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"Wir sind Rechtsstaat"

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lisabeth
Themenstarter
Beiträge : 1

Mit diesem Brief/Mail musste ich reagieren, als ich heute heimkam.
Wie geht es Euch mit diesen Plakaten?

Werbekampagne: Wir sind Rechtsstaat

Guten Tag,

auf der Fahrt heute mit der S-Bahn von Ludwigsburg bis Leinfelden (ich fahre nicht oft),
stachen mir die Plakate „Wir sind Rechtsstaat“ ins Auge und ich war sehr unangenehm davon berührt, vor allem das Plakat mit dem schwulen Paar. Sie können sich von mir aus küssen, aber so finde ich das als äußerst unpassend und abstoßend. Schade, dass damit unsere Steuergelder verschwendet werden.
Dazu kommt, dass dieses Plakat dominierte, gleich ca. 10 Mal auf der Strecke war dieses Plakat zu sehen, die andern nur je ca. 2 Mal.
Eine Familie sah ich nirgends. Die Familien sind doch das Rückgrat unseres Staates und stehen unter dessen besonderem Schutz laut Grundgesetz Artikel 6,1.
Hat Familie in diesem Staat auch noch eine Berechtigung oder bestimmen uns jetzt Minderheiten?

Ich wünsche uns allen, dass der erste Satz der Präambel des Grundgesetzes wieder Geltung bekommt, dann brauchen wir keine solchen teuren Kampagnen:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

Gott helfe uns!

Antwort
244 Antworten
Orangsaya
Beiträge : 2984

Na ja, wir gehören zum Rechtsstaat und haben hierdurch Rechte und es kann nicht nach Gutsherren Art über uns bestimmt wird.
Der klassische Rechtsstaat, oder wie wir es nennen wollen, sind wir schon lange nicht mehr. Der Staat unterwirft sich zu einem Teil einem überstanden Gericht. Ich finde es nicht schlimm, weil es ähnlichen Prinzipien der unseren folgt und die Staaten der EU enger zusammengerückt sind. Es löst auf der anderen Seite schon Spannungen mit einzelnen EU-Staaten aus.

Ich denke, solche Plakate sind für Rechtsstaatkeit ungeeignet. Es ist zwar möglich die Homoehe einzuführen, aber sie ist kein Staatsziel, wie die Familie.

Genauso wie es möglich war, Homosexualität zu verbieten, ist es möglich die Homoehe im einfachen Recht einzuführen. Das hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in den frühen Jahren unserer Republik festgehalten. Auch wurde berets damals festgehalten, dass das Verbot nicht von der nationalsozialistischen Ideologie kommt und deswegen nicht abgeschafft werden muss.
Der große gemeinsame Nenner den die Zeit des Verbots und die Zeit der Homoehe hat, ist die Verlogenheit. Damals traute man sich nicht zu sagen, mein Sohn ist schwul und ich stehe zu ihm und heute traut man sich nicht zu sagen mein Sohn ist schwul und ich finde es falsch. Die Folge eines solchen verklemmten Umgangs kann durchaus sein, dass die nächste, oder übernächste Generation diese Bigotterie durchschaut und andere Ziele verfolgt.

Das Plakat zeigt mir ungewollt auch eine andere Problematik auf. Wird eine Rechtsnorm geschaffen, weil es ungefähr die ethische Norm der brv ist, oder wird versucht mit einer Rechtsnorm eine ethische Norm für die Gesellschaft zu erzwingen? Das funktioniert nur sehr bedingt. Die DDR hatte antikapitalistische Normen erzwungene und was ist davon übrig? Die Nationalsozialisten haben eine Norm über Rassegleichheit geschaffen und was ist davon übrig? Es funktionierte immer nur bis zu einem Wendepunkt, dann schlug es sogar ins Gegenteil über. Ich bewerte das Plakat und das, was damit öffentlich erreicht werden soll nicht so krass, aber es hat schon etwas davon das Volk umerziehen zu wollen.

orangsaya antworten


PeterPaletti
Beiträge : 1317

Hallo,

ich kenne die Plakate auch, habe mich aber noch nie an ihnen gestört.
Sie bewerben 'Prinzipien des Rechtstaats und dazu gehört unter anderem die rechtliche Gleichheit vor dem Gesetz. Als markantes Beispiel wird hier die "Ehe für alle" genommen, die eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher 'Paare erlaubt. Der Kuss bei einer Eheschließung ist durchaus übliches Ritual. Im Bilde zitiert das Plakat auch Grundgesetz Artikel 6,1, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz des Staates stellt. Von daher ist deine verkürzende Frage, ob Familie in diesem Staat eine Berechtigung besitzt, gerade durch dieses Plakat beantwortet.

Der erste Satz des Grundgesetzes lautet vollständig:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Gott ist dabei gedacht als eine höhere Instanz, die über den Menschen hinausgeht. Diese Präambel ist prinzipiell offen für den Gottesbegriff verschiedener Religionen und Weltanschauungen.

peterpaletti antworten
36 Antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

ich kenne die Plakate auch, habe mich aber noch nie an ihnen gestört.
Sie bewerben 'Prinzipien des Rechtstaats und dazu gehört unter anderem die rechtliche Gleichheit vor dem Gesetz. Als markantes Beispiel wird hier die "Ehe für alle" genommen, die eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher 'Paare erlaubt.

Das ist falsch. Die Homoehe ist nicht der normalen Ehe Gleichgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen gesagt, dass mit der Ehe im GG nur die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist. Das heißt eine Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist zwar möglich, aber kein Staatsziel!

orangsaya antworten
PeterPaletti
(@peterpaletti)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 1317

Dann solltest du das BVerfG anrufen, die müssten dann nach eigener Rechtsprechung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder kippen.

peterpaletti antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Dann solltest du das BVerfG anrufen, die müssten dann nach eigener Rechtsprechung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder kippen.

Wozu sollte ich das. Die Homoehe ist Bestandteil des BGB. Es ist rechtsstaatlich Ast rein. Das die Ehe zwischen Mann und Frau vom Staat gesondert geschützt ist und deren Förderungen ein Staatsziel ist, ist ebenso rechtsstaatlich okay.

orangsaya antworten
LittleBat
(@littlebat)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1813
Veröffentlicht von: @orangsaya

Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen gesagt, dass mit der Ehe im GG nur die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist. Das heißt eine Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist zwar möglich, aber kein Staatsziel!

Dafür hätte ich gern belege in Form der Urteilsbegründungen - als Link und nicht aus dem gedächtnis bitte.

littlebat antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @littlebat

Dafür hätte ich gern belege in Form der Urteilsbegründungen - als Link und nicht aus dem gedächtnis bitte.

Ich auch. Wobei mir Aktenzeichen reichen würden, die Begründung kann ich selber raussuchen.

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Habe ich in diesem Forum bereits in einem anderen Thread gemacht. PeteePaletti scheint es ebenfalls bekannt zu sein. Ihm gefällt es nicht und meint das Gericht hätte sich nie zitiert. Wenn du diskutieren willst, musst du dich damit auch auseinandersetzen. Dann sind solche Forderungen überflüssig.

orangsaya antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7129
Veröffentlicht von: @orangsaya

Die Homoehe ist nicht der normalen Ehe Gleichgestellt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

Jetzt erkläre mir doch bitte, wo Du die Unterschiede oder eine nicht zutreffende Gleichstellung zwischen der gleich- und verschiedengeschlechtlichen Ehe siehst.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen gesagt, dass mit der Ehe im GG nur die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist.

Du beziehst Dich vermutlich auf das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht das Lebenspartnerschaftsgesetz billigte."Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat", gehöre unter anderem, "dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist".

Nun, dazu empfehle ich Dir u.a. folgende Artikel:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/was-sagt-das-grundgesetz-ueber-die-ehe-fuer-alle-15083544.html
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehe-fuer-alle-bundesverfassungsgericht-koennte-das-gesetz-noch-kippen-a-1155327.html
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz nun aber nicht gekippt.

Und wird es wohl auch nicht mehr.

alescha antworten
PeterPaletti
(@peterpaletti)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 1317
Veröffentlicht von: @alescha

Du beziehst Dich vermutlich auf das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht das Lebenspartnerschaftsgesetz billigte."Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat", gehöre unter anderem, "dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist".

Wobei noch zu erwähnen ist, dass sich in diesem Urteil das BVerfG selber zitiert und zwar aus einem Urteil vom Ende der 50er Jahre. In diesen Zeiten. war an eine gleichgeschlechtliche Ehe überhaupt nicht zu denken, zumal zumindest männliche Homosexualität sogar unter Strafe stand.

peterpaletti antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Wobei noch zu erwähnen ist, dass sich in diesem Urteil das BVerfG selber zitiert und zwar aus einem Urteil vom Ende der 50er Jahre. In diesen Zeiten. war an eine gleichgeschlechtliche Ehe überhaupt nicht zu denken, zumal zumindest männliche Homosexualität sogar unter Strafe stand.

Es ist nicht schlimm, wenn sich das Gericht im Beschluss selber zitiert. Der Sinn ist doch Fragen, die sich aus der Verfassung ergeben zu klären. Es gibt keine Stufe über die Urteile. Sie sind gültig.
Es gibt hier noch einen weiteren Aspekt. Homosexualität zu verbieten ist im Rahmen unser Rechtsstaatlichkeit genauso möglich, wie es zu erlauben, oder gar die Homoehe einzuführen. Da ist keine Gleichheit zur normalen Ehe, denn die ist heute noch besonders vom Staat geschützt.
Wenn es um Gleichheit in den Prozessen geht, dann innerhalb der geschaffenen Regeln. Wenn die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich eingeführt wird, sind Fragen, wie Altersversorge, auch auf dem Tisch. Das aber nur weil es die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gab. Sonst wäre es gar kein Thema!
Wenn das Plakat implizieren sollte. Die Homoehe an sich, muss es wegen der Gleicbehandlung geben, dann ist es es zum Thema Rechtsstaatlichkeit falsch. Denn vor der Einführung der Homoehe, waren wir mit den höchsten Richtern abgesegnet, genauso Rechtsstaat.

orangsaya antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7129
Veröffentlicht von: @orangsaya

Da ist keine Gleichheit zur normalen Ehe

Ich bin ja immer noch gespannt, ob Du Unterschiede benennen kannst. Wenn es keine gibt, ist wohl von einer Gleichheit auszugehen, oder nicht?

alescha antworten
PeterPaletti
(@peterpaletti)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 1317

Nö, es sit nicht schlimm, wenn sich das BVerfG selber zitiert. allerdings hat das Urteil aus dem Ende der 50er den Ruch von Muff von 1000 Jahren.
Ich denke nicht, dass es im Belieben des Staates steht, männliche Homosexualität unter Strafe zu stellen oder die gleichgeschlechtliche Ehe im Gesetz zu verankern. Das hat etwas mit Gleichheit vor dem Gesetz zu tun. Und diese Erkenntnis ist geschichtlich gewachsen.
Der Gesetzgeber hat die gleichgeschlechtliche Ehe der von Mann und Frau gleichgestellt.

Nachtrag vom 06.11.2019 1622
Im Übrigen drückst du dich (mal wieder) um Belege rum und auch die Frage von Alescha, harrt einer Antwort.

peterpaletti antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

allerdings hat das Urteil aus dem Ende der 50er den Ruch von Muff von 1000 Jahren.

Das ist doch dein subjektives empfinden. Es gibt Gesetze und Urteile die nicht 50 Jahre, sondern doppelt so alt sind und heute noch gültig sind.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

Es gibt keine Stufe über die Urteile. Sie sind gültig.

Ja, sie sind gültig. Immer in dem Fall, in dem sie gefällt wurden. Das Gericht hat aber bisher kein Unfehlbarkeitsdogma ausgerufen und kann deshalb in jedem neuen Fall auch anders urteilen als vorher.

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Das Gericht hat aber bisher kein Unfehlbarkeitsdogma ausgerufen und kann deshalb in jedem neuen Fall auch anders urteilen als vorher.
Das Gericht hat aber bisher kein Unfehlbarkeitsdogma ausgerufen und kann deshalb in jedem neuen Fall auch anders urteilen als vorher.

Es geht um kein Unfehlbarkeitsdogma, sondern darum, welches Gewicht in der Rechtshierarchie das Urteil hat. Wenn du eins kennst, welches höher als das des Bundesverfassungsgericht kennst, dann sage es mir. Es gäbe eine Möglichkeit und das wäre eine Änderung des Grundgesetz. Würde z.B. Da hinzugefügt: Die gleichgeschlechtliche Ehe ist der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt, dann wäre es so. Ist es nicht und für eine Änderung im GG gibt es hohe Hürden. Dann wäre dies auf rechtsstaatlicher Ebene eine Gleichstellung.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490

Es geht um kein Unfehlbarkeitsdogma, sondern darum, welches Gewicht in der Rechtshierarchie das Urteil hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage, ob die Änderung der Ehedefinition durch den Gesetzgeber verfassungsmäßig war, bisher kein Urteil gesprochen. Es ist auch meines Wissens kein Verfahren anhängig, so dass wir wohl ausgehen dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage auch in Zukunft kein Urteil treffen wird.

Daher ist es müßig zu fragen, welches Gewicht das Urteil hätte, denn es gibt ja gar kein Urteil, das irgendein Gewicht haben könnte.

Nachtrag vom 06.11.2019 1930
dass wir wohl davon ausgehen dürfen

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage, ob die Änderung der Ehedefinition durch den Gesetzgeber verfassungsmäßig war, bisher kein Urteil gesprochen.

Nein, hat das Gericht nicht. Es hat in Urteilsprüchen, nebenbei erwähnt, da mit der Ehe im Grundgesetz Mann und Frau gemeint IST. Das kann das Gericht auch so machen. Das GG orientiert sich nicht nach dem einfachen Recht, sondern das einfache Recht orientiert sich am GG. Die Homoehe ist beschlossen und das ist möglich. Das aber hierdurch das GG geändert wird ist falsch. Durch das einfache Recht, wird das GG nicht mal eben neu definiert. Wäre das der Fall, dann könnte man so die erforderliche Hürde umgehen und das würde aus meiner Sicht an der Rechtsstaatlichkeit kratzen. Der sauber Weg, der Beschuss im Bundestag, der Bundesrat und der Bundespräsident wäre ein machbaree Weg.

Die andere Frage ist, welche Rechte durch die neue Form der Ehe entstehen. Die sind gestiegen und das erklärt sich aus anderen Regeln im GG.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

Es hat in Urteilsprüchen, nebenbei erwähnt, da mit der Ehe im Grundgesetz Mann und Frau gemeint IST.

Ja, das hat es erwähnt. Es gibt aber nichts, was das Gericht daran hindern würde, diese Meinung aufzugeben und in Zukunft anders zu urteilen.

morran antworten
LittleBat
(@littlebat)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1813
Veröffentlicht von: @morran

Es gibt aber nichts, was das Gericht daran hindern würde, diese Meinung aufzugeben und in Zukunft anders zu urteilen.

Das ist ja auch das rechtstaatliche Prinzip, das auf dem betreffenden Plakat thematisiert wird.

littlebat antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 21519
Veröffentlicht von: @morran

Ja, das hat es erwähnt. Es gibt aber nichts, was das Gericht daran hindern würde, diese Meinung aufzugeben und in Zukunft anders zu urteilen.

Ganz so einfach ist es nicht. Es steht keinem Gericht zu, ein Gesetz nach Belieben anders auszulegen als es ursprünglich gemeint war.

Die Neuauslegung, auch homosexuelle Paare unter den Schutz der Ehe zu stellen, ist juristisch gesehen zumindest fragwürdig, auch wenn ich dem Prinzip zustimme. Aber strengenommen wäre dafür eine Änderung des Grundgesetzes notwendig gewesen. Diese ist nicht erfolg, und das macht die Änderung angreifbar.

lucan-7 antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @lucan-7

Die Neuauslegung, auch homosexuelle Paare unter den Schutz der Ehe zu stellen,

Diese Neuauslegung hast du erfunden.

Ich empfehle diesen Artikel: Sie wollen klagen - aber sie können nicht

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ehe-fuer-alle-klagen-vor-dem-bundesverfassungsgericht-sind-sehr-unwahrscheinlich-a-1155755.html

Veröffentlicht von: @lucan-7

Aber strengenommen wäre dafür eine Änderung des Grundgesetzes notwendig gewesen.

Lies mal Art 3 GG.

Anonymous antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 21519

Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Darin kommen genau die rechtlichen Bedenken zum Ausdruck, die ich hier angesprochen habe.
Es werden auch nicht die Bedenken ausgeräumt, es wird lediglich gesagt, dass es voraussichtlich nicht zu einer Klage kommen wird.

Das könnte sich in der Zukunft aber durchaus ändern. Und dann könnte es sich rächen, dass man bei der Gesetzgebung nicht gründlich genug war. Denn dass ursprünglich tatsächlich allein eine Ehe zwischen Mann und Frau gemeint war, daran kann es wohl kaum einen Zweifel geben.

lucan-7 antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Kannst du mir erklären was der Artikel mit dem Thema zu tun haben soll. Es geht doch nicht um die Frage, ob im einfachen Recht eine Ehe möglich ist. Das bestreitet soweit ich gelesen habe niemand.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @lucan-7

Es steht keinem Gericht zu, ein Gesetz nach Belieben anders auszulegen als es ursprünglich gemeint war.

Das hat ja auch niemand behauptet.

Veröffentlicht von: @lucan-7

Aber strengenommen wäre dafür eine Änderung des Grundgesetzes notwendig gewesen.

Ob das der Fall ist, wäre vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, nicht von dir und mir.

morran antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 21519
Veröffentlicht von: @morran

Ob das der Fall ist, wäre vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, nicht von dir und mir.

Ich habe lediglich eine Meinung dazu... nicht den Anspruch, eine juristisch verbindliche Entscheidung treffen zu können.

lucan-7 antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Ja, das hat es erwähnt. Es gibt aber nichts, was das Gericht daran hindern würde, diese Meinung aufzugeben und in Zukunft anders zu urteilen.

Nenne doch bitte mal ein Fall, wo daß Bundesverfassungsgericht seine Meinung geändert hat? Es wäre vom Grundsatz auch bedenklich, weil es Tor und Tür für Willkür öffnen würde.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

Nenne doch bitte mal ein Fall, wo daß Bundesverfassungsgericht seine Meinung geändert hat?

Aber gerne. Aus der Pressemitteilung zum NPD-Verbotsverfahren:

An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (BVerfG 5, 85 ), hält der Senat nicht fest.

Quelle

morran antworten
JohnnyD
(@johnnyd)
Beigetreten : Vor 23 Jahren

Beiträge : 1419
Veröffentlicht von: @orangsaya

Es hat in Urteilsprüchen, nebenbei erwähnt, da mit der Ehe im Grundgesetz Mann und Frau gemeint IST.

Das ist damit auch weiterhin gemeint, aber nicht ausschließlich.

Veröffentlicht von: @orangsaya

Durch das einfache Recht, wird das GG nicht mal eben neu definiert.

Die allermeisten Begriffe im GG werden nicht im GG definiert.

johnnyd antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @orangsaya

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen gesagt, dass mit der Ehe im GG nur die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist.

Dazu hat sich das BVerfG noch nicht geäußert. Gleichstellung von Lebenspartnerschaften wurde immer mit Art 3 GG begründet. Das lässt natürlich Raum für Spekulationen.

Anonymous antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Dazu hat sich das BVerfG noch nicht geäußert. Gleichstellung von Lebenspartnerschaften wurde immer mit Art 3 GG begründet. Das lässt natürlich Raum für Spekulationen.

Ist doch die ganze Zeit meine Rede. Das ändert nichts an der Tatsache, dass explizit die Ehe zwischen Mann und Frau gesondert geschützt ist. Ich finde es unglücklich, dass die Frage der Rechtsstaatlichkeit am Beispiel der Homoehe gekoppelt wird,denn unser System ist mehr als eigene ethische Interessen, politische Wünsche, die zu dem Thema hochpolisarisier sind.

orangsaya antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490
Veröffentlicht von: @orangsaya

Ist doch die ganze Zeit meine Rede.

Was die ganze Zeit deine Rede ist, ist angesicht ihrer Wirrheit ja leider schwer auszumachen. Vielleicht schläfst du nochmal drüber und erfreust uns morgen mit einer etwas stringenteren Rede?

morran antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Danke für deine liebenswürdigen Worte.
Ich denke es gibt hier im Thread ein grundsätzliches Problem. Das ist das das Thema Rechtsstaat und das Thema Homosexualität miteinander verknüpft wird. Das kann man zwar machen, aber der Nachteil ist, dass das Thema seid ich j.de kenne polarisiert ist. Ich habe versucht es wertneutral zu machen. Begründet warum die Homoehe rechtsstaatlich möglich ist und warum die alten Vorgehensweisen, die ja nicht einhaltlich waren, sondern ein liberalisierender Prozess war, auch auf Rechtsstaatlichkeit im Rahmen unserer Verfassung beruhte. Das ist zu einem Thema das ethisch und politisch und auch religiös auf dem Kampfmodus steht, eine unglückliche Kombination

orangsaya antworten
LittleBat
(@littlebat)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 1813
Veröffentlicht von: @orangsaya

das Thema Rechtsstaat und das Thema Homosexualität miteinander verknüpft wird

Streng genommen nicht. Auf dem Plakat steht "Wir sind Liebe. Und ein Staat, der dazulernt" - an dem Foto hochzuziehen...kann man sicher machen. Ist aber irgendwie knapp am Thema vorbei.

littlebat antworten
agapia
 agapia
(@agapia)
Beigetreten : Vor 12 Jahren

Beiträge : 1460
Veröffentlicht von: @orangsaya

Ich finde es unglücklich, dass die Frage der Rechtsstaatlichkeit am Beispiel der Homoehe gekoppelt wird,denn unser System ist mehr als eigene ethische Interessen, politische Wünsche, die zu dem Thema hochpolisarisier sind.

Das Motiv ist ein Beispiel dafür, wie der Rechtsstaat Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Der Weg dahin war lang und für Betroffene vielfach schmerzhaft. Solch ein Motiv zu wählen, finde ich ein gutes Signal.
Aber es gibt ja auch noch andere Themen, die in diesen Plakaten Ausdruck finden. Vielleicht findest du unter denen eins, das du mehr mit Rechtstaatlichkeit verbinden kannst?

agapia antworten
DerNeinsager
(@derneinsager)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 1449

Sehe ich nicht ganz so. Traditionell ist eine Ehe in überwiegender Mehrheit auf der Welt immer Mann und Frau mit dem Ziel, eine Familie zu gründen. Letzteres ist in den westlichen Ländern auch nicht mehr zwingend, das ist klar.

Ich weiss nicht. Familien sind die kleinsten Zellen in unserer Gesellschaft, hier werden die meisten Kinder geboren und ohne diese würde nach heutigem Stand die Menschheit also letztlich wohl auch verschwinden. Das ist schon etwas anderes als eine gleichgeschlechtliche Ehe.

Das jene heiraten wollen, ist ja trotzdem nachvollziehbar. Aber im ganzen Betrachtet ist es nicht dasselbe. Ich möchte diese Menschen als Person nicht verurteilen, jene haben es mit Sicherheit nicht einfach im Leben und haben es sich auch nicht ausgesucht.

derneinsager antworten
agapia
 agapia
(@agapia)
Beigetreten : Vor 12 Jahren

Beiträge : 1460

Das alles wird ja durch solch ein Plakat nicht verneint. Das Motiv macht überhaupt keine Aussage darüber, wie eine Mehrheit Ehe und Familie lebt. Es soll nur zeigen, dass der Staat eine weitere Ungerechtigkeit erkannt und behoben hat.

agapia antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 21519
Veröffentlicht von: @derneinsager

Aber im ganzen Betrachtet ist es nicht dasselbe. Ich möchte diese Menschen als Person nicht verurteilen, jene haben es mit Sicherheit nicht einfach im Leben und haben es sich auch nicht ausgesucht.

Der Grund, warum sie es "nicht einfach" haben, sind vor allem die ständigen Angriffe jeglicher Art, Zweifel an der Berechtigung, ihren Lebensstil führen zu können wie alle anderen auch eingeschlossen. Mit der sexuellen Orientierung hat das nichts zu tun.

lucan-7 antworten
Helle
 Helle
Beiträge : 798

"Familie" wurde umgedeutet. Das heißt nicht mehr das traditionelle Bild Mann, Frau und Kinder, sondern auch Mann + Mann oder Frau + Frau mit Kindern.

Die in Deutschland lebenden Menschen müssen ihr traditionell geprägtes Bild von Familie aufgeben und von Menschen gemachte Familienformen akzeptieren.

Wie das allerdings aus christlicher Sicht zu bewerten ist, ist eine andere Sache.

Gruß Helle

helle antworten
7 Antworten
Anonymous
 Anonymous
(@Anonymous)
Beigetreten : Vor 2 Sekunden

Beiträge : 0
Veröffentlicht von: @helle

"Familie" wurde umgedeutet. Das heißt nicht mehr das traditionelle Bild Mann, Frau und Kinder, sondern auch Mann + Mann oder Frau + Frau mit Kindern.

Mein Begriff von Familie geht darüber noch weit hinaus. Wenn ich von meiner Familie rede, dann sind darin meine Kinder und Enkelkinder ebenso eingeschlossen wie meine Eltern, als sie noch lebten.

Ich bin geschieden und wenn ich deinen Familienbegriff nehmen würde, dann hätte ich keine Familie mehr, das Gegenteil ist aber der Fall, zumindest in meinem Empfinden und aus meiner Sicht.

Ich habe vor einiger Zeit erlebt, wie ein paar Menschen unterschiedlichen Alters, die in einer WG zusammeln leben, einen krebskranken Mitbewohner bis zum Tod pflegten. Diese Leute betrachten ihre WG-Bewohner als ihre Familie und handeln entsprechend.

Da wo Menschen zusammen leben und zusammen stehen, sich gegenseitig Geborgenheit geben und Verantwortung füreinander übernehmen, ist für mich Familie.

Anonymous antworten
Helle
 Helle
(@helle)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 798

Wenn Du Dich in Deiner Lebensform herabgesetzt fühlst, tut es mir leid. Ich wollte Dich deshalb nicht als familienlos darstellen. Danke, dass Du in diesem Punkt, was Familie auch sein kann, meinen Horizont erweitert hast!

Gruß Helle

helle antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 21519

Keiner muss etwas aufgeben

Veröffentlicht von: @helle

Die in Deutschland lebenden Menschen müssen ihr traditionell geprägtes Bild von Familie aufgeben und von Menschen gemachte Familienformen akzeptieren.

Niemand muss sein eigenes Familienbild aufgeben!

Aber man muss tatsächlich respektieren, dass es hier auch abweichende Meinungen und andere Familienbilder gibt. Genau das ist mit der Botschaft gemeint.

lucan-7 antworten
invar_vigandun
(@invar_vigandun)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 322

Nö. Mein Begriff von "Familie" war vorher schon anders als nur "Mann, Frau, Kind(er)". Da kamen auch Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen/Cousins vor. Auch "Alleinerziehende(r) mit Kind(ern" ist Familie. (Mir wollte mal ernsthaft jemand weismachen, ich sei mit meinem Kind ja keine Familie, weil der Vater fehlt 🙄)

Veröffentlicht von: @helle

Die in Deutschland lebenden Menschen müssen ihr traditionell geprägtes Bild von Familie aufgeben und von Menschen gemachte Familienformen akzeptieren.

Müssen? Nein. Keiner kann dich zwingen, deine Vorstellungen aufzugeben und diese Leute wirklich als Familie zu akzeptieren. Nur diskriminieren darfst du halt die, die es "falsch" machen, nicht, weil sie denselben Schutz vor dem Gesetz erfahren wie du. Wenn das schon so schrecklich ist...

invar_vigandun antworten
Helle
 Helle
(@helle)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 798
Veröffentlicht von: @invar_vigandun

Nur diskriminieren darfst du halt die, die es "falsch" machen, nicht, weil sie denselben Schutz vor dem Gesetz erfahren wie du.

So etwa habe ich das auch gemeint. Die juristische Sicht sollte für uns maßgeblich sein, die auch andere Lebensformen als die traditionelle akzeptieren.

helle antworten
invar_vigandun
(@invar_vigandun)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 322

Und das ist so schlimm? Wirklich? Davon fühlst du dich jetzt "gezwungen"?

invar_vigandun antworten
Orangsaya
(@orangsaya)
Beigetreten : Vor 7 Jahren

Beiträge : 2984

Ich denke nicht, dass man die juristische Sichtweise zu eigen machen muss. Man sollte sie rechtslrechende Instanz akzeptieren und das ist in diesem diesem Land mit dieser Grundordnung nicht schwer. Sonst bleibt noch die freie Meinung, die nicht schrankenlos ist. Volksverhetzung ist eine klare Schranke. Da sind allerdings strenge Maßstäbe gesetzt. Ehrverletzung kann eine Schranke sein und hier ist es auch möglich dass Ehrverletzungen hingenommen werden müssen. Der eine mehr, der andere weniger. Politiker müssen mehr schlucken als der gewöhnliche Mensch. Richter müssen mehr hinnehmen, wenn es um den Kampf um das Recht geht.
Deswegen ist auch nicht eine Diskriminierung was als Diskriminierung verstanden wird. Das ist aber ein Punkt, der immer in der Kontroverse steht, denn ohne Widerspruche ist diese Problematik niemals.

orangsaya antworten


JohnnyD
Beiträge : 1419

Die Darstellung eines Liebespaares macht es nicht erforderlich, auch eine Familie abzubilden.

Die Präambel ist ohne rechtliche Relevanz.

johnnyd antworten
Anonymous
 Anonymous
Beiträge : 0

"Ein König der sagen mus..
"Ich bin der König", ist kein König"

fällt mir bei so was spontan ein.

Was ist ein Staat, der es nötig hat dafür "Werbung" zu machen, das er ein Rechtsstaat sei?

Wo die Gewissheit in einem Rechtstaat zu leben für Teile der Gesellschaft z.B. scheinbar nicht mehr am täglichen handeln einzelner Staatsorgane erkennbar zu sein scheint.

Sonst wäre ja diese "Werbung" nicht nötig, oder?

Anonymous antworten
6 Antworten
Alescha
(@alescha)
Beigetreten : Vor 22 Jahren

Beiträge : 7129
Veröffentlicht von: @scylla

Sonst wäre ja diese "Werbung" nicht nötig, oder?

Doch. Es ist ja nicht nur so, daß die Gewißheit, in einem Rechtstaat zu leben, für Teile der Gesellschaft abhanden gekommen ist. Daneben gibt es einige Leute, die vergessen haben, daß sie in einem Rechtsstaat leben, weil sie mit einigen Werten, die dieser Rechtsstaat vertritt, nicht einverstanden sind:

Rassistische und antisemitische Übergriffe, Diskriminierung und Intoleranz gegenüber Minderheiten haben in den vergangenen Jahren in einem offenkundig gefährlichen Maß zugenommen - ebenso wie etwa die Forderung, der Staat müsse gegen Kriminelle "hart durchgreifen".

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/wir-sind-rechtsstaat-werbung-der-bundesregierung-riesenreklame-a-1287641.html

Hier im Forum gab es schon Leute, die vom Rechtsstaat genervt waren, weil man da nicht einfach Leute nach Belieben abschieben kann.

Aber zugegeben, ob man solche Leute mit derartigen Kampagnen erreicht, wage ich zu bezweifeln.

alescha antworten
Lucan-7
(@lucan-7)
Beigetreten : Vor 13 Jahren

Beiträge : 21519
Veröffentlicht von: @scylla

Was ist ein Staat, der es nötig hat dafür "Werbung" zu machen, das er ein Rechtsstaat sei?

Das finde ich in der Tat ebenfalls bedenklich. Zumal ich auch Zweifel habe, dass die Leute, die es betrifft, auch angesprochen werden mit der Aktion. Die fühlen sich wohl eher in ihren Bedenken bestätigt...

lucan-7 antworten
invar_vigandun
(@invar_vigandun)
Beigetreten : Vor 18 Jahren

Beiträge : 322

Ich denke, es geht auch vor allem darum, den Bürgern (wieder) ins Bewusstsein zu rufen, dass in dem Rechtsstaat, in dem wir leben, alle Bürger die gleichen Rechte haben. Auch, wenn Bürger A völlig anders lebt als Bürger B und (legale) Dinge tut, die Bürger B scheußlich und evtl. gar unmoralisch findet. Wie eben z.B. homosexuell sein oder Migrationshintergrund haben. Leider ist das bei weitem nicht für alle selbstverständlich, wie man oft genug auch hier bei jesus.de sieht.

invar_vigandun antworten
Stogumber
(@stogumber)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 17

Dass "alle Bürger die gleichen Rechte haben" ist eine Illusion und praktisch völlig undurchführbar. Hingegen besteht der Sinn von Gesetzen gerade darin zu regeln, welche Leute welche Rechte haben.
Z.B. Leute mit Migrationshintergrund, die nicht eingebürgert sind, haben logischerweise auch nicht alle Rechte, die Staatsbürger haben. Sondern per Gesetz muss gerade entschieden werden, welche Rechte sie schon vor der Einbürgerung haben sollen und welche nicht.

Die Bundesregierung hat auch gar nicht die Absicht, allen die gleichen Rechte zu gewähren. Z.B. sahen die internationalen Vereinbarungen auch vor, dass Menschen nicht wegen ihrer Weltanschauung oder politischen Richtung "diskriminiert" werden dürfen, und das hat die Regierung einfach wegfallen lassen. Das ist also nicht der Punkt, um den es ihr geht.

Der Begriff "Rechtsstaat(lichkeit)" hat mit dieser Wahnvorstellung "Alle haben gleiche Rechte" überhaupt nichts zu tun. Da geht es um die Bindung der Exekutive an Gesetze.

stogumber antworten
Morran
 Morran
(@morran)
Beigetreten : Vor 5 Jahren

Beiträge : 490

Z.B. Leute mit Migrationshintergrund, die nicht eingebürgert sind, haben logischerweise auch nicht alle Rechte, die Staatsbürger haben.

Das liegt daran, dass sie keine Staatsbürger sind. Diese Ungleichbehandlung von Bürgern und Nichtbürgern als Beispiel dafür anzuführen, dass nicht alle Bürger die gleichen Rechte haben können, ist unsinnig.

Z.B. sahen die internationalen Vereinbarungen auch vor, dass Menschen nicht wegen ihrer Weltanschauung oder politischen Richtung "diskriminiert" werden dürfen, und das hat die Regierung einfach wegfallen lassen.

Da ich davon ausgehe, dass du hier nicht von der DDR sprichst, frage ich dich: Warum verbreitest du solche Lügenmärchen?

morran antworten
Ungehorsam
(@ungehorsam)
Beigetreten : Vor 6 Jahren

Beiträge : 3336

dass Menschen nicht wegen ihrer Weltanschauung oder politischen Richtung "diskriminiert" werden dürfen, und das hat die Regierung einfach wegfallen lassen.

Das kannst du doch sicher belegen.

ungehorsam antworten


DerNeinsager
Beiträge : 1449

🙂 Hi,

Du must dich damit abfinden, das der Staat keinerlei Zusammenhänge zwischen körperlichen Geschlecht und der Orientierung sieht. Solange nicht mindestens 50% der Bevölkerung sich als Homosexuell oder anderen Formen sich Outen geht “Vater“ Staat davon aus das die Menschen illegitim beeinflusst werden und umerzogen werden müssen. Das lässt der Staat sich was kosten. Wenn Geld woanders fehlt? Wurscht

(Bewusst überspitzt)

Lg Eddie

derneinsager antworten
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