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Ein Knöllchen wegen Corona

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Orangsaya
Themenstarter
Beiträge : 2984

In der gesamten Bundesrepublik wurden die Grundrechte eingeschränkt. Ohne Zweifel ist das sinnvoll und wichtig.
NRW ist noch weiter gegangen und hat ein Bußgeldkatalog zusammengestellt, der es in sich hat.
Besuch in einem Einkaufszentrum: 400 €
Teilnahme an einer öffentlichen 'Veranstaltung, Lesung, Infoveranstaltung: 400 €
Grillen an einem öffentlichen Platz: 250 €
Teilnahme an einer Sportveranstaltung: 250 €
Speisen außerhalb des Hauses. 200 € Usw.
Ohne Zweifel, dass es solche Einschränkungen gibt, ist sinnvoll und voraussichtlich werde ich kein Bußgeld zahlen müssen. Trotzdem stößt es in mir sauer auf, dass bei einer Ausübung der Grundrechte, die wir irgendwo noch haben, ein Bußgeld zahlen müssen. Es gibt auch andere Möglichkeit, wie z.B. ein Platzverweis.

Antwort
122 Antworten
Deborah71
Beiträge : 22956

Pflichten.... andere schützen...

Veröffentlicht von: @orangsaya

Besuch in einem Einkaufszentrum: 400 €

ehm....das liest sich original etwas anders:

verbotswidriger Zugang zu einem Einkaufszentrum (Zentren ohne Einrichtungen, die geöffnet sein dürfen)

https://www.bussgeldkatalog.org/news/bussgeld-bei-verstoss-gegen-kontaktsperre-nrw-erlaesst-corona-bussgeldkatalog-2201550/

deborah71 antworten
8 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @deborah71

ehm....das liest sich original etwas anders:

verbotswidriger Zugang zu einem Einkaufszentrum (Zentren ohne Einrichtungen, die geöffnet sein dürfen)

Ich weiß nicht was du schon wieder willst? Willst du wieder mal behaupten, ich würde es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen.
Das was ich hier geschrieben habe, sind die ersten Posten, die man heute in der Westfälischen Rundschau unter der Überschrift Die Bußgelder Der Straf und Bußgeldkatalog der Landesregierung im Überblick, abgeschrieben habe. Entschuldigung mir ist im Moment nicht nach Kindereien, sich auf dieser kindlichen Ebene zu streiten. Im Kern geht es um eine ganz andere Frage, als deine Ablenkung.

orangsaya antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 22956

Gott segen dich 😊

deborah71 antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Vielleicht wäre es besser, wenn du in dich kehrst, anstelle deine Frömmigkeit nach außen zu demonstrieren.

orangsaya antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 22956

Aus deinen Kokosnüssen mache ich gleich eine leckere Möhrensuppe mit Kokos. 😊

deborah71 antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Vielleicht wäre es besser, deine Finger mal ne Weile von der Tastatur fern zu halten.

herbstrose antworten
Turmfalke1
(@turmfalke1)
Beigetreten : Vor 16 Jahren

Beiträge : 4122

Also ich halte die Erklärung schon für wichtig, denn beim Lesen von "Besuch in einem Einkaufszentrum" bin ich auch etwas gestolpert, weil ja Besuche in einigen Einkaufszentren durchaus gestattet sind. Aber dank Deborahs erklärung ist ja klar, was gemeint ist.

turmfalke1 antworten
Irrwisch
(@irrwisch)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 3477

Macht es für dich keinen Unterschied,ob ich ein Einkaufszentrum verbotswidrig oder verbotskonform betrete?

irrwisch antworten
Orleander
(@orleander)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 176

Hallo Orangsaya

Du wurdest darauf hingewiesen, daß Deine Darstellung falsch ist. Das ist keine Kinderei und auch keine kindliche Ebene.
Statt dies anzunehmen (kann ja mal passieren), pampst Du hier rum. Das geht nun mal überhaupt nicht an. Der Einzige, der sich an dieser Stelle kindisch verhält, bist Du selbst.

Viele Grüße
Orleander

orleander antworten


tristesse
Beiträge : 19092
Veröffentlicht von: @orangsaya

In der gesamten Bundesrepublik wurden die Grundrechte eingeschränkt

Veröffentlicht von: @orangsaya

Trotzdem stößt es in mir sauer auf, dass bei einer Ausübung der Grundrechte, die wir irgendwo noch haben, ein Bußgeld zahlen müssen. Es gibt auch andere Möglichkeit, wie z.B. ein Platzverweis

Wenn die Grundrecht eingeschränkt werden, dann ist es doch selbstverständlich, dass es Bußgelder gibt, wenn die eingeschränkten Grundrechte verletzt werden oder? Ich seh gerade das Problem nicht. Mit lieb "Bitte bitte" hat das ja nicht funktioniert, hätten sich die Leute nach ersten Platzverweisen vernünftig verhalten, bräuchten wir keine Verbote.

tristesse antworten
8 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @tristesse

Wenn die Grundrecht eingeschränkt werden, dann ist es doch selbstverständlich, dass es Bußgelder gibt, wenn die eingeschränkten Grundrechte verletzt werden oder?

Nein, ich zweifele nicht an dem Sinn der Einschränkung, aber das NRW hier einen Alleingang macht,ist schon eine Diskussion wert.

Veröffentlicht von: @tristesse

Ich seh gerade das Problem nicht.

Ja, das ist schon möglich. Ich nehme mal ein Beispiel. Es gibt nämlich nicht nur einen Unterschied zwischen den Ländern, sondern auch unter den Kommunen. Brauche ich ein Lebensmittel, wie z.B. ein Packung Mehl, dann kann ich in den Supermarkt gehen, habe mir ein Lebensmittel gekauft und alles ist klar. kaufte ich mir vor ein paar Tagen eine Packung Mehl in der Bude, das ist (etwas ähnliches wie ein Kiosk) dann lief ich Gefahr, dass ich bußgeldpflichtig werde, weil es kein Nahrungsmittel ist, sondern ein Genussmittel. Diese Frage ist mittlerweile geklärt, aber es zeigt, dass viele Punkte eine Ermessensfrage und eine Auslegungsfrage ist und nicht so einfach, wie eine Coronaparty zu betrachten ist.

Stephan-Peter Weil hat gesagt, dass er nicht auf ein Bußgeld setzt. sondern der Einsicht der Bürger vertraut- Ich denke, dass ist angemessen, wenn wir in eine Ausnahmesituation sind und eigentlich unveräußerliche Grundrechte nicht mehr bestehen.

orangsaya antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 22956

Gestern ....
...wurde bei uns eine verstärkte Kontaksperre veröffentlicht, heute morgen war der Strand voll mit Leuten, die sich in Gruppen trafen.

Das war die letzten Wochen nicht auf dem Morgentrainingsgang meines Mannes.

Leider sieht man immer noch, dass Menschen erst notwendige Regeln befolgen, wenn es an den Geldbeutel geht.

deborah71 antworten
Helle
 Helle
(@helle)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 798
Veröffentlicht von: @deborah71

Leider sieht man immer noch, dass Menschen erst notwendige Regeln befolgen, wenn es an den Geldbeutel geht.

Und deshalb müssen knallharte Strafen verhängt werden. Wenn dadurch ein Mensch weniger angesteckt wird, der daran stürbe, macht das schon Sinn!

helle antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Der Unterschied ist nicht Laden oder Kiosk, sondern die Wohnortnähe. Ist der Laden oder Kiosk in der Nähe deiner Wohnung oder am anderen Ende der Stadt?

herbstrose antworten
stundenglas
(@stundenglas)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 4769

Genussmittel
Wo ist der Verkauf von Genussmitteln verboten worden?

stundenglas antworten
tristesse
(@tristesse)
Beigetreten : Vor 2026 Jahren

Beiträge : 19092
Veröffentlicht von: @orangsaya

Nein, ich zweifele nicht an dem Sinn der Einschränkung, aber das NRW hier einen Alleingang macht,ist schon eine Diskussion wert.

Eigentlich nicht.
Corona hat in Deutschland von der ersten Stunde an in NRW am meisten "gewütet", wenn man das so umgangssprachlich mal sagen darf. Heinsberg war die erste Stadt mit Ausgangssperre, von dort hat sich das Corona Virus erst in alle anderen Regionen ausgebreitet. Und wir haben hier in NRW schon mit Corona zu tun gehabt, da sind die Leute noch in Bayern in Skiurlaub gefahren. NRW hat einfach etwas länger schon beobachten dürfen, was passiert, wenn sich keine an "Bitte bitte seid vernünftig hält".

Inzwischen ziehen ja auch andere Bundesländer mit, die brauchen halt ein bissi länger.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Brauche ich ein Lebensmittel, wie z.B. ein Packung Mehl, dann kann ich in den Supermarkt gehen, habe mir ein Lebensmittel gekauft und alles ist klar. kaufte ich mir vor ein paar Tagen eine Packung Mehl in der Bude, das ist (etwas ähnliches wie ein Kiosk) dann lief ich Gefahr, dass ich bußgeldpflichtig werde, weil es kein Nahrungsmittel ist, sondern ein Genussmittel.

Hast Du dazu was schriftliches? Hab ich ja noch nie gehört, aber ich kann ja auch nicht alles wissen 😊

Veröffentlicht von: @orangsaya

Diese Frage ist mittlerweile geklärt, aber es zeigt, dass viele Punkte eine Ermessensfrage und eine Auslegungsfrage ist und nicht so einfach, wie eine Coronaparty zu betrachten ist.

Kannst Du ein paar "viele Punkte" mal nennen?
Ich hab da eben mit meiner Schwester drüber diskutiert, das Einzige, was uns eingefallen ist, dass nicht wirklich klar ist, was passiert wenn ich mit 4 Nachbarn im hauseigenen Garten sitze und grille. Oder ob ein Bußgeld anfällt, wenn sich 5 Leute im Gemeindehaus treffen, um einen Gottesdienst auszunehmen, der dann online gestellt wird. Ist das eine "offizielle" Versammlung?

Ansonsten finde ich bei allem Respekt Deine Empörung nicht wirklich. Empören sollte man sich allerhöchstens, wenn man es denn will über die Leute, die durch ihre Leichtsinnigkeit überhaupt erst so scharfe Maßnahmen hervorgerufen haben.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Stephan-Peter Weil hat gesagt, dass er nicht auf ein Bußgeld setzt. sondern der Einsicht der Bürger vertraut- Ich denke, dass ist angemessen, wenn wir in eine Ausnahmesituation sind und eigentlich unveräußerliche Grundrechte nicht mehr bestehen.

Wann hat er das gesagt? Bevor sich der Virus langsam ausgebreitet hat oder neulich erst? An sich ist die Diskussion nämlich schon geführt, wenn man sie sieht, wie uneinsichtig die Deutschen sind.
Scheinbar muss man hier immer erst mal drohen und bestrafen, bevor einer hört. Und dann müssen wir eben eine Weile mit der Einschränkung der Grundrechte rechnen, wie Du sie ja im ersten Beitrag betitelt hat, einige Beiträge weiter schreibst Du auf einmal "Nichtbestand der unveräußerlichen Grundrechte" und das stimmt so einfach nicht.

tristesse antworten
Suzanne62
(@suzanne62)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 7672
Veröffentlicht von: @tristesse

das Einzige, was uns eingefallen ist, dass nicht wirklich klar ist, was passiert wenn ich mit 4 Nachbarn im hauseigenen Garten sitze und grille.

Wenn ich das richtig sehe, passiert dann nichts, weil die Einschränkungen nur für den öffentlichen Raum gelten. Bei sich zu Hause kann man machen, was man will....ob das im Moment gerade sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber bußgeldbewehrt ist das nicht.

Veröffentlicht von: @tristesse

Oder ob ein Bußgeld anfällt, wenn sich 5 Leute im Gemeindehaus treffen, um einen Gottesdienst auszunehmen, der dann online gestellt wird. Ist das eine "offizielle" Versammlung?

Da gehe ich davon aus, dass das in Ordnung geht, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen den beteiligten Personen eingehalten wird.

Veröffentlicht von: @tristesse

Scheinbar muss man hier immer erst mal drohen und bestrafen, bevor einer hört.

So, wie ich das im Moment erlebe, verhält sich die Mehrheit durchaus vernünftig, aber ein paar Deppen, die das erst tun, wenn Fehlverhalten unangenehme Konsequenzen hat, hat es immer schon gegeben und wird es immer geben.

Veröffentlicht von: @tristesse

Und dann müssen wir eben eine Weile mit der Einschränkung der Grundrechte rechnen,

Na ja, immerhin geht es hier um den Schutz des wichtigsten Grundrechts überhaupt: des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

suzanne62 antworten
Helle
 Helle
(@helle)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 798

Leider wird es immer einige Menschen geben, die sich nicht an die Vorgaben halten, weshalb die Einschränkungen auch erlassen wurden. Auch in unserem Landkreis wurden Verstöße festgestellt und auch geahndet. Die 250 Euro Strafe sollte Wirkung zeigen. Es gab tatsächlich verbotene Menschenansammlungen an einigen Orten. Wenn deshalb Menschen angesteckt werden und daran sterben, wäre das unverantwortlich. Die Erlasse sind also nicht umsonst.

Gruß Helle

helle antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

In Italien wurde gestern Abend eine mögliche Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren für Nichteinhaltung der Ausgangssperre beschlossen:

https://www.oe24.at/coronavirus/Italien-Bis-zu-5-Jahre-Haft-fuer-Corona-Suender/423384130

In der Schweiz drohen Friseuren, die - um finanziell irgendwie zu überleben, da die Friseursalons alle geschlossen sind - zu Leuten nachhause gehen und dort gegen Lohn Haare schneiden, Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahre:

https://www.srf.ch/news/schweiz/geschlossene-coiffeur-salons-haare-schneiden-daheim-ist-strafbar

Frei nach dem Motto: Lieber volle Gefängnisse als volle Spitäler.

Anonymous antworten


B'Elanna
Beiträge : 1728
Veröffentlicht von: @orangsaya

Es gibt auch andere Möglichkeit, wie z.B. ein Platzverweis.

Nein, die gibt es nicht mehr, weil die Leute sich ja nicht dran halten.
Um es kurz zu machen: Wer nicht hören will, muss fühlen.

belanna antworten
3 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984
Veröffentlicht von: @belanna

Nein, die gibt es nicht mehr, weil die Leute sich ja nicht dran halten.
Um es kurz zu machen: Wer nicht hören will, muss fühlen.

NRW ist das einzige Bundesland, dass ein Bußgeldkatalog erstellt hat. Die anderen haben es nicht. Niedersachsen hat sogar ausdrücklich dieses Vorgehen kritisiert. So selbstverständlich ist es offensichtlich nicht.

orangsaya antworten
Deborah71
(@deborah71)
Beigetreten : Vor 19 Jahren

Beiträge : 22956

Bremen

Veröffentlicht von: @orangsaya

NRW ist das einzige Bundesland, dass ein Bußgeldkatalog erstellt hat.

Inzwischen nicht mehr.... die anderen werden wahrscheinlich nachziehen..

https://www.t-online.de/leben/familie/id_87581268/bussgelder-bei-corona-verstoessen-wie-die-bundeslaender-durchgreifen.html

Bremen ist schon dabei..

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremen-fuehrt-coronabussgeld-ein-_arid,1904644.html

deborah71 antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0
Miss.Piggy
Beiträge : 1921

Es wurde doch von Anfang an gesagt, dass Bußgelder von bis zu 25000 € verhängt werden können.

Klar, besser wäre es, wenn es deutschlandweit einheitliche Bußgelder gäbe. Aber da das ganze offensichtlich Ländersache ist, arbeitet jetzt jedes Land an seinem individuellen Bußgeldkatalog.

Nachtrag vom 25.03.2020 1314
PS: Ich frage mich sowieso, wie man die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung sanktionieren will, wenn es doch gar keine öffentlichen Veranstaltungen mehr gibt.

miss-piggy antworten
5 Antworten
Merkava
(@merkava)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 24
Veröffentlicht von: @miss-piggy

PS: Ich frage mich sowieso, wie man die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung sanktionieren will, wenn es doch gar keine öffentlichen Veranstaltungen mehr gibt.

Nun es wird sicher irgendeinen Freikirchenhansel geben der sich von Gott berufen fühlt ausgerechnet jetzt doch einen Gottesdienst durchzuführen... man muss Gott schliesslich mehr gehorchen als den Menschen und wer dabei den Löffel abgibt ist egal...

merkava antworten
Suzanne62
(@suzanne62)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 7672
Veröffentlicht von: @merkava

Nun es wird sicher irgendeinen Freikirchenhansel geben der sich von Gott berufen fühlt ausgerechnet jetzt doch einen Gottesdienst durchzuführen...

Was die Freikirchenhanseln angeht, weiß ich es gerade nicht. Aber es gibt im Erzbistum München-Freising eine Gruppe von katholischen Hanseln, die sich das Recht auf einen Gottesdienst erstreiten wollen.

Veröffentlicht von: @merkava

wer dabei den Löffel abgibt ist egal...

Wenn es sich um einen Wortgottesdienst ohne Kommunionausteilung handelt und es eine überschaubare kleine Gruppe ist, die sich gut in der Kirche verteilen und somit den nötigen Abstand einhalten kann, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.

suzanne62 antworten
Miss.Piggy
(@miss-piggy)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 1921
Veröffentlicht von: @merkava

Nun es wird sicher irgendeinen Freikirchenhansel geben der sich von Gott berufen fühlt ausgerechnet jetzt doch einen Gottesdienst durchzuführen... man muss Gott schliesslich mehr gehorchen als den Menschen und wer dabei den Löffel abgibt ist egal...

Soweit ich es mitbekomme, halten sich die Freikirchen an die Vorgaben und bieten momentan nur virtuelle Gottesdienste an.

miss-piggy antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Nun es wird sicher irgendeinen Freikirchenhansel geben der sich von Gott berufen fühlt ausgerechnet jetzt doch einen Gottesdienst durchzuführen..

Danke für die Unterstellung. Derjenige, der hier Zeter und Mordio schreit, ist ja doch wohl eher der Katholik.

herbstrose antworten
Herbstrose
(@herbstrose)
Beigetreten : Vor 9 Jahren

Beiträge : 14194

Nachtrag
Wir "Freikirchenhansel" wissen, wie man mit Computer und Internet umgeht.

herbstrose antworten


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