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Frau zur Abtreibung ihres Kindes gezwungen

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adelfos3
Themenstarter
Beiträge : 177
59 Antworten
Jemima65
Beiträge : 161

Glücklicherweise...
... hat diese Entscheidung einen enormen Proteststurm in Europa ausgelöst. Ich denke, wenn schon jede Frau alleine über ihren Bauch entscheiden können soll (wie es ja Abtreibungsbefürworter vertreten) , dann muss doch bitte auch die Entscheidung für das Kind respektiert werden.

... hat sich (wohl auch aufgrund der Proteste) ein höherres Gericht dieses Urteil nochmal vorgenommen und es gekippt. Wenn nicht wieder ein anderslautendes Urteil von noch höherer Stelle kommt, darf das Baby leben.

jemima65 antworten
2 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 3018
Veröffentlicht von: @jemima65

Ich denke, wenn schon jede Frau alleine über ihren Bauch entscheiden können

Sie entscheidet aber nicht über ihren Bauch, sondern über menschliches Leben.

orangsaya antworten
Jemima65
(@jemima65)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 161

Da bin ich ganz deiner Meinung.

Ich hab das "Mein Bauch gehört mir" der Abtreibungslobby hier nur aufgegriffen, um zu zeigen, dass die Abtreibung in diesem Fall sogar für Abtreibungsbefürworter ( wie die Richterin ja wohl eine ist) völlig unlogisch wäre.

jemima65 antworten


joe390
 joe390
Beiträge : 466

Und dann...
... liest man wieder berührende Artikel wie diesen:

www.jesus.de/die-villavie-ein-platz-fuer-frauen-in-not/

Welch ein Kontrast.

joe390 antworten
3 Antworten
Jemima65
(@jemima65)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 161

In unserem ZUsammenhang ist mir da ein Nebensatz aufgefallen, über das Post-Abortion-Sydrom, das "in Deutschland bislang jedoch nicht anerkannt ist."

Da darf gesellschaflich etwas nicht sein, und wird deshalb einfach nciht anerkannt. In Großbritannien wohl auch nicht.
Und dann kommt es zu einem Urteil, das besagt, dass eine Geburt und eine eventuelle Trennung von dem Kind ein nicht vertretbares Traume bei der Mutter auslösen würde.
Das Trauma im anderen Fall steht gar nicht zur Debatte.

jemima65 antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @jemima65

Da darf gesellschaflich etwas nicht sein, und wird deshalb einfach nciht anerkannt. In Großbritannien wohl auch nicht.

das ist nirgendwo in der Medizin anerkannt.

mrb-ii antworten
joe390
 joe390
(@joe390)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 466
Veröffentlicht von: @jemima65

das Post-Abortion-Sydrom, das "in Deutschland bislang jedoch nicht anerkannt ist."

Ja, das passt nicht in das weithin propagierte Bild, dass Abtreibung Freiheit und Selbstbestimmung bringt, weil man ja die eine versehentliche Schwangerschaft problemlos beenden kann. Tatsächlich ist offenbar vielen Frauen, die abtreiben, sehr bewusst, dass sie da ein heranwachsendes Baby - ihr Baby! - töten.

Nachtrag vom 26.06.2019 2152
... und das ja nicht selten aus einer Situation heraus, die von Not, Druck geprägt ist, also häufig gegen da eigene Wollen und Empfinden.

joe390 antworten
schneeflloeckchen
Beiträge : 392

Entchuldigung
Es tut mir Leid,
ich wollte hier keinem zu nahe treten.

flöckli,
die auch einen Behindertenausweis hat, und vier Geschwister.

schneeflloeckchen antworten


Buecherwand
Beiträge : 151

Das Urteil ist aufgehoben worden - und das ist gut so.

Andere Medien berichten den Fall aber auch anders. Die Frau sei schwer geistig behindert und sie leide an einer bipolaren Störung. Sie könne nur in einem Heim leben und ihr Kind keinesfalls versorgen. Zudem sei sie infolge eines Verbrechens schwanger geworden. Das könnte auch komplizierter sein als es hier aussieht.

buecherwand antworten
9 Antworten
tristesse
(@tristesse)
Beigetreten : Vor 2026 Jahren

Beiträge : 19928

Nun ja.

In dem Fall, dass die Frau ihr Kind selbst nicht versorgen kann, wird es dann zur Adoption frei gegeben.

Ich hab Freunde, die so ein Kind, das man der Mutter weggenommen hat, adoptiert haben. Man muss ein Kind nicht abtreiben, bei dem die Mutter unfähig ist, es zu behalten. Es gibt genug Eltern, die so ein Kind aufnehmen würden.

tristesse antworten
Buecherwand
(@buecherwand)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 151

Oha, da soll eine junge Frau, die nicht einmal imstande ist zu erfassen wodurch eine Schwangerschaft entsteht ein Kind austragen, das dann zur Adoption freigegeben wird.

Ob das zumutbar wäre weiß ich nicht so recht. Ich fürchte eher nicht. Zumindest wäre die Argumentation der Richterin dann sehr verständlich.

Im konkreten Fall war aber ohnehin die Mutter der Frau bereit das Kind zu versorgen. Damit wäre der Kontakt zwischen Mutter und Kind ohnehin nicht ganz abgerissen.

buecherwand antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 1 Sekunde

Beiträge : 0

Das mit dem Verbrechen ist natürlich was anderes. Aber trotzdem, zur Abtreibung zwingen wollen? Der Körper gehört doch sonst auch “Der Frau“

Anonymous antworten
Jemima65
(@jemima65)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 161

Eine Vergewaltigung wäre eine passende Begründung für die Zwangsabtreibung gewesen. Deshalb wundert es mich, dass die Richterin dann nicht damit argumentiert hat.

In den mir bekannten Quellen steht, der Vater sei unbekannt. Deshalb habe auch die Polizei ermittelt.
Leider steht da nicht, in welche Richtung ermittelt wurde: Wegen eines Verbrechens, oder um den Vater zu finden, z.B. wegen finanzieller Ansprüche.

jemima65 antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7438
Veröffentlicht von: @jemima65

Eine Vergewaltigung wäre eine passende Begründung für die Zwangsabtreibung gewesen.

Auch eine Vergewaltigung ist keine Begründung für eine Zwangsabtreibung. Im Gegenteil. Weil sich hier erneut über den Willen der Frau hinweggesetzt wird.

alescha antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @alescha

Auch eine Vergewaltigung ist keine Begründung für eine Zwangsabtreibung.

eigent.lich kann man das zusammenfassen: es gibt keinen grund für eine zwangsabtreibung.

mrb-ii antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7438

So ist es!

alescha antworten
Jemima65
(@jemima65)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 161

Upps, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Eigentlich wollte ich sagen:
Die Richterin hätte das in ihrem hahnebüchenen Urteil doch bestoimmt mit angeführt, nach dem Motto: Die Vergewaltigung als Grund für die Entstehung des Kindes (ich weiß: Das war der äußere Grund, geschaffen hat das Kind der Herr dieser Welt, und zwar aus Liebe!) könnte später zu einem Trauma für die Mutter führen - also würde in den Augen der Richterin die Abtreibung zu deren eigenen Schutz dienen.

Dieses Argument wäre also für die Richterin eine weitere Begründung für ihr Urteil. Wenn es eine Vergewaltgung gegeben hätte, hätte sie diese also erwähnt.
Umso mehr, als es eigentlich keinen einzigen auch nur halbwegs hinreichenden Grund für eine Zwangsabtreibung gibt.

jemima65 antworten
mrb-II
 mrb-II
(@mrb-ii)
Beigetreten : Vor 21 Jahren

Beiträge : 954
Veröffentlicht von: @jemima65

Wenn es eine Vergewaltgung gegeben hätte, hätte sie diese also erwähnt.

du weisst doch garnicht was sie erwähnt hat, es dürfte kaum einer hier die urteilsbegründung gelsen haben.

mrb-ii antworten
JohnnyD
Beiträge : 1438

Rechtsschutzgerichtshof?? Was soll das sein? Ich schätze, dieser Artikel ist eine schlechte Grundlage, um ernsthaft über diesen Fall reden zu können.

johnnyd antworten
1 Antwort
Jemima65
(@jemima65)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 161

Ich habe in einem anderen Artikel gelesen, dass dieser Gerichtshof (den es nur in GB gibt) speziell zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten innerhalb eines Betreuungsverhältnisses.

jemima65 antworten


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