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Sind Ehe'gelübde' wirklich Gelübde?

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Georg Heinrich
Themenstarter
Beiträge : 258

Motiviert durch den Thread über Gelübde kam mir diese Frage, die aber nicht zu jenem Thread passt.

Der Unterschied zwischen Schwüren und Gelübden besteht darin, dass man Schwüre/Eide vor jemandem ablegt, der einen davon auch wieder entbinden kann, dass man Gelübde dagegen nur vor sich selbst ablegt und niemand einen davon entbinden kann.

Wie ist das mit Ehe'gelübden'?
Sind sie formale Gelübde, die man vor sich selber ablegt?
Oder sind sie Schwüre, die man vor dem Partner oder dem Standesbeamten oder beiden ablegt?

Oder sind sie nur umgangssprachlich 'Gelübde'?

Der Standesbeamte stellt die entscheidende Frage, und die Partner beantworten sie mit "ja, ich will".
Ist das eine Vereidigung? Oder geht es dem Standesbeamten nur um die Bestätigung, dass die Partner wissen, worauf sie sich einlassen und das aus freien Stücken tun?
So wie beim Notar? Geht es dabei nur darum festzustellen, dass die Eheschließung legal ist?

Wie ist das bei einer kirchlichen Trauung zu bewerten?

Wenn Ehe'gelübde' tatsächlich Gelübde wären, dann dürfte man tatsächlich nie davon zurücktreten. Da aber Ehescheidungen auch mal notwendig sein können wäre ich dann dafür, dass man die Gelübde abschafft.

Antwort
33 Antworten
Helmut-WK
Beiträge : 7370
Veröffentlicht von: @groesste-liebe

Der Unterschied zwischen Schwüren und Gelübden besteht darin, dass man Schwüre/Eide vor jemandem ablegt, der einen davon auch wieder entbinden kann, dass man Gelübde dagegen nur vor sich selbst ablegt und niemand einen davon entbinden kann.

Also wenn ich z.B. an Mönchsgelübde denke, die werden der Kirche versprochen (geistlich gesehen Gott) und nicht nur sich selbst. Die Kirche kann auch daraus entbinden (jemand kann einen Mönchsorden verlassen, auch wenn das natürlich die Ausnahme ist).

Den Unterschied den du machst kann ich so nicht sehen.

Veröffentlicht von: @groesste-liebe

Wie ist das bei einer kirchlichen Trauung zu bewerten?

In D bekommst du kirchliche Trauung nur nach dem Standesamt. Theoretisch ginge es auch so (dann wäre man kirchlich verheiratet und weltlich unverheiratet), aber sviw macht das keine Kirche so.

Wie die Regelung kam, wurde spekuliert, ob evtl. Muslime auf diese Art ihre Zweit-, Dritt- und Viertfrauen heiraten können. Ob das tatsächlich so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis (es gibt ja nicht viele anerkannten islamischen Gemeinden).

Helmut

hkmwk antworten


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