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Gefährder melden?

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Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

Hi,

es verdichten sich Hinweise, das der Schützenverein des Attentäters, sich Gedanken gemacht haben über seine Art...wie er sich gab.

Wäre es nicht besser, wenn die Polizei offener wäre, für Hinweise aus der Bevölkerung. Wenn z.B. ein Kind in Not ist, da rattert die Jugendamtmaschinerie.

Soll man, Gefährder (auch bei Verdacht) aus Vereinen werfen, ansprechen? Sollte es nicht nur eine interkulturelle Sensibilisierung, sondern auch eine zwischenmenschliche Sensibilisierung geben.

Oder beruft man sich auf die Freiheit des einzelnen und lebt mit dem Risiko, das jemand mal ausrastet und mordet.

M.

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Buecherwand
Beiträge : 151

Herr R. litt an einer Psychose. Natürlich hätte der Verein in so einem Fall etwas tun müssen, damit er seine Waffen verliert.

Leider ist man aber hinterher immer schlauer - und man braucht schon sehr triftige Gründe um jemanden zu enteignen, indem man ihm die Waffen wegnimmt. Laien aus den Schützenverein können auch nicht wirklich beurteilen, bei welchen psychisch kranken Menschen das nötig ist und bei welchen nicht. Solange nichts gegen Herr. H. vorlag hätten Polizei und Behörden auch nicht unbedingt sofort gehandelt, wenn Vereinsmitglieder Herrn R. gemeldet hätten.

Das kann man eigentlich nur verhindern, wenn man Waffen in privatem Besitz verbietet bzw. auf wirklich harmlose Sportwaffen beschränkt. So war es vor der Wende in West-Berlin geregelt. Ich bezweifle, dass die Berliner darunter besonders gelitten haben.

buecherwand antworten
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Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @buecherwand

Leider ist man aber hinterher immer schlauer - und man braucht schon sehr triftige Gründe um jemanden zu enteignen, indem man ihm die Waffen wegnimmt.

Nein, sehr triftige Gründe braucht man nicht. Es genügt, dass Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Waffenbesitzer die persönliche Eignung zum Waffenbesitz fehlt. Und dass jemand an einer Psychose leidet, wird in aller Regel die Annahme rechtfertigen, dass ihm (zumindest zeitweise) die Eignung fehlt.

Veröffentlicht von: @buecherwand

Laien aus den Schützenverein können auch nicht wirklich beurteilen, bei welchen psychisch kranken Menschen das nötig ist und bei welchen nicht.

Das müssen die auch nicht. Dafür gibt es Sachverständige. Aber damit ein Sachverständiger den Fall prüft, müsste halt jemand mal die zuständige Behörde darauf hinweisen, dass überhaupt etwas zu prüfen ist. Die Menschen in den Behörden können ja auch nicht hellsehen.

morran antworten


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