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Ist das Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen oder üble Nachrede?

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Günter
Themenstarter
Beiträge : 78
Hallo zusammen,
 
hier eine Frage, die mich schon seit Monaten sehr beschäftigt, die ich aber zunächst einmal vorsichtshalber sehr anonymisiert habe. Es geht nicht um meine Person.
 
Eine sehr engagierte Person, den Namen und die wirkliche Tätigkeit verschweige ich jetzt ganz bewusst und nenne ihn hier einfach nur J. und  beschreibe ihn hier als einen ganz Deutschland sehr bekannten und über Parteigrenzen hinweg sehr beliebten und erfolgreichen Politiker, der einige Jahre nach seinem Tod ganz überraschend erneut für Schlagzeilen in den Medien sorgte.
 
J. war von Anfang an in der Parteiarbeit sehr erfolgreich, prägte die Jugendorganisation seiner Partei sehr einzigartig, z. T. auch sehr dominant, gründete in seiner Partei mehrere Arbeitskreise und Arbeitsgruppen. Dann wurde er älter und musste irgendwann aus der Tätigkeit im Parlament und der aktiven Parteiarbeit aussteigen.
 
J. wurde sehr, sehr feierlich und voll großen Lobes von allen Seiten aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Nicht bekannt geworden war in der Öffentlichkeit, dass er mit jüngeren Mitgliedern in den von ihm gegründeten bzw. geförderten Arbeitskreisen immer stärkere Differenzen mit den jüngeren Nachwuchspolitikern hatte.
 
Zwar war J. in den letzten Jahren seiner aktiven Zeit in der Partei immer mehr gezeigt worden, dass die jungen Leute jetzt sehr wesentliche und fundamentale Grundlagen ändern wollten, aber J. hatte immer noch das letzte Wort. Großzügig stimmte er vielen Reformen zu, denen er noch vor wenigen Jahren nicht zugestimmt hätte.
 
Irgendwann kamen dann seine Abschiedsreden und J. wurde von allen, zumindest nach außen hin, mit viel Lob und Beifall verabschiedet. Dann wurde er krank und verstarb wenige Jahre später. J. wurde sowohl von seiner eigenen Partei als auch parteiübergreifend in höchster Anerkennung und mit viel Respekt verabschiedet, auch in den Medien wurde ihm für seinen Dienst und sein Wirken gedankt. Einige frühere Parteigenossen und Weggefährten schrieben sogar zusammen ein Buch über sein Lebenswerk. Sehr bald danach aber wurde es still um ihn, auch wenn viele seiner erfolgreichen Bücher nach wie vor in den Regalen der Buchhandlungen standen.
 
Mehrere Jahre später gab es einige wenige kritische Äußerungen aus einem von ihm gegründeten Arbeitskreis seiner Partei. Bald aber schon häuften sich die kritischen Äußerungen über J. sprunghaft!
 
Einige Zeit danach erfuhren alle Mitglieder der von J. gegründeten Organisationen, dass es in früheren Zeiten, also vor mehr als 30 Jahren, von J. gesteuerte Abhängigkeiten und auch sexuelle Übergriffe sowie längerfristige sexuelle Beziehungen zwischen ihm und anderen Mitgliedern, auch mit minderjährigen, gegeben haben soll.
 
Daraufhin beschloss die Parteiorganisation eine umfassende Aufarbeitung. Unterstützt von der Bundespartei setzte die Organisation eine angeblich unabhängige Kommission ein, welcher der Auftrag erteilt wurde, die Sachlage zu erfassen und damit die Basis für persönliche und gemeinschaftliche Aufarbeitung zu schaffen.
 
Der Bericht dieser Kommission, der ausschließlich durch die Auswertung von hierfür speziell zusammengestellten und gezielt versendeten anonymen Fragebögen verfasst wurde, liegt nunmehr seit einigen Monaten vor. Er dokumentiert nach Aussagen der Kommission einen Machtmissbrauch auf geistiger und sexueller Ebene, wobei es angeblich sogar so weit gegangen sein soll, dass die Lebensführung und Lebensentscheidungen Einzelner von J. nicht unerheblich beeinflusst wurden sein sollen und dass es eine Machtmissbrauchs- und eine jahrzehntelange Schweigegeschichte gegeben haben soll und dass es durch J. gegenüber erwachsenen Männern zu sexuellen Übergriffen gekommen sein soll. Mindestens eine Person soll ebenfalls anonym geschildert haben, dass sie im minderjährigen Alter von J. mehrfach sexuell missbraucht worden sei.
 
Das alles machten die Parteiorganisation und die Bundespartei nunmehr unter Nennung des vollen Namens von J. öffentlich. Die Grundlagen zur Erstellung des Berichtes durch die Kommission waren allerdings nicht juristisch relevante und belegte Zeugenaussagen, sondern es dienten hierfür als einzige Begründungen ausschließlich anonym ausgefüllte und anonym ausgewertete Fragebögen.
 
Kann man bei so einem Verfahren wirklich von Beweisen im juristischen Sinne sprechen? Handelt es sich nicht vielmehr eine grenzwertige und rechtswidrige Kampagne mit übler Nachrede ohne juristisch haltbare Begründung?
Handelt es sich bei dem Vorgehen der Parteiorganisation, der Bundespartei und der Kommission tatsächlich um ein Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen?
 
Muss man so ein Vorgehen nicht konsequent ablehnen, solange nicht juristisch eindeutige Beweise vorgelegt werden? Handelt es sich hier nicht eher um üble Nachrede, aus welchen Gründen auch immer? Was meint Ihr?
Antwort
55 Antworten
Orangsaya
Beiträge : 2984

@guenter 

Deine Beschreibung ist zu schwammig. Es könnte sich hier um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener handeln. Darauf steht schlimmstenfalls Gefängnis. Es könnte sich bei deiner Beschreibung allerdings auch um freie Meinungsäußerung handeln. War es denn eine Partei, die in ihrer Geschichte ein entspanntes Verhältnis zur sexuellen Misshandlung an Minderjährige hatte?

 

orangsaya antworten


B'Elanna
Beiträge : 1728

@guenter 

Da die fragliche Person verstorben ist, kann es nicht mehr darum gehen, sie juristisch zu belangen.

Dennoch ist es wichtig, das Geschehen aufzuarbeiten, denn erstens macht sich "die Partei" in dem Moment, wo sie davon weiss und nichts tut, durch Billigung / Duldung mitschuldig, zweitens als Warnung an alle derzeitigen "Parteimitglieder", dass derlei Vorgänge heutzutage nicht mehr geduldet werden, und drittens geht es um Entschädigungsansprüche der Opfer und um Anerkennung der Schuld, die durch die Vorfälle entstanden ist.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass da noch andere in dem System mit drinhängen, die man entweder noch belangen oder zumindest an der weiteren Ausübung ihres Machtmissbrauchs hindern kann.

Natürlich besteht immer die Gefahr, dass da einzelne Trittbrettfahrer aufspringen und absahnen, besonders, wenn die Fragebögen anonym ausgefüllt wurden - aber das ist ein geringer Preis im Gegensatz zu dem Leiden der Opfer.

belanna antworten
2 Antworten
Günter
(@guenter)
Beigetreten : Vor 4 Jahren

Beiträge : 78

@belanna Danke für Deine Antwort! Wäre so eine Handlungsweise denn ohne tatsächliche Zeugenaussagen und ohne jegliche Beweie nicht total ungerecht?

Ich meine, wäre es dann nicht relativ leicht möglich, dass jemand - oder eine Gruppe - über einen früheren und inzwischen verstorbenen Weggefährten relativ leicht Rache nehmen und sein Ansehen für alle Zeit in den Dreck ziehen könnte? 

Wenn nur ausschließlich anonyme und später nicht mehr zuordenbare Fragebögen die einzige Grundlagen wären? Kein Zeuge, der die Aussagen von Angesicht zu Angesicht aufnimmt, geschweige denn ein Jurist oder gar ein Notar? 

 

guenter antworten
B'Elanna
(@belanna)
Beigetreten : Vor 20 Jahren

Beiträge : 1728

@guenter Es gab doch tatsächliche Zeugenaussagen, und nur, weil die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, heisst das ja nicht, dass keiner weiss, wer sie sind. Immerhin müssen die Fragebögen ja irgendwie zugeteilt worden sein. Dass man bei dem heiklen Thema die Namen der Opfer nicht öffentlich machen möchte, dafür habe ich vollstes Verständnis.

Und wie will man derlei Dinge beweisen?

belanna antworten
Lucan-7
Beiträge : 21561

@guenter 

 
Muss man so ein Vorgehen nicht konsequent ablehnen, solange nicht juristisch eindeutige Beweise vorgelegt werden? Handelt es sich hier nicht eher um üble Nachrede, aus welchen Gründen auch immer? Was meint Ihr?

Ich denke, das hängt sehr von der Art der Berichterstattung ab.

Es macht einen Unterschied, ob man schreibt: "Nach anonymen Hinweisen ist dieses und jenes geschehen. Wir haben leider keine Möglichkeit, die Aussagen unabhängig zu überprüfen."

Oder ob man sagt: "Unsere Quellen bestätigen, dass dies und das passiert ist. Deshalb distanzieren wir uns davon." - ohne die Aussagen wirklich überprüfen zu können.

Möchte man hier zu einem möglichst eindeutigen Ergebnis kommen, müsste man wohl eine unabhängige Untersuchung starten, innerhalb derer auch die bisher anonymen Personen aussagen - was ja nicht öffentlich geschehen muss.

Heikel ist so etwas immer. Man sollte sich allerdings auch die Frage stellen, weshalb Leute hier Falschaussagen treffen sollten, vor allem, wenn es mehrere Leute unabhängig voneinander betrifft.

 

 

 

lucan-7 antworten


Gelöschtes Profil
Beiträge : 18002
Veröffentlicht von: @lucan-7

Heikel ist so etwas immer. Man sollte sich allerdings auch die Frage stellen, weshalb Leute hier Falschaussagen treffen sollten, vor allem, wenn es mehrere Leute unabhängig voneinander betrifft.

Genau das ist hierbei die Frage: "qiu bono?" - also "wem nützt es?" 

deleted_profile antworten
Helmut-WK
Beiträge : 7390

@guenter 

Für wie wahrscheinlich ist es denn, dass Alles auf Verleumdung beruht? Es ist ja aus anderen Fällen bekannt, dass missbrauchte Personen aus Scham oft jahrelang schweigen, und erst wenn eine(r) das Schweigen bricht wagen sich auch andere aus der Deckung.

Die Fragebogenaktion war nicht grundlos gestartet worden.

Klar, es gibt auch so was wie ne Unschuldsvermutung, aber das was du schreibst klingt schon danach, dass da wirklich was dran ist an den Vorwürfen. Weil gegen Tote nicht von Staats wegen ermittelt wird,wird das vielleicht nie 100%-ig klar sein - aber ist das ein Grund, die anzuklagen, die den Skandal aufdecken?

hkmwk antworten


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