Ist das Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen oder üble Nachrede?
Deine Beschreibung ist zu schwammig. Es könnte sich hier um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener handeln. Darauf steht schlimmstenfalls Gefängnis. Es könnte sich bei deiner Beschreibung allerdings auch um freie Meinungsäußerung handeln. War es denn eine Partei, die in ihrer Geschichte ein entspanntes Verhältnis zur sexuellen Misshandlung an Minderjährige hatte?
Da die fragliche Person verstorben ist, kann es nicht mehr darum gehen, sie juristisch zu belangen.
Dennoch ist es wichtig, das Geschehen aufzuarbeiten, denn erstens macht sich "die Partei" in dem Moment, wo sie davon weiss und nichts tut, durch Billigung / Duldung mitschuldig, zweitens als Warnung an alle derzeitigen "Parteimitglieder", dass derlei Vorgänge heutzutage nicht mehr geduldet werden, und drittens geht es um Entschädigungsansprüche der Opfer und um Anerkennung der Schuld, die durch die Vorfälle entstanden ist.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass da noch andere in dem System mit drinhängen, die man entweder noch belangen oder zumindest an der weiteren Ausübung ihres Machtmissbrauchs hindern kann.
Natürlich besteht immer die Gefahr, dass da einzelne Trittbrettfahrer aufspringen und absahnen, besonders, wenn die Fragebögen anonym ausgefüllt wurden - aber das ist ein geringer Preis im Gegensatz zu dem Leiden der Opfer.
@belanna Danke für Deine Antwort! Wäre so eine Handlungsweise denn ohne tatsächliche Zeugenaussagen und ohne jegliche Beweie nicht total ungerecht?
Ich meine, wäre es dann nicht relativ leicht möglich, dass jemand - oder eine Gruppe - über einen früheren und inzwischen verstorbenen Weggefährten relativ leicht Rache nehmen und sein Ansehen für alle Zeit in den Dreck ziehen könnte?
Wenn nur ausschließlich anonyme und später nicht mehr zuordenbare Fragebögen die einzige Grundlagen wären? Kein Zeuge, der die Aussagen von Angesicht zu Angesicht aufnimmt, geschweige denn ein Jurist oder gar ein Notar?
@guenter Es gab doch tatsächliche Zeugenaussagen, und nur, weil die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, heisst das ja nicht, dass keiner weiss, wer sie sind. Immerhin müssen die Fragebögen ja irgendwie zugeteilt worden sein. Dass man bei dem heiklen Thema die Namen der Opfer nicht öffentlich machen möchte, dafür habe ich vollstes Verständnis.
Und wie will man derlei Dinge beweisen?
Muss man so ein Vorgehen nicht konsequent ablehnen, solange nicht juristisch eindeutige Beweise vorgelegt werden? Handelt es sich hier nicht eher um üble Nachrede, aus welchen Gründen auch immer? Was meint Ihr?
Ich denke, das hängt sehr von der Art der Berichterstattung ab.
Es macht einen Unterschied, ob man schreibt: "Nach anonymen Hinweisen ist dieses und jenes geschehen. Wir haben leider keine Möglichkeit, die Aussagen unabhängig zu überprüfen."
Oder ob man sagt: "Unsere Quellen bestätigen, dass dies und das passiert ist. Deshalb distanzieren wir uns davon." - ohne die Aussagen wirklich überprüfen zu können.
Möchte man hier zu einem möglichst eindeutigen Ergebnis kommen, müsste man wohl eine unabhängige Untersuchung starten, innerhalb derer auch die bisher anonymen Personen aussagen - was ja nicht öffentlich geschehen muss.
Heikel ist so etwas immer. Man sollte sich allerdings auch die Frage stellen, weshalb Leute hier Falschaussagen treffen sollten, vor allem, wenn es mehrere Leute unabhängig voneinander betrifft.
Veröffentlicht von: @lucan-7Heikel ist so etwas immer. Man sollte sich allerdings auch die Frage stellen, weshalb Leute hier Falschaussagen treffen sollten, vor allem, wenn es mehrere Leute unabhängig voneinander betrifft.
Genau das ist hierbei die Frage: "qiu bono?" - also "wem nützt es?"
Für wie wahrscheinlich ist es denn, dass Alles auf Verleumdung beruht? Es ist ja aus anderen Fällen bekannt, dass missbrauchte Personen aus Scham oft jahrelang schweigen, und erst wenn eine(r) das Schweigen bricht wagen sich auch andere aus der Deckung.
Die Fragebogenaktion war nicht grundlos gestartet worden.
Klar, es gibt auch so was wie ne Unschuldsvermutung, aber das was du schreibst klingt schon danach, dass da wirklich was dran ist an den Vorwürfen. Weil gegen Tote nicht von Staats wegen ermittelt wird,wird das vielleicht nie 100%-ig klar sein - aber ist das ein Grund, die anzuklagen, die den Skandal aufdecken?