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Die Akteptanz unseres parlamentarisch-demokratischen Systems (BRD)

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hallo liebe(r) leser*in (m/w/d),

ich bin wegen menschenrechten seit etwa zweieinhalb monaten in der grünen aber auch schon viel länger in bundesdeutschen parteien aktiv oder passiv bemitgliedet. mir kommt es schon sehr lange so vor das unser "system" immer weniger "unterstützung" findet. die wahlbeteiligung ist bei einer so "jungen" demokratie warscheinlich normal (kenne die zahlen grossbritaniens (das ist doch eine "alte",oder nicht?)). aktuell wollte ich eine email an meine bundestagsabgeordnete im wahlkreis schicken (in zeiten von permanent record natürlich verschlüsselt, aber nach anruf im lokalen wahlkreisbüro sind diese kommunikationswege gekappt, signal ist auch nicht möglich) ich kann mir das nur wegen schmäh, droh, und coronapanik emails erklären. aber ich finde diese entwicklung sehr bedenklich früher konnte man anonym an jede(n) bundestagsabgeordnete(n) schreiben, was ich auch tat. wie können die abgeordneten so verbindung zu ihrem volk halten?

tia fürn input

verbunden in seiner liebe

usar

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Verschluesselung

Veröffentlicht von: @usar

(in zeiten von permanent record natürlich verschlüsselt,

Habt ihr das ueberhaupt gelesen /Fragezeichen/ . Normale Kommunikation geht, ich schaffe es nur nicht den Schluessel vom Bundestag zu importieren. Ich habe eine pgp Verschluesselung per posteo und im firefox per Knopfdruck. Mime Verschluesselung geht auch nicht, und so wie ich die im Abgeordnetenbuero verstanden habe ist das was ich mit gekappt meinte. Warscheinlich ist dies Neuland fuer unsere Regierung......

usar

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5 Antworten
Vigil
 Vigil
(@vigil)
Beigetreten : Vor 8 Jahren

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Warum um alles in der Welt sollte Kommunikation über solche Verschlüsselungen gehen?
Schreib' 'nen Brief, schreib' 'ne Mail - und gut ist's!

vigil antworten
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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

Pirat . Snowden. Signal. Synod.im. Matrix Verschluesselung

Veröffentlicht von: @vigil

Warum um alles in der Welt sollte Kommunikation über solche Verschlüsselungen gehen?
Schreib' 'nen Brief, schreib' 'ne Mail - und gut ist's!

Du hast recht, die Idee kam mir eigentlich schon beim schreiben. Ich versuche halt prinzipiell alles zu verschluesseln /kommt wohl noch aus der Piratenzeit und dann vom Lesen von Snowden/ Ich nutze auch privat kein whatsapp nur Signal und Synod.im das Matrix Verschluesselung nutzt. Wobei mir bewusst ist dass das in der Zukunft auch alles offenliegen wird.

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Vigil
 Vigil
(@vigil)
Beigetreten : Vor 8 Jahren

Beiträge : 386

Menschen wie wir haben sowieso nichts zu verbergen, oder?

vigil antworten
klappstool
(@klappstool)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 428
Veröffentlicht von: @vigil

Menschen wie wir haben sowieso nichts zu verbergen, oder?

Das kannst du doch nicht wissen. 😀 Und wer ist "wir"?

Grundsätzlich geht es darum, dass meine Privatsphäre geschützt bleibt und dass ich nur das preisgebe, das ich preisgeben möchte. Ich geh mal davon aus, dass weder du noch ich nackt aus dem Haus gehen, sei es auch noch so heiß. Das nennt sich Schamgefühl und übersetzt "Privatsphäre".

Dass dieser Zug jedoch bei der Kommunikation schon längst abgefahren zu sein scheint, ist eine andere Sache. Es geht um das Wesentliche: Bin ich bereit, meine und die Privatsphäre anderer zu schützen?

klappstool antworten
Vigil
 Vigil
(@vigil)
Beigetreten : Vor 8 Jahren

Beiträge : 386

Wir sind Usar und ich.
Ich achte anderer und damit auch Deine Privatsphäre.
Und meine bestimme ich.

😊

vigil antworten


Clay
 Clay
Beiträge : 1328

an alle
Es hat sich ja nun die von mir erwähnte Sendung gefunden, wo Frau von der Leyen und Herr van Aken darüber streiten, ob das Völkerrecht gebrochen werden darf bzw. ob es bei einem 'Warnschuss' gebrochen wird.
Frau van der Leyen vertritt dabei die Ansicht, es sei kein Bruch des Völkerrechts, wenn ein Staat ohne Zustimmung der UNO einen anderen Staat bombadiert ('Warnschuss').
Herr van Aken vertritt die Ansicht, die ich teile, das auch ein 'Warnschuss' sehr wohl ein Bruch des Völkerrechts ist.
Jeder von Euch kann sich selbst ein Urteil darüber bilden, welcher Ansicht er sich anschließen will.
Ich war mir absolut sicher, dass Frau von der Leyen Herrn van Aken mit dem von mir zitierten Satz ins Wort gefallen wäre. Ich hatte das wohl falsch in Erinnerung, es war ja auch schon einige Zeit her. Das tut mir leid und ich entschuldige mich dafür.

Ich reiche noch bzgl. Auswärtigem Amt (AA) als Beleg nach:
Auszug VG Regensburg 3. Kammer, Urteil vom 16.02.2011, RN 3 K 09.2499
18
Die Ausgrabung und Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche kann nur aus ganz besonderen - wichtigen - Gründen verlangt werden (vgl. OVG NRW vom 30.7.2009 Az. 19 A 957/09; VG Regensburg vom 16.6.2008 Az. RN 3 K 07.1972; BayVGH vom 27.7.2005 Az. 4 ZB 04.2986). Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs 'wichtiger Grund' und der Entscheidung des Friedhofsträgers über die Frage, ob ein solcher vorliegt, kommt es auf die Besonderheiten der Interessenlage, insbesondere darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch unter Berücksichtigung der gesamten Sachlage der herrschenden sittlichen Auffassung entspricht, dem Antragsteller erhebliche Umstände zur Seite stehen und seinen Belangen nicht auf andere Weise Rechnung getragen werden kann. Durch Abwägung der jeweiligen Umstände ist ein gerechter Ausgleich zwischen dem Gebot der Totenruhe und dem Bedürfnis eines Antragstellers zu suchen. Siehe auch 19 und 20.

Ebenso Begräbnisgesetz der Republik Belarus vom 12. November 2001, Nr. 55-3 Artikel 24, 26 und 54a.;
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) vom 8. Juni 1977 Art. 34 Sterbliche Überreste,
was ich jetzt aber nicht auch noch zitiere.

§168 StGB - Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Siehe auch 'Rechtsgrundlagen der deutschen Kriegsgräberfürsorge in der Republik Belarus' Stand 16. Januar 2012.

Der gemeinnützige Verein 'Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge' wollte die Kriegsgräberstätte Chodossowitschi abräumen und die beigesetzten Soldaten aus wirtschaftlichen Gründen auf eine größere Kriegsgräberstätte umbetten.
Das AA als Aufsichtsbehörde des VDK e.V. hat das mit Schreiben GZ 655.11BLR vom12.06.2017 an mich ausdrücklich befürwortet.
Allerdings hat der VDK e.V. aufgrund unseres massiven Einspruchs, dass die Umbettung gegen deutsches Recht und Völkerrecht verstößt, mit Schreiben vom 11. April 2017 Generalsekretärin Frau Daniela Schily zugesagt, dass der Soldatenfriedhof Chodossowitschi erhalten bleibt, wovon das AA wohl keine Kenntnis bekam.

LG.
Clay

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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767
Veröffentlicht von: @clay

Ich reiche noch bzgl. Auswärtigem Amt (AA) als Beleg nach:
... ... ...

Langer Rede kurzer Sinn: Auch da hat es, anders als von dir behauptet, keine Völkerrechtsverletzung gegeben, oder?

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Clay
 Clay
(@clay)
Beigetreten : Vor 2027 Jahren

Beiträge : 1328

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern dass sie die Verletzung des Völkerrechts gedeckt hätten. Wir konnten es verhindern.

clay antworten
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Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

Moment bitte - wenn doch aber keine völkerrechtswidrigen Umbettungen geschehen sind, dann war auch nichts zu decken, oder?

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Clay
 Clay
(@clay)
Beigetreten : Vor 2027 Jahren

Beiträge : 1328
Veröffentlicht von: @lubov

Moment bitte - wenn doch aber keine völkerrechtswidrigen Umbettungen geschehen sind, dann war auch nichts zu decken, oder?

Laut Auskunft des VDK e.V. haben sie in der Vergangenheit schon solche rechtswidrigen Umbettungen vorgenommen und das AA hat sie gebilligt. In diesem Fall konnten wir es verhindern.
So und jetzt ist für mich die Sache erledigt.

clay antworten
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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

Mich erstaunt dein Diskussionsabbruch.

Gibt es irgendwie die Möglichkeit, an diese Aussage des VDK heranzukommen? Ich unterstelle nicht etwa, dass du lügst. Ich vermute allerdings, dass deine so selbstverständliche Einstufung der getätigten Umbettungen als rechtswidrig vom VDK nicht geteilt wird. Daher wäre ich an den VDK-eigenen Aussagen interessiert. Und daher finde ich die Art, wie du hier die Rechtswidrigkeit einfach proklamierst, auch nicht gut. Das ist immerhin eine sehr steile Aussage, die durchaus das Potential hat eine Institution zu schädigen, die eine wichtige Arbeit leistet - und das AA, das diese Institution unterstützt, gleich mit.

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Suzanne62
(@suzanne62)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 7705
Veröffentlicht von: @lubov

Daher wäre ich an den VDK-eigenen Aussagen interessiert.

Mich würde das auch interessieren.

Veröffentlicht von: @lubov

Das ist immerhin eine sehr steile Aussage, die durchaus das Potential hat eine Institution zu schädigen, die eine wichtige Arbeit leistet - und das AA, das diese Institution unterstützt, gleich mit.

Diese Befürchtung teile ich allerdings nicht. Immerhin ist dies hier nicht Facebook - da würde ich der Community insgesamt und erst recht den Aussagen eines einzelnen Users nicht so viel Bedeutung beimessen, dass es reicht, die Arbeit des VDK ernsthaft zu schädigen.

suzanne62 antworten
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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

Naja - wie groß das Potential ist, zu schädigen, ist natürlich eine subjektive Sache. Aber wenn nur einer, der das hier liest, aufgrund dieser unbelegten Behauptungen irgendwem davon als Tatsache erzählt - man weiß ja, wie schnell es bei Mund-zu-Mund geht zu: "Der VDK buddelt völkerrechtswidrig Soldaten aus, die begehen Schändung der Totenruhe!", und der daraufhin seine Spende - und sei sie noch so klein - einstellt, ist das ein Schaden.

Und wenn nur einer aus diesem Thread hier rausgeht mit dem festen Glauben, dass das Auswärtige Amt völkerrechtswidrige Totenschändungen deckt, und damit glaubt, unsere Regierung, derer das AA ja Teil ist, wäre verdorben, ist das ein Schaden.

Von daher bin ich froh, dass wir hier nicht Facebook sind. 😀

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(@deleted_profile)
Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767

Unfairer Diskussionsabbruch
Moin Clay.

Natürlich bist du nicht verpflichtet, zu antworten, noch weniger, reflektiert und sachlich zu antworten. Da hast du völlig Recht.

Dennoch möchte ich dir noch mitteilen, und hoffe, du liest das auch, dass ich die Art, wie du hier auftrittst, unfair finde: Sowohl die Art, etwas, was nicht als Fakt belegt ist, als solchen darzustellen, als auch, sich dann zurückzuziehen, so dass keine Möglichkeit besteht, die wirklichen Fakten näher zu beleuchten.

[gestrichen, unsachlich - MfG Orleander]

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Beigetreten : Vor 3 Jahren

Beiträge : 26767
Veröffentlicht von: @clay

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern dass sie die Verletzung des Völkerrechts gedeckt hätten. Wir konnten es verhindern.

Hm. Du hattest geschrieben (Hervorhebungen durch mich):

Veröffentlicht von: @clay

Es ist geltendes deutsches Recht und Völkerrecht, dass gefallene Soldaten, die auf einer Kriegsgräberstätte bestattet sind, nicht mehr umgebettet werden dürfen, um die Totenruhe zu wahren. Es sei denn, die Angehörigen wollen den Opa/Vater/Bruder auf einem anderen Friedhof beerdigt haben.
Aber das tut der Verein Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. nach eigener Aussage aus finanziellen Gründen und das Auswärtige Amt als Aufsichtsbehörde billigt das auch noch.

Veröffentlicht von: @clay

Mich stört, wenn dieser Verein gegen Deutsches und Völkerrecht verstößt, indem sie würdig bestattete Soldaten wieder ausbuddeln, um sie an anderer Stelle wieder zu bestatten, weil da die Pflege der Kriegsgräberstätte billiger ist.

Veröffentlicht von: @clay
Veröffentlicht von: @clay

Das tun sie allerdings nicht. Oder hast du dafür einen Nachweis?

Leider haben sie das getan, was mir meine Gesprächspartner im persönlichen Gespräch gesagt haben, und wollten es wieder tun,

Das liest sich für mich sehr klar, als hätte der VDK tatsächlich Soldaten unerlaubt umgebettet. Deine Formulierung ist für mich nicht anders zu verstehen.
Nun sagst du aber selber, dass nicht umgebettet wurde, weil du und andere das verhindert hätten. Was stimmt denn nun?

(Ob die Umbettung von einem nicht mehr zu erhaltenden Friedhof auf einen anderen, der erhalten werden kann, tatsächlich ein Völkerrechtsverstoß wäre, wäre nochmal eine andere Frage - denn die kritische Formulierung ist hier "nur aus ganz besonderen - wichtigen - Gründen" bzw. "unbefugt". Umbettungen aus guten Gründen gibt es oft. Ob Schwierigkeiten bei der Erhaltung eines Friedhofes nun gute Gründe sind, darüber ließe sich streiten, aber darum geht es ja nicht.)

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