorgeschlagen. Sie geniest wohl als Rechtswissenschaftlerin hohes Ansehen 

Sie genießt hohes Ansehen und gilt als streitbar - was ich für nichts Schlechtes halte. 

Sie vertritt allerdings Ansichten, die für konservative CDU-Leute, die sich für den Schutz ungeborenen Lebens starkmachen, nur schwer zu verdauen sind. Ich will die unterchiedlichen Positionen gar nicht bewerten, aber: Die SPD wußte, was sie tat, als sie Frau Brosius-Gersdorf vorschlug. Und sie wußte auch, wie man in der CDU darauf reagieren könnte. 

Das Risiko hat die SPD in Kauf genommen und redet jetzt von Vertrauensbruch. Dabei hat sie sich schlichtweg verzockt, und das auf dem Rücken ihrer Kandidatin. 

mrorleander antworten
29 Antworten
Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 4814

@mrorleander Es fällt halt schon sehr auf, dass es eine Zweckehe ist und keine Liebesheirat war.

chai antworten
der_alte
(@der_alte)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1854

@chai jetzt ist es an der SPD den nächsten Zug zu machen. Heute hat sich die Fraktion hinter die Kandidatin gestellt. Mal sehen wie es weitergeht. Die SPD kann das ganze ja auch mit der Koaltion verbinden, d.h. diese aufkündigen, sich mit Linkspartei und Bündnis'90/Die Grünen zu einer Minderheitsregierung zusammenschliessen und dem linke Flügel der CDU auffordern sich ihnen anzuschliessen. Schon 1982 hat sich ein Teil der FDP der SPD zugewandt oder als sich die WASG abspaltete. Warum nicht eine Aufspaltung der CDU in rechts/links?

der_alte antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@mrorleander 

Allerdings sind da auch einige Verzerrungen im Umlauf. Die aber wohl dankbar aufgenommen werden. 

Oder welche Ansichten sollen das denn sein, die schwerer zu verdauen sind als die bereits geltenden Rechtsauffassungen?

Und was genau befürchten diese CDU-Leute, wenn Prof. Brosius-Gersdorf in einen Senat gewählt wird, der sich nicht mit dem §218 befasst?

alescha antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2444

@alescha 

Oder welche Ansichten sollen das denn sein, die schwerer zu verdauen sind als die bereits geltenden Rechtsauffassungen?

Da mußt Du Leute von der CDU fragen. Aber was mir einfallen würde (ohne damit zu sagen, daß es sich dabei um die tatsächlichen Gründe handelt) ist, daß Frau Brosius-Gersdorf für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 steht. Zumindest war sie Mitglied der Expertenkommission, die noch von der alten Bundesregierung eingesetzt wurde, um diese Entkriminalisierung zu prüfen und sie im Anschluß auch empfohlen hat. Zu einer Umsetzung der Empfehlung war es aufgrund des Auseinanderbrechens der Regierung nicht mehr gekommen; die CDU war ohnehin skeptisch.

Lebensschutz, wie immer man den nun definieren möchte, ist für viele konservative CDU-Leute (und, das darf man nicht vergessen: Auch für die Menschen, die sie in ihre Ämter gewählt haben) eine Herzensangelegenheit, so wie für Grüne die Atomkraft oder das Asylrecht (Fun Fact: Die CDU hatte bereits im letzten Jahr den Juristen Robert Seegmüller als neuen Verfassungsrichter vorgeschlagen, diesen aber aufgrund von Bedenken der Grünen (gelesen habe ich, er habe sich zu konservativ zum Asylrecht geäußert) wieder zurückgezogen. Ich kann's nicht belegen, aber hielte es für nicht unwahrscheinlich, daß der eine oder andere sich gesagt hat: "Wir ziehen unseren Kandidaten zurück, weil er den Grünen mißfällt, aber sollen jetzt die Kröte der SPD schlucken"?). Das wußten alle Beteiligten (bis auf Jens Spahn 😉). 

Und was genau befürchten diese CDU-Leute, wenn Prof. Brosius-Gersdorf in einen Senat gewählt wird, der sich nicht mit dem §218 befasst?

Gestern stand in der FAZ, daß dies doch möglich wäre. 

Wie auch immer: Es geht um Politik. Da sollte man schon wissen, was man seinem Koalitionspartner zumuten kann bzw. will. Die SPD hat provoziert und sich verzockt (was auch ein wenig daran liegen mag, daß die CDU-Führung erstaunlich wenig von der Stimmung in ihrer Basis zu wissen scheint). Ein ingesamt trauriger Anblick, der mir wenig Mut für die noch vor uns liegenden Jahre der Koalition macht. 

mrorleander antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@mrorleander 

Da mußt Du Leute von der CDU fragen.

Und hier muss man wohl sagen, dass sich da eine ganze Reihe von den zahlreichen verzerrenden oder gar komplett falschen Behauptungen und durch die dadurch künstlich geschaffene Empörungswelle inkl. automatisierter E-Mails und dann ein an den Haaren herbeigezogenen Plagiats-Vorwurf on top haben ins Bockshorn jagen lassen. 

Die Causa Seegmüller ist da jetzt nur bedingt vergleichbar. Hier mal die Hintergründe dazu: https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag

Aber was mir einfallen würde (ohne damit zu sagen, daß es sich dabei um die tatsächlichen Gründe handelt) ist, daß Frau Brosius-Gersdorf für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 steht. Zumindest war sie Mitglied der Expertenkommission, die noch von der alten Bundesregierung eingesetzt wurde, um diese Entkriminalisierung zu prüfen und sie im Anschluß auch empfohlen hat.

Hat sie das? Vielleicht sollte man überlegen, warum sie, wie Du sagst, für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 steht. So sieht zumindest ihre Stellungnahme zu dem Thema aus:

3.1. Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch. Dem menschlichen Leben steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu. Dafür bin ich stets eingetreten. Die Aussage, ich wäre für eine Legalisierung und eine (hiervon zu unterscheidende) Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.

Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig. Auch ein Abbruch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau schiede dann aus. Es ist aber die seit langem bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer Indikation zulässig ist. Mein Bestreben und meine Aufgabe als Wissenschaftlerin war und ist es, auf diese Problematik und auf Inkonsistenzen im bestehenden Recht hinzuweisen sowie Lösungsmöglichkeiten für eine widerspruchsfreie Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aufzuzeigen. Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt. Diesen notwendigen verfassungsdogmatischen Erörterungsbedarf habe ich aufgezeigt, ohne damit die Position zu vertreten, dass das ungeborene Leben schutzlos sei. Im Gegenteil:

Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Mensch ab Geburt gelten sollte, wäre das ungeborene Leben nicht schutzlos. Ihm steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu, wofür ich stets eingetreten bin. Der Vorwurf, ich würde für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt eintreten und sei "lebenskritisch", ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. Meine diesbezüglichen Veröffentlichungen lassen sich auch nicht dahingehend missverstehen. Das von mir aufgezeigte verfassungsdogmatische Dilemma wird verkürzt wiedergegeben und genutzt, um mir unzutreffend zu unterstellen, ich würde nicht für das Grundrecht auf Leben ab dem Zeitpunkt der Nidation eintreten.

Nachzulesen u.a. hier: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/brosius-gersdorf-wehrt-sich-bverfg-richterwahl-union-spd

Die Positionen von Frau Prof. Brosius-Gersdorf sind jedenfalls nicht so extremistisch und abseits des juristischen Mainstreams wie manche jetzt glauben machen wollen. 

Die SPD hat provoziert und sich verzockt

Das sehe ich anders. 

Das wäre allenfalls so gewesen, wenn sie eine Kandidatin aufgestellt hätte, die ein klares "Weg mit dem §218" in die Welt geblasen hätte. Dass sowas zwar in der Mehrheit der Bevölkerung ankommt (je nach Umfrage befürworten 74-80% der Bevölkerung eine Legalisierung), nicht aber bei Unionspolitikern, o.k. Nun hat die Kandidatin aber nicht so radikale Ansichten vertreten, und da wird es mit dem Vorwurf, die SPD habe provozieren wollen, schon schwierig. 

 

 

 

alescha antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778

@alescha 

Dieses Zitat 3.1 ist ja furchtbar. Erstaunlich, dass man damit Professor werden kann. Die sollte man sich wirklich genauer anschauen. Jurastudentinnen würde das um die Ohren fliegen.

Wie Menschenwürde zu den anderen Grundrechten steht sollte einer Rechtswissenschaftlerin bekannt sein. Sie gehört alleine deswegen nicht an das Verfassungsgericht.

Menschenwürde ist der Anfang, die Eintrittskarte in alle anderen Grundrechte. Alle Menschen haben Menschenwürde. Alle Menschen sind Subjekt. Man ist kein bloßes Objekt staatlichen Handelns. Menschenwürde ist unantastbar. Nicht verletzbar, einschränkbar, konditional wir die anderen Grundrechte. Man hat Menschenwürde, weil man ein Mensch ist. Der Art. 1 GG unterliegt auch der Ewigkeitsgarantie in Art. 79 III GG, ist also auch darin deutlich herausgehoben.

Man behält auch den Schutz der Menschenwürde, wenn man gestorben ist (postmortaler Persönlichkeitsschutz). Gewiss, Menschenwürde ist ein Programmsatz, ein Grundwahrheit, ein Axiom, ist ein bewusster Gegenentwurf zur Nazizeit und was Menschenwürde konkret beinhaltet muss man weiterentwickeln. Das geschieht, auch und vor allem, in den weiteren Grundrechten. Die anderen Grundrechte greifen dann Aspekte davon auf und gestalten Menschenwürde aus. 

Entweder hat man Menschenwürde oder man hat sie nicht. Es gibt keine halbe Menschenwürde, es gibt keine Qualifikation zur Menschenwürde durch zB Alter, Nützlichkeit, Herkunft oder Gesundheit. Die Professorin aus Potsdam behauptet ein Dilemma, dass es im Gesetz nicht gibt. Erst ihre Interpretation erschafft ein Dilemma und lässt dann aber die Frage offen, wieso es im Bauch überhaupt ein Recht auf Leben geben sollte.

Solche Grillen kann man offenbar als Professorin pflegen, als Verfassungsrichterin nicht.

 

Mich überzeugt dieses Trumpsche Durchdrücken einer extrem politischen Richterin bei der Richterwahl nicht von der Lauterkeit ihrer Verfechter.

johnnyd antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@johnnyd 

Wie Menschenwürde zu den anderen Grundrechten steht sollte einer Rechtswissenschaftlerin bekannt sein. 

Ist es ihr ja auch, sagt sie doch.

Das Problem ergibt sich nur, wenn man dem Embryo ab der Nidation oder gar schon ab der Befruchtung die Menschenwürde zugesteht.

Und jetzt mal ganz konkret, wie löst Du das Problem:

Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig. Auch ein Abbruch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau schiede dann aus. Es ist aber die seit langem bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer Indikation zulässig ist. Mein Bestreben und meine Aufgabe als Wissenschaftlerin war und ist es, auf diese Problematik und auf Inkonsistenzen im bestehenden Recht hinzuweisen sowie Lösungsmöglichkeiten für eine widerspruchsfreie Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aufzuzeigen. Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.

Eine konkrete Antwort würde mich interessieren:

Hat der Embryo schon von Beginn der Nidation Menschenwürde, und wenn ja, wie löst Du das Problem der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter? Möchtest Du dann konsequenterweise Abtreibung unter allen Umständen verboten sehen? 

Erläutere mir doch bitte Deine Rechtsauffassung, die der von Prof. Brosius-Gersdorf und der anderer Rechtswissenschaftler überlegen zu sein scheint, wenn Du mit so herablassenden Äußerungen daherkommst.

Ich bin ein juristischer Laie, kläre mich bitte auf.

alescha antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@johnnyd 

Erläutere mir doch bitte Deine Rechtsauffassung, die der von Prof. Brosius-Gersdorf und der anderer Rechtswissenschaftler überlegen zu sein scheint, wenn Du mit so herablassenden Äußerungen daherkommst.

Aber vielleicht liegt bei Dir auch einfach nur eine Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion vor?

alescha antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
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@alescha 

Und hier muss man wohl sagen, dass sich da eine ganze Reihe von den zahlreichen verzerrenden oder gar komplett falschen Behauptungen und durch die dadurch künstlich geschaffene Empörungswelle inkl. automatisierter E-Mails und dann ein an den Haaren herbeigezogenen Plagiats-Vorwurf on top haben ins Bockshorn jagen lassen.

Ohne jede Ironie: Woher weißt Du das?

Die Causa Seegmüller ist da jetzt nur bedingt vergleichbar.

Was heißt "bedingt"? In beiden Fällen geht es doch offenkundig nicht um die juristische Qualifikation, sondern um Politik bzw. um Reizthemen einer Partei.

Hat sie das? Vielleicht sollte man überlegen, warum sie, wie Du sagst, für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 steht.

Ich vermute jetzt mal, daß die 50 Abgeordneten der CDU, die sich ihrem eigenen Parteivorstand widersetzt haben und die Frau nicht wählen wollten, das nicht blindlings getan haben, sondern sich den Schritt durchaus "überlegt" haben. 

Die Positionen von Frau Prof. Brosius-Gersdorf sind jedenfalls nicht so extremistisch und abseits des juristischen Mainstreams wie manche jetzt glauben machen wollen.

Mag alles sein. Wir sprechen aber nicht von Nius oder anderen Erregungsportalen, sondern schlicht vom Herzensthema konservativer CDU-Abgeordneter (und all derer, die diese gewählt haben). Und deshalb bleibe ich auch bei meiner Ansicht, daß die SPD hier provozieren wollte. Stochere ich im Herzensthema meines Koalitionspartners herum, kann ich nicht mit 'nur' sachlicher Reaktion rechnen. Frau Brosius-Gersdorf polarisiert. Ich finde die übrigens gut und hätte sie gewählt. Aber ich kann auch sehr gut nachvollziehen, wenn man diesen Schritt nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte. 

mrorleander antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@mrorleander 

Ohne jede Ironie: Woher weißt Du das?

Ich weiß es nicht. Wenn man aber den Verlauf des Vorgangs so sieht, ist die Vermutung sehr naheliegend.

Was heißt "bedingt"? In beiden Fällen geht es doch offenkundig nicht um die juristische Qualifikation, sondern um Politik bzw. um Reizthemen einer Partei.

Das ja. Aber bei Seegmüller gab es keine derartige Kampagne gegen den Kandidaten. Noch nie wurde ein derartiger Shitstorm gegen einen Kandidaten losgetreten wie jetzt, mit Behauptungen, die entweder von vornherein falsch waren wie die Behauptung, Prof. Brosius-Gersdorf befürworte eine Abtreibung bis in den 9. Monat, oder die einfach verzerrt waren. Und um zusätzlich Druck zu machen, bedient man sich noch Tools, die automatisierte E-Mails verschicken.

Ich habe es schon irgendwo verlinkt: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/frauke-brosius-gersdorf-diese-akteure-stehen-hinter-der-netzkampagne-gegen-sie-a-3f98e55a-98b8-4cb0-b382-0d29d8642331

Wenn das Schule macht, und danach sieht es aus, wird das nicht das letzte Mal gewesen sein, rechtspopulistische Portale die Wahl von Richterinnen oder andere Vorgänge torpedieren.

Ich vermute jetzt mal, daß die 50 Abgeordneten der CDU, die sich ihrem eigenen Parteivorstand widersetzt haben und die Frau nicht wählen wollten, das nicht blindlings getan haben, sondern sich den Schritt durchaus "überlegt" haben. 

Und genau das bezweifle ich. 

Ich vermute, dass es zumindest einem Teil so gegangen ist wie Erzbischof Herwig Gössl, der inzwischen bedauert, was er in seiner Predigt über die Nominierung von Prof. Brosius-Gersdorf gesagt hat. Er sei "falsch informiert" gewesen. Und 

Schon im Vorfeld hatte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Limburger Bischof Georg Bätzing, solidarisch mit Brosius-Gersdorf gezeigt. "In der gesamten Debatte ist viel schiefgelaufen", so der DBK-Vorsitzende am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der "Augsburger Allgemeinen". "Diese Frau hat es nicht verdient, so beschädigt zu werden", so Bätzing weiter.

Klick

Bei näherer Betrachtung nämlich stellt man fest, dass Prof. Brosius-Gersdorf sich keine so unerhörten oder extremen Positionen beim Thema Abtreibung vertritt, wie man ihr unterstellt.

 

 

 

alescha antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
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@alescha 

Ich weiß es nicht. Wenn man aber den Verlauf des Vorgangs so sieht, ist die Vermutung sehr naheliegend.

Ich wäre da vorsichtiger. Wenn Frau Brosius-Gersdorf innerhalb der CDU-Fraktion eine völlig Unbekannte gewesen wäre, könnte ich Deinen Verdacht noch eher nachvollziehen: Abgeordnete informieren sich über die Frau und fallen dabei auf Propaganda-Portale herein. 
Doch die Kandidatin war innerhalb der Fraktion gut bekannt - dem Erzbischof aber womöglich nicht. 

Das ja. Aber bei Seegmüller gab es keine derartige Kampagne gegen den Kandidaten.

Das war ja auch nicht nötig, weil die CDU ihren Kandidaten bereits im Vorfeld zurückgezogen hat. 

Bei näherer Betrachtung nämlich stellt man fest, dass Prof. Brosius-Gersdorf sich keine so unerhörten oder extremen Positionen beim Thema Abtreibung vertritt, wie man ihr unterstellt.

Du mußt mich nicht überzeugen - ich hätte sie gewählt, wie gesagt. 

Aber die Erzählung, daß 50 CDU-Abgeordnete sich von Nius und Konsorten haben verführen lassen, gegen den erklärten Willen ihrer Fraktionsführung zu stimmen und damit eine kleine Regierungskrise hervorzurufen, ist mir bislang einfach zu schlicht. 

mrorleander antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@mrorleander 

Aber die Erzählung, daß 50 CDU-Abgeordnete sich von Nius und Konsorten haben verführen lassen, gegen den erklärten Willen ihrer Fraktionsführung zu stimmen und damit eine kleine Regierungskrise hervorzurufen, ist mir bislang einfach zu schlicht. 

Auf jeden Fall war da mächtig Druck dahinter:

Die Mails fluteten vergangene Woche die Postfächer der Abgeordneten. Mehr als 1000 Nachrichten seien bei ihm eingegangen, erzählt ein Unionspolitiker. Die Mailschreiber riefen dazu auf, bei der Richterwahl im Bundestag gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu stimmen.

Der Grund waren ihre vermeintlichen Positionen zur Abtreibung.

»Dieses Anliegen ist mir so wichtig, dass ich meine zukünftigen Wahlentscheidungen auch davon abhängig machen werde, wie sich eine Partei oder ein Kandidat in dieser Frage positionieren«, schreibt der Absender einer der Nachrichten.

[...]

Nicht nur in den Postfächern der Abgeordneten, auch in den sozialen Netzwerken hatte vorher ein Sturm gegen Brosius-Gersdorf getobt. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nannte es eine beispiellose Schmutzkampagne, der FDP-Politiker Konstantin Kuhle sprach von einer »Trumpisierung unserer politischen Öffentlichkeit«.

[...]

Am Mittwoch, dem 9. Juli, stellt die abtreibungskritische Plattform 1000plus ein Mail-Tool online. Damit können Nutzer automatisiert E-Mails versenden, die dazu auffordern, Brosius-Gersdorf nicht zu wählen. Mehr als 38.000 Mails werden laut 1000plus auf diesem Wege versendet.

Die weitgehend unbekannte Initiative rühmt sich später, die Wahl von Brosius-Gersdorf verhindert zu haben. Der Geschäftsführer Kristijan Aufiero behauptet, er habe »zuverlässige Informationen«, nach denen die E-Mail-Kampagne der »ausschlaggebende Grund für diesen Sinneswandel« in der Unionsfraktion gewesen sei.

Anders sieht es ein Bundestagsabgeordneter der Union. Er sagt dem SPIEGEL: Einen ernsthaften Einfluss auf seine Meinungsbildung hätten solche Kampagnen nicht. Er habe aber auch viele kritische Mails von ihm bekannten Parteimitgliedern bekommen, von Wählern, engagierten Christen. Diese Stimmen müsse die Union ernst nehmen. Zumal es tatsächlich gegen die Überzeugung vieler Abgeordneter von CDU und CSU geht, Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. Brosius-Gersdorf hält eine solche Entkriminalisierung für verfassungsrechtlich geboten.

[...]

Hat der Internetaktivismus gegen Brosius-Gersdorf wirklich dazu beigetragen, dass eine zweistellige Zahl an Unionsabgeordneten entgegen den Absprachen mit der SPD gegen die Juristin stimmen wollte? Das zumindest glaubt der Politikberater und Kommunikationswissenschaftler Johannes Hillje. »Es entstand gezielter Druck, sich tatsächlich illoyal gegenüber der Fraktionsspitze zu verhalten«, sagt Hillje dem SPIEGEL. Die Bereitschaft der Unionsabgeordneten, den Kanzler so zu düpieren, sei erst durch die Kampagne entstanden, deren »politischer Nukleus« die E-Mails von 1000plus gewesen seien.

»Es beschädigt unsere Demokratie, wenn rechtsextreme Kampagnen mehr Einfluss auf die Unionsfraktion haben als Friedrich Merz und Jens Spahn«, empört sich auch der Grünenfraktionsvize Andreas Audretsch gegenüber dem SPIEGEL. Dass »einige in der Union« der Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf die Verantwortung für »das Desaster im Bundestag« zuschieben und sie zum Rückzug drängen wollten, sei »niederträchtig«. Er kritisiert besonders den Druck, den eine andere rechte Kampagnenplattform, CitizenGo, mit einer Petition, Massenmails und Anrufen in Unions-Abgeordnetenbüros ausgeübt habe. 

Klick

Ich denke schon, dass es eine gewissen Druck aufbaut, wenn Abgeordnete derart mit Post geflutet werden.

Am Montag, dem 7. Juli, sprechen sich in der Vorentscheidung im Wahlausschuss im Bundestag zwar CDU-Abgeordnete gegen Frauke Brosius-Gersdorf aus troztdem bekommt die Kandidatin im Ausschuss die erforderliche Mehrheit. Zwei Tage später startet die Mailkampagne von 1000plus, und am 11. Juli sind dann plötzlich so viele Abweichler da, dass man die Wahl abbrechen muss. 

Und das ist der Unterschied zu Seegmüller. Mir ist nicht bekannt, dass irgendwelche Initiativen und Internetportale zum Teil mit massiven Falschbehauptungen derart Stimmung gegen den Kandidaten gemacht hätten. 

 

alescha antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
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@alescha 

Und das ist der Unterschied zu Seegmüller

Der Unterschied zu Seegmüller ist, daß er gar nicht zur Wahl stand. Ob es weitere Unterschiede gibt, insbesondere den von Dir angenommenen, können wir daher nicht wissen. 

Am Montag, dem 7. Juli, sprechen sich in der Vorentscheidung im Wahlausschuss im Bundestag zwar CDU-Abgeordnete gegen Frauke Brosius-Gersdorf aus troztdem bekommt die Kandidatin im Ausschuss die erforderliche Mehrheit.

Daß das ganze kein Ruhmesblatt für die CDU-Fraktionsführung ist, dürfte ja mittlerweile sattsam bekannt sein. 

Die weitgehend unbekannte Initiative rühmt sich später, die Wahl von Brosius-Gersdorf verhindert zu haben.

Ja... Glaubst Du 'weitgehend unbekannten Initiativen' sonst auch so auf's Wort? Und wer um alles in der Welt ist Johannes Hillje? 

Natürlich wäre es für die SPD prima, wenn sich am Ende alles als Ergebnis einer Schmutzkampagne erweisen würde, und nicht als Wahl des Gewissens. Aber bis ich keine diesbezüglichen Aussagen der entsprechenden CDU-Abgeordneten höre, halte ich letztere Möglichkeit für sehr viel wahrscheinlicher, als die Behauptungen eines bis dato unbekannten Geschäftsführers einer unbekannten Initiative. 

mrorleander antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@mrorleander 

Ja... Glaubst Du 'weitgehend unbekannten Initiativen' sonst auch so auf's Wort?

Nein, natürlich nicht!

Dass die Agitation auf bestimmten Portalen und durch diverse Personen insgesamt aber einen Einfluss hatte kann ich mir durchaus vorstellen.

Und wer um alles in der Welt ist Johannes Hillje? 

Guckst Du u.a. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Hillje

Natürlich wäre es für die SPD prima, wenn sich am Ende alles als Ergebnis einer Schmutzkampagne erweisen würde, und nicht als Wahl des Gewissens.

Warum? Der Schaden ist bereits angerichtet. Die Kandidatin dürfte "verbrannt" sein, egal wie ungerechtfertigt die ganzen Vorwürfe waren. 

halte ich letztere Möglichkeit für sehr viel wahrscheinlicher, als die Behauptungen eines bis dato unbekannten Geschäftsführers einer unbekannten Initiative. 

Es ging ja nicht nur um die Behauptungen dieses Geschäftsführers. Es gibt noch andere, die sich den "Erfolg" auf ihre Fahnen schreiben, etwa die AfD und ihre Fans, die Frau von Storch für ihre glatte Lüge feiern, eine CDU-Abgeordnete, die "Bitte verhindern Sie das!" mit "Erledigt" beantwortet und sagt: "Danke an alle, die Druck gemacht haben! Es lohnt sich eben doch." Und bei den Hetzblättern Nius, Tichy's Einblick und Co. werden auch die Sektkorken geknallt haben.

Aber bis ich keine diesbezüglichen Aussagen der entsprechenden CDU-Abgeordneten höre

Fehler einzuräumen ist eine Tugend, die man gerade im Politikbetrieb (aber nicht nur dort) immer seltener findet. 

Sorry, aber ich teile Dein Vertrauen in die (Medien)Kompetenz und Ehrlichkeit von Politikern im Allgemeinen und der der CDU im Besonderen nicht so ganz. 

alescha antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2444

@alescha 

Dass die Agitation auf bestimmten Portalen und durch diverse Personen insgesamt aber einen Einfluss hatte kann ich mir durchaus vorstellen.

Die Frage ist, ob Du Dir überhaupt etwas anderes vorstellen kannst bzw. willst. 

Mir ist es ehrlich gesagt zu schlicht, die Wortäußerungen von Personen oder Portalen, die Du (und ich) bei jedem beliebigen anderen Thema (Ist Höcke ein Rassist? Die BRD ein Rechtsstaat? Die Kuh ein Säugetier?) nur mit der Kneifzange anpacken würden, jetzt als Konzeugen für eine gelungene 'rechte' Kampagne anzuführen. 

Das mag der SPD sehr zupass kommen, aber ist m.E. viel zu kurz geschlossen. Es gibt durchaus gute Gründe, aus konservativer CDU-Perspektive diese nicht unbekannten Kandidatin abzulehnen. Das und die damit verbundene Stimmung in Teilen der Basis hat die Parteispitze nicht erkannt. Das der Wahlausschuss für die Personalien gestimmt hat, spricht daher auch in keiner Weise für den Erfolg einer Kampagne, sondern dafür, daß es in Teilen der CDU brodelt - so, wie es ja auch in der SPD brodelt, die Klingbeil mit sagenhaften 64% im Amt 'bestätigt' hat.

Das läßt für den weiteren Verlauf dieser Koalition nichts gutes ahnen, aber das ist ein anderes Thema. 😀

mrorleander antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@mrorleander 

Die Frage ist, ob Du Dir überhaupt etwas anderes vorstellen kannst bzw. willst. 

Inzwischen kann ich mir tatsächlich nichts anderes mehr vorstellen. Muss ich zugeben. 

Und ja, die Aussagen von einzelnen Personen, die sich jetzt dafür auf die Schultern klopfen, die Wahl einer linksextremistischen Person ins BVG verhindert zu haben, sind das eine. Das andere ist aber, dass da erst der Unterstützung von Prof. Brosius-Gersdorf zugestimmt wird und man dann plötzlich kalte Füße kriegt und dann noch hanebüchene Plagiatsvorwürfe hinzuzieht. Da muss doch die Frage erlaubt sein, was da dazwischen passiert ist?

Es gibt durchaus gute Gründe, aus konservativer CDU-Perspektive diese nicht unbekannten Kandidatin abzulehnen.

Ich weiß gar nicht, wie bekannt oder unbekannt diese Kandidatin war. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass, selbst wenn sie bekannt war, die meisten wohl gedacht haben, was eigentlich der Fall ist, zumindest beim Thema Abtreibung, dass sie sich nämlich so ziemlich im derzeitigen juristischen Mainstream bewegt. Dass einige, die bei der Bekanntgabe mit den Schultern gezuckt haben, doch aufgeschreckt sind, als ihre Mailordner mit Protestmails geflutet wurden. 

alescha antworten
DerElch
(@derelch)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2120

@mrorleander 

Das mag der SPD sehr zupass kommen, aber ist m.E. viel zu kurz geschlossen. Es gibt durchaus gute Gründe, aus konservativer CDU-Perspektive diese nicht unbekannten Kandidatin abzulehnen.

Die meisten Abgeordneten dürften sich mit dieser Personalie überhaupt nicht beschäftigt haben, bevor sie mit der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf konfrontiert wurden. Wozu auch, es gibt ja einen Wahlausschuss, der für intensive Auseinandersetzung zuständig ist. Und auch danach haben sie sich nicht damit beschäftigt, sondern sind dem Rufmord einfach auf den Leim gegangen.

derelch antworten
Martha
 Martha
(@martha)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 1518

@mrorleander 

Alescha:

Und was genau befürchten diese CDU-Leute, wenn Prof. Brosius-Gersdorf in einen Senat gewählt wird, der sich nicht mit dem §218 befasst?

Orleander:

Gestern stand in der FAZ, daß dies doch möglich wäre. 

Im aktuellen Lanz&Precht-Podcast erwähnte Lanz, dass er gehört habe,  Prof FBG soll iwann  die _Leitung_ des Bundesverfassungsgerichts übernehmen. 

Lanz&Precht, 18.07.25

martha antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778

@mrorleander 

Streitbar ist gut, wenn man als Rechtswissenschaftler unterwegs ist und sich allerlei Theorien ausdenkt; ja, da kräuselt sich bei Naturwissenschaftlern alles, wir nennen (eher etwas gefestigtere) Meinungen gerne Theorie. An der Uni ist auch der Platz dafür.

Ich glaube nicht, dass die Richterin wird; das wäre ein Makel für die nächsten Wahlen, den die Union und auch die SPD vermeiden sollten.

Mal schauen, ob Frau Brosius-Gersdorf bald in der SPD Karriere macht.

johnnyd antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2444

@johnnyd 

Streitbar ist gut, wenn man als Rechtswissenschaftler unterwegs ist und sich allerlei Theorien ausdenkt

Streitbarkeit halte ich für eine Voraussetzung für höchste Ämter und damit auch für das Bundesverfassungsgericht. Wer will denn graue Mäuse im höchsten Richteramt sehen? Da braucht es schon brilliante Köpfe. 

Ich glaube nicht, dass die Richterin wird

Das glaube ich mittlerweile auch nicht mehr. Aber nicht, weil ich sie für eine schlechte Kandidatin halte, sondern weil die politischen Umstände ihr nicht gewogen sind. 

 

mrorleander antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778

@mrorleander 

Streitbarkeit als Richter ist gar nicht gut. Ich glaube allerdings wir verstehen darunter nicht ganz dasselbe. Es gibt Minderheitenvoten, das finde ich gut und könnte es ruhig häufiger geben. Politischer Aktivismus und einseitige Festlegung im Hinblick auf künftige Verfahren hingegen führen dazu, dass man kein neutraler Entscheider mehr sein kann:

Urteile werden nicht für die geschrieben, die gewinnen. Die lesen den Tenor und jubeln. Urteile werden für die Verlierer des Rechtsstreits geschrieben. Die sollen verstehen, dass das Gericht seinen Job korrekt ausgeführt, alles Relevante berücksichtigt hat und so zu seiner Überzeugung gekommen ist. Das kann ein möglicherweise befangener Richter nicht leisten.

Das Bundesverfassungsgericht ist schon eher die graue Maus unter den Gerichten. Das ist ein hässlicher Betonklotz - anders als der BGH oder das BAG oder gar das BVerwG (als ich im Umweltministerium war, hatten wir ein Verfahren dort. Das war schon architektonisch eindrucksvoll). Das Bundesverfassungsgericht war auch das letzte Gericht, wo man per Fax geklagt hat, bis letzten Sommer. Bei allen anderen konnte man schon jahrelang nur per Anwalts-Mail klagen.

Ein Richter muss neutral sein. Es gibt ein Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot für Richter. Es gibt die Selbstablehnung bzw. Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit, § 19 BVerfGG.

Richter nehmen das auch ernst und schätzen es nicht, dass die SPD-Kandidatin sich auf künftige Verfahren äußert (insb. alle Lanz-Auftritte).

Wer sich vorab politisch so einseitig äußert, der ist als Richter für diese Sache verbrannt. Man tut sich also auch keinen Gefallen darin eine Kandidatin zu schicken, die ohnehin nicht entscheiden kann.

Als Professorin hingegen kann sie sagen, was sie möchte und das Forschung nennen und Theorie.

Vielleicht geht sie auch in die Politik und will SPD/Grünen-Ministerin werden?

johnnyd antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 16 Jahren

Beiträge : 29398

@johnnyd 

Ein Richter muss neutral sein. Es gibt ein Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot für Richter. Es gibt die Selbstablehnung bzw. Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit, § 19 BVerfGG.

Es gibt keine völlige Neutralität, auch nicht in der Justiz - und schon gar nicht im politischen Sinne.

Denn egal um welche Art Urteil es geht - in den meisten Fällen wirst du politische Parteien haben, die dem Urteil zustimmen und solche, die es ablehnen. Vor allem dann, wenn es politisch umstrittene Themen betrifft.

Es geht also nicht um "Neutralität", sondern um "Ausgewogenheit". Das heisst, es werden verschiedene Richter benötigt, die einen Sachverhalt aus möglichst verschiedenen Perspektiven beleuchten, um möglichst umfassend alle nötigen Aspekte zu berücksichtigen.

Die Frage ist also nicht, ob ein Richter einem bestimmten Spektrum zuzuordnen ist, sondern wie sich die Zusammensetzung insgesamt gestaltet und wie es um die Ausgewogenheit bestellt ist.

lucan-7 antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 25 Jahren

Beiträge : 1778

@lucan-7 

Du antwortest nicht auf meinen Beitrag, sondern denkst dir beim Wort Neutralität selbst etwas aus und klatschst das dann hier hin. Ich finde das respektlos. 

Innerhalb von neun Minuten hast du niemals meinen Text gelesen, geschmunzelt, gestaunt, geseufzt, darüber nachgedacht und an deiner Anregung für die Fortführung des Gesprächs gefeilt.

johnnyd antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 16 Jahren

Beiträge : 29398

@johnnyd 

Innerhalb von neun Minuten hast du niemals meinen Text gelesen, geschmunzelt, gestaunt, geseufzt, darüber nachgedacht und an deiner Anregung für die Fortführung des Gesprächs gefeilt.

In der Tat... habe ich nicht. Finde ich auch etwas viel verlangt, würde ich auch von niemand Anderem bei meinen Beiträgen erwarten.

Ich habe auf das reagiert, was mir spontan aufgefallen ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Der Grund ist, dass mir sehr oft die Forderung nach "Neutralität" in diesem Zusammenhang begegnet, wo keine Neutralität möglich ist. Daher mein Kommentar.

Wenn du mehr von mir erwartest, dann solltest du einen Text verfassen, der meinen Erwartungen und meinen Interessen eher entspricht.

Das dürfte allerdings etwas viel verlangt sein, deshalb käme ich auch nicht auf die Idee, so etwas von dir zu erwarten.

Mit "Respektlosigkeit" hat das nichts zu tun. Eine realistische Erwartung in Bezug auf den Austausch in Internetforen hilft in solchen Fällen ganz enorm.

 

lucan-7 antworten
Chai
 Chai
(@chai)
Beigetreten : Vor 2 Jahren

Beiträge : 4814
Veröffentlicht von: @lucan-7

@johnnyd 

Innerhalb von neun Minuten hast du niemals meinen Text gelesen, geschmunzelt, gestaunt, geseufzt, darüber nachgedacht und an deiner Anregung für die Fortführung des Gesprächs gefeilt.

In der Tat... habe ich nicht. Finde ich auch etwas viel verlangt, würde ich auch von niemand Anderem bei meinen Beiträgen erwarten.

Echt?

chai antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 16 Jahren

Beiträge : 29398

@chai 

Echt?

Schmunzeln, Staunen, Seufzen, darüber nachdenken...? Nö, wer bin ich denn...? Für so genial halte ich meine Beiträge hier nicht.

Manchmal schätzt man einen ein Beitrag, und es gibt hier im Forum auch hin und wieder Dinge, die mich tatsächlich berühren und zum Nachdenken bringen. Und möglicherweise stößt auch der ein oder andere meiner Beitrage hier und da etwa an... aber erwarten tue ich das sicher nicht!

Und wenn das mal passiert und ich eine entsprechende Rückmeldung bekomme, dann ist das meist auf eine völlig unerwartete Weise... so nach der Art: Ich habe mir jede Menge schlauer Argumente von tiefer Weisheit überlegt - aber was dann beeindruckt ist irgendein Nebensatz, der mir gar nicht wichtig erschien, während der Rest ignoriert wird...

So ist das halt - man muss es eben nehmen, wie es kommt. Und man weiß nie, was am Ende herauskommt...

lucan-7 antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 8520

@johnnyd 

Vielleicht solltest Du die Maßstäbe, die Du an andere anlegst, auch an Dich selbst anlegen.

Ich wiederum finde es respektlos, wenn man konkrete Nachfragen einfach ignoriert. Und das gleich wiederholt. 

alescha antworten
MrOrleander
(@mrorleander)
Beigetreten : Vor 24 Jahren

Beiträge : 2444

@johnnyd 

Streitbarkeit als Richter ist gar nicht gut.

Doch, schon, aber ebenso wie Du zähle ich (politischen) Aktivismus nicht darunter. Sondern Meinungsstärke und die Bereitschaft, diese auch unter widrigen Umständen zu vertreten. Wobei die Zustände im Bundesverfassungsgericht vermutlich keine widrigen sind, aber: Wozu bräuchte es 8 Richter pro Senat, wenn da nicht gestritten werden sollte? 

Das Bundesverfassungsgericht ist schon eher die graue Maus unter den Gerichten.

Ich würde jetzt nicht vom Gebäude auf das Prestige des Gerichts schließen. Wobei der 'Baumgarten-Bau' halt moderne Kunst ist, die Du (und ich) häßlich finden, während andere vermutlich das Grausen bekämen, würde die Senate immer noch im Palais des Max von Baden residieren. 

Wer sich vorab politisch so einseitig äußert, der ist als Richter für diese Sache verbrannt.

Wo hat sie sich denn politisch einseitig geäußert? M.W. wird ihr das auch von der CDU nicht vorgeworfen, sondern man lehnt ihre Rechtsauffassung zum Paragraf 218 ab. 

Richter nehmen das auch ernst und schätzen es nicht, dass die SPD-Kandidatin sich auf künftige Verfahren äußert (insb. alle Lanz-Auftritte).

Ich muß das jetzt fragen, dafür ist die Flanke einfach zu gut: Mit wie vielen Richtern hast Du in der Sache gesprochen? 😀 

mrorleander antworten
Martha
 Martha
(@martha)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 1518

@johnnyd 

Meinst du, sie wird vom Richterwahlausschuss nochmal empfohlen?

 

 

 

martha antworten
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